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2.1 Planungsrechtliche Situation

Das Plangebiet befindet sich nördlich der bestehenden Bebauung im planungsrechtlichen Außenbereich. Westlich grenzen Wald auf einer Steinkohlehalde und das Landschaftsschutzgebiet „Am Röhrensteg“ an.

2.2 Planerische Vorgaben

Flächennutzungsplan

Die Stadt Zwickau besitzt keinen rechtskräftigen Flächennutzungsplan (FNP). Der FNP-Entwurf wird derzeit überarbeitet. Im Entwurf 2013 ist das Plangebiet zum Großteil als Landwirtschaftliche Nutzfläche (LN) bzw. Grünfläche ausgewiesen. Nördlich des Plangebietes befindet sich das bergrechtlich gesicherte Kiesabbaufeld der Kies+Sand GmbH.

Die Stadt Zwickau überarbeitet derzeit den Entwurf des Flächennutzungsplans von 2013 und plant, diesen zur Rechtskraft zu bringen.

Der komplexe Prozess der Überarbeitung wird jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen, da die vorhandenen Planungen den heutigen rechtlichen und sachlichen Anforderungen nicht mehr entsprechen.

FNP Entwurf Stadt Zwickau 2013

Bebauungsplan

Gem. § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.

Gem. § 8 Abs. 3 kann mit der Aufstellung, Änderung und Ergänzung oder Aufhebung eines Bebauungsplans gleichzeitig mit der Aufstellung des Flächennutzungsplans erfolgen (Parallelverfahren). Der Bebauungsplan kann vor dem Flächennutzungsplan bekannt gemacht werden, wenn nach dem Stand der Planungsarbeiten anzunehmen ist, dass der Bebauungsplan aus den künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt sein wird.

Die Nachfrage nach Eigenheimstandorten in der Stadt Zwickau ist in den letzten Jahren angestiegen. Mit dem Aufstellungsbeschluss vom 26.09.2019 bekräftigt der Stadtrat seinen Willen zur Umsetzung der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung.

Durch den Bebauungsplan werden keine Vorhaben zulässig, für die die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (gem. Gesetz über die Umwelt-verträglichkeitsprüfung – UVPG) oder nach Landesrecht, vorliegt.

Eine Ermittlung und Würdigung von Umweltschutzbelangen gemäß §1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB sowie eine Würdigung der artenschutzrechtlichen Belange, insbesondere des

§ 44 Bundesartenschutzgesetz erfolgt im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes. Da sich das Plangebiet im planungsrechtlichen Außenbereich befindet, liegt nach § 9, Abs., 1 Ziffer 2 Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) ein Eingriff in Natur und Landschaft vor. Der Eingriff wird auf Basis der „Handlungsempfehlung zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Freistaat Sachsen“ bilanziert und das Ergebnis fließt in die Festsetzungen der Kompensationsmaßnahmen der Planung ein.

2.3 Begründung des Bedarfes für die Ausweisung eines Wohngebietes

Durch den Vollzug des Bebauungsplans erfolgt eine Erweiterung des Siedlungsgebietes der Stadt in Anschluss an vorhandene Bebauung.

Im Hinblick auf den immer noch erfolgenden, wenn auch verlangsamten Bevölkerungsrückgang, und der sich trotz dieser Entwicklung auf hohem Niveau bewegenden Nachfrage an Eigenheimgrundstücken, hat die Stadt Zwickau eine Wohnbedarfs- und Wohnbauflächenprognose in Auftrag gegeben (TIMOUROU WOHN- & STADTRAUMKONZEPTE: Wohnbedarfs- und Wohnbauflächenprognose der Stadt Zwickau vom 20. Dezember 2017.).

Die Ergebnisse der Prognose fließen u.a. in die Flächenausweisungen des 2. Entwurfs des Flächennutzungsplans der Stadt ein und dienen der Verplausibilisierung des Flächenbedarfs auf Bebauungsplanebene.

In der Prognose wurden Szenarien und Entwicklungsstrategien für die Stadt in den Marktsektoren Ein- und Zweifamilienhausbebauung sowie Mehrfamilienhausbebauung entwickelt.

Die Prognose wurde am 05.03.2018 im Bau- und Verkehrsausschuss sowie am 14.03.2018 im Wirtschafts-, Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss vorgestellt (BRV/002/2018). Unter Berücksichtigung der darin aufgeführten Rahmenbedingungen sind neue Standorte in einem Umfang von 365 bis 465 Wohneinheiten im Prognosezeitraum bis 2030 erforderlich.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass der vordergründig durch demografische Faktoren bedingte, anhaltende leichte Schrumpfungsprozess zwar zur Verringerung der Einwohnerzahlen führt, aber erst mittelfristig (bis 2030) zur Verringerung der Haushalte um etwa 5 % (6. regionalisierte Bevölkerungsprognose des Statistischen Landesamtes Sachsen, Var. 1). Dieser Umstand ist in veränderten Altersstrukturen und vermehrten Singlehaushalten (verringerte Haushaltgröße) begründet. Nach der Prognose werden Einfamilienhausbebauungen auch in Zukunft für die Stadt die dominierende Rolle im Wohnungsbau spielen.

„Je nach Variante der Wohnungsbauentwicklungsprognose wird von der Entstehung von 730 bis 915 Wohnungen im Zeitraum von 2017 bis 2030 ausgegangen. Dieser Nachfrage steht bis 2030 ein Angebot von rd. 720 Wohnungen gegenüber, inklusive Baulücken“ (Zitat Prognose).

Damit wird deutlich, dass unabhängig von der zugrundeliegenden Variante, schon bald, nämlich ab 2021 (lt. Prognose) ein Defizit an baureifen Wohnbauflächen entsteht.

Aufgrund der aktuellen demografischen Verhältnisse und Erhaltung der Wirtschaftskraft der Region durch die Deckung des Bedarfes an Arbeitskräften muss es aber Grundanliegen sein, möglichst viele Menschen in der Stadt zu halten und neue Einwohner hinzuzugewinnen. Damit ist eine zügige Ausweisung von Wohnbauflächen in allen Marktsegmenten essentiell, auch um der drohenden Abwanderung in Nachbarkommunen zu begegnen.

Der Bedarf an Wohnbauland wird auch aus der seit Jahren anhaltenden Nachfrage nach Baugrundstücken für Einfamilienhäuser und durch den, durch das verknappte Flächenangebot, zu verzeichnende Preisanstieg für Bauland begründet. Die großen Eigenheimgebiete Trillerberg (B 026.2) und Kreuzberg, die vor einigen Jahren noch erhebliche Flächenreserven besaßen, haben sich schneller als gedacht gefüllt, zumal hier im wesentlichen Einzelhausbebauung umgesetzt wurde.

Zurzeit befinden sich die Standorte Eckersbach Trillerstraße/Finkenweg (B-Plan Nr.

029, 30 Einfamilienhäuser und 60 Wohneinheiten Mehrfamilienhäuser), Cainsdorf „An der Feldstraße“ (B-Plan Nr. 112, 17 Einfamilienhäuser) und der B-Plan Nr. 115 südlich Werdauer Straße (B-Plan Nr. 115, 25 Einfamilienhäuser) in Planung.

Aktuell übersteigt der Bedarf an Flächen jedoch das Angebot. Insgesamt kam es in den letzten Jahren zunehmend zu einer (gewollten) Verdichtung im Innenstadtbereich (Bebauung Neumarkt) so dass auch hier eine Flächenverknappung erfolgt. Zudem weist das Stadtgebiet in zahlreichen Bereichen Restriktionen für eine Bebauung auf, z.B. durch festgesetzte Überschwemmungsgebiete, überflutungsgefährdete Bereiche,

Gebiet mit Bergbaufolgelandschaften, wie Steinkohlehalden und Kiestagebaue oder Industrie- und bergbaubedingte Altlastenflächen und Brachen, deren Aktivierung als Bauflächen nur langfristig oder gar nicht möglich, bzw. als Freiflächenreserve im Sinne einer gesunden Stadtentwicklung auch nicht sinnvoll ist. Dazu kommt, dass auch aus stadtklimatischer Sicht eine sehr hohe Verdichtung nicht sinnvoll ist und ein akzeptables Verhältnis zwischen bebauter Fläche und Frei(Grün)fläche in den verdichteten Bereichen für die Erhaltung der Wohnqualität essentiell ist.