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V ERHALTENSKODEX FÜR V ERTRAGSPARTNER I NNEN DER S TADT Z ÜRICH , S TAND J ANUAR 2016

 Ausführungsvorschrift (AV) ERZ KHKW - AV1 «Administration», datiert vom 1.1.2010

 Beilage 1 «ERZ Vorlagen», datiert vom 01.01.2010

 Beilage 2 «Aufbau der Enddokumentation», datiert vom 17.07.2017

 Beilage 3 «KKS spezielle Ergänzungen», datiert vom 01.01.2010

 Beilage 4 «Ausführung der Beschilderung», datiert vom 09.03.2012

 Beilage 5 «Farbkonzept», datiert vom 01.01.2010

- AV2 ZW «Anlagenbau und mechanische Ausrüstung», datiert vom 03.10.2016 - AV3 «Elektrotechnik, autonome Systeme», datiert vom 01.01.2010

- AV4 «Instrumentierung, Antriebe, Begleitheizungen», datiert vom 01.01.2010 - AV5 «Leittechnik», datiert vom 1.1.2010

 Broschüre «Sicherheit im Kehrichtheizkraftwerk», datiert vom 12.2018

 Plan Werk-Areal Hagenholz

5.4 Grundlagen-Dokumente für den Anbieter

(Können vom Anbieter vor Ort eingesehen werden)

 Diverse relevante ERZ-interne Anweisungen

 Betriebsdokumentation KHKW (Anlage- und Betreiberdokumentation)

 Dokumentation Anlagezustand KHKW

 Bereichskonzept KHKW / Instandhaltung

Vereinbarung Ingenieurleistungen für Revisionen Seite 1/17

ERZ

9

Vereinbarung

Objekt

Ingenieurleistungen für

Revisionen

im Kehrichtheizkraftwerk Hagenholz

Zwischen der ERZ Entsorgung + Recycling Zürich als Auftraggeber Hagenholzstrasse 110

8050 Zürich und dem

Unterneh-men

..

..

als Unternehmer

wird die folgende Vereinbarung abgeschlossen

Vereinbarung Nr.: ………

Vertragsexemplar für : X ERZ (Original) X Unternehmer (Original)

Vereinbarung Ingenieurleistungen für Revisionen Seite 2/17

ERZ

Inhaltsverzeichnis

1. GEGENSTAND DER VEREINBARUNG ... 3 2. RECHTE UND PFLICHTEN VON ERZ ... 3

DEM UNTERNEHMER STEHEN FÜR DIE PLANUNG,AUSFÜHRUNG UND DOKUMENTATION VOR ORT FOLGENDE MITTEL, BZW. INFRASTRUKTUR ZUR VERFÜGUNG: ... 3

DATENSCHUTZ ... 3 3. RECHTE UND PFLICHTEN DES UNTERNEHMERS ... 4

ORDENTLICHE AUFGABEN IM DETAIL (AUFGABENBLÖCKE 1-3) ... 4 3.1.1 Aufgabenblock 1: Planung Revision ... 4 3.1.2 Aufgabenblock 2: Ausführung Revision ... 5 3.1.3 Aufgabenblock 3: Dokumentation Revision + Zustandsanalyse ... 7 AUFGABENBLOCK 4:INITIALAUFWAND IM DETAIL (AUFGABENBLOCK 4) ... 9 AUSSERORDENTLICHE AUFGABEN ... 10 VERGÜTUNG,KONDITIONEN UND RECHNUNGSSTELLUNG ... 11 3.4.1 Festpreis, CHF (exkl. MwSt.) ... 11 3.4.2 Konditionen ausserordentliche Aufgaben, CHF (exkl. MwSt.) ... 11 TERMINE ... 12 EINHALTUNG VON TERMINEN DURCH UNTERNEHMER ... 12 EINSATZ VON SUBUNTERNEHMER... 13 4. EINGESCHLOSSENE LEISTUNGEN ... 14 5. ARBEITSBEWILLIGUNGEN, ARBEITSSCHUTZBESTIMMUNGEN UND ARBEITSBEDINGUNGEN ... 14 6. GEWÄHRLEISTUNG ... 15 7. REAKTIONS- UND INTERVENTIONSZEIT ... 15 8. VERTRAGSDAUER ... 15 9. BESTANDTEILE DER VEREINBARUNG UND DEREN RANGORDNUNG ... 16 10. AUSFERTIGUNG / ERGÄNZUNGEN UND ÄNDERUNGEN ... 16 11. GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT ... 17

Vereinbarung Ingenieurleistungen für Revisionen Seite 3/17

ERZ

1. Gegenstand der Vereinbarung

Diese Vereinbarung regelt die Ingenieurleistungen des Dienstleisters im Zusammenhang mit Ertüchtigungen, Revisionen, Umbauten, Sanierungen und Neubauten, Rückbauten und Konservierung von Anlagekomponenten im Kehrichtheizkraftwerk Hagenholz für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2024. Die Leistungen sind in Ziffer 3 im Detail be-schrieben.

2. Rechte und Pflichten von ERZ

Dem Unternehmer stehen für die Planung, Ausführung und Dokumenta-tion vor Ort folgende Mittel, bzw. Infrastruktur zur Verfügung:

 2 bis 3 Standard Büro-Arbeitsplätze mit PC-Einrichtungen und Zugriff auf den

ERZ Standard-Drucker;

 Berechtigung für eingeschränkten Zugang und Nutzung des ERZ-IT

Netzwer-kes (Zugangsberechtigung eingeschränkt auf Leistungsumfang und Vorgabe ERZ);

 Der Anbieter hat seinem Leistungsumfang entsprechend Zugang auf die

be-stehenden Anlage- und Betreiberdokumente;

 Befristete interne Telefonnummer für Mitarbeitende des Anbieters (falls

not-wendig);

 Der Anbieter hat seinem Leistungsumfang entsprechend Zugang zu Anlagen,

spezifischen Schlüsseln, Räumlichkeiten und Werkstätten. Dafür wird jeder Mitarbeitende mit einem entsprechend eingerichteten Zutritts-Badge ausge-stattet;

 Freie Parkplätze sind nur beschränkt vorhanden. Daher werden dem Anbieter

grundsätzlich keine Parkplätze auf dem Werksareal Hagenholz garantiert.

Datenschutz

Der Anbieter darf keine Informationen, Dokumente oder Daten von ERZ nach aussen

tragen oder für eigene Zwecke nutzen. Alle vom Anbieter für ERZ erbrachten

Leistun-gen bleiben geistiges EiLeistun-gentum von ERZ. Zudem dürfen keine Dokumente und Daten

über bei ERZ befindliche Anlagekomponenten nach Aussen gegeben oder zu eigenen

Zwecken verwendet werden.

Vereinbarung Ingenieurleistungen für Revisionen Seite 4/17

ERZ

3. Rechte und Pflichten des Unternehmers

Alle aufgabenbezogenen Leistungen sind im Rahmen der nachfolgenden Instandhal-tungs-Grossmassnahmen zu erbringen:

 Revisionen / Inspektionen (geplant)

 Werk-Totalabstellungen (geplant)

 Revisionen, Inspektionen an einzelnen Anlagesystemen,-Teilsystemen (geplant)

 Revisionen, Inspektionen Turbogruppe (geplant)

Ordentliche Aufgaben im Detail (Aufgabenblöcke 1-3)

Gesamtplanung im Rahmen von Anlagerevisionen und geplanten Kurz- sowie Totalab-stellern. Dazu gehören insbesondere folgende Aufgaben: Planung, Vorbereitung, Infor-mation und Kommunikation, Betreuung, Überwachung, Koordination, Kontrolle und Ab-nahme (externe Unternehmer und ERZ-Mitarbeiter), Dokumentation, Organisation und Leitung von Sitzungen.

3.1.1 Aufgabenblock 1: Planung Revision Aufgaben

Planung / Beschaffung

Klärung der notwendigen Leistungs- und Materialbeschaffungen;

Klärung der effektiv vorhandenen Lagerbestände des Verschleiss- und Ersatzteilma-terials;

Risikobetrachtungen, Beurteilungen und Erarbeitung von Massnahmenvorschlägen;

Abklärungen nach dem Zuschlag bei Lieferanten, Herstellern und leistungserbrin-genden Unternehmungen bezüglich Betriebsbesichtigungen, Werksprüfungen, Boni-tät, Zulassungen, Arbeitsbewilligungen, Einhaltung der Mindestlöhne CH, Kennt-nisse der CH-Gesetzgebung im Rahmen der geplanten Auftragserteilung und Anga-ben zu dafür eingeplantem Ausführungspersonal, etc.;

Klärung, Festlegung bezüglich Transport, Einfuhr und Verzollung von Material sowie Anlageteilen und –Komponenten (Regelfall Lieferungen DDP);

Abklärungen, Information und Kommunikation mit Behörden, Prüf-, Inspektions- oder

Zertifizierungs-, und Konformitätsbewertungsstellen (akkreditierten Stellen);

Vereinbarung Ingenieurleistungen für Revisionen Seite 5/17

ERZ

Beschaffungsrelevante Vorabklärungen (Festlegung der Liefertermine und der zu beschaffenden Leistungen sowie Zusammenstellung des benötigten Materials);

Spezifizierung geplanter Lieferungen und Leistungen;

Einholen von Kostenvoranschlägen und Angeboten;

Beurteilung und Vergleich eingegangener Angebote sowie Abgabe von Zuschlags-Empfehlungen;

Erstellung eines Gesamtplans zu Massnahmen und Terminen (Vorbereitungsaufga-ben, Ausführung, Fertigstellungs- und Abschlussaufgaben);

Massnahmenplanung für Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit und Anlagesicher-heit;

Planung von Lagerplätzen für Baustellen- und Arbeitsplatzeinrichtungen sowie Aus-rüstungen;

Planung der Ersatzteile, Verschleissteile, Verbrauchsmaterial, Hilfsmittel, Geräte, Einrichtungen und Ausrüstungen;

Planung und Vorbereitung von Anlageänderungen und Abklärung mit betroffenen Schnittstellen bezüglich Umsetzung;

Planung und Durchführung von Besprechungen und Begehungen mit den ausfüh-renden Unternehmungen;

Betriebliche Vorgaben, Koordination mit anderen Betrieben, Bereichen und Anlage-teilen oder Berufsgruppen und in der Planung berücksichtigen;

Zusammentragen und Planen von Massnahmen zur Verhinderung unzulässiger Emissionen oder störender Immissionen.

3.1.2 Aufgabenblock 2: Ausführung Revision Aufgaben

Vorbereitungsarbeiten / Ausführung / Abschlussarbeiten

Empfang, Betreuung, Begleitung und Einweisung Fremdpersonal vor Ort am

Ar-beitsplatz (Notfall, Sicherheit, technisch, administrativ, organisatorisch und

betrieb-lich);

Vereinbarung Ingenieurleistungen für Revisionen Seite 6/17

ERZ

Überwachung von Bezug, Rückgabe, Wiederinstandsetzung, mögliche freihändige Wiederbeschaffung von ERZ Material (Ersatz-und Verschleissteile, Hilfsmittel, Ge-räte, Fahrzeuge, Maschinen, Einrichtungen und Ausrüstungen etc.);

Instruktion, Begleitung, Kontrolle und Überwachung bei der Erstellung von Baustel-leneinrichtungen;

Koordination und Unterstützung der Ausserbetriebnahme der Anlage und System-freischaltung im gesicherten Zustand;

Organisation und Durchführung von Anlagebegehungen im ungereinigten und gerei-nigten Zustand (Inspektionen während Revision);

Analyse des angetroffenen Anlagezustands mit Datenerfassung und Bewertung;

Anpassung der Revisionsaufgaben aufgrund der Begehungsergebnisse;

Überwachung der Baustelleneinrichtungen und Arbeitsplätze der externen Unterneh-mer;

Durchführung von Sitzungen inkl. Protokollierung (ERZ und beteiligte Unternehmen);

Unterstützungsleistungen für Arbeitssicherheits-und Gesundheitsschutz-Kontroll-rundgänge durch den Anbieter (beinhaltet Kontrolle der Einhaltung und Umsetzung von Regeln, Durchsetzung notwendiger Korrekturmassnahmen und angemessene Kommunikation und Information innerhalb ERZ);

Überwachung des Fortschritts von erwarteten Lieferungen, laufender Revisionsar-beiten und Kostenentwicklungen;

Erfassung von unerwartet schlechten Anlagezuständen und unerwarteten Schäden sowie Einleitung von entsprechenden Massnahmen;

Begehungen, Kontrollen und Abnahmen der Leistungen von Unternehmen/Lieferan-ten;

Erstellung von Tagesberichten und Revisionsverlauf- und Abschlussberichten;

Sammeln von Auftragsdokumenten (Rapporte, Lieferscheine, Berichte, Nachweise);

Sammeln technischer Dokumente bei Anlageänderungen;

Sammeln der relevanten Zustandsinformationen zu Anlageteilen und

Anlagekompo-nenten;

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ERZ

Koordination und Unterstützung der Wiederinbetriebnahme der Anlage und Rückset-zung der Systemfreischaltung in den Normalbetriebs-Zustand;

Koordination und Unterstützung der Wiederherstellung der Anlage-Betriebsbereit-schaft (Normalzustand) sowie der Wiederherstellung der in der Revision benutzten Infrastrukturflächen.

Bei Abweichungen zu den Planvorgaben sind unverzüglich Korrekturmassnahmen in Abstimmung mit ERZ einzuleiten.

3.1.3 Aufgabenblock 3: Dokumentation Revision + Zustandsanalyse Aufgaben

Anlage-Dokumentation

Einforderung und Zusammenführung technischer Dokumentationen von ausführen-den Unternehmungen im Zusammenhang mit Anlageänderungen während Revisio-nen oder Anlageabstellungen;

Provisorische Aktualisierung technischer Life-Cycle-Dokumente bei Anlageänderun-gen (R+I Schema, Grundfliessschema und Übersichtsdokumente etc.);

Unterstützungsleistungen bezüglich Erhaltung und Aktualisierung der Anlagebeschil-derung (inkl. Erstellen der Gravierlisten).

Auftragsausführungs-Dokumentation - Gesamtrevisionsbericht

Einforderung, Beschaffung, Erstellung und Zusammenführung der eigenen, oder von beauftragten Unternehmungen sowie ERZ-Mitarbeitern auftragsbezogenen Doku-mentation (Rapporte, Lieferscheine, Berichte, Nachweise);

Erstellung von Gesamtberichten zu Revisionen und Anlageabstellungen;

Abrechnungs-Kontrollleistungen von Aufträgen ausführender Unternehmer;

Zusammentragen, Analysieren, Auswerten und Verdichten der Zustandsdaten (je

Auftrag).

Vereinbarung Ingenieurleistungen für Revisionen Seite 8/17

ERZ

Aktualisierung Anlagezustand

Beschaffung, Erfassung und Zusammenführung, Analysierung, Auswertung und Do-kumentierung aller relevanter Zustandsdaten und -Informationen zu Anlageteilen und Anlagekomponenten im Rahmen aller ordentlich ausgeführten Instandhaltungs-Grossmassnahmen und Tätigkeiten der abgeschlossenen Periode.

Erfassung, Zusammenführung und Dokumentierung aller zukünftig zu planenden In-standhaltungsmassnahmen an Anlageteilen oder Anlagekomponenten im ordentli-chen Rahmen.

Hinzu kommen ausserordentliche Massnahmen wie:

- Massnahmen aufgrund des angetroffenen Zustandes;

- Massnahmen aufgrund Anlageänderungen;

- Massnahmen aufgrund instandhaltungstechnischer oder betrieblicher Erforder-nissen.

Anlageoptimierende Massnahmen:

- Massnahmen aufgrund neuer gesetzlicher Auflagen oder Empfehlungen;

- Massnahmen aufgrund Vorgaben der ERZ internen Qualitätssicherung.

Der Detailierungsgrad bei der Erfassung und Aktualisierung der Zustandsanalyse-Daten in der Zustandsanalyse-Datenbank erfolgt maximal bis auf Stufe Aggregat.

Aufbereitung der Zustandsergebnisse

Alle aktuellen Zustandsergebnisse und alle neu zu planenden Instandhaltungsmass-nahmen werden gesamthaft gesichtet und analysiert. Sie werden als kurz, mittel und langfristige Instandhaltungsmassnahmen bezeichnet (Sichtweite: nächste 10 Jahre);

Zustandsabweichungen, -veränderungen und der noch vorhandene Nutzungsvorrat werden festgestellt. Entsprechend wird jeweils die geeignete Instandhaltungsstrate-gie festgelegt und die dazugehörige Instandhaltungsmassnahme formuliert und be-gründet;

Die Kosten für jede Instandhaltungsmassnahme werden erhoben;

Der Ausführungszeitpunkt für jede Instandhaltungsmassnahme wird bestimmt;

Die vorliegenden detaillierten Zustandsergebnisse mit den zugehörigen Kosten

wer-den für die zu erstellende Präsentation verdichtet.

Vereinbarung Ingenieurleistungen für Revisionen Seite 9/17

ERZ

Präsentation Zustandsergebnisse

Die verdichteten Anlage-Zustandsergebnisse und Kostenerhebungen sowie die Re-visionsberichte sind ERZ in der Regel einmal im 4. Quartal in angemessenem Detai-lierungsgrad zu präsentieren (~ 2h).

Budgeterstellung

Aufgrund der aktuellen Anlage-Zustandsergebnisse sind in der Regel im ersten Quartal des darauf folgenden Jahres (max. 4 Arbeitstage) Unterstützungsleistungen für die Erstellung des Budgets einzurechnen.

Aufgabenblock 4: Initialaufwand im Detail (Aufgabenblock 4) Aufgaben

Einarbeitung

Der Anbieter muss sich mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut machen und die technischen Anlage-Dokumentationen sowie die betriebliche Organisation des KHKW kennenlernen;

Weiter arbeitet er sich in die aktuellen Daten aller Anlageteile und Anlagekomponen-ten ein und übernimmt diese in eine AnlagekomponenAnlagekomponen-ten/Zustands-DaAnlagekomponen-tenbank.

Erstellung einer Anlagekomponenten/Zustands-Datenbank

Der Anbieter erstellt und betreibt eine elektronische Datenbank für die Zustandser-fassung und -Bewertung der Anlagekomponenten des Kehrichtheizkraftwerks Ha-genholz und aktualisiert diese laufend mit den aktuellen Zustandsergebnissen. Aktu-ell umfasst diese Datenbank rund 1‘500 Datensätze;

Die Daten sind Eigentum von ERZ. Der Anbieter muss die Daten ERZ auf Verlangen jederzeit aushändigen können (Formatvorgabe durch ERZ) und muss diese vertrau-lich behandeln.

Die Datenbank muss folgende Themen beinhalten:

 Übersicht Hauptgruppensysteme;

 Daten zu Zustandsberichten;

 Kostenübersicht;

 Übersicht je Hauptmassnahme;

Vereinbarung Ingenieurleistungen für Revisionen Seite 10/17

ERZ

 Kosten der notwendigen Massnahmen für das Hauptgruppensystem.

Der Detaillierungsgrad einer Betrachtungseinheit der Zustandsanalyse-Daten in der Datenbank ist max. bis auf Stufe Aggregat zu führen. Beispiel: 2 K 1 H T F 10 AP001;

Die Datenbank der Zustandsanalyse muss so aufgebaut werden, damit die Daten in einem leserfreundlichen Layout ausgedruckt werden können;

Es muss eine ausführliche Anwendungsbeschreibung zu Aufbau, Strukturierung und Handhabung der Zustandsanalyse erfolgen. Zudem muss sie Aussagen zur Umset-zung der Datenintegration in die vom Anbieter verwendete Datenbank enthalten.

Ausserordentliche Aufgaben

Alle Aufgaben im Zusammenhang mit den nachfolgenden, nicht geplanten Leistungen werden gemäss effektivem Aufwand zusätzlich abgerechnet:

 Ausserordentliche Revisionen und/oder Inspektionen;

 Ausserordentliche Zwischenreinigungen und/oder Inspektionen;

 Ausserordentliche Revisionen, Inspektionen an einzelnen

Anlagesystemen,-Teil-systemen;

 Ausserordentliche Revisionen, Inspektionen Turbogruppe;

 Spezifische Projekte oder Instandhaltungsmassnahmen;

 Aufarbeitung, Aktualisierung technischer Dokumente und Dokumentationen

(bein-haltet Einforderung, Erstellung, Beschaffung, Prüfung Nachführung technischer Do-kumente mit Rot-Markierungen);

 Reinzeichnung von technischen Dokumenten auf CAD;

 Ausserordentliche Nachführung der Zustandsanalyse-Daten;

 Ausserordentliche Bauleitung bei verfahrenstechnischen Projekten;

 Ausserordentliche Aktualisierung der Anlagebeschilderung (Demontage und

Mon-tage inkl. Erstellen der Gravierlisten).

Im Regelfall sind spezifisch angeforderte, zusätzliche Leistungen in Umfang und

Quali-tät, wie unter Ziff. 3.1 (ordentliche Aufgaben) beschrieben, zu erbringen.

Vereinbarung Ingenieurleistungen für Revisionen Seite 11/17

ERZ

Vergütung, Konditionen und Rechnungsstellung

3.4.1 Festpreis, CHF (exkl. MwSt.)

(gem. Ziff. 3.1), pro Jahreszyklus Aufgabenblock 1:

Planung Revision ...

Aufgabenblock 2:

Ausführung Revision ...

Aufgabenblock 3:

Dokumentation ...

(gem. Ziff. 3.2), einmalig Aufgabenblock 4:

Initialaufwand ...

3.4.2 Konditionen ausserordentliche Aufgaben, CHF (exkl. MwSt.)

(gem. Ziff. 3.3), Tagessätze

Leitender Ingenieur ...

Fach-Ingenieur ...

Administration ...

Erbrachte Leistungen sind je Auftrag mit einem Leistungsnachweis zu belegen, der durch

ERZ zu visieren ist.

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ERZ

Adresse für Rechnungsstellung:

Stadt Zürich

ERZ Entsorgung + Recycling Zürich Abfall, c/o Scan Center der Stadt Zürich Postfach, 8010 Zürich

Die Rechnungsstellung erfolgt bei revisionsbedingten Aufträgen erst nach Abschluss der Revision, wenn die Arbeiten und wo relevant die Abnahmen abgeschlossen sind und die Dokumentation vorliegt. Bei Aufträgen, welche im laufenden Betrieb oder während An-lage-Kurzabstellungen ausgeführt werden, erfolgt die Rechnungsstellung je Auftrag erst, wenn die Arbeiten und wo relevant die Abnahmen abgeschlossen sind.

Die Zahlungsfrist von ERZ beträgt 30 Tage netto nach Erhalt der einwandfreien Faktura.

Termine

Die Leistungserbringung richtet sich nach den Revisionsterminen des Kehrichtheizkraft-werkes Hagenholz oder nach den Terminvorgaben von ERZ. Im Jahr 2019 sind die Re-visionen nach heutigem Wissensstand wie folgt vorgesehen:

Ofenlinie 2019

(4 Wochen)

2020

(3 Wochen)

2021

(3 Wochen) 2K1 (Hagenholz) KW 38, 39, 40, 41 KW 39, 40, 41 offen

2K3 (Hagenholz) KW 31, 32, 33, 34 KW 33, 34, 35 offen Diese Termine sind unverbindlich und können sich ändern.

Einhaltung von Terminen durch Unternehmer Der Unternehmer hat folgende Termine zwingend einzuhalten:

 Start- und Endtermine der Revisionen an den Verbrennungslinien 1 und 3 gemäss

Kapazitätsplan ERZ;

 Die aktualisierten Zustandsanalyse-Daten und die entsprechend nachgeführte

Pa-pierversion sind bis spätestens zum Ende des jeweiligen Kalenderjahrs an ERZ

zu übergeben;

Vereinbarung Ingenieurleistungen für Revisionen Seite 13/17

ERZ

 Die Gesamtrevisionsberichte für die Verbrennungslinien 1 und 3 mit den

ausge-führten Instandhaltungsmassnahmen inkl. Massnahmenplanung für das Folgejahr sind bis spätestens zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres an ERZ zu überge-ben.

 Pönale:

Bei einer durch den Anbieter verursachten Überschreitung eines Endtermins wird dem Anbieter von ERZ je Überschreitungstag CHF 1'000.-- in Rechnung gestellt.

Einsatz von Subunternehmer Subunternehmer sind zugelassen.

Die Angaben zu Subunternehmer unter Ziffer 4.2.1 der Ausschreibungsunterlagen sind

verbindlich. ERZ behält sich vor, vorgeschlagene Subunternehmer abzulehnen.

Vereinbarung Ingenieurleistungen für Revisionen Seite 14/17

ERZ

4. Eingeschlossene Leistungen

Der Unternehmer muss in seinen Preisen folgende Leistungen mitberechnet haben:

 Der Unternehmer besorgt innerhalb seines Auftrages die gesamte Planung,

Orga-nisation und Koordination, dies unter Berücksichtigung der von ERZ vorgegebe-nen und einzuhaltenden Termine, Arbeitssicherheits- und Verhaltensregeln;

 Der Unternehmer stellt das qualifizierte Personal und beschafft benötigtes Material

für den Auftrag und den damit verbundenen Aufgaben;

 Der Unternehmer erbringt für die AntriebstechnikDatenaufnahme, Inspektion,

-Revision und -Reparatur alle dafür notwendigen vorgelagerten, begleitenden und nachgelagerten Arbeiten;

 Der Unternehmer dokumentiert alle erbrachten Leistungen und Lieferungen

ange-messen in Umfang und Qualität in seinem Instandhaltungs-Tool. Die dokumentier-ten Leistungen und Lieferungen müssen nachvollziehbar sein und im Sinne einer Historisierung muss die Rückverfolgbarkeit über die Vertragslaufzeit gewährleistet sein;

 In der Preisgestaltung sind alle Lohn, Lohnnebenkosten, Spesen, Zulagen und

Lohnzuschläge enthalten, decken alle dafür notwendigen vorgelagerten, beglei-tenden und nachgelagerten Auslagen ab und alle dafür erforderlichen Arbeitsmit-tel, Ausrüstungen und Verbrauchsmaterial sind darin ebenfalls berücksichtigt;

 Transport-, Liefer-, Versand-, Verlade- und Verzollungskosten;

 Beistellung aller notwendigen Ausrüstungen, Einrichtungen und Ausstattungen.

5. Arbeitsbewilligungen, Arbeitsschutzbestimmungen und Arbeitsbedingungen Es ist Sache des Unternehmers, bei den zuständigen Behörden allfällige erforderliche Bewilligungen, insbesondere Arbeitsbewilligungen für ausländische Arbeitskräfte, einzu-holen. Die entsprechenden Bewilligungen, Zeugnisse, Zulassungen usw. sind ERZ auf Verlangen vorzulegen.

Der Unternehmer verpflichtet sich, für Leistungen in der Schweiz, die am Ort der Leistung geltenden Arbeitsschutzbestimmungen und Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die entsenderechtlichen Bestimmungen einzuhalten.

Er erklärt, gesetzliche Sozialabgaben und Versicherungsbeiträge sowie die übrigen

Bei-träge gemäss allgemeinverbindlich erklärten GesamtarbeitsverBei-trägen und/oder

Rahmen-arbeitsverträgen, sofern vorhanden, geleistet zu haben. Des Weiteren verpflichtet sich

Vereinbarung Ingenieurleistungen für Revisionen Seite 15/17

ERZ

der Unternehmer, für Leistungen in der Schweiz die Gleichbehandlung von Frau und Mann in Bezug auf die Lohngleichheit einzuhalten.

Zieht der Anbieter zur Vertragserfüllung Dritte bei, hat er diese schriftlich zu verpflichten, die vorgenannten Grundsätze ebenfalls einzuhalten und sie allfälligen weiteren Unterlie-feranten ebenfalls weiter zu überbinden. Er beachtet beim Beizug Dritter seine Sorgfalts-pflichten, welche ihm durch Art. 5 des Entsendegesetzes (EntsG, SR 823.20) sowie Art. 8b und 8c der Entsendeverordnung (EntsV, SR 823.201) auferlegt werden.

6. Gewährleistung

Der Unternehmer garantiert für eine fachmännisch einwandfreie Ausführung.

7. Reaktions- und Interventionszeit

Der Anbieter bestätigt, dass er in dringenden Fällen während der Normalarbeitszeit nach Benachrichtigung durch ERZ innerhalb einer Stunde vor Ort sein kann, um die an-stehenden Arbeiten ausführen zu können.

Die Normalarbeitszeit bei ERZ beginnt an Wochentagen um 7.00 Uhr und endet um 17.00 Uhr.

8. Vertragsdauer

Die Vereinbarung tritt mit beidseitiger Unterzeichnung in Kraft und endet am 31.12.2024.

Vereinbarung Ingenieurleistungen für Revisionen Seite 16/17

ERZ

9. Bestandteile der Vereinbarung und deren Rangordnung

Nebst der vorliegenden Vereinbarung bilden folgende Unterlagen integrierte Bestand-teile:

Bereinigtes Angebot des Unternehmers vom [Datum]

Ausführungsvorschrift (AV) ERZ KHKW

- AV1 «Administration», datiert vom 1.1.2010

 Beilage 1 «ERZ Vorlagen», datiert vom 01.01.2010

 Beilage 2 «Aufbau der Enddokumentation», datiert vom 17.07.2017

 Beilage 3 «KKS spezielle Ergänzungen», datiert vom 01.01.2010

 Beilage 4 «Ausführung der Beschilderung», datiert vom 09.03.2012

 Beilage 5 «Farbkonzept», datiert vom 01.01.2010

- AV2 ZW «Anlagenbau und mechanische Ausrüstung», datiert vom 03.10.2016 - AV3 «Elektrotechnik, autonome Systeme», datiert vom 01.01.2010

- AV4 «Instrumentierung, Antriebe, Begleitheizungen», datiert vom 01.01.2010 - AV5 «Leittechnik», datiert vom 1.1.2010

Verhaltenskodex für VertragspartnerInnen der Stadt Zürich, Stand Januar 2016

Broschüre «Sicherheit im Kehrichtheizkraftwerk», datiert vom 12.2018

Plan KHKW Hagenholz-Areal Fremdpersonen, datiert vom 10.10.2017

Bei Widersprüchen zwischen den einzelnen Bestandteilen der Vereinbarung gilt zunächst der Wortlaut der vorliegenden Vereinbarung, und nachher sind die Unterlagen zur Ver-einbarung gemäss vorstehender Rangordnung massgeblich. Allfällige Allgemeine Ge-schäftsbedingungen des Unternehmers finden keine Anwendung.

10. Ausfertigung / Ergänzungen und Änderungen

Von der vorliegenden Vereinbarung werden zwei gleichlautende Exemplare ausgefertigt.

Die Parteien behalten sich die Schriftform gemäss Art. 16 OR vor. Änderungen und

Er-gänzungen der Vereinbarung bedürfen der Zustimmung beider Parteien und haben

eben-falls in Schriftform zu erfolgen.

Vereinbarung Ingenieurleistungen für Revisionen Seite 17/17

ERZ

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für die Beurteilung von Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung sind die ordentlichen Ge-richte zuständig. Gerichtsstand ist Zürich. ERZ ist jedoch auch berechtigt, seine Rechte am Domizil des Unternehmers oder vor jeder anderen zuständigen Behörde geltend zu machen. Anwendbar ist schweizerisches materielles Recht unter Ausschluss kollisions-rechtlicher Normen.

Für ERZ:

Ort Datum Name, Vorname

Funktion

Unterschriften

Zürich, ... Aebli Daniel Direktor

...

Zürich, ... Grünenfelder Markus

Leiter Geschäftsbereich KHKW

...

Für den Unternehmer:

Ort Datum Name, Vorname

Funktion

Unterschriften

………… ... ….……….. ...

….………..

………… ... ….……….. ...

….………..

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FID_Fachstelle Beschaffungskoordination (FBZ)_Januar 2016

Verhaltenskodex für

VertragspartnerInnen der Stadt Zürich

Die Stadt Zürich will nachhaltig beschaffen und mit VertragspartnerInnen zusammenarbeiten, welche die Nachhaltigkeit in wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Hinsicht gewährleisten.

Die Verpflichtung der VertragspartnerInnen, den vorliegenden Verhaltenskodex einzuhalten, ist eine der Massnahmen zur Umsetzung dieser Zielsetzung.

Die Stadt Zürich ist jederzeit und mit den ihr als angemessen erscheinenden Massnahmen berechtigt, die Einhaltung des Verhaltenskodex zu überprüfen und hierfür Dritte beizuziehen.

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FID_Fachstelle Beschaffungskoordination (FBZ)_Januar 2016

1. Grundsätze

VertragspartnerInnen der Stadt Zürich verpflichten sich ohne Einschränkung zur Einhaltung sämtlicher massgebli-cher gesetzlimassgebli-cher Bestimmungen, sei dies in Bezug auf den Ort der Leistungserbringung oder in Bezug auf Anfor-derungen an die Produkte. Dies gilt sowohl für VertragspartnerInnen mit Sitz oder Niederlassung in der Schweiz als auch für VertragspartnerInnen mit Sitz oder Niederlassung im Ausland.

2. Integritätsklausel

VertragspartnerInnen der Stadt Zürich verpflichten sich, alle erforderlichen Massnahmen zur Vermeidung von Kor-ruption zu ergreifen, so dass insbesondere keine Zuwendungen in Form von Geld oder anderen Vorteilen angebo-ten oder angenommen werden.

Die Missachtung der Integritätsklausel führt in der Regel zur Aufhebung des Zuschlags oder einer vorzeitigen Ver-tragsauflösung aus wichtigen Gründen.

3. Ökologische Nachhaltigkeit

VertragspartnerInnen der Stadt Zürich verpflichten sich für die gesamte Vertragsdauer zur Einhaltung der massge-blichen gesetzlichen Bestimmungen sowie zur Einhaltung der in der Ausschreibung und im Vertrag enthaltenen ökologischen Anforderungen an Produkte und Dienstleistungen jeglicher Art.

Die Nichteinhaltung der definierten Anforderungen bzw. die nicht umgehende Behebung entsprechender Verstösse oder Mängel führt in der Regel zur Aufhebung des Zuschlags oder einer vorzeitigen Vertragsauflösung aus wich-tigen Gründen.

4. Arbeitsschutzbestimmungen, Arbeitsbedingungen, Gleichbehandlung

Unter Vorbehalt spezifischer gesamtstädtischer Vorgaben, die für gewisse Produkte oder Dienstleistungen separat

Unter Vorbehalt spezifischer gesamtstädtischer Vorgaben, die für gewisse Produkte oder Dienstleistungen separat