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Schlussfolgerungen und Modellentwicklung

Im Dokument in der ambulanten Pflege (Seite 55-59)

Geplante Projektphasen

V. Implementieren der Gefährdungsbeurteilung in den Betrieben

5.3 Schlussfolgerungen und Modellentwicklung

Konzept zur Gefährdungsbeurteilung:

In die Entwicklung eines Konzepts zur Gefährdungsbeurteilung waren das ›Grundmodell‹

und die oben geschilderten Erfolgs- und Misserfolgsfaktoren einzubeziehen. Schnell wurde deutlich, dass das ursprüngliche Projektziel – ›Entwicklung einer Mustergefähr -dungsbeurteilung‹ unter den oben genannten Faktoren für gelingende Prozesse zu verändern war. Die geplante ›Mustergefährdungsbeurteilung‹ musste in Richtung auf die Entwicklung eines ganzheitlichen Arbeitsschutzmodells für kleine und mittlere Un -ter nehmen erwei-tert werden.

Ein Konzept zur Gefährdungsbeurteilung unter Einbeziehen der psychischen Belas -tungen muss laut Literaturrecherche die folgenden Elemente beinhalten:

– Überzeugung, Qualifizierung und Unterstützung durch die Führung

– Systematisches Herangehen und Integration des Arbeits- und Gesundheitsschutz in die betrieblichen Prozesse

– Systematisches Einbeziehen der Mitarbeiter

– An den Bedarf und die Erfordernisse des Betriebes angepasste Beratung von außen Betreuungsmodell zum Arbeitssicherheitsgesetz:

Die Prinzipien der guten Praxis von Betreuungsmodellen und die identifizierten Miss -erfolgsfaktoren waren bei der Modellentwicklung zum Arbeitssicherheitsgesetz und der Rollendefinition von Aufsichtsorganen zu berücksichtigen:

Jemand muss der Motor sein! Die Erfahrung seit Mitte der neunziger Jahre zeigt, dass sich die Arbeitsschutzberater inzwischen wieder aus der Betreuung von kleinen und mittleren Unternehmen zurückgezogen haben, weil sich der Aufwand im Verhältnis zum ökonomischen Nutzen für sie nicht rechnet. Ein Modell zum Arbeitssicherheits gesetz, das diesen Umstand nicht berücksichtigt, kann sich in der Praxis nicht durch setzen. In der Zusammenfassung der Misserfolgsfaktoren sind ›traditionelles Rollen -verständnis und traditionelles, expertenorientiertes Arbeitsschutzhandeln‹ von Bedeutung.

Die Rolle der Aufsichtsorgane wurde im Projektverlauf immer wieder reflektiert und an die Erfordernisse eines Modells angepasst.

Für die endgültige Konkretisierung eines Betreuungsmodells für kleine und mittlere Unternehmen wurde vornehmlich eine aktuelle Studie der Bundesanstalt für Arbeits -schutz und Arbeitsmedizin (BAuA) genutzt .

In dieser Studie, die sich vornehmlich mit der Rolle und Funktion von Betriebsärzten beschäftigt, sind alle Prinzipien für eine gute Unterstützung und Betreuung von kleinen und mittleren Unternehmen von außen zusammengetragen.

Die Ergebnisse geben im der Zusammenschau einen guten Überblick, was bei der Entwicklung eines Modells zum Arbeitssicherheitsgesetz zu beachten ist. Die Autoren betonen, dass es kein allgemeingültiges Universalmodell für ein gut funktionierendes Betreuungskonzept geben kann, dass es aber durchaus möglich ist, Empfehlungen für die Modellgestaltung zu geben.

Um die dort gefundenen Wirkprinzipien auf ein eigenes Modell übertragen zu können, wurden die Faktoren analysiert und verschiedenen Wirkungs- bzw.

Akteursebenen zugeordnet:

Ebene der Unterstützung durch Aufsichtsorgane:

– Die berufsgenossenschaftlichen und staatlichen Ressourcen zur gesetzlich vorgese -henen Unterstützung der betrieblichen Präventionsarbeit, müssen mit der Beratung vor Ort sinnvoll gekoppelt und verzahnt sein.

– Der Umgang mit dem Mengenproblem der zu betreuenden Betriebe muss für die Dienstleister beherrschbar gestaltet sein: Der Zugang zu Kleinbetrieben muss mit Hilfe von überbetrieblichen Ebenen gestaltet werden.

Ebene Modellstruktur und -aufbau:

– Modellbetreiber dürfen Kontrollen nicht vernachlässigen: Es muss kontrolliert werden, ob alle Akteure ihre Aufgaben erfüllen.

– Modelle müssen gemanagt werden: Die für Betreuungsmodelle entwickelten Strukturen müssen kontinuierlich ausgebaut und ständig mit Leben erfüllt werden.

– Alternative Modelle sind keine abgeschlossenen Konstrukte, sie tragen Prozess -charakter.

– Modelle müssen einer generellen Qualitätsphilosophie folgen: Die Gestaltung von Struk turen, Abläufen und Prozessen folgt einer gemeinsamen konkreten

Zielvorstellung.

– Modelle bedarfsorientierter Betreuung bedürfen einer systematischen qualifizierten Gefährdungsermittlung und -beurteilung.

Ebene der Berater zum Arbeitssicherheitsgesetz:

– Ein zeitgemäßes Rollenverständnis der Dienstleister ist Voraussetzung für eine wirk same Betreuung im Sinne des modernen Arbeitsschutzverständnisses des Arbeits -schutzgesetzes.

– Es muss eine branchenspezifische Professionalisierung der Dienstleister entwickelt werden.

– Die Präsenz der Dienstleister vor Ort ist unverzichtbar.

– Eine Vernetzung betriebsärztlicher und sicherheitstechnischer Betreuung erhöht die Effektivität und Effizienz.

– Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Fachkunde muss in Planungsprozessen mitwirken.

– Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach besonderen Rechtsvorschriften gehören nicht in die Einsatzzeiten von Betriebsärzten.

Ebene der Kooperation von Aufsichtsorganen und Dienstleistern:

– Die Akteure des betrieblichen (Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit) und des überbetrieblichen (Berufsgenossenschaft, staatlicher Arbeitsschutz) müssen ihre Kooperationsbeziehungen miteinander und untereinander auf- und ausbauen.

– Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte benötigen verbesserte überbetrieb -liche Kooperations- und Rahmenbedingungen und Unterstützungsangebote, damit sie den Ansatz des Arbeitsschutzgesetzes der menschengerechten Gestaltung der Arbeit, mit modernen Konzepten in KMU transportieren können.

Ebene des Betriebes:

– Einstellungen und Kompetenzen der Arbeitgeber beeinflussen die Wirksamkeit betriebsärztlicher und sicherheitstechnischer Betreuung und müssen daher positiv entwickelt werden.

– Beschäftigte müssen eine aktive Rolle in solchen Modellen spielen.

Und für alle Beteiligten gilt:

– Modelle müssen so gestaltet sein, dass sie für Dienstleister und Betriebe ökonomisch attraktiv sind.

– Die Modelle müssen Rechtssicherheit für alle Beteiligten schaffen.

– Die Modelle bedürfen eines Zuschnittes auf die Rahmenbedingungen.

Für das Gesamtmodell von Gefährdungsbeurteilung, verbunden mit arbeitsmedizini -scher und sicherheitstechni-scher Betreuung, musste es gelingen, alle Elemente von guter Praxis ›unter einen Hut‹ zu bringen. Im Ganzen war ein integratives Gesamt -modell zu entwickeln, in dem auch die Aufsichtsorgane ihre Rolle und Funktion finden, um ihren Auftrag, den Arbeits- und Gesundheitsschutz in KMU zu verbessern, erfüllen zu können.

Zusammengefasst musste das Gesamtmodell die folgenden Elemente ent -halten:

Für die Betriebe:

– Vorgesetzte und Mitarbeiter überzeugen und befähigen – Systematisches Herangehen

– Mitarbeiter beteiligen

– Bedarfsgerechte externe Unterstützung Für die Unterstützer von außen

– Unterstützen und befähigen – Hilfe zur Selbsthilfe leisten Für die Berater

– Vernetzung – Qualifizierung

– Bedarfsgerechte Vermittlung an Betriebe

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