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R OUTINEDATEN ALS B ASIS FÜR DIE A NALYSE DER

Im Dokument Barmer-GEK-Pflegereport: (Seite 129-134)

5   PFLEGEVERLÄUFE IM SPIEGEL DER ROUTINEDATEN

5.1   R OUTINEDATEN ALS B ASIS FÜR DIE A NALYSE DER

Ein zweiter häufig genannter Einwand bezieht sich auf die Repräsentativität der Daten für Deutschland. Wie im BARMER GEK Pflegereport 2011 gezeigt, unter-scheidet sich die Alters- und Geschlechterstruktur der Versicherten dieser Kasse teilweise von der Struktur der deutschen Bevölkerung (Rothgang et al. 2011:

116ff.). Da die hier untersuchten Versicherten hinsichtlich dieser beiden Merk-male nicht repräsentativ für die Gesamtbevölkerung sind, werden die Analysen möglichst nach Alter und Geschlecht getrennt ausgewiesen und/oder nach Alter und Geschlecht auf die bundesdeutsche Bevölkerung standardisiert und hochge-rechnet. Auch damit werden die sich darstellenden Unterschiede zur Pflegesta-tistik in der alters- und geschlechtsspezifischen Pflegehäufigkeit nicht ganz aus-geglichen. Tatsächlich sind die Pflegeprävalenzen der BARMER GEK-Versicherten etwas niedriger als die der Gesamtbevölkerung (Rothgang et al.

2011: 118f.). Aus diesem Grund wird in den Auswertungen in der Regel darauf verzichtet, die absoluten Fallzahlen auszuweisen, die sich aus der Hochrech-nung ergeben, und stattdessen auf die entsprechenden Verteilungen abgestellt, die von dieser Unterschätzung im Niveau in der Regel nicht betroffen sind.

Nachfolgend werden in Abschnitt 5.1.1 die verwendeten Routinedaten der BARMER GEK beschrieben und in Abschnitt 5.1.2 die Variablenkonstruktionen, Selektionen und Gewichtungen vorgestellt.

5.1.1 Beschreibung der BARMER GEK-Routinedaten

Zum Zwecke der Gesundheitsberichterstattung und der Qualitätssicherung wer-den dem SOCIUM (vormals Zentrum für Sozialpolitik) von der BARMER GEK anonymisierte Daten zugänglich gemacht. Diese Daten werden regelmäßig aus der Versichertenkartei und dem Abrechnungssystem der BARMER GEK gezo-gen und als verschiedene Teildatensätze gespeichert. Alle Angaben, die direkt auf eine einzelne Person schließen lassen könnten, werden zuvor gelöscht.

Hierzu zählen Name, Adresse, Sozialversicherungsnummer usw. Die einzelnen Teildatensätze zu den verschiedenen medizinischen und pflegerischen Leistun-gen lassen sich aber über eine Personenkennziffer (Pseudonym) verknüpfen.

Für die zurückliegenden Jahre sind die Datenbestände zu den Pflegeleistungen der ehemaligen Kassen GEK und BARMER getrennt gehalten und unterschei-den sich z. T. durch die Verwaltungspraxis der Abrechnungsdaten der jeweiligen

Kasse und im Zeitraum, über den versicherungrelevante Informationen vorlie-gen. Erst für die Jahre ab 2012 liegen gemeinsame Daten in gleicher Form für die Versicherten beider Ursprungskassen vor. In einer Kombination der Routine-daten der BARMER und der ehemaligen GEK ist eine Verlaufsdarstellung von Versicherteninformationen erst ab dem Jahr 2010 möglich.25

Für die bearbeiteten Fragestellungen wurde auf mehrere Teildatensätze zurück-gegriffen:

 Stammdaten: Sie liefern grundlegende demografische Informationen zu Ge-schlecht, Geburtsjahr, Wohnregion und Mitgliedschaftszeiten.

 Pflegedaten: Sie enthalten alle Informationen über die Leistungen der Sozia-len Pflegeversicherung nach SGB XI. Angegeben sind die Leistungsarten und Pflegestufen mit Beginn und Ende des jeweiligen Leistungsbezugs.

 Datensatz zu Krankenhausbehandlungen: Dieser liefert taggenaue Informati-onen über Krankenhausaufenthalte.

5.1.2 Zur Definition von Pflegebedürftigkeit

Pflegebedürftigkeit ist im Rahmen dieses Pflegereports immer als sozialrechtli-cher Begriff zu verstehen. Es gelten daher immer nur diejenigen Personen als pflegebedürftig, die pflegebedürftig im Sinne des SGB XI sind und damit eine Pflegestufe erhalten und Pflegeleistungen beziehen. Zur Ermittlung der Zahl der Pflegebedürftigen werden Bezugszeiten folgender Leistungen der Pflegeversi-cherung berücksichtigt:

 Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI): Pflege durch ambulante Pflegedienste,

 Pflegegeld (§ 37 SGB XI): für selbst beschaffte Pflegehilfen,

 Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI): häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson – sie wird auch Urlaubspflege genannt,

 Tages- und Nachtpflege (§ 41 SGB XI): stationäre Pflege als Ergänzung zur häuslichen Pflege – sie wird auch teilstationäre Pflege genannt,

 Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI): vorübergehende stationäre Pflege,

 Vollstationäre Pflege (§ 43 SGB XI): dauerhafte vollstationäre Pflege,

25 Im Bereich der Pflegeleistungen treten dabei allerdings Lücken bei der Abbildung einzelner Leistungen wie z. B. der Verhinderungspflege auf.

 Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen (§ 43a SGB XI).

Als pflegebedürftig gelten in der Konvention der Pflegestatistik prinzipiell die Versicherten, die Pflegegeld beziehen und/oder Pflegeleistungen durch ambu-lante Pflegedienste oder stationäre Pflegeeinrichtungen (ohne Pflege in Einrich-tungen der Hilfe für behinderte Menschen) erhalten. Im vorliegenden Pflegere-port werden davon abweichend auch alle Personen mitgezählt, die pflegebedürf-tig im Sinne des § 14 SGB XI sind und Leistungen nach § 43a SGB XI (Leistun-gen für Pflegebedürftige in Einrichtun(Leistun-gen der Behindertenhilfe) erhalten.

Pflegestufe: Bei der Pflegestufe wird grundsätzlich zwischen Pflegestufe I, Pfle-gestufe II und PflePfle-gestufe III unterschieden. Wenn nicht anders ausgewiesen, wurden die Härtefälle für die Analysen der Pflegestufe III zugeordnet. Die Zuord-nung der Pflegestufe erfolgt hierarchisch: Liegen für die in der Analyse betrach-teten Zeitspanne zwei unterschiedliche Meldungen zur Pflegestufe vor, über-schreibt die höhere Pflegestufe die niedrigere. In einzelnen Auswertungen sind auch die Leistungsempfänger mit der sogenannten Pflegestufe 0 mit berücksich-tigt.

Zeitliche Zuordnung: Die Erfassung des Status der Pflegebedürftigkeit erfolgt in der Regel monatsgenau oder quartalsweise. Die Auswertung auf Monatsebene ist dem Umstand geschuldet, dass sich das Konzept „Pflegearrangement“ auf ein auf Dauer angelegtes Pflegesetting bezieht und tageweise Abweichungen daher nicht betrachtet werden sollen. Wichtig ist dies insbesondere beim Zu-sammentreffen mehrere Leistungen in unterschiedlicher Intensität. Wenn bei-spielsweise neben dem Pflegegeld einmal in der Woche auch Tagespflege in Anspruch genommen wird, ist dies ein über längere Zeit andauerndes Pflegear-rangement häuslicher Pflege mit Unterstützung durch Pflegeeinrichtungen. Bei tagesgenauer Betrachtung würde diese Situation als permanenter Wechsel des Pflegearrangements kodiert. Eine monatliche Betrachtung identifiziert das vor-herrschende Pflegearrangement am zuverlässigsten und entspricht außerdem dem Umstand, dass die Abrechnungen für die Leistungen in der Regel monatlich erfolgen. Eine quartalsweise Betrachtung "übersieht" dagegen manchmal Ver-änderungen in Pflegearrangements oder in Pflegestufen. Sie wird daher nur dann angewendet, wenn Diagnosedaten oder Leistungsdaten, die nur

quartals-weise vorliegen, mit dem Zustand der Pflegebedürftigkeit verknüpft werden sol-len oder um die Darstellung übersichtlicher zu gestalten.

5.1.3 Variablenkonstruktion, Selektionen, Gewichtung

Für die Auswertungen wurden, wenn nicht anders ausgewiesen, keine Altersbe-schränkungen vorgenommen. Eine Selektion wurde aber für die Messung der Inzidenzen hinsichtlich der Versichertenzeit vorgenommen. So wurde festgelegt, dass diese Personen im Kalenderjahr vor dem Pflegeeintritt durchgängig versi-chert gewesen sein müssen (Ausnahme 0- bis 1-Jährige).

Im Einzelnen wurden für die Analysen folgende Variablen verwendet:

Geschlecht: Frauen werden mit Männern verglichen.

Alter: In den Stammdaten ist das Geburtsjahr der Versicherten gespeichert. Das Alter wurde dementsprechend durch die Subtraktion des Geburtsjahres vom jeweiligen Beobachtungsjahr ermittelt. In der Regel werden 5-Jahres-Alterskate-gorien gebildet.

Versicherte und Mitglieder: Als Versicherte einer Krankenkasse gelten sowohl die Mitglieder, die Beiträge entrichten bzw. für die Beiträge entrichtet werden, als auch die mitversicherten Familienangehörigen (Ehepartner mit keinem oder nur geringfügigem eigenen Einkommen, Kinder, eingetragene Lebenspartner). In die vorliegenden Analysen werden alle Versicherten eingeschlossen.

Verstorben: Als „verstorben“ werden diejenigen klassifiziert, für die ein dokumen-tierter Austrittsgrund „Tod“ vorliegt.26

Hochrechnung: Die Hochrechnung der Ergebnisse erfolgt von der jeweiligen Versichertenbevölkerung der BARMER GEK unter Berücksichtigung der Selekti-onen anhand von Alter und Geschlecht auf die gesamte Bundesbevölkerung zum entsprechenden Zeitpunkt. Dazu werden die Versicherten in 5-Jahres-Alterskategorien bis zur rechtsoffenen Alterskategorie 90+ eingeteilt. Andere Faktoren, etwa Unterschiede zwischen BARMER GEK-Versicherten und der

26 Zur Diskussion der Mortalitätsraten siehe auch Abschnitt 7.1, S. 39 im Anhang.

sonstigen Bevölkerung in Bezug auf die Morbidität, werden nicht zur Hochrech-nung verwendet.

Bezüglich der Hochrechnung gibt es mit dem Zensus von 2011 einen Bruch in der Bevölkerungsfortschreibung, wonach die Bevölkerung um rund 1,5 Mio.

Menschen kleiner ist als bislang angenommen. Eine Zeitreihe mit Hochrechnun-gen, die auf Basis von amtlichen Daten vorgenommen wird, erzeugt daher mit dem Jahr 2011 ebenfalls einen Bruch. Daher werden die Hochrechnungen erst beginnend mit dem Jahr 2011 dargestellt.

Standardisierung: Wenn nicht anders angegeben, erfolgt die Standardisierung in entsprechender Weise wie die Hochrechnung; die Bevölkerung, auf die dabei standardisiert wird, ist die Bevölkerung in Deutschland im Jahr 2011 nach dem Zensus von 2011.

Im Dokument Barmer-GEK-Pflegereport: (Seite 129-134)