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Organisationsplan der Anstalt Bernburg Verfasser: Dr. Irmfried Eberl

2. Ausnahme: Patienten aus der Rheinprovinz

4.6 Die Strafverfolgung

5.2.2 Organisationsplan der Anstalt Bernburg Verfasser: Dr. Irmfried Eberl

erstellt: etwa Dezember 1941 (HHSTAW 1632/I/250/1ff.)

Organisation der Anstalt Bernburg

Zum Einzugsgebiet der Anstalt Bernburg gehören folgende Provinzen und Länder:

Provinz Sachsen, (Reg.Bez. in Magdeburg, Merseburg und Erfurt) Land Anhalt,

Provinz Brandenburg, Land Braunschweig, Reichshauptstadt Berlin, Land Mecklenburg, Hansestadt Hamburg, Provinz Schleswig-Holstein

Zwischenanstalten der Anstalt Bernburg:

In der Provinz Brandenburg: Landesanstalt Teupitz und Landesanstalt Görden bei Brandenburg.

Provinz Sachsen: Landesanstalt Jerichow, Landesanstalt Uchtspringe und Landesan stalt Alt-Scherbitz, Post Schkeuditz.

Land Braunschweig: Landesanstalt Königslutter.

Frühere Zwischenanstalten außerdem noch:

Landesanstalt Neuruppin und Wittstock/ Dosse (beide in Brandenburg) - wurden aufge-lassen, weil zu weit von Bernburg entfernt.

Die Anstaltsleiter dieser Anstalten sind sämtl. eingeweiht. Außerdem ist der Leiter der Anstalt Eberswalde eingeweiht, da er früher die Landesanstalt Teupitz leitete und wäh-rend unserer Aktion nach Eberswalde versetzt wurde.

Von den Provinz- und Länderverwaltungen sind folgende Herren eingeweiht:

Provinz Sachsen: Landeshauptmann Otto

Sachbearbeiter Münzel, Merseburg/Sa. Oberaltenburg 4 Provinz Brandenburg: Landeshauptmann v. Arnim, Landesmedizinalrat Dr.

Baumann und Amtmann Stüwert, Potsdam, Alte Zauche 67 Land Anhalt: Reichsstatthalter und Gauleiter Jordan und Gauamtsleiter Dr.

Gustav Schmischke in Dessau, Leiter des Amtes für Volksgesundheit der NSDAP, Gau Magdeburg/Anh.

Land Braunschweig: Braunschweigische Staatsministerium des Innern, Med.-Rat Marquordt, Braunschweig, am Bohlweg.

Von den vorgenannten Herren stehen unserer Aktion unbedingt positiv gegenüber:

Landeshauptmann Otto in Merseburg, Gauleiter Jordan und Gauamtsleiter Dr.

Schmischke in Dessau.

Die anderen Herren sind mit einer gewissen Vorsicht zu behandeln.

Von den Anstaltsleitern unserer Zwischenanstalten sind unbedingt positiv:

Der Leiter der Anstalt Görden, Dr. Heinze und der Leiter der Anstalt Uchtspringe Dr.

Beese. Wobei zu bemerken ist, dass Dr. Heinze fachlich weit über dem Durchschnitt steht, während Dr. Beese ‘s psychiatrische Entscheidungen einer Nachprüfung durch-aus nicht immer standhalten.

Die übrigen Zwischenanstaltsleiter arbeiten wohl mit, aber auch hier ist eine gewisse Vorsicht am Platze. Insbesondere tut eine gelegentliche Kontrolle ganz gut.

Von den örtlichen Stellen sind eingeweiht:

Der Oberbürgermeister der Stadt Bernburg Eggert, der Landrat des Kreises Bernburg Dr. Garlep.

Der Kreisleiter der NSDAP Pg. Wienicke.

Mit dem Landrat des Kreises Bernburg haben wir fast nichts zu tun, sodass die Einstel-lung des Landrates uns gegenüber meinerseits nicht beurteilt werden kann. Der Ober-bürgermeister und besonders der Kreisleiter unterstützen uns, wo sie können.

Von den städtischen Stellen sind außerdem von unserer Existenz noch informiert, ohne näheres zu wissen:

Der Leiter der Bernburger Polizei, Hauptmann Bornemann,

Der Vertreter des Oberbürgermeisters - Bürgermeister Ackermann, der erste Standesbeamte und der Friedhofsverwalter.

Alle diese sind im Beisein des Oberbürgermeisters mit unserer Existenz vertraut ge-macht worden, Näheres über unsere Tätigkeit wurde ihnen jedoch nicht mitgeteilt. Z.B.

wurde dem Leiter der Bernburger Polizei lediglich mitgeteilt, dass eine Ortspolizeibehör-de Bernburg-Gröna besteht, oOrtspolizeibehör-der Ortspolizeibehör-dem StanOrtspolizeibehör-desbeamten, dass ein StanOrtspolizeibehör-desamt Bernburg II eingerichtet wurde usw.

Die Anstalt selbst, d.h. das Grundstück und die Gebäude gehören dem Lande Anhalt und wird seitens des Landesfürsorgeamtes Dessau verwaltet. Der Leiter des Landesfür-sorgeamtes Pg. Bierwirth ist ebenfalls eingeweiht und hat uns unseren Teil kostenlos zur Verfügung gestellt, d.h. wir zahlen dafür keinerlei Miete, sonder lediglich die laufen-den Kosten für Licht, Heizung usw. werlaufen-den anteilmäßig von uns getragen.

Die Anstalt selbst trägt die Bezeichnung Heil - und Pflegeanstalt Bernburg.

Die Heil- und Pflegeanstalt Bernburg wird in dem zur Aktion gehörigen Teil von mir, in dem Restteil von Prof. Dr. Enke geleitet. Prof. Enke ist ebenfalls über unsere Aktion in vollem Umfange unterrichtet. Er steht unserer Aktion an sich positiv gegenüber, hat je-doch eine Reihe von Bedenken. Insbesondere ist er der Überzeugung, dass sehr viele Kranke unserer Aktion anheim fallen, ohne dass vorher ein entsprechender Therapie-versuch gemacht worden ist. Dadurch kommt er zu der Auffassung, dass, bevor ein Kranker unserer Aktion anheim fällt, die Auflage gemacht werden müßte in den Fällen, in denen ein Therapieversuch auch nur die geringste Aussicht auf Erfolg bietet, einen solchen Therapieversuch zu machen. Diese Auffassung ist zwar ärztlich zu verstehen, läßt sich jedoch im Rahmen unserer Aktion keineswegs durchführen, weshalb Prof. En-ke unsere Aktion auch mit einer gewissen Vorsicht ansieht. Der VerEn-kehr zwischen ihm und mir hat sich auf einer freundschaftlichen Basis abgespielt. Da er der Ältere war, hat-te ich auch niemals Bedenken zu ihm zu gehen bezw. auf seinen Wunsch ihn aufzusu-chen. Dies hat jedoch im Laufe der Zeit dazu geführt, dass Herr Prof. Enke glaubte, mir gegenüber sich etwas herausnehmen zu können, sodass ich in letzter Zeit gezwungen war etwas stärker die Tatsache herauszustellen, dass wir stellungsmäßig zumindest einander gleich stehen, wenn nicht sogar meine Stellung höher zu bewerten ist, da ich ja

einer Reichsstelle angehöre. Prof. Enke hat diesen von mir mit einigem Takt bekundeten Wink anscheinend verstanden.

Von den übrigen Mitgliedern der Abteilung Prof. Enke sind von mir die Ärzte eingeweiht und verpflichtet worden. Außerdem sind eingeweiht, da sich dies nicht umgehen ließ:

Oberinspektor Bobbert, der Gutsinspektor Düring, (gleichzeitig Ortsgruppenleiter der zuständigen Ortsgruppe der NSDAP ) und der Maschinenmeister Koeppen.

Sämtliche andere Gefolgschaftsmitglieder der Abt. Enke sind schriftlich dahingehend verpflichtet worden, dass sie über sämtliche Wahrnehmungen, die sie machen könnten strengstes Stillschweigen gegen jedermann auch gegen engste Angehörige zu bewah-ren haben. Sie sind darauf hingewiesen worden, dass irgendwelche Äußerungen als Landesverrat betrachtet werden müßten.

Die Räumlichkeiten und Gebäude unseres Teiles sind Sperrgebiet und dürfen von nie-mandem der anderen Anstalt betreten werden, es sei denn mit Genehmigung. Dies gilt auch - ich habe dies so gehandhabt - für die an sich voll eingeweihten Gefolgschaftsmit-glieder der Anstalt Enke.

Von der Abt. Enke wird uns Heizung, warmes Wasser, Strom u. dergl. geliefert. Alles übrige wird durch unsere eigene Wirtschaftsverwaltung beschafft. Unsere Wirtschafts-verwaltung beschafft auch die Lebensmittel für unsere Verpflegung. Dies geschieht in folgender Form:

Unsere Wirtschaftsverwaltung fordert alles Benötigte beim Kreisleiter bezw. dessen Be-auftragten (als solcher fungiert Pg. Düring) an. Der Kreisleiter reicht diese Anforderung als Anforderung der Kreisleitung der NSDAP an das zuständige Wirtschaftsamt weiter und vom Wirtschaftsamt gelangen die entsprechenden Bezugsscheine u. dergl. über den Kreisleiter wieder an uns. Wobei der Leiter des Wirtschaftsamtes, Bürgermeister Ackermann darüber unterrichtet ist, dass diese Dinge für unseren Bedarf benötigt wer-den. Dieses Verfahren ist deshalb eingerichtet worden, um dem Wirtschaftsamt eine entsprechende Deckung für Revisionen zu gewähren ohne dass unsere Anstalt in Er-scheinung tritt. Damit der Kreisleiter seinerseits gedeckt ist, hat dieser ein Schreiben der Kanzlei des Führers erhalten, das ihm die nötige Deckung gewährt. Ich habe bisher den Grundsatz vertreten, mit der anderen Anstalt möglichst wenig Kontakt zu halten, auch um mögliche Reibungsflächen möglichst wenig zur Auswirkung kommen zu lassen.

Um die Tarnung nach außen hin aufrecht zu halten, habe ich folgendes Verfahren an-gewandt:

Die Anforderung von Patienten erfolgte unter meinem Namen und eigenem Postschließ-fach (Dr. med. Irmfried Eberl, Bernburg/Saale, PostschließPostschließ-fach 252).

Die Anforderung eines Transportes erfolgte in folgender Form: Unter meinem eigenen Namen wurde eine Transportliste an die zuständige Regierungsdienststelle, 3 Exempla-re unter meinem Namen an den Leiter der entspExempla-rechenden Anstalt und 1 Exemplar un-ter Heil- und Pflegeanstalt Bernburg an die Gemeinnützige Krankentransport GmbH ge-sandt.

Stelle sich nach Einlangen des Transportes heraus, dass bei einem Patienten Nachlaß fehlte, so wurde die Anforderung ebenfalls nicht unter Heil- und Pflegeanstalt Bernburg, sondern unter meinem Namen durchgeführt. Dieses Verfahren ist zwar sonst nicht üb-lich, habe ich jedoch wie schon eingangs erwähnt, gewählt um in den Anstalten die Heil- und Pflegeanstalt Bernburg keinesfalls bekannt werden zu lassen. Es empfiehlt sich da-her, dieses Verfahren weiter zu pflegen. Da mein Name den entsprechenden Stellen überall bekannt ist, bezw. ich die Anstalten mit vieler Mühe an dieses Verfahren ge-wöhnt habe, empfiehlt es sich auch, bei dem Namen zu bleiben und die entsprechenden Schreiben in Vertretung zu zeichnen.

Das Recht, Briefe die unter meinem eigenen Namen die Anstalt verlassen zu zeichnen, habe ich lediglich meinem ärztlichen Vertreter und dem Büroleiter erteilt aber nur dann, wenn ich selbst nicht anwesend war. Falls ich diese Schreiben nicht selbst gezeichnet habe, mußten mir die Unterzeichner die Durchschläge bei der nächstmöglichen Gele-genheit vorlegen. Ich bitte auch während meiner Abwesenheit das Zeichnungsrecht in diesem Falle möglichst eng zu begrenzen, um irgendwelche Pannen, die dann auf mei-nen Namen zurückfallen müßten, zu vermeiden.

KL- Transporte

Nach den bisherigen Angaben soll die Anstalt Bernburg in nächster Zeit KL- Angehörige bearbeiten.

In diesem Falle ist mit den Leitern der einzelnen Konzentrations-Lager Verbindung auf-zunehmen zwecks Besprechung der Organisation der Zuführung von KL- Angehörigen.

Im Allgemeinen wird von uns der Grundsatz vertreten, dass die KL- Angehörigen uns durch die SS zugeführt werden, da die Omnibusse voraussichtlich im Sondereinsatz Ost Verwendung finden und eine Abholung durch eigene Omnibusse nicht möglich ist. Bei der Bearbeitung im Büro habe ich unbedingt zur Pflicht gemacht, dass jeder einzelne KL- Angehörige im Krankenbuch aufscheint und dass über ihn eine Akte angelegt wird, die, da ja ein Schriftwechsel nicht zu erwarten ist, die Fotokopie beinhaltet.

Ebenso haben die Namen dieser KL- Angehörigen in der allgemeinen Kartei aufzu-scheinen, damit sie jederzeit wieder auffindbar sind. Das Verfahren einer gesonderten Anlegung von KL-Akten und einer KL-Angehörigen-Kartei ist abzulehnen, da diese ge-nau so als Patienten zu behandeln sind, wie alle anderen. Es entfällt lediglich die Beur-kundung und der damit im Zusammenhang stehende Schriftwechsel, ansonsten ist kein Unterschied in der Bearbeitung.

Die von der Berliner Zentrale verschiedentlich geäußerte Ansicht - nämlich, dass diese KL-Angehörigen überhaupt nicht ins Krankenbuch einzutragen sind u.dergl. ist schärfs-ten abzulehnen. Ich selbst verweise in diesen Fällen auf meine Erfahrungen mit den Ju-dentransporten im Jahre 1940, wo die Berliner Zentrale auch vorher keine Bearbeitung wünschte, ich diese jedoch damals in B = Brandenburg von mir aus anordnete und sich ergab, dass diese Art der Bearbeitung späterhin richtig war.