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2 Lagebeschreibung – sozio-ökonomische Analyse

3.3 Kohärenz 158

3.3.1 Übereinstimmung mit dem GFK

Die Strukturfondsförderung auf der Basis des Operationellen Programms für Sachsen-Anhalt erfolgt in Kohärenz mit dem Gemeinschaftlichen Förderkonzept (GFK) 2000-2006 für das Ziel-1-Gebiet in Deutschland, das am 16. Juni 2000 von der Europäischen Kommission verabschiedet wurde.

Durch eine enge partnerschaftliche Zusammenarbeit und Abstimmung in der Phase der Programmierung zwischen regionaler und Bundesebene sowie Europäischer Kommission wurde sicher gestellt, dass die strategische Ausrichtung des OP Sachsen-Anhalt mit der übergreifenden Entwicklungsstrategie des GFK für das Gebiet der neuen Bundesländer in Einklang steht. Dies betrifft sowohl die horizontalen Grundsätze als auch die inhaltlichen Schwerpunkte für den Einsatz der Strukturfonds.

Die Gliederung der Entwicklungsschwerpunkte für das OP Sachsen-Anhalt ist – weitestgehend auch in den verwendeten Bezeichnungen - kohärent zur Struktur des GFK für die neuen Bundesländer, an dessen Entwicklung Sachsen-Anhalt in allen Phasen partnerschaftlich mitgewirkt hat. Der im Entwicklungsschwerpunkt 5 „Ländliche Entwicklung und Fischerei“ des GFK beschriebene Maßnahmebereich 5.3 („Fischerei“) ist im Operationellen Programm für das Land Sachsen-Anhalt nicht enthalten, da dieser Maßnahmebereich durch ein horizontales Operationelles Programm des Bundes umgesetzt wird. Die Prioritätensetzung erfolgt somit gesondert, ist jedoch abgestimmt mit dem OP des Landes.

3.3.2 Kohärenz mit der Regionalpolitik auf europäischer, nationaler und Länderebene

Bei der Formulierung der Entwicklungsstrategie für das OP wurden die strategischen Orientierungen, die in den Leitlinien der Kommission dargelegt wurden, umfassend berücksichtigt. Es besteht grundsätzliche Übereinstimmung zwischen den auf Wachstum und Beschäftigungswirksamkeit ausgerichteten Leitlinien der Kommission und den strategischen Zielsetzungen für Sachsen-Anhalt.

Die integrierte Entwicklungsstrategie, die den Rahmen für den Einsatz der Strukturfonds bildet, konzentriert sich entsprechend den Leitlinien der Kommission auf drei grundlegende Ziele:

• Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaft im Hinblick auf die Schaffung dauerhafter Arbeitsplätze;

• Erhöhung der Beschäftigung und des sozialen Zusammenhalts, insbesondere durch Entwicklung der Humanressourcen;

• Entwicklung der städtischen und ländlichen Gebiete in einem ausgewogenen europäischen Raum.

Die für die Aufstellung des OP verantwortlichen Behörden haben im Rahmen der Programmplanung die Leitlinien der Kommission analysiert und die darin enthaltenen strategischen Orientierungen umfassend berücksichtigt. Dies kommt in der Struktur und in der finanziellen Gewichtung der im OP vorgesehenen Maßnahmen deutlich zum Ausdruck (vgl.

Abschnitte 3.2.1 bis 3.2.4).

Die mit der Umsetzung des OP angestrebte Stärkung der Wirtschaftskraft und des Entwicklungspotenzials in Sachsen-Anhalt wird zur Beseitigung räumlicher Disparitäten auf nationaler und Gemeinschaftsebene beitragen. Mit Blick auf das Europäische Raumentwicklungskonzept (EUREK) ist das OP geeignet, eine ausgewogene räumliche Entwicklung im Fördergebiet als Beitrag zur harmonischen Entwicklung des Gemeinschaftsraumes zu unterstützen. Die Planungen des Landes Sachsen-Anhalt für den Einsatz der Strukturfonds sind darauf gerichtet, sowohl die Städte in ihrer Rolle als “Motoren der Regionalentwicklung” zu stärken als auch die Entwicklung der ländlichen Gebiete gezielt zu unterstützen.

Zur stärkeren Ausschöpfung der Entwicklungspotenziale in den städtischen Gebieten wird insbesondere der EFRE einen substanziellen Beitrag leisten. Maßnahmen der unternehmens-bezogenen Investitions- und Innovationsförderung werden sich auch künftig auf die städtischen Gebiete konzentrieren, wo in der Vergangenheit entsprechende Anknüpfungs-punkte geschaffen wurden. Gleiches gilt für die Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlich relevanten Infrastrukturen. Prinzipiell haben sich die durch Bund und Länder vorgesehenen Fördermaßnahmen im Rahmen der von den Ländern gesetzten Vorschriften zur Raumordnung und Landesplanung zu bewegen, wodurch eine ausgewogene Raum-entwicklung gewährleistet wird.

Zur weiteren Aktivierung städtischer Entwicklungspotenziale sieht das OP Sachsen-Anhalt für den Einsatz des EFRE vor, den städtischen Problemgebieten künftig verstärkte Aufmerksamkeit zu widmen. Als Kern dieses Entwicklungsansatzes wurde ein eigenständiger Maßnahmenbereich (2.4 – "Städtische und lokale Infrastrukturen") konzipiert. Über die Handlungsmöglichkeiten des EFRE hinaus sollen auch andere Förderprogramme und insbesondere die durch den ESF kofinanzierten Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der Situation in den städtischen Problemgebieten und damit zur Stärkung der städtischen Entwicklungspotenziale insgesamt beitragen.

Die Planungen für den Einsatz des EAGFL-A sind darauf gerichtet, im Rahmen der ländlichen Entwicklung sowohl das europäische Landwirtschaftsmodell zu unterstützen als auch den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt innerhalb des Fördergebietes zu stärken. Die vorgeschlagenen Förderansätze tragen in Übereinstimmung mit den Leitlinien der Kommission sowohl zur Stärkung des Agrar- und Ernährungssektors als auch zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit ländlicher Gebiete durch wirtschaftliche Diversifizierung bei. Flankierend wirken die Strukturfonds EFRE und ESF entsprechend ihrer spezifischen Ausrichtung, indem sie den Handlungserfordernissen hinsichtlich der wirtschaftlichen Diversifizierung, der bedarfsgerechten Infrastrukturausstattung und der Entwicklung des Humankapitals im ländlichen Raum angemessen Rechnung tragen.

Hierfür bietet das in den letzten Jahren in Sachsen-Anhalt entwickelte Modell zur Regionalisierung der Strukturpolitik wichtige Anknüpfungspunkte. Der für eine effektive räumlich-funktionale Arbeitsteilung notwendige Interessenausgleich von Regionen, Städten und Gemeinden wird insbesondere durch die Koordinierung von Entwicklungszielen und Förderinstrumenten im Rahmen Regionaler Entwicklungskonzepte gesichert.

Die inhaltlichen Schwerpunktsetzungen für den Einsatz der EU-Strukturfonds in Sachsen-Anhalt sind auf eine kohärente Ergänzung und Verstärkung der umfangreichen Entwicklungsanstrengungen des Landes Sachsen-Anhalt und des Bundes im Fördergebiet gerichtet. Die im Rahmen des OP vorgesehenen Maßnahmen konzentrieren sich hierbei auf die strukturpolitischen Schlüsselbereiche.

Bei der Umsetzung der im OP vorgesehenen Maßnahmen wird im Sinne des Subsidiaritätsprinzips z.T. an bewährte Instrumente der nationalen und regionalen Wirtschafts-, Arbeitsmarkt-, Infrastrukturförderung etc. angeknüpft. Wo dies sachlich geboten ist, werden Förderinhalte und -instrumente dem aktuellen Handlungsbedarf angepasst. Dabei wird darauf geachtet, dass sich die Fördermaßnahmen der EU, des Bundes und des Landes Sachsen-Anhalt wirksam ergänzen, so dass Überschneidungen durch konkurrierende Förderprogramme sowie unzulässige Doppelförderungen vermieden werden.

3.3.3 Übereinstimmung mit der Europäischen Beschäftigungsstrategie und dem Nationalen Aktionsplan

Die im Operationellen Programm dargestellte Entwicklungsstrategie ist kohärent zur nationalen Strategie zur Entwicklung der Humanressourcen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Umsetzung der ESF-Intervention im Entwicklungsschwerpunkt 4, dessen Maßnahmen in enger Bezugnahme auf den NAP konzipiert wurden. Dies gilt aber auch für die auf die Verbesserung der Humanressourcen gerichteten spezifischen Aktionen im Entwicklungsschwerpunkt 1 (z.B. Entwicklung der personellen Ressourcen im Bereich FuE, Innovation), im Entwicklungsschwerpunkt 2 (z.B. Verbesserung der Infrastruktur für die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung) und im Entwicklungsschwerpunkt 5 (z.B. Stärkung unternehmerischer Kompetenzen durch Beratung). Eine ausführliche Darstellung der

Verknüpfung der Strategie zur Entwicklung der Humanressourcen mit der europäischen Beschäftigungsstrategie und dem NAP enthält Abschnitt 3.2.4 des GFK.

3.3.4 Vereinbarkeit mit der Gemeinsamen Agrarpolitik

Bewertung der Vereinbarkeit und Kohärenz mit anderen Instrumenten der GAP, insbesondere im Fall der gemäß Art. 37, Absatz 2 bzw. 3 der VO (EG) Nr. 1257/99 vorgesehenen Ausnahmefälle:

Das OP enthält bezüglich des Programmteils EAGFL-A keine Maßnahmen, die in den Geltungsbereich von Stützungsregelungen im Rahmen gemeinsamer Marktorganisationen fallen. Insofern entfällt die Inanspruchnahme einer Ausnahmeregelung, die die VO (EG) Nr.

1257/1999 in Art. 37, Absatz 3, 1. Anstrich, mit Bezug auf Art. 50 der besagten VO vorschreibt.

Sofern sich im Verlaufe der Programmdurchführung dennoch die Notwendigkeit für die Beteiligung an Maßnahmen, wie z.B. der Investitionsförderung von vorläufig nach VO (EG) Nr. 2200/96 anerkannten Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse, zeigen sollte, wird die Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung nur unter den Bedingungen des Abschnitt 4.5.

(Maßnahme 5.13. Verarbeitung- und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse) gewährt..