D. ANHANG
4. Tabellenanhang zum Wohnungsangebot
4.7 Methodische Ergänzungen zum Erschwinglichkeits‐Ansatz
Laut Erschwinglichkeits‐Ansatz fehlen in Sachsen‐Anhalt nach den Regelungen des WoFG derzeit mindestens 65 Tsd. preisgünstige Wohnungen (i). Bei Berücksichti‐
gung der Anpassungen durch Verordnungen auf niedrigere „zumutbare“ Mietbelas‐
tungsschwellen steigt diese Zahl mindestens auf 97 Tsd. preisgünstige Wohnungen (ii) bzw. auf 131 Tsd. preisgünstige Wohnungen (iii).
(i) Variante mit maximalen Mietbelastungsquoten nach WoFG (untere Variante)
Betroffen von „unzumutbar“ hohen Belastungen sind vor allem Einpersonenhaus‐
halte (45 Tsd.), kinderlose Paare (10 Tsd.) sowie Alleinerziehende mit einem Kind (10 Tsd.). Diese anspruchsberechtigten Haushalte haben trotz angemessener Woh‐
nungsgröße eine „unzumutbar“ hohe Mitbelastung zu tragen. Zu den anderen Haus‐
haltstypen können wegen zu geringer Fallzahlen keine Aussagen getroffen werden (vgl. Tabelle 43).
KKZ Name
15001 Dessau‐Roßlau 5.497 60% 19% 10% 5% 4% 9.744 1,77
15002 Halle (Saale) 19.752 58% 18% 11% 7% 6% 37.314 1,89
15003 Magdeburg 18.325 61% 18% 10% 6% 5% 32.894 1,80
15081 Altmarkkreis Salzwedel 4.094 59% 22% 10% 5% 4% 7.172 1,75 15082 Anhalt‐Bitterfeld 10.197 58% 23% 10% 5% 4% 17.895 1,75
15083 Börde 7.338 59% 22% 10% 6% 4% 12.909 1,76
15084 Burgenlandkreis 11.231 60% 21% 10% 5% 3% 19.393 1,73
15085 Harz 10.946 60% 23% 9% 5% 3% 18.661 1,70
15086 Jerichower Land 4.542 60% 21% 10% 5% 4% 8.023 1,77
15087 Mansfeld‐Südharz 9.293 56% 24% 10% 6% 4% 16.917 1,82
15088 Saalekreis 9.992 58% 22% 10% 6% 5% 18.022 1,80
15089 Salzlandkreis 13.271 60% 21% 9% 5% 4% 23.274 1,75
15090 Stendal 7.806 58% 21% 10% 6% 5% 14.207 1,82
15091 Wittenberg 6.874 58% 22% 10% 6% 4% 12.204 1,78
139.158 59% 21% 10% 6% 5% 248.629 1,79 633.432 59% 21% 10% 6% 4% 1.119.776 1,77 3.290.072 56% 19% 11% 8% 6% 6.368.676 1,94 Personen
Tabelle 43: Anspruchsberechtigte Mieterhaushalte mit „unzumutbarer“
Mietbelastung nach WoFG
Nach einer Sonderauswertung des Statistischen Bundesamtes für Sachsen‐Anhalt repräsentieren die sieben betrachteten Haushaltstypen rund 1.122 Tsd. Haushalte und damit mehr als 98% aller Haushal‐
te 1.141 Tsd. Haushalte in Sachsen‐Anhalt.
* = Einkommensgrenzen gemäß § 9 WoFG bzw. der Verordnungen entsprechend den Klassen des Mik‐
rozensus (MZ)
** = Maximale Mietkostenbelastung gem. alternative Setzung
/ = Wert unterdrückt, da hinsichtlich der Qualitätskriterien als nicht sicher genug einschätzt.
‐ = Keine Beobachtung vorhanden.
Quelle: WoFG, Angaben der Landratsämter und kreisfreien Städte, eigene Setzungen, Sonderauswer‐
tung des Mikrozensus durch Statistisches Bundesamt empirica
Die Ableitung dieser Zahlen richtet sich nach der nachfolgenden Systematik:
Rund 660 Tsd. (59%) Haushalte wohnen zur Miete
mit den höchsten Mieterquoten bei den Alleinerziehenden (71%‐80%) und den Einpersonenhaushalten (77%) sowie den niedrigsten Mieterquoten bei den Paaren mit ein oder zwei Kindern (37%‐38%).
Gut 448 Tsd. dieser Mieterhaushalte (67%) sind sozialwohnungsberechtigt.
Hier ist die Quote bei den Alleinerziehenden am höchsten (80%‐82%) und bei den Paaren ohne Kind am geringsten (47%).
Mindestens 257 Tsd. dieser Haushalte wiederum haben eine „unzumutbar“
hohe Mietbelastung
Dies betrifft 41% der Einpersonenhaushalte, 29% der Zweipersonenhaus‐
halte (ohne Kinder), 67% (55%) der Alleinerziehenden mit einem (zwei) Kind(ern) und 27% der Paare mit einem Kind bzw. 40% der Paare mit zwei Kindern. Zu dem anderen Haushaltstyp können aufgrund der geringen Fall‐
zahlen im Mikrozensus keine Aussagen getroffen werden.
davon
davon
Tsd. Tsd. Anteil Tsd. Anteil Quote Tsd. Anteil Tsd. Anteil Tsd.
Einpersonenhaushalte 460 354 77% 271 77% 28% 112 41% 67 60% 45
Zweipersonenhaushalte
schaften mit einem Kind 122 46 38% 22 48% 22% 6 27% / ‐
Paare/Lebensgemein‐
schaften mit zwei Kindern 65 24 37% 15 63% 21% 6 40% / ‐
Paare/Lebensgemein‐
schaften mit drei Kindern 11 5 45% / ‐ 20% / ‐ / ‐
Summe obige HH‐Typen 1.123 658 59% 438 67%
Alle Haushalte 1.141 666 58%
Wohnungsgröße und bleiben daher unberücksichtigt.
Z.B. mehr als die Hälfte der Einpersonenhaushalte (58%) und 60% der Zweipersonenhaushalte überschreiten die in der Wohnraumförderung fest‐
gelegten Wohnflächenobergrenzen. Selbst 55% die Alleinerziehenden leben im Sinne der Wohnraumförderung in zu großen Wohnungen.
Im Ergebnis fehlen in Sachsen‐Anhalt mindestens 65 Tsd. preisgünstige Wohnungen.
Z.B. rund 45 Tsd. Einpersonenhaushalte und jeweils zehntausend Zweiper‐
sonenhaushalte und Alleinerziehende mit geringen Einkommen haben trotz angemessener Wohnungsgröße eine „unzumutbar“ hohe Mietbelastung. Zu vielen Haushaltstypen können wegen zu geringer Fallzahlen keine Aussagen getroffen werden.
(ii) Variante mit maximalen Mietbelastungsquoten nach Verordnung über die Einkommensgrenzen bei der sozialen Wohnraumförderung (mitt‐
lere Variante)
Die Auswertung des Statischen Bundeamtes mit einer um 20% höheren Einkom‐
mensgrenze stützt sich bei den einzelnen Haushaltstypen auf etwas größere Fallzah‐
len. Betroffen von „unzumutbar“ hohen Belastungen sind vor allem Einpersonen‐
haushalte (68 Tsd.), kinderlose Paare (16 Tsd.) sowie Alleinerziehende mit einem Kind (13 Tsd.). Diese anspruchsberechtigten Haushalte haben trotz angemessener Wohnungsgröße eine „unzumutbar“ hohe Mitbelastung zu tragen.
Analog zur Berechnung auf Basis der Mietbelastungsquoten nach WoFG (vgl. Tabelle 43) besteht aber auch hier, trotz höherer Fallzahlen, weiter das Problem, dass zu der Mehrheit der Haushaltstypen keine Aussage getroffen werden kann (vgl. Tabelle 44).
Tabelle 44: Anspruchsberechtigte Mieterhaushalte mit „unzumutbarer“
Mietbelastung nach Anhebung der Einkommensgrenzen (plus 20%)
* = Einkommensgrenzen gemäß § 9 WoFG bzw. der Verordnungen
** = Maximale Mietkostenbelastung gem. WoFG
/ = Wert unterdrückt, da hinsichtlich der Qualitätskriterien als nicht sicher genug einschätzt.
‐ = Keine Beobachtung vorhanden.
Quelle: WoFG, Verordnungen des Landes Sachsen‐Anhalts, Angaben der Landratsämter und kreisfreien
Städte, eigene Setzungen empirica
(iii) Variante mit maximalen Mietbelastungsquoten nach Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Einkommensgrenzen bei der sozia‐
len Wohnraumförderung (obere Variante)
Ebenfalls führt die Erhöhung der Einkommensgrenzen um rd. 40% zu noch größe‐
ren Fallzahlen. Betroffen von „unzumutbar“ hohen Belastungen sind somit vor allem Einpersonenhaushalte (85 Tsd.), kinderlose Paare (24 Tsd.) sowie Alleinerziehende mit einem Kind (14 Tsd.) und Paare bzw. Lebensgemeinschaften mit einem Kind (8 Tsd.). Diese anspruchsberechtigten Haushalte haben trotz angemessener Woh‐
nungsgröße eine „unzumutbar“ hohe Mitbelastung zu tragen. Obwohl sich die Fall‐
zahlen deutlich erhöht haben, besteht weiter das Problem, dass zu Alleinerziehen‐
den mit zwei Kindern, Paaren und Lebensgemeinschaften mit drei Kindern keine Aussagen getroffen werden können (vgl. Tabelle 45).
davon
davon
Tsd. Tsd. Anteil Tsd. Anteil Quote Tsd. Anteil Tsd. Anteil Tsd.
Einpersonenhaushalte 460 354 77% 271 77% 23% 162 60% 94 58% 68
Zweipersonenhaushalte
schaften mit einem Kind 122 46 38% 22 48% 19% 9 41% / ‐
Paare/Lebensgemein‐
schaften mit zwei Kindern 65 24 37% 15 63% 18% 8 53% / ‐
Paare/Lebensgemein‐
schaften mit drei Kindern 11 5 45% / ‐ 17% / ‐ / ‐
Summe obige HH‐Typen 1.123 658 59% 438 67%
Alle Haushalte 1.141 666 58%
Mietbelastung nach Anhebung der Einkommensgrenzen (plus 40%)
* = Einkommensgrenzen gemäß § 9 WoFG bzw. der Verordnungen
** = Maximale Mietkostenbelastung gem. WoFG
/ = Wert unterdrückt, da hinsichtlich der Qualitätskriterien als nicht sicher genug einschätzt.
‐ = Keine Beobachtung vorhanden.
Quelle: WoFG, Verordnungen des Landes Sachsen‐Anhalt, Angaben der Landratsämter und kreisfreien
Städte, eigene Setzungen empirica
davon
davon
Tsd. Tsd. Anteil Tsd. Anteil Quote Tsd. Anteil Tsd. Anteil Tsd.
Einpersonenhaushalte 460 354 77% 271 77% 20% 193 71% 108 56% 85
Zweipersonenhaushalte
schaften mit einem Kind 122 46 38% 22 48% 16% 13 59% 5 38% 8
Paare/Lebensgemein‐
schaften mit zwei Kindern 65 24 37% 15 63% 15% 10 67% / ‐
Paare/Lebensgemein‐
schaften mit drei Kindern 11 5 45% / ‐ 14% / ‐ / ‐
Summe obige HH‐Typen 1.123 658 59% 438 67%
Alle Haushalte 1.141 666 58%
5. Tabellenanhang zum Wohnungsbedarf