• Keine Ergebnisse gefunden

Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG)

A4 Landesabfallrecht - Gesamtübersicht

Artikel 22 In-Kraft-Treten

II. Erläuterungen zu dem nachfolgenden Verzeichnis

1. Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG)

1.1 § 15 Abs. 3 Zustimmung zum Ausschluss von Abfällen durch die LUA in Verbindung öffentlich-rechtlichen oder privaten Entsorgungsträger

mit § 17 Abs. 6

1.2 § 16 Abs. 2 Übertragung von Entsorgungspflichten LUA

auf einen Dritten

1.3 § 17 Abs. 3 und Übertragung von Entsorgungspflichten LUA

4, § 18 Abs. 2 auf private Entsorgungsträger

1.4 § 17 Abs. 5 und Genehmigung von Gebührensatzungen LUA

§ 18 Abs. 2 privater Entsorgungsträger

1.5 § 19 Abs. 1 Anforderung und Entgegennahme AfI/BA

betrieblicher Abfallwirtschaftskonzepte

1.6 § 20 Abs. 1 Anforderung und Entgegennahme AfI/BA

betrieblicher Abfallbilanzen

1.7 § 21 Abs. 1 Anordnungen zur Durchführung des KrW-/AbfG UAWB/LUA/AfI/BA jeweils im und der danach ergangenen Verordnungen Rahmen der ihnen

zugeordne-ten Überwachungsaufgabe nach Nr. 1.23

1.8 § 21 Abs. 2 Anordnung der Prüfung betrieblicher Abfall- AfI/BA wirtschaftskonzepte und -bilanzen

durch Sachverständige

1.8 a § 21 Abs. 2 Bekanntgabe von Sachverständigen LUA

1.9 § 21 Abs. 3 Beanstandung und Fristsetzung bei betrieblichen AfI/BA Abfallwirtschaftskonzepten und -bilanzen

1.10 § 25 Abs. 2 Entgegennahme von Anzeigen über die frei- LUA/BA willige Rücknahme von Abfällen sowie

Entscheidung über Ausnahmen von Nachweisanforderungen

1.11 § 27 Abs. 2 Entscheidung über Ausnahmen von UAWB/BA;

der Verpflichtung zur Abfallbeseitigung AfI/BA, soweit sich die

Entschei-in zugelassenen Anlagen dung auf besonders

überwachungs-bedürftige Abfälle bezieht;

LUA/OLB, soweit sich die Ent-scheidung auf eine betriebene Ab-falldeponie bezieht

1.12 § 28 Abs. 1 Anordnung der Mitbenutzung gegenüber dem LUA

Betreiber einer Abfallbeseitigungsanlage

1.13 § 28 Abs. 2 Übertragung von Abfallbeseitigungspflichten LUA auf den Betreiber einer Abfallbeseitigungsanlage

1.14 § 28 Abs. 3 Anordnung zur Duldung von Abfallbeseitigungs- OLB maßnahmen auf Grundstücken, die zur

Mineralge-winnung genutzt werden

Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II – Nr. 22 vom 30. November 2000 391

Lfd. Nr. Anzuwendende Verwaltungsaufgabe Zuständige Behörde

Rechtsnorm

1.15 § 30 Erkundung geeigneter Standorte LUA/OLB im Einvernehmen mit

für Abfallbeseitigungsanlagen LUA

1.16 §§ 31, 32 Zulassung von Abfalldeponien und Erteilung LUA/OLB im Einvernehmen mit

von Nebenbestimmungen LUA

1.17 § 32 Abs. 4 nachträgliche Anordnungen bei LUA/OLB

Satz 2 zugelassenen Deponien

1.18 § 33 Zulassung vorzeitigen Beginns mit der Errichtung LUA/OLB oder dem Betrieb der Deponie

1.19 § 35 Anordnungen zu Errichtung und Betrieb bei Deponien, LUA/OLB die schon vor dem 1. Juli 1990 betrieben wurden oder

mit deren Errichtung begonnen war

1.20 § 36 Abs. 1 und 2 Entgegennahme Anzeigen über die Stilllegung UAWB/BA;

von Deponien und Anordnungen zur Sicherung LUA bezüglich der im Anhang auf-und Rekultivierung von Deponien geführten Deponien

1.21 § 36 Abs. 3 Entgegennahme von Anzeigen über die Stilllegung AfI/BA von Anlagen, in denen besonders

überwachungs-bedürftige Abfälle anfallen

1.22 § 38 Abs. 2 Auskunft über vorhandene geeignete LUA;

Abfallbeseitigungsanlagen SBB, soweit es sich um besonders überwachungsbedürftige Abfälle han-delt

1.23 § 40 Überwachungsaufgaben nach Sachgebieten:

1.23.1 Überwachung der Vermeidung, Verwertung und UAWB/BA

Beseitigung von Abfällen, soweit nicht die Über-wachung in den folgenden Nummern

besonders geregelt ist

1.23.2 Überwachung der Vermeidung, Verwertung und Be- AfI/BA,

seitigung von besonders überwachungsbedürftigen neben diesen Behörden hat die SBB Abfällen im Sinne des § 41 Abs. 1 und 3 Nr. 1 die Zuständigkeit zur Überwachung KrW-/AbfG mit Ausnahme der Überwachung und Feststellung, ob Abfälle der An-derjenigen Abfallerzeuger, die gemäß § 2 Abs. 2 dienungspflicht unterliegen der NachwV von der Nachweispflicht

ausge-nommen sind (Kleinmengen)

1.23.3 Überwachung der unbefugten Ablagerung von Ab- UAWB/BA

fällen oder Kraftfahrzeugen oder Anhänger im Sinne des § 15 Abs. 4 KrW-/AbfG außerhalb von zugelassenen Abfallentsorgungsanlagen, soweit nicht § 4 BbgAbfG eine abweichende Zuständigkeit vorsieht

1.23.4 Überwachung der Errichtung und des Betriebes von LUA/BA

zugelassenen Deponien sowie von Deponien im Sinne des § 35 Abs. 2 KrW-/AbfG einschließlich der Überwachung der Einhaltung der Zulassung und von Auflagen und Anordnungen

Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II – Nr. 22 vom 30. November 2000

392

Lfd. Nr. Anzuwendende Verwaltungsaufgabe Zuständige Behörde

Rechtsnorm

1.23.5 Überwachung von Anlagen zur Ablagerung von UAWB/BA

Abfällen, die ohne gemäß § 31 Abs. 2 KrW-/AbfG erforderliche Zulassung errichtet oder

betrieben werden

1.23.6 Überwachung stillgelegter Deponien einschließlich UAWB/BA

der Überwachung der Erfüllung von Anordnungen nach § 36 Abs. 2 KrW-/AbfG

1.23.7 abfallrechtliche Überwachung von genehmigungs- AfI/BA

bedürftigen Anlagen im Sinne des § 4 BImSchG, in denen Abfälle entsorgt werden (Annahme, Lagerung, unzulässige Ablagerung, Umschlagen, Behandlung und Abgabe)

1.23.8 abfallrechtliche Überwachung der Entsorgung UAWB/BA

von Abfällen durch Aufbringung auf Böden

1.23.9 Überwachung der Technischen Überwachungs- LUA

organisationen und Entsorgergemeinschaften im Sinne des § 52 KrW-/AbfG

1.23.10 Überwachung der Dritten und privaten Ent- LUA

sorgungsträger, soweit ihnen gemäß den §§ 16 Abs. 2, 17 und 18 KrW-/AbfG Entsorgungs-aufgaben übertragen worden sind

1.24 § 41 Abs. 4 von den auf Grund § 41 Abs. 1 bis 3 KrW-/AbfG LUA ergangenen Verordnungen abweichende Einstufung

bestimmter Abfälle im Einzelfall

1.25 § 42 Abs. 1 und 2 Anordnung der Nachweisführung bei Abfällen UAWB/BA;

zur Beseitigung und Entscheidung über Art, AfI/BA, soweit der Adressat der An-Umfang und Inhalt des Nachweises ordnung nach Nr. 1.23.7 der abfall-rechtlichen Überwachung durch AfI/BA unterliegt;

LUA, soweit für eine Abfallart ldesweit eine Nachweisführung an-geordnet werden soll

1.26 § 43 Abs. 2 Entgegennahme von Anzeigen über Erzeugung SBB

oder Entsorgung besonders überwachungsbe- dürftiger Abfälle zur Beseitigung

1.27 § 43 Abs. 3 und Freistellung von der obligatorischen Nachweis- AfI/BA

§ 44 Abs. 2 pflicht für besonders überwachungsbedürftige Die Bergbehörde entscheidet im

Abfälle zur Beseitigung Einvernehmen mit AfI;

LUA, soweit landesweit eine Frei-stellung erfolgen soll

1.28 § 43 Abs. 3 Freistellung von der vereinfachten Nachweis- UAWB/BA;

analog pflicht für überwachungsbedürftige Abfälle AfI/BA, soweit der Adressat der

zur Beseitigung Anordnung nach Nr. 1.23.7 der

ab-fallrechtlichen Überwachung durch AfI/BA unterliegt; LUA, soweit ldesweit eine Nachweisführung an-geordnet werden soll

Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II – Nr. 22 vom 30. November 2000 393

Lfd. Nr. Anzuwendende Verwaltungsaufgabe Zuständige Behörde

Rechtsnorm

1.29 § 45 Abs. 1 Anordnung der Nachweisführung bei Abfällen UAWB/BA;

zur Verwertung und Entscheidung über Art, AfI/BA, soweit der Adressat der Umfang und Inhalt des Nachweises Anordnung nach Nr. 1.23.7 der ab-fallrechlichen Überwachung durch AfI/BA unterliegt;

LUA, soweit für eine Abfallart ldesweit eine Nachweisführung an-geordnet werden soll

1.30 § 46 Abs. 2 Entgegennahme von Anzeigen über die Erzeugung SBB oder Entsorgung besonders

überwachungs-bedürftiger Abfälle zur Verwertung

1.31 § 46 Abs. 3 Freistellung von der Nachweisführung bei besonders AfI/BA

und § 47 Abs. 2 überwachungsbedürftigen Abfällen zur Verwertung Die Bergbehörde entscheidet im Einvernehmen mit AfI;

LUA, soweit landesweit eine Frei-stellung erfolgen soll

1.32 § 46 Abs. 3 analog Freistellung von der vereinfachten Nachweispflicht UAWB/BA;

für überwachungsbedürftige Abfälle zur Verwertung AfI/BA, soweit der Adressat der Anordnung nach Nr. 1.23.7 der ab-fallrechtlichen Überwachung durch AfI/BA unterliegt; LUA, soweit landesweit eine Nachweisführung angeordnet werden soll

1.33 § 49 Abs. 1 Entscheidung über Transportgenehmigungen LUA

1.34 § 50 Abs. 1 Entscheidung über Abfallmaklergenehmigungen LUA 1.35 § 50 Abs. 3 und Entgegennahme von Anzeigen über genehmigungsfreie LUA

§ 51 Abs. 1 Abfallmakler oder Transporteure

1.36 § 51 Abs. 2 Auflagen und Untersagungsverfügungen gegenüber LUA Abfallmaklern und Transporteuren, die als

Ent-sorgungsfachbetrieb genehmigungsfrei sind

1.37 § 52 Abs. 1 Zustimmung zu Überwachungsverträgen LUA

1.38 § 52 Abs. 3 Anerkennung von Entsorgergemeinschaften LUA

und Widerruf

1.39 § 53 Entgegennahme von Anzeigen zur Betriebsorganisation AfI/BA;

UAWB/BA, soweit Anzeige auf-grund der Rücknahme nicht be-sonders überwachungsbedürftiger Abfälle

1.40 § 54 Abs. 2 Anordnung der Bestellung eines Abfallbeauftragten AfI/BA;

LUA/BA bei Deponien

1.41 §§ 61 und 62 Durchführung von Bußgeldverfahren UAWB/LUA/AfI/BA jeweils in ih-rem Aufgabenbereich als zuständi-ge Überwachungsbehörde nach Nr. 1.23

Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II – Nr. 22 vom 30. November 2000

394

Lfd. Nr. Anzuwendende Verwaltungsaufgabe Zuständige Behörde

Rechtsnorm