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Leistungen der Pflegeversicherung für

Im Dokument Barmer-GEK-Pflegereport: (Seite 162-168)

6   PFLEGEN ZU HAUSE

6.1   B ARRIEREFREIES W OHNEN IN D EUTSCHLAND

6.1.2   Leistungen der Pflegeversicherung für

6.1.2 Leistungen der Pflegeversicherung für

bewilligt werden (BARMER GEK 2015; MDS & GKV-SV 2013: 178). Leben meh-rere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, kann – seit Inkrafttreten der einschlägigen Regelungen des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes und des Ersten Pflegestärkungsgesetzes – jeder Bewohner diesen Zuschuss erhalten.

Der Gesamtbetrag ist dann auf 16.000 € pro Maßnahme begrenzt (§ 40 Abs. 4 SGB XI).

Mit den 4.000 € bzw. bis zu 16.000 € der Pflegeversicherung können neben dem Ein- und Umbau technischer Hilfen im Haushalt auch Maßnahmen finanziert werden, die mit Eingriffen in die Bausubstanz einhergehen, wie z. B. die Verbrei-terung einer Tür. Sich daraus möglicherweise ergebende mietrechtliche Fragen müssen vom Pflegebedürftigen bzw. der Pflegeperson geklärt werden. Darüber hinaus können mit diesem Zuschuss auch Umzugskosten finanziert werden, wenn in eine barrierefreie Wohnung umgezogen wird (BARMER GEK 2015;

MDS & GKV-SV 2013: 177).

Die Beantragung von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen kann zum einen im Rahmen der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch den MDK (oder einen von der Pflegekasse beauftragten Gutachter) vorgenommen werden. Zum anderen können diese Maßnahmen auch im Rahmen von Bera-tungseinsätzen nach § 37 Abs. 3 SGB XI angeregt werden. Wenn der Versicher-te einverstanden ist, kann die jeweils ausgesprochene Empfehlung als Antrag auf Leistungsgewährung gelten (MDS & GKV-SV 2013: 181).

Zur Frage, wie häufig wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in Anspruch ge-nommen wurden, finden sich in den Pflegestatistiken der letzten Jahre keine Angaben. Um dennoch einen Eindruck darüber zu erhalten, wird im Folgenden auf Basis der Routinedaten der BARMER GEK dargestellt, wie sich die Inan-spruchnahme dieser Leistungen in den Jahren 2012, 2013 und 2014 entwickelt hat.

Tabelle 6.1 zeigt, dass in den Jahren 2012, 2013 und 2014 – hochgerechnet auf alle Anspruchsberechtigten in Deutschland33 – zwischen 58.799 (im Jahr 2012) und 72.487 (im Jahr 2013) wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bewilligt wur-den. Das Jahr 2014 liegt mit 68.084 Maßnahmen im Mittelfeld. Unter gewissen Umständen werden für einen Pflegebedürftigen auch zwei oder mehr wohnum-feldverbessernde Maßnahmen bezuschusst. Auf diese Weise erklärt sich die von der Anzahl der Personen abweichende Anzahl der Maßnahmen, die pro Jahr bewilligt wurden.

Abbildung 6.2 zeigt die Inanspruchnahme wohnumfeldverbessernder Maßnah-men nach der Pflegestufe in den Quartalen der Jahre 2012, 2013 und 2014.34 Besonders deutlich wird, dass wohnumfeldverbessernde Maßnahmen im

33 Die Hochrechnung erfolgte anhand der Pflegestatistik 2013. Da es sich hierbei um eine Stichtagszählung handelt, durch die kurze Pflegedauern eher unterschätzt werden, liegt die Anzahl aller Pflegebedürftigen im Jahr 2013 vermutlich etwas höher. Bei der Hochrechnung der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen kann es deshalb zu einer leichten Unterschät-zung kommen.

34 Abweichungen zu den Darstellungen im Pflegereport 2014 für das Jahr 2013 ergeben sich zum einen durch die hier vorgenommene Standardisierung nach Pflegegeld- und Pflege-sachleistungsempfängern des Bundes (Anspruchsberechtigte) und zum anderen dadurch, dass seit Anfang 2015 die aktuelle Pflegestatistik des Jahres 2013 herangezogen werden kann.

Tabelle 6.1 Inanspruchnahme wohnumfeldverbessernder Maßnahmen in den Jahren 2012-2014

Jahr Personen Maßnahmen

Anzahl Anteil der

Anspruchsberechtigten in %

Anzahl

2012 58.799 3,2 59.807

2013 72.487 3,9 73.797

2014 68.084 3,7 69.323

Anmerkung: Daten der BARMER GEK, hochgerechnet auf Deutschland gemäß den Angaben der amtlichen Statistik zu Alter und Geschlecht der Pflegegeld- und Pflegesachleistungsemp-fänger (Anspruchsberechtigte) des Bundes im Jahr 2013.

verlauf durchgängig am häufigsten von Personen in Pflegestufe II und – erwar-tungsgemäß – am seltensten von Personen in Pflegestufe 0 genutzt werden.35 In Pflegestufe 0 (mit Leitungsberechtigung seit 2013) nutzen 0,3 % der Personen die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen pro Quartal in den Jahren 2012, 2013 und 2014. Diese äußerst geringe Inanspruchnahme könnte zum einen dadurch erklärt werden, dass diese Personengruppe keinen verrichtungsbezo-genen Pflege-, sondern einen Betreuungsbedarf aufweist, somit also weiterhin

35 Aufgrund anderer Berechnungsgrundlagen kommt es hier im Vergleich zur Pflegestufenver-teilung der Befragung (dargestellt in Abschnitt 6.1.3) zu unterschiedlichen Ergebnissen. Die-ser Untersuchung liegen als Nenner alle Anspruchsberechtigten der jeweiligen Pflegestufe zugrunde, während den Befragungsergebnissen die Anzahl der (Nicht-)Teilnehmer zugrunde gelegt wurde.

Anmerkung: Pflegestufe 0 ist erst ab 2013 in den Daten enthalten.

Quelle: Daten der BARMER GEK, standardisiert nach Alter und Geschlecht der Pflegegeld- und Pflegesachleistungsempfänger (Anspruchsberechtigte) im Jahr 2013

Abbildung 6.2 Inanspruchnahme wohnumfeldverbessernder Maßnahmen nach Pflegestufe in den Jahren 2012-2014 (je Quartal)

0 0,2 0,4 0,6 0,8 1 1,2 1,4 1,6 1,8 2

Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4

2012 2013 2014

Anteil in Prozent

Pflegestufe 0 Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III

selbstständig in der gewohnten Umgebung zurechtkommt, solange die Betreu-ung gewährleistet ist. Zum anderen ist auch denkbar, dass dieser Personen-gruppe bzw. ihren Angehörigen dieser Leistungsanspruch nicht bekannt ist und folglich auch nicht in Anspruch genommen wird. Die jeweilige Höhe der Inan-spruchnahme in den Pflegestufen I, II und III erscheint plausibel: Aufgrund des geringeren Bedarfs an verrichtungsbezogener Pflege in Pflegestufe I fällt die Inanspruchnahme niedriger aus als bei Pflegestufe II. Im Gegensatz zu Pflege-stufe II ist die Inanspruchnahme in PflegePflege-stufe III jedoch ebenfalls geringer.

Grund hierfür könnte zum einen sein, dass die notwendigen Maßnahmen bereits zu einem Zeitpunkt in Anspruch genommen wurden, zu dem die betreffenden Personen noch eine niedrigere Pflegestufe hatten. Zum anderen könnte das Ausmaß der Mobilität bei Pflegebedürftigen in Pflegestufe III auch soweit einge-schränkt sein, dass wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nur noch in geringe-rem Umfang zur Verbesserung der Wohnsituation beitragen können und daher unterbleiben.

Wird die Inanspruchnahme wohnumfeldverbessernder Maßnahmen differenziert nach dem Pflegearrangement (informell vs. formell-ambulant) betrachtet (Abbildung 6.3), wird deutlich, dass wohnumfeldverbessernde Maßnahmen häu-figer – teilweise statistisch signifikant – von den Pflegebedürftigen genutzt wer-den, die informell gepflegt werden. In einigen Fällen kann also davon ausgegan-gen werden, dass entweder ein Pflegedienst hinzugezoausgegan-gen wird oder substitutiv wohnumfeldverbessernde Maßnahmen durchgeführt werden.

Zusammengefasst kann festgestellt werden, dass wohnumfeldverbessernde Maßnahmen pro Jahr nur von einem kleinen Teil (ca. 3,5 %) der Anspruchsbe-rechtigten genutzt wird (Tabelle 6.1). Häufig ist aber davon auszugehen, dass die Maßnahmen auch nur einmal überhaupt durchgeführt werden müssen. Wenn beispielsweise die Dusche erst einmal altengerecht ist, dann muss sie kein zwei-tes Mal angepasst werden. Ausgehend von einer einmaligen Durchführung sol-cher Maßnahmen und einer durchschnittlich zu erwartenden Verweildauer in häuslicher Pflege von drei Jahren (Rothgang et al. 2011: 164) ist somit davon auszugehen, dass etwa ein Zehntel der Anspruchsberechtigten jemals im Pfle-geverlauf die Leistungen zur Verbesserung des Wohnumfeldes in Anspruch nehmen werden.

Auffällig ist insgesamt noch der Rückgang der Inanspruchnahmen im vierten Quartal 2014. Hier wirken möglicherweise schon die Ankündigungen des Pflege-stärkungsgesetzes I, durch das das Leistungsvolumen deutlich von 2.557 € auf 4.000 € je Maßnahme erhöht wurde. Daher könnte mit einem Nachholeffekt in den ersten Quartalen des Jahres 2015 zu rechnen sein. Allerdings sind auch in den letzten Quartalen der Jahre 2012 und 2013 schwache Rückgänge zu ver-zeichnen, was auf einen saisonalen Effekt hindeuten könnte. Danach würden wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nicht zum Jahresende durchgeführt.

Die vorliegende Routinedatenauswertung lässt keine Rückschlüsse darauf zu, welche Maßnahmen im Einzelnen umgesetzt wurden und wie die Pflegebedürfti-gen diese bewerten. Unter anderem diesen FraPflegebedürfti-gen wird im folPflegebedürfti-genden Abschnitt auf Basis von Befragungsdaten nachgegangen.

Anmerkung: Unterschied signifikant mit *** p<0,1 %; ** p<1 %; * p<5 %

Quelle: Daten der BARMER GEK, standardisiert nach Alter und Geschlecht der Pflegegeld- und Pflegesachleistungsempfänger (Anspruchsberechtigte) im Jahr 2013

Abbildung 6.3 Inanspruchnahme wohnumfeldverbessernder Maßnahmen nach Pflegearrangement in den Jahren 2012-2014 (je Quartal)

0 0,2 0,4 0,6 0,8 1 1,2 1,4

Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4

2012 2013 2014

Anteilswerte in Prozent

informell formell-ambulant

** ***

*

*

6.1.3 Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen –

Im Dokument Barmer-GEK-Pflegereport: (Seite 162-168)