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Netzentwicklungsplan Strom

Im Dokument Monitoringbericht 2012 bericht (Seite 46-54)

Anlässlich der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) im Jahr 2011 wurde mit dem Bundesbedarfsplan ein neues Verfahren zur Ermittlung der energiewirtschaftlichen Not-wendigkeit und des vordringlichen Bedarfs eingeführt.

Der Aufstellung des Bundesbedarfsplans durch den Bundesgesetzgeber liegt neben einer Prüfung der energiewirtschaftlichen Notwendigkeit anhand Szenariorahmen und Netzentwick-lungsplan auch eine Prüfung der Umweltauswirkungen anhand einer Strategischen Umwelt-prüfung (SUP) durch die Bundesnetzagentur zugrunde.

Gemeinsam ist allen Verfahrensstufen, dass die seitens der Übertragungsnetzbetreiber am 15. August 2012 erstmals vorgelegten Daten von der Bundesnetzagentur zu prüfen und öf-fentlich zu konsultieren sind.

Zum Ende des Jahres wird die Bundesnetzagentur der Bundesregierung den Umweltbericht sowie den Netzentwicklungsplan 2012 als Entwurf für einen Bundesbedarfsplan übergeben.

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens werden durch den Erlass des Bundesbedarfplan-gesetzes vom Gesetzgeber die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf der im Bundesbedarfsplan enthaltenen Leitungsvorhaben verbindlich festgestellt.

Szenariorahmen

Gemäß § 12a Energiewirtschaftsgesetz erarbeiten die Betreiber von Übertragungsnetzen jähr-lich einen gemeinsamen Szenariorahmen, der die Grundlage für die Erarbeitung des Netzent-wicklungsplans ist.

Am 19. Juli 2011 haben die Übertragungsnetzbetreiber der Bundesnetzagentur den Entwurf des ersten Szenariorahmens Strom eingereicht. Dieser wurde von der Bundesnetzagentur bis zum 29. August 2011 konsultiert und am 20. Dezember 2011 genehmigt.

Parallel zu den Arbeiten am ersten Netzentwicklungsplan wurden zwischenzeitlich die Vorbe-reitungen für den Netzentwicklungsplan 2013 begonnen; so haben die Übertragungsnetzbe-treiber der Bundesnetzagentur im Juli 2012 den zweiten Szenariorahmen eingereicht, der die Grundlage für den Netzentwicklungsplan 2013 bilden wird. Zu diesem konnte bis zum 30. Au-gust 2012 Stellung genommen werden.

Netzentwicklungsplan Strom

Auf Grundlage des Szenariorahmens haben die Übertragungsnetzbetreiber der Bundesnetza-gentur gemäß § 12b Energiewirtschaftsgesetz jährlich zum 3. März, erstmalig aber zum 3.

Juni 2012, einen gemeinsamen nationalen Netzentwicklungsplan vorzulegen. Dieser muss alle wirksamen Maßnahmen zur bedarfsgerechten Optimierung, Verstärkung und zum Ausbau des Netzes enthalten, die aus Sicht der Übertragungsnetzbetreiber in den nächsten zehn Jah-ren für einen sicheJah-ren und zuverlässigen Netzbetrieb erforderlich sind.

Im Anschluss an die Genehmigung des Szenariorahmens im Dezember 2011 haben die

Über-Es ist Aufgabe der Bundesnetzagentur den überarbeiteten Netzentwicklungsplan als Grundla-ge für das BundesbedarfsplanGrundla-gesetz zu prüfen. Am 06. September 2012 veröffentlichte die Bundesnetzagentur den überarbeiteten Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom 2012 samt eines hierzu erarbeiteten Begleitdokuments und des Entwurfs des Umweltberichts 2012 der Bundesnetzagentur im Internet. Parallel hierzu erfolgte vom 6. September 2012 bis zum 17. Oktober 2012 eine öffentliche Auslegung im Gebäude der Bundesnetzagentur in Bonn.

Stellungnahmen hierzu konnten vom 6. September 2012 bis zum 2. November 2012 bei der Bundesnetzagentur eingereicht werden. Nach erfolgter Auswertung der eingegangenen Stel-lungnahme wird der Entwurf des Netzentwicklungsplans und des Umweltberichts 2012 ab-schließend überarbeitet und dem Bundestag nach § 12e Absatz 1 als Entwurf für einen Bun-desbedarfsplan übermittelt.

Umweltbericht

Die Bundesnetzagentur hat auf Basis des Netzentwicklungsplans die Strategische Umweltprü-fung zum Bundesbedarfsplan erarbeitet. Im Umweltbericht als Grundlage der Strategischen Umweltprüfung werden entsprechend § 14g UVPG die voraussichtlichen erheblichen Umwelt-auswirkungen der Durchführung des Plans ermittelt, beschrieben und bewertet.

Der Umweltbericht umfasst einen allgemeinen Teil zu den Wirkungen von Höchstspannungs-leitungen auf die Schutzgüter nach UVPG sowie die Darstellung potenzieller Umweltwirkun-gen in den Untersuchungsräumen.

Die Strategische Umweltprüfung beginnt mit der Festlegung des Untersuchungsrahmens. Der Festlegung des Untersuchungsrahmens für die Strategische Umweltprüfung durch die Bun-desnetzagentur ging eine ausführliche Diskussion mit den betroffenen Netzbetreibern, Vertre-tern von Fachbehörden und Verbänden im Rahmen der Scoping-Konferenz am 27. Februar 2012 voraus.

Der Umweltbericht wurde gemeinsam mit dem Entwurf des Netzentwicklungsplans öffentlich konsultiert. Hierfür erfolgten ab dem 06. September 2012 die sechswöchige Auslegung am Sitz der Bundesnetzagentur sowie die Veröffentlichung im Internet. Die betroffene Öffentlich-keit kann sich zum Entwurf des Netzentwicklungsplans und zum Umweltbericht 2012 bis zwei Wochen nach Ende der Auslegung äußern. Die Behördenbeteiligung richtet sich nach § 14h UVPG. Nach Abschluss der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Darstellun-gen und BewertunDarstellun-gen des Umweltberichts entsprechend der ausgewerteten Stellungnahmen überprüft und gegebenenfalls überarbeitet (§ 14k UVPG).

Die Ergebnisse der Konsultation und anschließenden Prüfung werden der Bundesregierung zur abschließenden Entscheidung durch den Bundesgesetzgeber voraussichtlich Ende des Jahres übergeben werden.

Vorbereitung der Bundesfachplanung

Im Anschluss an das vom Bundestag zu beschließende Bundesbedarfsplangesetz können von den Übertragungsnetzbetreibern für die im Bundesbedarfsplan als länderübergreifend oder grenzüberschreitend markierten Vorhaben die ersten Bundesfachplanungsverfahren be-antragt werden. Das Bundesfachplanungsverfahren ist ein an die Stelle der Raumordnungs-verfahren der Länder tretendes Planungsinstrument, mit dem die Trassenkorridore für den Verlauf der grenzüberschreitenden und länderübergreifenden Vorhaben verbindlich festgelegt werden. Die Aufgabe der Bundesfachplanung wurde mit dem Netzausbaubeschleunigungsge-setz (NABEG) einheitlich der Bundesnetzagentur übertragen.

Um die teils erheblichen landesspezifischen Unterschiede bei der Raumordnung zu vereinheit-lichen, wurden seitens der Bundesnetzagentur im Vorfeld bundesweit einheitliche Anforderun-gen erarbeitet und veröffentlicht. Die derzeit bestehenden landesspezifischen Unterschiede betreffen sowohl die angewendeten Verfahren als auch die einschlägigen Maßstäbe für die Raumordnungsverfahren.

Damit diese Verfahren zügig begonnen werden können, wurde mit der Erarbeitung der an die Antragsunterlagen zu stellenden Anforderungen hinsichtlich Form und Inhalt bereits 2012 be-gonnen, um sie frühzeitig an alle Betroffenen kommunizieren zu können. Hierdurch sollen un-mittelbar nach Beschluss des Bundesbedarfsplangesetzes 2013 die ersten Antragsverfahren auf Basis einheitlicher und nach abgestimmten Methoden erarbeiteter Antragsunterlagen be-ginnen können. Eine Methodenkonferenz mit Behördenvertretern des Bundes und der Länder fand hierzu am 1. Juni 2012 statt.

Zur Klärung der Grundsatzfragen der Bundesfachplanung wurde am 21. Juni.2012 der in § 32 NABEG vorgesehene Bundesfachplanungsbeirat konstituiert. Dieser besteht aus Vertretern der Länder und betroffener Bundesministerien und deren nachgeordneten Behörden. Der Bundesfachplanungsbeirat dient dem Informationsaustausch und hat beratende Funktion.

Ausblick

lungsplan 2013 bilden wird, im Juli eingereicht. Zu diesem konnte bis zum 30. August 2012 Stellung genommen werden.

Netzanbindungen von Offshore-Windparks

Im Berichtsjahr 2011 wurden keine neuen Netzanbindungen für Offshore-Windparks (OWP) in Betrieb genommen. Für OWPs in der Ostsee hat der Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz je-weils eine Netzanbindung bezuschlagt und öffentlich ausgeschrieben. Der Übertragungsnetz-betreiber TenneT hat nach der Bezuschlagung einer Sammelanbindung in der Nordsee für das Cluster SylWin im Januar 2011 für im Cluster HelWin und DolWin befindliche OWPs nach öffentlicher Ausschreibung zwei weitere Sammelanbindungen bezuschlagt. Zusätzlich wurde auch der Zuschlag für die Errichtung der Netzanbindungen der OWP Riffgat und Nordergrün-de erteilt. Weiterhin wurNordergrün-de von TenneT im Frühjahr 2011 die dritte Sammelanbindung für im Cluster DolWin befindliche OWP´s ausgeschrieben. Diese Anbindung hätte eigentlich nach den Vorgaben des im Oktober 2009 von der Bundesnetzagentur veröffentlichten Positionspa-pier zur Netzanbindungsverpflichtung gemäß § 17 Absatz 2a EnWG – weiter konkretisiert mit-tels Annex im Januar 2011 – Ende des Jahres 2011 bezuschlagt und auch zwei weitere Sammelanbindungen für das Cluster BorWin öffentlich ausgeschrieben werden müssen.

Stattdessen hat TenneT im November 2011 dargelegt, dass es für die Netzanbindung weiterer Offshore-Windparks an Material, Personal und Finanzmitteln fehle. Deshalb könne TenneT unter den bestehenden Rahmenbedingungen keine neuen Gleichstromverbindungen errich-ten.

Die Bundesnetzagentur hat sich intensiv in den Diskussionsprozess eingebracht. Dieser hat letztlich dazu geführt, dass eine neue gesetzliche Regelung auf den Weg gebracht wurde, die die Probleme der anbindungsverpflichteten Übertragungsnetzbetreiber lösen. TenneT hat da-her die Verhandlungen zur Sammelanbindung DolWin 3 wieder aufgenommen und die beiden Sammelanbindungen BorWin 3 und 4 ausgeschrieben.

Die Bundesnetzagentur steht weiterhin im Rahmen von Gesprächen im regelmäßigen Kontakt mit allen Beteiligten, um bei Fragen der Netzanbindung von OWPs Hilfe zu leisten.

Bei der Bundesnetzagentur wurden bis Ende 2011 insgesamt 22 Anträge auf Genehmigung von Investitionsmaßnahmen für die Netzanbindung von OWPs mit einem Volumen von insge-samt ca. 12,4 Mrd. Euro gestellt, davon wurden 14 Anträge mit einem Volumen ca. 6 Mrd.

Euro bereits genehmigt.

Investitionen Übertragungsnetze (inkl. grenzüberschreitende Verbindungen)

Im Jahr 2011 wurden von den vier deutschen ÜNB insgesamt ca. 847 Mio. Euro (2010:

807 Mio. Euro) für Investitionen und Aufwendungen in die Netzinfrastruktur ausgegeben. Darin enthalten sind auch Investitionen und Aufwendungen für grenzüberschreitende Verbindungen in Höhe von ca. 13 Mio. Euro (2010: 5 Mio. Euro). Abermals besteht – insbesondere aufgrund von verzögerten Netzausbauprojekten – ein Delta zwischen den tatsächlichen Ausgaben für die Netzinfrastruktur und den im Vorjahr gemeldeten Planwerten (Planwert für 2011:

ca. 910 Mio. Euro). Die Ursache für das Delta liegt im Wesentlichen in der Kategorie Investiti-onen für Neubau/Ausbau/Erweiterung, da hier der Ist-Wert für 2011 (470 Mio. Euro) im Ver-gleich zu dem Planwert für 2011 (530 Mio. Euro) um 60 Mio. Euro geringer ausgefallen ist. Ein Vergleich mit den Vorjahren zeigt jedoch auf, dass die Differenz zwischen Plan-Werten und Ist-Werten tendenziell geringer wird.

Investitionen und Aufwendungen für die Netzinfrastruktur der ÜNB (inkl. grenzüberschreitender Verbindungen)

2007 (Ist-Wert) 2008 (Ist-Wert) 2009 (Ist-Wert) 2010 (Ist-Wert) 2011 (Ist-Wert) 2012 (Plan-Wert)

Abbildung 16: Investitionen und Aufwendungen für die Netzinfrastruktur der ÜNB seit 2007 (inkl. grenzüberschrei-tende Verbindungen)

Investitionen Verteilernetze

Die Investitionen und Aufwendungen in die Netzinfrastruktur von 735 VNB betrugen im Jahr 2011 insgesamt ca. 6.281 Mio. Euro (2010: 6.401 Mio. Euro). Darin enthalten sind Investitio-nen und Aufwendungen für Mess- und Steuereinrichtungen, sowie Kommunikationsinfrastruk-tur in Höhe von ca. 462 Mio. Euro (2010: 432 Mio. Euro). Bei der Kategorie Investitionen für Erhalt/Erneuerung ist im Gegensatz zu den zwei anderen Kategorien erstmals eine rückläufige Tendenz zu erkennen. Insgesamt liegen die tatsächlichen Ausgaben der VNB für die Netzinf-rastruktur mit einem Delta von 270 Mio. Euro unter den Planwerten für 2011 von 6.551 Mio.

Euro. Auffällig hierbei ist jedoch, dass bei der Kategorie Investitionen für Neu-bau/Ausbau/Erweiterung der Ist-Wert für 2011 (1.604 Mio. Euro) im Vergleich zu dem Plan-wert für 2011 (1.510 Mio. Euro) um 94 Mio. Euro höher ausgefallen ist.

Investitionen und Aufwendungen für die Netzinfrastruktur der VNB (inkl. Mess-/Steuereinrichtungen, sowie Kommunikationsinfrastruktur)

1.179

2007 (Ist-Werte) 2008 (Ist-Werte) 2009 (Ist-Werte) 2010 (Ist-Werte) 2011 (Ist-Werte) 2012 (Plandaten)

Abbildung 17: Investitionen und Aufwendungen für die Netzinfrastruktur (inkl. Mess- und Steuereinrichtungen, so-wie Kommunikationsinfrastruktur) der VNB

Maßnahmen zur Optimierung, zur Verstärkung und zum Ausbau im Verteilernetz

Gemäß § 11 Abs. 1 EnWG und § 9 Abs. 1 EEG sind VNB dazu verpflichtet, unverzüglich ihre Netze entsprechend dem Stand der Technik zu optimieren, zu verstärken und auszubauen, um die Abnahme, Übertragung und Verteilung des Stroms sicherzustellen. Der starke Ausbau von regenerativen Energieerzeugungsanlagen und die gesetzlich vorgegebene Anschluss- und Abnahmepflicht unabhängig von der Aufnahmefähigkeit des Netzes stellt die VNB vor große Herausforderungen. Neben den konventionellen Ausbaumaßnahmen werden die Netz-betreiber diesen Herausforderungen vor allem dadurch gerecht, dass sie ihre Netze zuneh-mend intelligent steuern und somit an die geänderten Erfordernisse anpassen. Die jeweilige Vorgehensweise und die angewendeten Maßnahmen können dabei je Netzbetreiber höchst unterschiedlich sein. Aufgrund der in Deutschland sehr heterogenen Netzsituation muss jeder

VNB dabei eine eigene Strategie hin zu einem effizienten Netzbetrieb in der Energiezukunft beschreiten. Hierbei ist es hilfreich, dass viele Netze sowieso modernisiert werden müssen.

Der Umbau der Netze kann daher häufig aus Rückflüssen der bestehenden Anlagen erfolgen (intelligente Restrukturierung), ohne das es dafür zu Steigerungen der Netzkosten kommt.

Mit Stand 01. April 2012 haben insgesamt 735 (01. April 2011: 686) VNB darüber Auskunft gegeben, inwieweit sie Maßnahmen zur Optimierung, zur Verstärkung und zum Ausbau ihrer Netze durchgeführt haben. Ein Vergleich mit den Vorjahren ergibt, dass die Anzahl der ent-sprechenden VNB erneut zugenommen hat.

Maßnahmen zur Optimierung, zur Verstärkung und zum Ausbau des Netzes entsprechend § 9 Abs. 1 EEG

122

1. April 2009 1. April 2010 1. April 2011 1. April 2012

Abbildung 18: Maßnahmen zur Optimierung, zur Verstärkung und zum Ausbau des Netzes entsprechend § 9 Abs.

1 EEG

Folgende Maßnahmen zur Netzoptimierung und Netzverstärkung werden dabei von den VNB angewandt. Die Maßnahmen „Erhöhung des Querschnitts von Kabeln“, „Verkabelung von Freileitungen“ und „Änderung der Netztopologie“ wurden abgefragt. Hierzu liegen keine Ver-gleichswerte zum Stichtag 01. April 2010 vor.

Überblick angewendeter Maßnahmen zur Netzoptimierung und Netzverstärkung entsprechend § 9 Abs. 1 EEG

259

Erhöhung des Querschnitts von Kabeln Erhöhung von Trafoleistungen Verkabelung von Freileitungen Trennstellenoptimierung Änderung der Netztopologie Einbau von Messtechnik Bau von Parallelsystemen Erhöhung des Querschnitts von Leiterseilen Einbau von Spannungsreglern Regulierung der Seildurchhänge Leiterseil-Monitoring Hochtemperatur- Leiterseil Sonstiges

Anzahl VNB

1. April 2010 1. April 2011 1. April 2012

Abbildung 19: Überblick angewendeter Maßnahmen zur Netzoptimierung und Netzverstärkung entsprechend § 9 Abs. 1 EEG7

Im Vergleich zu den Vorjahren ist bei allen Maßnahmen ein Zuwachs zu verzeichnen. Den größten Anstieg haben dabei die Maßnahmen „Einbau von Messtechnik“, „Erhöhung des Querschnitts von Kabeln“ und „Änderung der Netztopologie“.

Systemverantwortung der Betreiber von Übertragungsnetzen mit Maßnahmen

Im Dokument Monitoringbericht 2012 bericht (Seite 46-54)