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Kfz-Flotte in Magdeburg des Jahres 2008

Pkw 89,0 6,3 3,1 1,5

lNfz 42,1 24,1 16,4 17,4

sNfz 18,7 37,8 26,9 16,5

grüne Plakette gelbe Plakette rote Plakette keine Plakette

Abbildung 1.4.1: Zusammensetzung der Kfz-Flotte nach der Kennzeichenverordnung in Mag-deburg für das Jahr 2008 und in Halle für das Jahr 2010

Zur Abschätzung der Wirksamkeit der Umweltzone wurden für Magdeburg und Halle zwei Szenarien mit unterschiedlichen verkehrlichen Eingriffstiefen je Umweltzonenvariante geprüft. Die beiden Szena-rien umfassten dabei das Fahrverbot für Fahrzeuge ohne Plakette und das Fahrverbot für Fahrzeuge ohne Plakette und mit roter Plakette.

Resultierend aus den Modellierungen lassen sich für die untersuchten Umweltzonenszenarien beider Städte grundlegende Ergebnisse ableiten.

− Minderung der Verkehrsbelastung innerhalb der Umweltzone,

− Minderung der Emissionen innerhalb der Umweltzone,

− Reduzierung der verkehrsbedingten Zusatzbelastung für Partikel PM10 und NO2 auf allen Straßenabschnitten innerhalb der Umweltzone,

− Verringerung der Anzahl von Überschreitungen des Partikel PM10-Tagesmittelwertes innerhalb der Umweltzone,

− Keine grenzwertrelevante Belastungszunahme für Partikel PM10 und NO2 außerhalb der Um-weltzone.

Die höchsten Wirkungen hinsichtlich der Reduzierung der Luftschadstoffbelastung werden bei einer Eingriffstiefe mit dem Fahrverbot für Fahrzeuge ohne und mit roter Plakette erzielt. Jedoch erscheinen die Luftschadstoffreduzierungen bei Einrichtung einer Umweltzone mit den bisher untersuchten ver-kehrlichen Eingriffstiefen nicht ausreichend, um in beiden Städten die Grenzwertkriterien für Feinstaub und Stickstoffdioxid sicher einhalten zu können. Derzeit werden die immissionsseitigen Wirkungen durch Einrichtung von Umweltzonen bei wesentlich höheren Eingriffstiefen (Fahrverbot für Fahrzeuge bis zur gelben Plakette) in beiden Städten geprüft.

Die Einrichtung von Umweltzonen in Städten Sachsen-Anhalts mit möglichen Überschreitungen von Immissionsgrenzwerten erfordern einen umfassenden Abwägungsprozess.

1.5 Klimaschutz

1.5.1 Erneuerbare Energien

In Sachsen-Anhalt wurden im Jahr 2006 fast 24 Prozent des im Land erzeugten Stromes aus erneu-erbaren Energien gewonnen.

Die größten Anteile entfielen auf Windstrom mit 66 Prozent und biogene Energieträger mit 30 Prozent.

Während aus Windenergie 1992 lediglich 0,3 Millionen Kilowattstunden (kWh) Strom erzeugt wurden, speisten die in Sachsen-Anhalt im Jahr 2006 in Betrieb befindlichen Windenergieanlagen 2 700 Millionen kWh in das Stromnetz ein.

Biomasse, bei deren Nutzung im Jahr 2006 ein Zuwachs gegenüber dem Vorjahr von knapp 50 Prozent registriert wurde, war mit fast 1 300 Millionen kWh an der Stromerzeugung beteiligt.

Die Produktion von Strom aus dem traditionellen Energieträger Wasserkraft war mit einem Anteil von 2 Prozent drittwichtigste Quelle erneuerbarer Energien. Die Nutzung der natürlichen Kraft des Was-sers sorgte für 68 Millionen kWh Strom.

Die Beiträge von Deponiegas und Photovoltaik für die Stromerzeugung stiegen mit 52 bzw.

19 Millionen kWh gegenüber 2005 stark (+ 28 Prozent) an.

Insgesamt wurden in Sachsen-Anhalt im Jahr 2006 aus erneuerbaren Energieträgern 4 100 Millio-nen kWh Strom produziert. Das entsprach einem Anteil von 23 Prozent (Deutsch-land 2006 = 12 Prozent) am Bruttostromverbrauch. Die EU-Vorgabe von 12,5 Prozent bis 2010 wur-de mit wur-den erreichten Ergebnissen bereits überschritten.

(Pressemitteilung des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt – 29/2008 vom 05.03.2008)

Die Statistiken über die Nettostromerzeugung und den Primärenergieverbrauch aus erneuerbaren Energieträgern belegen, dass in den letzten Jahren insbesondere für die Biomasse ein deutlicher Zu-wachs zu verzeichnen ist.

Detaillierte Angaben zur Biomasse in Sachsen-Anhalt wurden mit der Biomassepotenzialstudie 2007 durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Sachsen-Anhalt veröffentlicht.

Tabelle 1.5.1: Nettostromerzeugung aus erneuerbaren Energien in Sachsen-Anhalt

Tabelle 1.5.2: Primärenergieverbrauch erneuerbaren Energieträger in Sachsen-Anhalt

Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt

(Primärenergieverbrauch: Der Primärenergieverbrauch ergibt sich aus der Summe der im Land ge-wonnenen Primärenergieträger, den Bestandsveränderungen sowie dem Saldo aus Bezügen und Lieferungen und umfasst die für die Umwandlung und den Endverbrauch benötigte Energie.)

1.5.2 Windenergienutzung in Sachsen-Anhalt

Im März 2008 wurde in Sachsen-Anhalt bereits die 2000. Windenergieanlage eingeweiht.

Sachsen-Anhalt hatte im Jahr 2007 nach Niedersachsen den zweithöchsten Zubau an Windenergie-leistung zu verzeichnen und behauptete damit bundesweit bezogen auf die installierte Leistung den 3. Platz.

Im Folgenden sind Daten der DEWI GmbH – Deutsches Windenergie-Institut (DEWI http://www.dewi.de) zur Entwicklung der Windenergieanlagen in Deutschland und den Bundesländern zusammengestellt.

Die DEWI GmbH ermittelte zum 31.12.2007 die Aufstellungszahlen für die im Jahr 2007 neu installier-ten Windenergieanlagen (WEA) in Deutschland. Die Dainstallier-ten beruhen auf den Angaben der Windener-gieanlagen-Hersteller.

So waren in Deutschland Ende des Jahres 2007 insgesamt 19.460 Windenergieanlagen (WEA) mit einer Gesamtleistung von 22.247 MW installiert.

Neu installiert wurden in 2007 genau 883 WEA mit einer Gesamtleistung von 1.667 MW. Gegenüber dem Jahr 2006 hat sich der Zuwachs verlangsamt. Trotzdem bleibt Deutschland mit 22.247 MW in-stallierter Gesamtleistung das führende Windenergie-Anwenderland auf dem europäischen Kontinent, gefolgt von Spanien mit etwa 15.145 MW.

Tabelle 1.5.3: Stand der Windenergienutzung in Deutschland

Quelle: DEWI GmbH

Quelle: DEWI GmbH

Abbildung 1.5.1: Anteil der Bundesländer an der gesamten installierten Leistung

0 500 1000 1500 2000 2500 3000

´94 ´95 ´96 ´97 ´98 ´99 ´00 ´01 ´02 ´03 ´04 ´05 ´06 ´07 Jahr

Leistung / Neubau in MW

installierte Leistung Neubau

Abbildung 1.5.2: Windenergie in Sachsen-Anhalt

Abbildung 1.5.3: Beschäftigte in der Windenergiebranche in Deutschland

Ende des Jahres 2007 waren über 90.000 Jobs in der Branche geschaffen. Bis zum Jahr 2020 gilt es ein Potenzial von 112.000 Arbeitsplätzen alleine in der Windbranche zu erschließen.

Allein über 3.500 Personen arbeiten im Raum Magdeburg für die Firma Enercon.

1.5.3 Emissionsrechtehandel in Sachsen-Anhalt – Anlagen und Kohlendioxidemissionen Zur Ausgestaltung der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen wurde im Dezember 1997 ein Zusatzprotokoll, das so genannte Kyoto-Protokoll, beschlossen. In diesem Protokoll sind für eine Rei-he von Staaten erstmals verbindlicRei-he Zielwerte für den Ausstoß von Treibhausgasen festgeschrieben worden. Da die Freisetzung von Treibhausgasen hauptverantwortlich für die globale Erwärmung ist, dient das Kyoto-Protokoll direkt dem Klimaschutz. Im Kyoto-Protokoll verpflichtete sich die Europä-ische Gemeinschaft (EU) bis zum Jahr 2012 zu einer Minderung ihrer Treibhausgasemissionen um 8 % gegenüber dem Jahr 1990. Innerhalb der EU einigte man sich dann auf eine Lastenverteilung.

Danach muss die Bundesrepublik Deutschland ihre Emissionen von Treibhausgasen um 21 % redu-zieren. Ein Hauptinstrument zur Erreichung dieser Zielsetzung bildet der seit dem Jahr 2005 EU-weit

eingeführte Handel mit Emissionsrechten für Treibhausgase (Emissionsrechtehandel). Der Emissions-rechtehandel erstreckt sich auf große Industrieanlagen, in denen bestimmte Tätigkeiten wie beispiels-weise die Erzeugung von Strom und Wärme, die Raffination von Erdöl, die Herstellung von Zement, Kalk, Glas, keramischen Erzeugnissen oder Zellstoff und Papier (industrielle Tätigkeiten) durchgeführt werden.

Für den vorerst bis zum Jahr 2012 fixierten Emissionsrechtehandel waren zwei Handelsperioden vor-gesehen. In der bereits abgelaufenen ersten Periode (2005 bis 2007) waren in Deutschland das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz6 (TEHG), das Zuteilungsgesetz 20077 (ZuG 2007) sowie die Zuteilungsverordnung 20078 (ZuV 2007) die wesentlichsten Rechtsgrundlagen.

Die Betreiber von Anlagen, die dem Emissionsrechtehandel unterliegen, erhalten, ausgehend von einer festgelegten Emissionsobergrenze, so genannte Emissionsberechtigungen zugeteilt. Diese Be-rechtigungen stellen die Befugnis zur Emission einer bestimmten Menge an Treibhausgasen dar. Für jedes Kalenderjahr müssen dann Emissionsberechtigungen in Höhe der tatsächlichen Emissionen zurückgegeben werden. Sollte eine Anlage weniger emittiert haben als es die zugewiesenen Berech-tigungen gestatten, kann mit den überschüssigen EmissionsberechBerech-tigungen gehandelt werden. Der Emissionsrechtehandel umfasste aber auch den Zukauf von Berechtigungen, wenn eine Anlage mehr Treibhausgase emittiert hat als ihr Emissionsberechtigungen zur Verfügung stehen. Im Ergebnis findet der Klimaschutz somit dort statt, wo er zu den geringsten Kosten verwirklicht werden kann.

Vom TEHG wird nur Kohlendioxid (CO2) als Treibhausgas erfasst. Die Betreiber von Anlagen, die dem TEHG unterliegen, müssen nach Ablauf jedes Kalenderjahres bei der zuständigen Behörde einen Emissionsbericht abgeben, in dem die emittierten CO2-Menge dargestellt und nachgewiesen werden.

Eine Auswertung der Emissionsberichte für die Jahre 2005 und 2006 hat ergeben, dass die emissi-onshandelspflichtigen Anlagen in Sachsen-Anhalt im Jahr 2006 eine Gesamtmenge von 19,037 (2005: 19,275) Mio. Tonnen CO2 emittiert haben. Dafür waren 80 Anlagen (2005: 76 Anlagen) verant-wortlich. Bezogen auf alle in Deutschland dem Emissionshandel unterliegenden Anlagen hat Sach-sen-Anhalt nur einen Anteil von 4,3 %.

Von den 80 Anlagen gehören 61 Anlagen (76 %) zum Sektor Energieerzeugung und 19 Anlagen (24 %) zu den sonstigen Industrien. Bei den CO2-Emissionen entfielen im Jahr 2006 mit 13,778 Mio.

Tonnen 72 % auf den Energiesektor und 5,259 Tonnen (28 %) auf den Sektor sonstige Industrien.

Damit entspricht das Verhältnis der sektoralen CO2-Emissionen in etwa dem Verhältnis der Anlagen-anzahl in beiden Sektoren (siehe auch Abbildung 1.5.4).

Der größte Emittent in Sachsen-Anhalt ist ein Braunkohlekraftwerk mit einem CO2-Ausstoß von 6,213 (2005: 6,125) Mio. Tonnen. Allein diese Anlage besitzt damit einen Anteil von knapp 32 % an der in Sachsen-Anhalt insgesamt emittierten CO2-Menge. Weitere bedeutende CO2-Emittenten waren eine Mineralölraffinerie mit 2,080 (2005: 2,278) Mio. Tonnen, drei von einem in Mitteldeutschland tätigen Braunkohlenabbau-Unternehmen betriebene Kraftwerke mit 1,946 (2005: 2,105) Mio. Tonnen, zwei Zementwerke mit zusammen 1,841 (2005: 1,885) Mio. Tonnen sowie ein mit der genannten Mineralöl-raffinerie im Verbund stehendes Kraftwerk mit 0,924 (2005: 0,925) Mio. Tonnen. Die drei im Ostharz ansässigen Kalkwerke haben insgesamt 0,933 (2005: 0,874) Mio. Tonnen CO2 emittiert. Dagegen betrug die Emission von zwei Anlagen zur Herstellung von Flachglas zusammen 0,226 (2005: auch 0,226) Mio. Tonnen CO2. In Abbildung 1.5.4 ist die prozentuale Verteilung der CO2-Emissionen aller am Emissionsrechtehandel beteiligten Anlagen, geordnet nach Wirtschaftszweigen, dargestellt. Dabei ist zu beachten, dass auch Kraftwerke und Heizwerke der Industrie zuteilungstechnisch der Energie-wirtschaft zugeordnet werden. Dies traf insbesondere für die chemische Industrie zu.

6 Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) vom 8. Juli 2004 (BGBl. I S. 1578)

7 Zuteilungsgesetz 2007 (ZuG) vom 26. August 2004 (BGBl. I S. 2211)

8 Zuteilungsverordnung 2007 (ZuV) vom 31. August 2004 (BGBl. I S. 2255)

Glas Kalk 1,4%

4,9%

Zellstoff Keramik, Papier 0,7%

Zement 9,7%

Raffinerie 10,9%

Energie 72,4%

Abbildung 1.5.4 : Prozentuale Verteilung der CO2-Emissionen aus den emissionshandelspflichtigen Anlagen Sachsen-Anhalts 2006 nach Wirtschaftszweigen