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Integrierter Entwicklungs- und Förderansatz

2 Lagebeschreibung – sozio-ökonomische Analyse

2.9 Beeinflussung der sozio-ökonomischen Lage durch das Sommerhochwasser 2002 101

3.2.5 Integrierter Entwicklungs- und Förderansatz

Die Zuständigkeit für die Durchführung einzelner Förderprogramme liegt entsprechend der Geschäftsverteilung innerhalb der Landesregierung von Sachsen-Anhalt bei den einzelnen Ressorts.

Die Erfahrungen u.a. mit den Gemeinschaftsinitiativen haben gezeigt, dass die Ausrichtung der Förderstrategie auf komplexe, integrierte Entwicklungsziele einen Ansatz erfordert, der über das Ressortprinzip hinausgeht. Ein derartig integrierter Ansatz ist geeignet, die Förderprogramme unterschiedlicher Ressorts sowie die Präferenzen der regionalen Akteure in einzelnen prioritären Handlungsfeldern zu bündeln.

Diesen Ansatz verfolgen die von der Landesregierung im Zuge des Programm-lanungsprozesses für den Einsatz der Strukturfonds 2000 – 2006 beschlossenen Landesinitiativen. Durch diese Initiativen soll die ressortübergreifende Förderung in den Handlungsfeldern:

• Lokale und regionale Bündnisse für Arbeit (Landesinitiative PAKTE)

• Entwicklung städtischer Problemgebiete (Landesinitiative URBAN 21)

• Umsetzung regionaler Entwicklungskonzepte (Landesinitiative REGIO)

• Lokale ländliche Entwicklung (Landesinitiative LOCALE)

• Landesinnovationsstrategie (Landesinitiative LIST)

koordiniert werden. Hierzu werden im Rahmen interministerieller Arbeitsgruppen spezielle Koordinationsmechanismen geschaffen, welche

• Leitlinien für die integrierte Förderpolitik im jeweiligen Handlungsfeld entwickeln und umsetzen,

• integrierte Förderkonzepte und Projekte bewerten,

• den Einsatz der Förderinstrumente zur Unterstützung der integrierten Konzepte/

Projekte koordinieren und

• die Umsetzung der integrierten Konzepte/Projekte begleiten und bewerten.

Durch die Landesinitiativen werden die regionalen Akteure auf verschiedenen Ebenen angesprochen. So spricht die Landesinitiative REGIO die Träger der Regionalen Entwicklungskonzepte (REP, RAP), URBAN 21 Akteure in städtischen Räumen an, LOCALE zielt ab auf Interessengemeinschaften mehrerer Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften etc., PAKTE auf die Partner lokaler Beschäftigungspakte und LIST will Akteure im Bereich Forschung & Entwicklung (vgl. auch RIS und RAHM) und Information & Kommunikation ansprechen. Nach Vorgabe der Leitlinien seitens der Landesregierung erarbeiten die Interessengruppen Förderkonzepte, nach denen aufeinander abgestimmte Projektbündel entwickelt und umgesetzt werden.

Der Vorteil der Förderung komplexer Entwicklungsmaßnahmen innerhalb der von den thematischen Landesinitiativen angesprochenen Handlungsfelder liegt vor allem darin, dass sie unterschiedliche Förderinstrumente einzelner Ressorts koordinieren. Komplexe Vorhaben zur nachhaltigen Schaffung von Wachstum und Beschäftigung unter Berücksichtigung der ressortübergreifenden Ziele der nachhaltigen Entwicklung und der Chancengleichheit können damit wirksam unterstützt werden. Um fonds- und schwerpunktbezogen zu integrieren, geben die Landesinitiativen vor, dass Konzepte mindestens zwei Fonds und zwei Schwerpunkte des Operationellen Programms betreffen müssen. In diese Koordination werden zudem sowohl jene Förderinstrumente einbezogen, die mit Hilfe der EU-Strukturfonds finanziell verstärkt werden sollen, als auch Förderprogramme des Landes ohne Strukturfonds-Kofinanzierung.

Anreize für die Antragsteller zur Förderung im Rahmen der Landesinitiativen bestehen zum einen darin, dass entsprechenden Projekten Vorrang vor der Förderung nicht-integrierten Einzelmaßnahmen eingeräumt werden soll. Maßnahmen im Rahmen der Landesinitiativen erhalten also gegenüber sonstigen Vorhaben prioritären Zugriff auf das verfügbare Fördermittelbudget. Das „Windhundprinzip“ wird somit ersetzt durch Koordination, dieses erzeugt Planungssicherheit. Zum anderen sollen im Rahmen der Landesinitiativen geförderte Vorhaben eine Fördersatz-Präferenz gegenüber sonstigen, nicht-integrierten Vorhaben erhalten. Dies kann bedeuten, dass bisherige Förderpräferenzen zugunsten der „von unten“

getroffenen Prioritätsentscheidungen zu überprüfen und zu ändern sind.

Die Landesinitiativen stellen aber insbesondere auch eine größere Mitbestimmung der regionalen Akteure bei der Umsetzung des Operationellen Programms sicher. Die Beteiligung der Spitzenverbände und der Wirtschafts- und Sozialpartner einschließlich derer des Umweltbereichs und der Chancengleichheit auf regionaler Ebene und damit das Partnerschaftsprinzip erfahren eine Verstärkung auf der Projektebene. Die Verantwortung zur Entwicklung von integrierten Ansätzen wird auf die Ebene der Projektträger und Teilregionen des Landes delegiert. Durch die finanzielle Verknüpfung der Landesinitiativen mit der jährlichen Haushaltsplanung für die Förderprogramme erreichen die regionalen Akteure (Träger der Konzepte) die erforderliche Planungssicherheit. Dies fordert jedoch auch, dass die Träger der Konzepte und Einzelprojekte rechtzeitig konkrete Förderanträge zu den Einzelprojekten im normalen Verwaltungsverfahren stellen.

Die fachliche Zuständigkeit für die Bewilligung und Begleitung konkreter Teilprojekte liegt weiterhin beim jeweils verantwortlichen Ressort. Die Landesinitiativen bewirken lediglich eine Gesamtbetrachtung der in den Konzepten eingereichten Projektvorschläge mit Bezug auf Wachstum und Beschäftigung, Nachhaltigkeit und Chancengleichheit und deren integrierte Umsetzung. Die Landesinitiativen führen keine neuen Förderverfahren ein. Sie sollen unter Nutzung der bestehenden Instrumente und Verfahren Konzepte regionaler Akteure realisieren helfen, ohne dazu neue, zusätzliche Verfahren, z.B. im Wege von Globalzuschüssen in Sachsen-Anhalt einführen zu müssen.

In der Praxis werden Vorhaben durch das Operationelle Programm Sachsen-Anhalt sowohl im Koordinierungsrahmen der o.g. Landesinitiativen als auch nach wie vor außerhalb der Landesinitiativen – dann ohne die oben dargestellten Förderpräferenzen - gefördert werden.

Die Förderung von Einzelvorhaben außerhalb der Landesinitiativen erfolgt wie bisher auf konventionellem Weg, d.h. allein über die in den jeweiligen ressortspezifischen Richtlinien beschriebenen Antrags- und Bewilligungsverfahren.

Für die Landesinitiativen werden fachübergreifende Arbeitsgruppen gebildet, die bei Bedarf zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben über technische Hilfe Unterstützung erhalten können.

Diese Arbeitsgruppen

• entscheiden, ob der integrierte Ansatz vor dem Hintergrund der Ziele Wachstum und Beschäftigung, Nachhaltigkeit und Chancengleichheit gegeben ist,

• prüfen, ob eine Übereinstimmung mit dem indikativen Finanzplan hergestellt werden kann und

• geben Empfehlungen für die prioritäre Förderung.

Sie entscheiden jedoch nicht über die Bewilligung von Einzelvorhaben des integrierten Verbundprojektes. Für die innerhalb des Verbundprojektes benannten Einzelvorhaben erfolgen Antragstellung, fachliche Prüfung, Bewilligung und Verwendungsnachweisprüfung dann regulär im Rahmen der geltenden Förderrichtlinien und in Verantwortung der zuständigen Ressorts. Diese bedienen sich dazu der zuständigen Bewilligungsstellen.

Das Verfahren bei den Landesinitiativen gestaltet sich im Einzelnen wie folgt:

• Der jeweilige Konzeptträger (Pakt/Stadt/Region/ländliche Gemeinden/ Unternehmen und sonstige Institutionen aus dem Bereich FuE/ IuK) legt entsprechend vorher interministeriell und mit Wirtschafts- und Sozialpartnern abgestimmten Leitlinien und vorgegebenem Budgetrahmen

• ein abgestimmtes Konzept in Form eines Projektbündels vor, das

• über die laufende Richtlinien (im Rahmen des Operationellen Programms) gefördert werden kann, das

• mit entsprechenden Eigenmitteln versehen ist und

• auf einer Prioritätsentscheidung der Region (Regionaler Planungsgemeinschaften, sonstiger regionaler Akteure) oder der Stadt (im Falle von URBAN 21), ggf. innerhalb eines maximalen Gesamtbudgets, beruht.

• Eine interministeriell zusammengesetzte Bewertungskommission,

• unter Einbeziehung der drei Strukturfondsverwalter und ggf. ihrer Clearingstellen oder Technische Hilfe Partner,

• unter Einbeziehung der benannten Partner für die Förderung der Chancengleichheit für Männer und Frauen (Beauftragte für Frauenpolitik) und für eine nachhaltige Entwicklung,

• bewertet die Vorschläge für integrative Verbundprojekte und

• schlägt ggf. eine Anpassung an die indikative Finanzplanung der Strukturfonds vor.

U.U. ist eine Entscheidung über die strategische Clearingstelle, d.h.

Staatssekretärsrunde oder Kabinett, und den Begleitausschuss einzuholen.

Für Fördermaßnahmen im Rahmen der Landesinitiativen werden bis zu 20 Prozent der Strukturfondsmittel vorgesehen.

Ein Prinzipschema für die Bündelung der im Rahmen des Operationellen Programms für den Strukturfondseinsatz 2000 – 2006 in Sachsen-Anhalt vorgesehenen Fördermaßnahmen zu den o. g. Landesinitiativen enthält Abbildung 7.

Abbildung 7 Bestandteile einer Landesinitiative

Struktur des OP Sachsen-Anhalt

(Schwerpunkte/Maßnahmebereiche) entsprechend Abbildung 6

1 2 3 4 5 1.1 2.1 3.1 4.1 5.1 1.2 2.2 3.2 4.2 5.2 1.3 2.3 3.3 4.3

2.4 3.4 4.4

2.5 4.5

4.6

Verfahren Projekt 1

Verfahren Projekt 2 Landesinitiative

-PAKTE -URBAN 21 -REGIO -LOCALE -LIST

Verfahren Projekt 3

Über die Umsetzung der integrierten Förderung im Rahmen der Landesinitiativen wird dem Begleitausschuss für das OP regelmäßig Bericht erstattet.

Abbildung 8 Verfahren beim Integrierten Ansatz

IMA Programmierung

Je 1 AG pro Landesinitiative Bewilligungsstellen

Leitlinie (1)

Integriertes Konzept

(2)

Regionale Planungsgemeinschaft Regionalmanagement (ggf. Stellungnahmen)

Träger des Konzeptes

(3)

Projektträger Einzelprojekte

Begleitung

(1) Ausgabe der Leitlinien an Adressaten (Region, Träger der Konzepte, Projektträger) (2) Vorlage der Konzepte: durch Region für REGIO, durch Pakt für Arbeit für PAKTE,

durch Stadt für URBAN 21, durch lokale Initiative für LOCALE und durch FuE- oder IuK-Institutionen für LIST soweit sinnvoll mit einem Votum der Region

(3) Antragstellung durch Projektträger auf regulärem Antragsweg

3.2.6 Zusammenfassende Darstellung der wichtigsten quantifizierten Ziele