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Literatur in Handschrift B/2

Im Dokument Die Prenzlauer Chronik des Pfarrers (Seite 44-47)

III. Die drei Handschriften – Themen, Quellen und Literatur

3.2 Literatur in Handschrift B/2

Seit 1653 fand auf 360 handschriftlichen Seiten der Rückgriff auf die Publizisten der An-tike und der frühen Neuzeit kaum noch statt. Dies hat damit zu tun, dass die von Süring zuvor herangezogenen Werke meist deutlich vor 1650 erschienen und von ihm ausgewer-tet worden waren. Süring erschloß vermutlich keine neue Literatur, weil es auf Grund der Verhältnisse nach dem Dreißigjährigen Krieg zunächst keine neue themenbezogene Lite-ratur gab oder er sie sich nicht beschaffen konnte. Ganze sieben Verweise von sechs Au-toren gibt es für Ereignisse zwischen 1654 und 1659:

Stephan (Stephanus) Fuhrmann (1616−1683), Prognosticon [nicht genauer feststellbar, um 1654], (B, fol. 81 v), Pfarrer,

Ders., Prognosticon [nicht genauer feststellbar, um 1665] (B, fol. 184 r),

Arnold Mengeringius (Arnold Mengering, 1587−1647), Scrutinium Conscientiae Ca-techeticum. Das ist, Sünden-Rüge und GewissensForschung, Wie man nach dem Catechismo Lutheri sein Gewissen/ bekandter und unerkandter Sünden/ Fehler und Gebrechen wegen [...] Rew und Busse haben [...] sol, Köthen 1642 u. 1652. (B, fol.

85 r), Theologe und Hofprediger in Dresden,

Johannes Colerus, Oeconomia ruralis (B, fol. 113 v) (wie in Handschrift A), Albert Crantzius, Ecclesiastica historia (B, fol. 119 r) (wie in Handschrift A), Aus dem antiken Schrifttum werden genannt:

Salvianus von Marseille, De gubernatione Dei, 8 Bde., um 450, hier Bd. V. (B, fol. 118 v und 119 r) Bischof und theologischer Schriftsteller der Spätantike und

Publius Vergil Maro, Eclogae, 10 Bde., 42–39 v. Chr., hier Bd. IX. (B, fol. 130 v). (Anga-ben zur Person wie in Handschrift A).

Ganz für sich steht schließlich der 1669 im Zusammenhang mit einer lateinisch ver-schlüsselten Angelegenheit als Rechtssachverständiger genannte:

Benedictus Carpzovius, Jurisprudentia Forensis Romano-Saxonia. Secundum Ordinem constitutionum D. Augusti Electoris Saxon. in Partes IV. divisa, Lipsiae [Leipzig]

1668. (B, fol. 241).

4. Handschrift C (Teil 1138‒1541)

Dieses Manuskript setzt nach einer Einführung zur Uckermark und zu Prenzlau im Jahr 1138 ein (oder 5100 Jahre nach Erschaffung der Welt, als der letzte Wendenkönig Pri-mislaus I. im Bereich des späteren Prenzlau eine Burg baute) und reicht bis 1541. Wenn die historische Ereigniskette Prenzlaus in Handschrift C mit diesem Jahr endet, kann man sich vorstellen, dass Süring hier den Darstellungsabschnitt bis zur Reformation in der Stadt als abgeschlossen ansah; denn im November 1539 trat Kurfürst Joachim I. von

XLIII III. Die drei Handschriften – Themen, Quellen und Literatur

Brandenburg durch die Annahme des Abendmals in beiderlei Gestalt der lutherischen Konfession bei, 1540 wurde die brandenburgische Kirchenordnung erlassen, und 1543 fand die erste lutherische Kirchenvisitation in Prenzlau statt.32

Wie im Kapitel IV. dieser Einleitung begründet wird, war Handschrift C als Neuan-fang für die Publikation gedacht. Daher ist der Text sorgfältig geschrieben. Vergleicht man dieses Manuskript mit den entsprechenden Teilen von Handschrift B/1 bis 1541, so fällt auf, dass die Beschreibung Prenzlaus auf etwa 45 Prozent gekürzt und der annalisti-sche Teil, der für denselben Zeitraum in Handschrift B/1 gut 135.000 Zeichen umfasste, auf etwa 55 Prozent vermindert worden ist. Die Kapitel Uckermark (8.850 Z.), Prenzlau (81.790 Z.) und Ereignisse bis 1541 (135.360 Z.) in Handschrift B/1 umfassen zusam-men fast 226.000 Zeichen, die entsprechenden Kapitel in Handschrift C enthalten für die Uckermark (34.700 Z.), für Prenzlau (35.200 Z.) und für die Ereignisse (73.900 Z.) zu-sammen nur 143.800 Zeichen. Die Zahl der verwendeten Publikationen wurde auf deut-lich weniger als die Hälfte verringert, die Art der Quellen- und Literaturangaben auf Kurztitel reduziert und es kommen weniger wortwörtliche Wiedergaben von Urkunden und Quellenzitaten vor. Diese Veränderungen kann man als Weg zu einer jetzt endgültig in Angriff genommenen Druckfassung betrachten. Es würde bedeuten, dass Süring von sich aus oder auf Grund von Anregungen anderer Personen nach einem begrenzten Kon-zept gesucht hatte, und dies wahrscheinlich für die nachfolgenden historischen Phasen fortsetzen wollte. Er hat sich dabei allerdings von den in Handschrift B/1 befolgten An-sprüchen verabschiedet.

In der gleichwohl stark erweiterten Beschreibung der Uckermark mit ihren 32 Para-graphen gibt es Erläuterungen und Anmerkungen zur Region, eine alphabetische Auf-zählung der Dörfer und kurfürstlichen Ämter sowie Hinweise auf die Adelsfamilien der Region und ihren Besitz. Eine Reihe von Erläuterungen topographischer Bezeichnungen nach ihrer vermuteten ursprünglichen Wortbedeutung wird eingefl ochten.33 Die kirchli-che Struktur der Uckermark lässt sich erkennen (C, fol. 7 v‒8 r). Sürings Ziel in dieser Arbeitsphase war es, einen Überblick über die Entwicklung Prenzlaus in der Uckermark zu geben. Er ordnete dabei ihr Gebiet auch trigonometrisch – jedoch ohne Literaturver-weis – nach dem Wissen seiner Zeit ein (C, fol. 29 v). Kürzer behandelt als in Handschrift B/1 wird Prenzlau mit einer topographischen Bestimmung des Ortes und seiner Mittel-lage in der Uckermark; es ist hier, in 24 Paragraphen geordnet, eine Gliederung der Stadt mit ihren Straßen, Kirchen, ehemaligen Klöstern und Hospitälern, dem Rathaus, sozialen Einrichtungen, Mauern, Toren und Mühlen, nicht zuletzt mit ihrem Hufenbesitz außerhalb der Stadt vorhanden. Zu den Institutionen und den dort tätigen Amtsinhabern gibt es eine Reihe historischer Erläuterungen.

Im dritten Teil der Handschrift C hat Süring Listen der weltlichen und kirchlichen Amtsinhaber sowie der Schulrektoren seit der Reformation erstellt. Diese Listen enthal-ten sehr zahlreiche Angaben zu den jeweiligen Amtszeienthal-ten. Sie reichen im Einzelnen über

32 Neitmann, Prenzlau (wie Anm. 1), S. 108 f.

33 Handschrift B, fol. 1 r: Ucker von Oeckern.

Die Prenzlauer Chronik XLIV

Sürings Todesjahr 1673 hinaus, sind also durch andere Personen ergänzt worden. Die letzte Angabe bezieht sich auf Christianus Schröder, der 1686 vom Pfarramt zu St. Sabinen auf die Stelle des Pfarrers zu St. Jakobi berufen wurde (C, fol. 94 r). Sehr viele der Amtsin-haber sind mit ihrer lokalen Herkunft angegeben. Hierin zeigt sich, dass es eine rege lokale Mobilität gab. Sürings Vater selbst kam aus Pritzwalk in der Prignitz. Hier ergänzt schrift C die Handschrift B. Es fällt im Bereich der Kriminalität auf, dass Süring in Hand-schrift C häufi ger als in Handschrift B von Vergehen im Rahmen der Kirche gesprochen hat, also von Diebstahl aus dem Gemeindekasten und von Unterschlagung.

Im vierten Teil von Handschrift C befi nden sich ungeordnet gesammelte Notizen, die nicht transkribiert wurden. Aus diesem Anhang stechen als zusammenhängende Ab-schnitte eine Liste der Pastoren der umliegenden Kirchen und eine Vorformulierung des Einführungskapitels „Ucariae Chorographia“ hervor (C, fol. 151 r−161 v). In diesem Teil ist weiterhin eine Seite vorhanden, auf der Süring möglicherweise erstmals versucht hat, einen Buch- oder Kapiteltitel zu formulieren (C, fol. 123 r).34

„ANTEAMBULO seu COMPENDIUM HISTORIÆ METROPOLITANÆ

PRIMISLAVIENSIS, das ist:

Vortraber oder kurtzer Außzug der Prentzlowischen Jahr=Geschichten, was sich nemlich vom 1138 Jahr nach

Christi Geburt, und also von erster der Stadt Prentzlow erbauung an, biß in diß jüngst abgewichene 1653 mit eingeschloßen, in= und nahe ümb derselben Decht= und

Merckwirdiges begeben und zugetragen, aus gedruckten Chronicken, so von derselben was haben,

imgleichen aus alten Handschrifften, wie den auch aus eigenem Beleben, sampt einem Anhang oder zum theil

nützlichen Zugabe am Ende, dergleichen ich von dieser Stadt

noch niemalen was gesehen, aus angeborner Lieb des Vaterlandes

ohne suchung üppigen Ruhms mit besondern fl eiß zusammen

gesuchet und gelesen von

Christoph Süringen, von Prentzlow, der H. Schrifft Gefl ißenen.“

34 Emil Schwartz hat diese Seite, die 1654 formuliert worden sein muss, ebenfalls so interpretiert. Vgl.

Schwartz, Geschichte (wie Anm. 1), S. 8.

XLV III. Die drei Handschriften – Themen, Quellen und Literatur

Süring hat sich in dieser Vorformulierung vor 1655 noch einen der „H[eiligen]. Schrifft Gefl ißenen“ genannt im Unterschied zum Titel der Handschrift C (Πρωτοπολιχρονικον), wo er sich als Pfarrherr zu St. Sabinen bezeichnet hat. Da dem Buchtitel „Anteam-bulo [...]“ kein Text folgt, hat Schwartz geschlossen, dass Süring wegen seiner Anstel-lung als Pfarrer keine Zeit gehabt habe, die Handschrift zum Druck zu formulieren. Dem steht entgegen, dass Süring, wie in Kapitel IV. dargelegt wird, nachweislich 1653/54 an Handschrift A, 1655/56 an den Listen der Handschrift C sowie 1656 an Handschrift B/1 gearbeitet hat. Außerdem fi ndet sich im ungeordneten Notizanhang der Rest einer Seite, die, wie im Abschnitt über Handschrift A erwähnt wurde, dem Zeitabschnitt der genann-ten Handschrift zugeordnet werden kann.

Im Dokument Die Prenzlauer Chronik des Pfarrers (Seite 44-47)