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Nachhaltige Entwicklung

2 Lagebeschreibung – sozio-ökonomische Analyse

3.4 Horizontale Grundsätze 161

3.4.2 Nachhaltige Entwicklung

Die Situation der Umwelt sowie aktuelle Entwicklungstrends für Sachsen-Anhalt wurden im Abschnitt 2.6 umfassend analysiert. Aus dieser Analyse wurden die im OP vorgesehenen Maßnahmen im Schwerpunkt 3 („Schutz und Verbesserung der Umwelt“) abgeleitet. Die Maßnahmen dieses Schwerpunktes sind vorrangig darauf gerichtet, das Ausmaß bestehender Umweltbelastungen zu reduzieren. Sie stimmen mit dem in der sozio-ökonomischen Analyse belegten Handlungsbedarf zur Verbesserung der Umweltsituation in Sachsen-Anhalt überein.

Das Ziel einer nachhaltigen Entwicklung, zu dessen Erreichung auch das OP Sachsen-Anhalt beitragen soll, weist über die im Entwicklungsschwerpunkt 3 zusammengefassten, vorzugsweise „nachsorgenden“ Umweltschutzmaßnahmen jedoch deutlich hinaus. Um wirksame Schritte in Richtung einer nachhaltigen Regionalentwicklung zu gehen, sind Fragen der umweltgerechten Entwicklung auch in Fördermaßnahmen anderer Strukturpolitiken zu integrieren. Dabei werden die im GFK enthaltenen Ergebnisse und Empfehlungen der Umweltfolgeneinschätzung auf allen Stufen der Programmdurchführung und den sie begleitenden Bewertungen berücksichtigt.

Nicht zuletzt hat eine Studie auf der Grundlage des ECOTEC-Ansatzes dazu beigetragen, Fragen der nachhaltigen Entwicklung im Zusammenhang mit der Programmierung des OP Sachsen-Anhalt intensiv zu diskutieren. Dieser Diskussionsprozess findet bereits seinen Niederschlag in der Einbeziehung umweltrelevanter Fördertatbestände auch bei anderen Förderschwerpunkten und -maßnahmen des OP. Er ist damit jedoch noch nicht zum Abschluss gekommen.

Nachfolgend sollen einige Beispiele für die horizontale Verankerung des Umweltschutz- bzw.

Nachhaltigkeitsziels im Programm benannt werden:

• Die Strategie sieht den Einsatz des EFRE im Schwerpunkt 2 („Infrastrukturmaßnahmen“) u.a. für Investitionen zur Wiedernutzbarmachung von Industriebrachen und zur Sicherung der Abwasserentsorgung von Gewerbegebieten vor und flankiert damit die im Schwerpunkt 3 vorgesehenen Aktionen.

• Zu den proaktiven Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltsituation zählt die Förderung von Pilot- und Demonstrationsvorhaben im Rahmen des Energieprogramms des Landes, an deren Finanzierung sich der EFRE im Maßnahmebereich „FuE, Informationsgesellschaft“ (1.2) beteiligt. Hier trägt der EFRE konkret zur Förderung

„sauberer“ Technologien und zur sparsamen Ressourcennutzung bei.

• Die breiter angelegten FuE-Förderprogramme des Landes orientieren sich an Technologieleitlinien, wobei die Förderung von Umwelttechnologien hier in der Regel Bestandteil des Förderspektrums ist.

• Technologieentwicklungen mit einem großen Potenzial an Umweltschutzwirkung und ebensolche Produktentwicklungen sollen über die FuE-Förderung im OP-Maßnahmebereich 1.2 gefördert werden. Die hier geplante Förderung von FuE im Bereich der Umwelt soll verstärkt den vorsorgenden Umweltschutz und eine insgesamt nachhaltige Entwicklung in Sachsen-Anhalt unterstützen. Die bisherige Landesförderung der Umweltforschung war vor allem auf die Umweltnachsorge ausgerichtet. Mit der künftigen EU-Strukturfondsförderung soll der Schwerpunkt zunehmend auf die Umweltvorsorge verlagert werden. Ziele sind die pilothafte Förderung einer von vornherein umweltgerechten Produkt- und Verfahrensentwicklung und von Verfahren zur Kreislaufwirtschaft sowie die Unterstützung eines verstärkt produktintegrierten Umweltschutzes und der Entwicklung betrieblicher Umweltmanagementsysteme.

• Im EFRE-kofinanzierten Programm zur Förderung von „Innovationsassistenten“ ist der

Einsatz des geförderten Personals u.a. Aufgabenbereich Umweltmanagement möglich.

• Die Förderung einzelbetriebliche Investitionen (u.a. im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ - GA) beinhaltet auch die Finanzierung betriebliche Umweltschutzinvestitionen als Bestandteil förderfähiger Vorhaben. In Abhängigkeit von der jeweiligen Branche machen diese Investitionsaufwendungen z.T. einen erheblichen Prozentsatz der Gesamtkosten aus. Wirtschafts- und Umweltbehörden des Landes stimmen darin überein, dass z.B. die Verwertung und Vermeidung von gefährlichen Abfällen und sonstigen Produktionsabfällen integrierter Bestandteil der Produktionsanlagen ist, die im Schwerpunkt 1 gefördert werden sollen.

• Betriebe der Recycling-Branche gehören zum förderfähigen Branchenspektrum der GA.

• Analog zur Förderperiode 1994-99 sind beim Einsatz des EAGFL-A im Schwerpunkt 5 („Ländliche Entwicklung und Fischerei“) auch zukünftig Maßnahmen des Naturschutzes, zur Verbesserung der Umweltqualität, zur Förderung eines ökologisch verträglichen Tourismus und zur Verbesserung der Abwassersituation im ländlichen Raum vorgesehen. Weiter Angaben für den Förderbereich EAGFL-A enthält Abschnitt 4.5.

• Im Bereich der ESF-geförderten Maßnahmen bestehen – in Abhängigkeit von den konkreten Aktionen – Möglichkeiten der Intergration von Umweltbelangen und zur Erreichung positiver Umwelteffekte, die in der Praxis der Programmdurchführung genutzt werden sollen. Dies gilt beispielsweise für Maßnahmen der Beschäftigungsförderung im Umweltsektor und für die Einbeziehung von Fragen des Umweltschutzes in Qualifizierungsmaßnahmen. Darüber hinaus ist die Förderung der Berufsorientierung von Jugendlichen im Rahmen des Freiwilligen Ökologischen Jahrs (FÖJ) ein konkreter Beitrag des ESF zur Integration des Nachhaltigkeitsziels in die Förderpolitik.

Auch die Rahmenbedingungen der Durchführung des OP tragen schließlich dem Anliegen der nachhaltigen Entwicklung Rechnung. So werden größere Investitionsmaßnahmen beispielsweise nur genehmigt, wenn sie (neben der Einhaltung einschlägiger Umweltschutzbestimmungen) auch den Vorgaben der Raumordnung und Landesplanung genügen.

Als Grundvoraussetzung für jegliche einzelbetriebliche bzw. Infrastrukturförderung für Projekte, die der EU-Richtlinie 96/61 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) unterliegen, wird die Erfüllung des Einsatzes der besten verfügbaren Techniken angesehen. Dies ist im Zulassungsverfahren dieser Projekte zu prüfen und anhand neu entwickelter Checklisten zu den Förderanträgen zu dokumentieren. So wird gewährleistet, dass nur Projekte, die diese Techniken einsetzen, gefördert werden.

Die Ausrichtung der Förderpolitik des Landes – darunter auch wesentlicher im OP vorgesehener Maßnahmen - auf Projekte, die im Rahmen Regionaler Entwicklungskonzepte (REK) und Aktionspläne (RAP) nach dem bottom-up-Prinzip als prioritär bewertet werden,

ist ebenfalls ein wichtiges Moment nachhaltiger Regionalentwicklung. Die Landesinitiativen REGIO, URBAN 21 PAKTE, LIST und LOCALE sorgen für die Vernetzung der Fonds und die Einbindung der Projekte in eine nachhaltige Förderpolitik.

Das Verursacherprinzip wird nach nationalen Rechtsvorschriften umfassend berücksichtigt, insbesondere durch die Instrumente der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (Bewertung des Eingriffs, Beeinträchtigungen, Ausgleichsbilanzierung), ggf. durch Verträglichkeitsuntersuchungen z.B. nach FFH-Richtlinie und Umweltverträglichkeits-untersuchungen nach der UVP-Richtlinie sowie durch die Anwendung des integrierten Genehmigungskonzeptes nach der IVU-Richtlinie.

Schließlich ist auf die Initiative der Landesregierung zu verweisen, im Rahmen einer freiwilligen „Umweltallianz“ mit Unternehmen des Landes die umweltgerechte wirtschaftliche Entwicklung in Sachsen-Anhalt zu fördern.

Das Konzept der nachhaltigen Entwicklung und insbesondere seine operationelle Umsetzung sind relativ neu. Auch in Sachsen-Anhalt sind die Grundlagen für die horizontale Integration von Umweltbelangen in strukturpolitische Fördermaßnahmen weiter zu verbessern.

Entsprechende Ansätze und Verfahren, einschließlich eines aussagefähigen Umwelt-Nachhaltigkeitsmonitoring, sollen – parallel zum Anlaufen der Umsetzung des OP – entwickelt, erprobt und schließlich implementiert werden. Hierfür wird Sachsen-Anhalt, wie im GFK (Abschnitt 3.2.3) vorgesehen, Mittel aus der Technischen Hilfe der Strukturfonds bereit stellen.

Mit Bezug zum Ziel einer nachhaltigen und umweltgerechten Entwicklung in Sachsen-Anhalt sollen im Rahmen des OP u.a. folgende quantifizierte Ziele erreicht werden:

• Investitionen im Bereich Abwasser in der Größenordnung von ca. 350 bis 450 Mio.

DM;

• Anschluss von ca. 89 bi s90 Tsd. Einwohnern an das öffentliche Abwassernetz, dadurch Steigerung des Einwohner-Anschlussgrades auf rd. 90 Prozent;

• Sanierung/ Revitalisierung von Altstandorten, Brach- und Konversionsflächen im Umfang von ca. 500 ha.

Zu dem Maßnahmen, die geeignet sind, zur Verfolgung des Querschnittsziels "Nachhaltige Entwicklung" praxisnah beizutragen, gehören neben der aktiven Beteiligung der zuständigen Umweltbehörden und der sonstigen relevanten Wirtschafts- Sozial- und Umweltpartner, auch Aufgaben, die unter der Verantwortung der Wirtschafts- und Umweltbehörden im Rahmen der Technischen Hilfe gefördert werden, und die auch die Empfehlungen der Zwischen und ex-ante Evaluierung umsetzen sollen. Dazu gehören u.a. folgende Aktionsfelder:

• Ergänzung und Fortschreibung der ex-ante Bewertung im Umweltbereich einschließlich der methodischen Weiterentwicklung von Bewertungs- /Indikatorensystemen und der Anpassung und Konkretisierung von Zielen, die für die Umsetzung von Umwelt-/

Nachhaltigkeitsanforderungen relevant sind

• Begleitung der Ausarbeitung von nachhaltigkeitskompatiblen Förderprofilen und Projektauswahlkriterien

• Information, Beratung und Wissens-/Erfahrungsaustausch für die Gestaltung und Umsetzung von Programmen und Konzepten (Fondsmangement, Mittelempfänger) unter Berücksichtigung der Empfehlungen der ex-ante Bewertungen sowie der Entwicklungen auf der Ebene der Gemeinschaft

• Initiierung und Begleitung modellhafter Pilotvorhaben und anwendungsorientierter Studien, auch zur stärkeren Einbindung von kompetenten Akteuren im Rahmen integrierter Konzepte und als Beitrag zur weiteren Erschließung von Beschäftigungspotenzialen

• Beiträge zu einer sachkompetenten Berichterstattung der Öffentlichkeit und zu den jährlichen Berichten an die Kommission

• Konstruktive und konfliktvorbeugende Information und Begleitung der Umsetzung und Anwendung umweltrelevanten Gemeinschaftsrechts.