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1.2.1 Relevanz und Problemstellung

Unternehmen werden unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit gef¨uhrt. Es ist also an-zunehmen, wie in der Einleitung schon erw¨ahnt, dass Wirtschaftsteilnehmer versuchen, durch optimale Ausnutzung des gesetzlichen Rahmens, ihren Aufwand aus expliziten Steu-ern, also die durch das Einkommensteuersystem verursachte Steuerlast, zu reduzieren.

In der Privatwirtschaft ist der Anreiz zur Steuervermeidung klar verst¨andlich. Viele Un-ternehmen stehen aber auch im Eigentum des Bundes, der L¨ander und Gemeinden. Kurz gesagt sie stehen im Staatseigentum bzw. haben sie unter anderen auch einen staatlichen Anteilseigner. Eine Steuerzahlung des Unternehmens stellt f¨ur den Staat also gleichzeitig eine Ausgabe und eine Einnahme dar. Warum also sollten diese Unternehmen eine Steu-erplanung vornehmen?

Ob Steuervermeidung an sich betrieben wird, stellt in der aktuellen Entwicklung der steu-erwissenschaftlichen Forschungsarbeiten nur die Vorfrage zur eigentlichen Untersuchung dar. Vielmehr geht man dort bereits auf die n¨achste Ebene, und fragt nach der Mo-tivation f¨ur aggressive Steuerpolitik oder nach dem Ausmaß der Steuervermeidung bei Unternehmen mit bestimmten Merkmalen im Vergleich zu jenen, welche die untersuchten Merkmale nicht besitzen. Tritt Steuervermeidung nur bei bestimmten Arten von Unter-nehmen auf oder wird diese generell betrieben? Ist diese mit bestimmten Individuen (z.B.

Gesch¨aftsf¨uhrern) im Unternehmen verkn¨upft, bzw. mit einer gewissen Strategie, welche von diesen Individuen verfolgt wird?

Diese Arbeit besch¨aftigt sich mit Steuervermeidung im Zusammenhang mit der Eigent¨ umer-struktur von Unternehmen. Der Einfluss der Eigent¨umerstruktur auf die Steuervermei-dungspolitik wurde bisher noch wenig erforscht. Zeng (2011) untersucht unter anderem den Einfluss von Staatseigentum auf die effektive Steuerlast von an der B¨orse gelisteten Unternehmen in China. Khan et al. (2017) geht auf die Anteile in institutionellem Besitz ein. Eine weitere Studie, die sich mit staatlichen Unternehmen besch¨aftigt hat, ist jene von Adhikari et al. (2006) . Die vorliegende Arbeit untersucht das Ausmaß der Steuer-planung ¨offentlicher Unternehmen. Es soll die Frage beantwortet werden, ob staatliche Unternehmen Steuervermeidung betreiben und ob diese im selben Ausmaß, wie bei pri-vaten Unternehmen, betrieben wird. Die Fragestellung soll anhand eines Vergleichs der effektiven Steuers¨atze von Unternehmen im Staatsbesitz mit Unternehmen im Privatbesitz bearbeitet werden, wobei zus¨atzlich eine Kategorisierung des Ausmaßes der staatlichen Beteiligung vorgenommen wird und kurz auf einen Branchenvergleich eingegangen wird.

1.2.2 Motivation ¨offentlicher Unternehmen zur Steuervermeidung

Bevor untersucht wird, ob ¨offentliche Unternehmen tats¨achlich Steuervermeidung betrei-ben, sollen m¨ogliche Anreize betrachtet werden. Motivationen f¨ur Steuervermeidungsak-tivit¨aten festzustellen, ist nur schwer m¨oglich, jedoch gibt es zahlreiche Studien, die sich mit diesem Thema auseinandergesetzt haben. Gupta/Newberry (1997) haben Steuerver-meidung mit verschiedenen Unternehmenscharakteristiken in Beziehung gesetzt. Da ein Unternehmen nicht selbst handelt, sondern das Management dahinter, gingen z.B. De-sai/Dharmapala (2006), DeDe-sai/Dharmapala (2009), Rego/Wilson, Armstrong et al.(2012) und Armstrong et al. (2015) einen Schritt weiter und untersuchten Anreize f¨ur Steuerpla-nung nicht auf Ebene des Unternehmens selbst, sondern verkn¨upften sie mit dem Manage-ment. Dabei wurde untersucht, ob Steuervermeidung mit der Verg¨utung des Managements zusammenh¨angt. Obwohl die Ergebnisse im einzelnen differieren, gehen alle Studien da-von aus, dass gewinnabh¨angige Verg¨utungen, Steuervermeidungsaktivit¨aten f¨ordern. De-sai/Dharmapala (2009) modellierten die Untersuchung als Principal-Agent Ansatz und kamen zum Schluss, dass Verg¨utungen, die Manager in eine Shareholder ¨ahnliche Situa-tion bringen, opportunistisches Verhalten reduzieren. Das heißt, es wird zwar weiterhin aggressiv Steuervermeidung betrieben, aber nur solche, die im Einklang mit Shareholder-interessen stehen bzw. den Unternehmenswert steigern. 10 Aus diesen Studien l¨asst sich ableiten, dass, wenn Managerverg¨utungen variabel ausgestaltet sind, oder zumindest ein variables Element enthalten, eine aggressivere Steuerpolitik zu erwarten ist. ¨Offentliche Unternehmen bestehen zu einem großen Teil aus Versorgungsunternehmen, bei denen eine variable Entlohnung keine große Rolle spielen d¨urfte. Bei Betrachtung einiger Gehalts-schemen von Gesch¨aftsf¨uhrern ¨offentlicher Unternehmen, konnten aber variable Anteile festgestellt werden.11 Daher ist es naheliegend zu vermuten, dass das Management ¨ offent-licher Unternehmen, nicht anders handelt, als das Management in der Privatwirtschaft.

Ertragsteuern sind gemeinschaftliche Bundesabgaben12. Die Steuerzahlungen werden auf Bund L¨ander und Gemeinden nach einem bestimmten Schl¨usselaufgeteilt. Besitzt also z.B.

eine Stadt ein Unternehmen und f¨uhrt f¨ur den Gewinn K¨orperschaftsteuer ab, bekommt Sie die Steuer nicht direkt zur Finanzierung ihres ¨offentlichen Haushalts. Diese wird nach dem Schl¨ussel aufgeteilt, was je nach Gr¨oße der Stadt und H¨ohe der Steuerzahlung nachtei-lige Auswirkungen haben kann.13Es kann also nicht von vornherein angenommen werden,

10 Vgl. Desai / Dharmapala (2009), S.169-186.

11 Vgl. z.B. Vorstandsverg¨utungen in den ATX-Unternehmen, CG-Bericht Verbund AG, CG-Bericht EVN, CG-Bericht Post AG

12 §6 F-VG iVm§8 f FAG

13 Vgl. Ehrke-Rabel (2013), S.16-19.

dass Steuern direkt aus dem Unternehmen in die eigene Tasche gezahlt werden. Damit w¨are es gleichg¨ultig ob das in Form eines Unternehmensgewinns oder einer Steuereinnah-me erfolgt. Da aber eine Umverteilung durchgef¨uhrt wird, k¨onnte zumindest f¨ur manche Anteilseigner, ein Anreiz bestehen Steuern zu vermeiden. F¨allt die Beteiligung dieser An-teilseigner am Unternehmen groß genug aus, um Einfluss auf Entscheidungen nehmen zu k¨onnen, werden diese Unternehmen dazu geneigt sein, Steuervermeidung zu betreiben.

Es gibt also durchaus Anhaltspunkte daf¨ur, eine Steuervermeidung ¨offentlicher Unterneh-men nicht von vornherein auszuschließen, was es wert macht, eine Untersuchung dieser Unternehmen vorzunehmen.

Diese Arbeit richtet sich sowohl an politische Entscheidungstr¨ager f¨ur Zwecke der Ausge-staltung des Finanzausgleichs als auch an Anteilseigner, seien diese staatlich oder privat, f¨ur Zwecke der Managemententlohnung.