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Kirchliche Aufgaben Budgetbereich 4.2 Unterbudget 042021 Fachbereich Kinder- und Jugendarbeit

Im Dokument 2013/060 Haushaltsplan 2014 (Seite 184-194)

Beschreibung

1. Die Kinder- und Jugendarbeit der EKHN ist durch die Ordnung der evangelischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (K.+J.) in der EKHN vom 15. Februar 2007 geregelt. Der Fachbereich Kinder- und Jugendarbeit ist die gesamtkirchliche Zentralstelle für die Arbeit mit K.+ J. in der EKHN. Er vertritt die Interessen der EKHN als Träger der freien Jugendhilfe.

2. Beratungsstelle für jugendl. Arbeitslose (Jugendwerkstatt Gießen e.V.) 3. Landesverband Ev. Jugend Hessen (LVEJH)

4. Zuweisung Ev. Jugendverbände: Verband Christlicher Pfadfinder (VCP), Christlicher Verein Junger Menschen (CVJM), Evangelisches Jugendwerk (EJW), Entschieden für Christus (EC). Die freien Jugendwerke und Verbände eigener Herkunft und Tradition sind von der EKHN anerkannte Träger der Evangelischen Kinder- und Jugendarbeit. Sie nehmen diesen Auftrag gemäß der eigenen Tradition und des eigenen Herkommens eigenständig wahr und bereichern damit die Vielfalt der Evangelischen Arbeit von, mit und für K.+ J. Zur Stärkung ihrer inhaltlichen Arbeit, ihrer Strukturen und ihrer Organisation werden sie von der EKHN unterstützt.

5. „Evangelische Jugend in Hessen und Nassau e.V.“ (EJHN) ist der Jugendverband der EKHN gemäß § 3 Abs. 2 und § 28 der Kinder und Jugendordnung. Die EJHN vertritt die Belange der kirchlich getragenen und verantworteten Arbeit von und mit K.+ J. in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau.

6. Die im Bereich der EKHN tätigen Dekanate, Jugendverbände und Jugendwerke in Rheinhessen und Nassau bilden die „Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Rheinhessen und Nassau e.V.“

(AG). Sie vertritt und fördert die Belange der ev. Arbeit von und mit K.+ J. und ihrer Mitarbeiter in Rheinland-Pfalz (RLP) im Bereich der EKHN. Die AG führt die Abrechnungsstelle für die

Landeszuschüsse des Landes RLP an die Ev. Jugend als Jugendverband für den Bereich der EKHN.

Ziel/e

1. Fachliche Arbeit an theologischen, pädagogischen und jugendpolitischen Fragen, die Arbeit mit K.+

J. sowie die Erstellung von Expertisen und konzeptionellen Entwürfen, jeweils im Rückbezug auf Ergebnisse wissenschaftlicher Forschung; Koordination der Fort- und Weiterbildung der Mitarbeitenden in der Arbeit mit K.+ J.; Fachberatung in der Arbeit mit K.+ J., der Jugendverbandsarbeit, der

Jugendsozialarbeit; Evaluation und Weiterentwicklung der kirchlichen Arbeit mit K.+ J. in Kirchengemeinden, Dekanaten und auf gesamtkirchlicher Ebene.

2. Die früher dem Amt für Jugendarbeit zugehörige Beratungsstelle für arbeitslose Jugendliche ist mit 1 Mitarbeiterstelle in die Arbeit der Jugendwerkstatt Gießen e.V. übergegangen.

3. Der LVEJH ist die jugendpolitische Vertretung der Evangelischen Jugend in Hessen. Er ist Mitglied im Hessischen Jugendring (hjr). Er erhält über den hjr Finanzmittel für Jugendbildung für Stellenanteile und Projekte/Seminare der Evangelischen Jugend im Land Hessen.

5. Stärkung des jugendpolitischen Bewusstseins und des jugendverbandlichen Profils der Arbeit von und mit K.+ J.. Jugendgemäße, jugendverbandliche Vertretung von jungen Menschen in Kirche, Staat und Gesellschaft.

6. Diskussion, Entwicklung und Artikulation von jugendpolitischen und grundsätzlichen Fragen;

Information und Beratung aller an der Arbeit von und mit K.+ J. Beteiligten in Fragen der Jugendarbeit insbesondere in Fragen von Jugendpolitik, Jugendhilfe, der Finanzierung und Mittelbeschaffung;

Zuschussgewährung auf Landesebene; jugendverbandliche Vertretung der Evangelischen Jugend in überörtlichen und überregionalen Gremien.

Leistungen zur Ziel- erreichung

1. Fachberatung für die Arbeit von, mit und für K.+ J., Aus-, Fort- und Weiterbildungen im Bereich der Arbeit von, mit und für K.+ J., Vernetzung der Arbeit von, mit und für K.+ J., Veröffentlichungen zur Arbeit von, mit und für K.+ J., Expertisen zur Arbeit von, mit und für K.+ J., Entwicklung von Modellen für die Arbeit von, mit und für K.+ J..

2. Leitung und Management der Aktivitäten der Jugendwerkstatt Gießen e.V. zur Qualifizierung und Ausbildung benachteiligter Jugendlicher

3. Förderung von der MitarbeiterInnenbildung und politischen Bildung, Bearbeitung Freistellungsanträge, 6 Jugendbildungsreferentenstellen.

5. Vollversammlungen, Vorstandssitzungen, Mitarbeit in der EKHN-Synode durch die 5

Jugenddelegierten, Beratungen in den Dekanaten zum Bereich Jugendpolitik und Etablierung von kirchlichen Jugendvertretungsstrukturen, Stellungnahmen zu allgemeinen, jugend- und

kirchenpolitischen Fragestellungen, Treuhänderschaft der Kinder- und Jugendstiftung, Stellungnahmen 6. 1 Vollversammlungen p.a., 6 Vorstandssitzungen p.a., Vertretungen in diversen Gremien in

Landeskirche und in RLP. Mitwirkung im Landesjugendring RLP und seinen Ausschüssen, sowie im Landesjugendhilfeausschuss RLP und seinen Fachausschüssen. Stellungnahmen zu jugendpolitischen Fragestellungen. Abrechnung aller Zuschüsse des Landes RLP insbesondere des Landesjugendplans für die Mitglieder der AG.

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Kirchliche Aufgaben

Budgetbereich 4.2

Unterbudget 042021 Fachbereich Kinder- und Jugendarbeit

Rückblick / 2. 392 Teilnehmer/innen wurden in verschiedenen Programmen und Maßnahmen versorgt, darunter 64 Auszubildende

Besonderheiten im Ergebnisjahr

3. 2012 wurden Freistellungen für 579 Personen (331 männlich, 248 weiblich) für ehrenamtliches Engagement in der Kinder- und Jugendarbeit über den Landesverband der Evangelischen Jugend in Hessen beantragt und von dessen Geschäftsstelle bearbeitet. Außerdem wurden Maßnahmen der allgemeinen Jugendarbeit mit insgesamt 978 Veranstaltungstagen (27.723 Teilnehmertage) und Maßnahmen der politischen Jugendbildung mit insgesamt 344 Veranstaltungstagen (7.352 Teilnehmertage), finanziell gefördert.

5. 2 Vollversammlungen mit jeweils 150 TeilnehmerInnen, 12 Vorstandssitzungen, Weitere Sitzungen von Projektgruppen, Sitzungen der Jugenddelegierten, aktive Teilnahme am Jugendkirchentag, vielfältige Aktivitäten der Kinder- und Jugendstiftung mit vielfältigen Aktivitäten. Schwerpunkt E-Partizipation mit Seminaren und einem virtuellen Parlament sowie Thema Nachhaltigkeit .

6. Die AG hat sechs Vorstandssitzungen und eine Vollversammlung durchgeführt. Ein Schwerpunkt war insbesondere die Verhandlungen um die Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetz in RLP

Schwerpunkte / Besonderheiten im Planjahr

1.Schwerpunkte: Fach-u. Praxisberatung, Arbeit mit Kindern, Ehrenamt, Freizeitenarbeit,

Jugendforschung, Jugenpolitik, KonfirmandInnenarbeit. Besonderheiten im Planjahr: Schulbezogene Jugendarbeit, insbesondere die Qualifizierung der Hauptberuflichen, Jugendspriritualität und -theologie 2. Überführung der Jugendwerkstatt Giessen e.V. in eine gGmbH

4. Schwerpunkte Qualifizierung der ehrenamtlichen MitarbeiterInnen. Mitarbeit beim Jugendkirchentag . Selbstständige Bewirtschaftung der Heime und Zeltplätze unter Gewährung der Zuschüsse.

5. Schwerpunkte „Beteiligung von Jugendlichen in Kirche und Gesellschaft“ und Nachhaltigkeit,

Vorbereitung der Kampagne „Wähl Dir Deine Kirche“. Weitere Schwerpunkte werden im Dezember 2013 vom neugewählten Vorstand beschlossen

6. Schwerpunkt soll in 2014 insbesondere die Förderberatung für Landesmittel auf Gemeinde und Dekanatsebene sein.

Erläuterungen zu Einnahmen und Ausgaben

1. Sinkende Personalkosten durch Verlagerung einer Stelle in die Kirchenverwaltung (Neukonzeption gemeindepädagogischer Dienst).

2.

---3. Zuschüsse des Landes Hessen (620 T€),

4. Zuschuss für die Ev. Jugendverbände in der EKHN, den Kirchlichen Jugendplan, die Deutsch-Polnische Jugendarbeit und Personalkostenerstattung von Stellen nach dem

Gemeindepädagogengesetz / Sollstellenplan für die Ev. Jugendverbände VCP, CVJM, EJW in der EKHN (566 T€), teilfinanziert aus den Kollekteneinnahmen (70 T€).

5. Zuschuss für die EJHN (175 T€)

6. Zuschuss für die AG (21,5 T€). Weitere Einnahmen - wie auch Zuschüsse des Landes RLP - werden nicht im EKHN HH dargestellt.

Finanzierung 3. Der Zuschuss des LVEJH ist ausdrücklich für die außerschulische jugendpolitische Bildungsarbeit vorgesehen.

5. 77 % Zuweisungen von der EKHN – 23 % Zuschüsse u.a vom Land Hessen, Rückerstattungen 6. Der Personalkostenzuschuss des Landes RLP für die/den Geschäftsführenden ReferentIn der AG von 64.400 € entspricht einer 80% Förderung. Die verbleibenden 20% trägt die EKHN. Die Zuweisung von 21.552 € deckt ca 2/3 der Geschäftsstellenkosten und die Verwaltungskosten der AG. Weitere Zuschüsse erhält die AG vom Land RLP als Jugendverband in Form zentraler Führungsmittel und anteiliger Erlöse aus der Jugendsammelwoche.

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Ressourcen

Budgetbereich 4.2 Ergebnis 2012

EUR

Ansatz 2013 EUR

Entwurf 2014 EUR

Mehr/Weniger EUR Unterbudget 042021 Fachbereich Kinder- und Jugendarbeit

Ordentliche Einnahmen (Hauptgruppe 0,1,2,) 279.602 226.900 219.500 -7.400

Vermögenswirks. Einnahmen (insb. Rücklagenentnahmen, Hauptgruppe 3) 0 21.600 21.600 0

Einnahmen 279.602 248.500 241.100 -7.400

Personalausgaben (Hauptgruppe 4) 984.502 1.028.311 910.739 -117.572

Sachausgaben (ohne Gebäudekosten; Hauptgruppe 5,6) 182.313 200.660 211.394 10.734

Zuweisungen (Hauptgruppe 7) 777.658 788.460 813.662 25.202

Besondere- und vermögenswirksame Ausgaben (Hauptgruppe 8,9) 41.119 0 0 0

Ausgaben 1.985.592 2.017.431 1.935.795 -81.636

Überschuss / Zuschuss -1.705.990 -1.768.931 -1.694.695 74.236

Nachrichtlich aus der Kosten- und Leistungsrechnung:

Einnahmen Hauptgruppe 0,1,2 279.602 226.900 219.500 -7.400

Erlöse insgesamt 279.602 226.900 219.500 -7.400

Ausgaben Hauptgruppe 4,5,6,7 1.944.474 2.017.431 1.935.795 -81.636

Anteil für Versorgungs- und Beihilfekosten aus BB "Allg.Finanzwesen" 32.515 72.415 68.697 -3.717

Anteil sonstige Kosten aus BB "Allg.Finanzwesen" 2.574 2.586 2.233 -353

Gebäudeunterhaltungsaufwand aus BB "Zentrales Gebäudemanagement" 63.554 74.021 69.694 -4.327

Kalkulatorische Kosten für den (Vermögens-)Werteverlust 2.662 3.887 3.887 0

Kosten insgesamt 2.045.778 2.170.339 2.080.306 -90.033

Saldo Erlöse/Kosten -1.766.176 -1.943.439 -1.860.806 82.633

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Kirchliche Aufgaben

Budgetbereich 4.2

Unterbudget 042031 Fachbereich Erwachsenenbildung

Beschreibung

1. "Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau versteht Erwachsenenbildung (und Familienbildung) in all ihren Einrichtungen als Dienst an den Menschen und Gemeindegliedern bei der Suche nach Lebensorientierung und Lebensgestaltung im Wandel der Gesellschaft sowie für ihre Aufgabe an der Welt und ihr Zeugnis in der Gesellschaft." (ErwBO Präambel)

2. Familienzentren: Anschubfinanzierung zur Förderung von Familienzentren als gemeindliche Netzwerk

Ziel/e

1. Der Fachbereich nimmt (laut ErwBO, §4) für die EKHN die Aufgabe wahr, "Bildungsarbeit mit

Erwachsenen zu fördern, weiterzuentwickeln und sie inner- und außerkirchlich zu vertreten." Er berät in allen Fragen der Erwachsenen- und Familienbildung, ist für erwachsenen - und familienpädagogische Konzeptionsarbeit in der EKHN zuständig und erstellt fachliche Expertisen. Er berät

Erwachsenenbildungswerke, Familienbildungsstätten, Gemeinden und Dekanate und ist für die

Beratung und Konzeptionsentwicklung aller evang. Bildungseinrichtungen zuständig, welche öffentliche Bildungsangebote für Erwachsene und Familien anbieten (im Sinne des WBG Hessen und des WBG Rheinland Pfalz).

Er ist für die Qualitätsentwicklung und Implementierung von Bildungsstandards im Fachfeld

verantwortlich, bietet Qualifizierungsmaßnahmen (u.a. auch im Rahmen des Bildungsportals) für inner-und außerkirchliche MultiplikatorInnen an, stellt Handreichungen zur Verfügung inner-und vertritt die Anliegen der Erwachsenen- und Familienbildung gegenüber den Ländern Hessen und Rheinland-Pfalz (Sozial-und Kultusministerien), gegenüber der Gesamtkirche (Sozial-und der EKD.

2. Aufbau von Familienzentren und Stärkung bei der Weiterentwicklung ihres evangelischen Profils sowie als Kooperationspartner in die lokale Bildungslandschaft

Leistungen zur Zielerreichung

1. Fachberatungen (auch der Fach- und Profilsstelleninhaber/innen) Fort- und Weiterbildung, Netzwerkentwicklung, Veröffentlichungen, Expertisen, Entwicklung von Bildungsformaten und Veranstaltungen der Erwachsenen- und Familienbildung. Weiterentwicklung des Bildungsportals und Implementierung neuer, z.B. online-unterstützter, Lernformate. Einführung und Beratung von QSP (Weiterbildungsplaner) in Rheinland.Pfalz.

2. Anschubfinanzierung der Träger über jeweils drei Jahre als Budget insbesondere für Personalkosten für Steuerung, Kooperation und Vernetzung; anschließend Finanzierung ausschließlich aus öffentlichen Miteln, Fundraising und sonstigen eigenen Einnahmen der Träger; Bauzuschüsse werden nicht gewährt.

Ferner Einrichtung einer Fachberatungsstelle im Zentrum Bildung.

Rückblick /

Besonderheiten im Ergebnisjahr

Konstante und erfolgreiche Weiterführung der Angebote in den Bereichen Fachberatung mit

Einzelpersonen und Teams, Fort- und Weiterbildung , Netzwerkaufbau und Pflege, Veröffentlichungen inklusive Downloadveröffentlichungen (ins. Themenhaft zum Intergenerationellen Lernen),

Expertisenerstellung, Entwicklung der Erwachsenen- und Familienbildung (Bearbeitung von Fachthemen und Projekten). Erfolgreiche Durchführung 2013 im Bereich des Online-Lernens

Schwerpunkte / Besonderheiten im Planjahr

Entwicklung regionaler Angebote im Bereich der erwachsenenpädagogischen Grundquailfizierung, Entwicklung von Online-unterstützten Lernangeboten für Elternbildung, Kirchenpädagogische Qualifizierungsangebote für Kirchenführer/innen.

Erläuterungen zu Einnahmen und Ausgaben

1.

---2. Die Fördermittel für die Familienzentren sind im Budgetbereich 1 im Unterbudget Kirchengemeinden (010111) verortet.

Finanzierung 1. Geschäftsstelle EEB Hessen und Geschäftsstelle AGEB durch Mittel des Landes Hessen;

Aufnahme von Verwaltungsstellen aus dem UB 042011 Leitung und int. Verwaltung.

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Ressourcen

Budgetbereich 4.2 Ergebnis 2012

EUR

Ansatz 2013 EUR

Entwurf 2014 EUR

Mehr/Weniger EUR Unterbudget 042031 Fachbereich Erwachsenenbildung

Ordentliche Einnahmen (Hauptgruppe 0,1,2,) 124.031 103.500 194.900 91.400

Vermögenswirks. Einnahmen (insb. Rücklagenentnahmen, Hauptgruppe 3) 0 99.587 0 -99.587

Einnahmen 124.031 203.087 194.900 -8.187

Personalausgaben (Hauptgruppe 4) 607.954 725.930 757.390 31.460

Sachausgaben (ohne Gebäudekosten; Hauptgruppe 5,6) 129.272 102.017 102.407 390

Zuweisungen (Hauptgruppe 7) 0 0 0 0

Besondere- und vermögenswirksame Ausgaben (Hauptgruppe 8,9) 9.425 9.425 9.425 0

Ausgaben 746.651 837.372 869.222 31.850

Überschuss / Zuschuss -622.620 -634.285 -674.322 -40.037

Nachrichtlich aus der Kosten- und Leistungsrechnung:

Einnahmen Hauptgruppe 0,1,2 124.031 103.500 194.900 91.400

Erlöse insgesamt 124.031 103.500 194.900 91.400

Ausgaben Hauptgruppe 4,5,6,7 737.226 827.947 859.797 31.850

Anteil für Versorgungs- und Beihilfekosten aus BB "Allg.Finanzwesen" 34.410 36.207 34.349 -1.859

Anteil sonstige Kosten aus BB "Allg.Finanzwesen" 1.589 1.826 1.857 31

Gebäudeunterhaltungsaufwand aus BB "Zentrales Gebäudemanagement" 32.018 37.783 42.491 4.708

Kalkulatorische Kosten für den (Vermögens-)Werteverlust 2.518 3.380 3.380 0

Kosten insgesamt 807.761 907.143 941.873 34.731

Saldo Erlöse/Kosten -683.730 -803.643 -746.973 56.669

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Kirchliche Aufgaben

Budgetbereich 4.2

Unterbudget 042041 Fachbereich Kindertagesstätten Beschreibung Kindertagesstätten Allgemein

Ziel/e

Steuerung, Qualifizierung, Professionalisierung und Qualitätsentwicklung für die evangelischen Kindertagesstätten in der EKHN. Controlling und Sollstellenplangenehmigung für die evangelischen Kindertagesstätten. Verbesserung der Abrechnungsprozesse, Unterstützung der Verwaltungsaufgaben der Kindertagesstätten, Elektronische Datenerfassung für Kita Controlling, Kirchenrechtliche

Genehmigung von Betriebsverträgen für Kindertageseinrichtungen Leistungen zur

Zielerreichung

Fachberatung Kindertagesstätten, Fort- und Weiterbildungen, Netzwerk, Veröffentlichungen, Expertisen, Entwicklung der Kindertagesstätten, Veranstaltungen, Qualitätsentwicklung, Kindertagesstätten Sollstellenpläne, Kindertagesstätten-Controlling, Vertragsgenehmigungen

Rückblick /

Besonderheiten im Ergebnisjahr

Der Fachbereich Kindertagesstätten erbringt folgende Leistungen für den Arbeitsbereich

Kindertageseinrichtungen: Fachberatung als Telefon- und Mailberatungen sowie Beratungen vor Ort, Fort- und Weiterbildungen, Netzwerktermine, Publikationen, Expertisen, Entwicklung

Kindertagesstätten, Qualitätsentwicklung, Sollstellenpläne, Kindertagesstättencontrolling und kirchnerechtliche Genehmigung von Verträgen im Kindertagesstättenbereich.

Schwerpunkte / Besonderheiten im Planjahr

Umstrukturierung des Kindertagesstättenbereiches der EKHN aufgrund neuer gesetzlicher

Rahmenbedingungen der Länder, Neufassung der Kindertagesstättenverordnung, Weiterführung der Einführung BETA Gütesiegel Qualitätsentwicklung, Gutachterinnenausbildung für das BETA Gütesiegel, Qualitätszirkel - zu Qualitätsstandards, Erprobung von Qualitätsstandards, Personalentwicklung

Kitaleitungen: Durchführung eines Pilotprojektes zur Schulung von Leitungskräfte und

Leitungsnachwuchs Umsetzung Krippenausbau: Beratung neuer Krippen, Schulung des Personals, Entwicklungsprojekt Sexualpädagogik, Trägerfachtag, ErzieherInnenfachtage, Flächendeckende Nutzung von WinKita, flächendeckende Erfassung der Statistikdaten, Umsetzung unterstützender Verwaltungsfunktionen

Erläuterungen zu Einnahmen und Ausgaben

Das Projekt „Mehr Männer in Kitas“ iat in 2013 ausgelaufen. Es sind nur noch Endabrechnungen im Hauhaltsjahr 2014 zu erwarten.

Finanzierung Fachberatungsumlage: Die EKHN zieht eine Umlage mit 350 € pro Gruppe von den Kitas im Umfang von 590.000 € jährlich ein.

Unterbudget 042061 Jugendkirchentag

Beschreibung Der Jugendkirchentag der EKHN ist ein kirchliches Event für 13 - 18-jährige Jugendliche aus dem Kirchengebiet der EKHN.

Ziel/e

Der Jugendkirchentag bietet die Möglichkeit, Jugendliche in ihrer Lebenswelt zu erreichen, hat die Chance traditionelle Ansätze der Lebensgestaltung neu zu interpretieren, einen Zugang zu religiösem Bewusstsein zu schaffen und bietet die Möglichkeit in einer jugendgemäßen Form Glauben zu entdecken. Der Jugendkirchentag ist beteiligend, dialogisch, erlebnisorientiert und

gemeinschaftsfördernd.

Leistungen zur Zielerreichung

Durchführung von 4-5 Themenparks (z.B. Glaube und Spirtualität, Individuelle und gesellschaftl.

Verantwortung, Bewahrung der Schöpfung…); Eröffnungs- und Schlussgottesdienst; Interkulturelle und interreligiöse Veranstaltungen (z.B. Nacht der Kulturen, Nacht der Lichter, Religionen im Dialog…);

Dauerspecials wie: Friedensbanderole, Vater-Unser-Parcours, Konfispecials....; Events wie: Aquaparty und Youfm-Party.

Rückblick /

Besonderheiten im Ergebnisjahr

Der 6. Jugendkirchentag der EKHN fand im vergangenen Jahr in der Zeit von 7. Juni bis 10. Juni 2012 in Michelstadt statt. Insgesamt 4000 Teilnehmende: Jugendliche, Helfer und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren während dieser Zeit zu Gast in der Odenwaldstadt. Der drei stärksten

Teilnehmendengruppen waren: 31% Konfirmanden, 28% Jugendliche aus Kirchengemeinden, 23%

Jugendliche aus Dekanaten .Sehr gut besucht waren der Eröffnungsgottesdienst mit 1600 Teilnehmenden und der Abschlussgottesdienst mit 1300 Teilnehmenden.Die Evaluation zu dieser Veranstaltung ergibt ein insgesamt positives Fazit. Der Jugendkirchentag tritt als

Gemeinschaftsförderer, Vernetzer, Motivator und wertvoller Impulsgeber auf. Er findet große Zustimmung bei den Befragten. 97 % finden es gut bzw. eher gut, dass die EKHN einen Jugendkirchentag veranstaltet.

Schwerpunkte im

Planjahr Durchführung des 7. Jugendkirchentages vom 19. - 22.Juni 2014 Finanzierung

---186

Ressourcen

Budgetbereich 4.2 Ergebnis 2012

EUR

Ansatz 2013 EUR

Entwurf 2014 EUR

Mehr/Weniger EUR Unterbudget 042041 Fachbereich Kindertagesstätten

Ordentliche Einnahmen (Hauptgruppe 0,1,2,) 1.144.618 848.750 590.000 -258.750

Vermögenswirks. Einnahmen (insb. Rücklagenentnahmen, Hauptgruppe 3) 0 164.920 169.145 4.225

Einnahmen 1.144.618 1.013.670 759.145 -254.525

Personalausgaben (Hauptgruppe 4) 1.543.142 1.791.180 1.602.341 -188.839

Sachausgaben (ohne Gebäudekosten; Hauptgruppe 5,6) 433.630 200.757 201.256 499

Zuweisungen (Hauptgruppe 7) 0 0 0 0

Besondere- und vermögenswirksame Ausgaben (Hauptgruppe 8,9) 85.561 0 0 0

Ausgaben 2.062.333 1.991.937 1.803.597 -188.340

Überschuss / Zuschuss -917.715 -978.267 -1.044.452 -66.185

Nachrichtlich aus der Kosten- und Leistungsrechnung:

Einnahmen Hauptgruppe 0,1,2 1.144.618 848.750 590.000 -258.750

Erlöse insgesamt 1.144.618 848.750 590.000 -258.750

Ausgaben Hauptgruppe 4,5,6,7 1.976.772 1.991.937 1.803.597 -188.340

Anteil für Versorgungs- und Beihilfekosten aus BB "Allg.Finanzwesen" 35.271 72.415 34.349 -38.066

Anteil sonstige Kosten aus BB "Allg.Finanzwesen" 4.034 4.505 3.929 -576

Gebäudeunterhaltungsaufwand aus BB "Zentrales Gebäudemanagement" 107.914 136.726 129.594 -7.132

Kalkulatorische Kosten für den (Vermögens-)Werteverlust 7.735 8.365 8.365 0

Kosten insgesamt 2.131.726 2.213.948 1.979.834 -234.114

Saldo Erlöse/Kosten -987.108 -1.365.198 -1.389.834 -24.636

Unterbudget 042061 Jugendkirchentag

Ordentliche Einnahmen (Hauptgruppe 0,1,2,) 134.716 10.000 190.000 180.000

Vermögenswirks. Einnahmen (insb. Rücklagenentnahmen, Hauptgruppe 3) 0 0 0 0

Einnahmen 134.716 10.000 190.000 180.000

Personalausgaben (Hauptgruppe 4) 188.203 178.363 198.463 20.100

Sachausgaben (ohne Gebäudekosten; Hauptgruppe 5,6) 216.862 65.000 255.000 190.000

Zuweisungen (Hauptgruppe 7) 0 0 0 0

Besondere- und vermögenswirksame Ausgaben (Hauptgruppe 8,9) 0 0 0 0

Ausgaben 405.065 243.363 453.463 210.100

Überschuss / Zuschuss -270.349 -233.363 -263.463 -30.100

Nachrichtlich aus der Kosten- und Leistungsrechnung:

Einnahmen Hauptgruppe 0,1,2 134.716 10.000 190.000 180.000

Erlöse insgesamt 134.716 10.000 190.000 180.000

Ausgaben Hauptgruppe 4,5,6,7 405.065 243.363 453.463 210.100

Anteil sonstige Kosten aus BB "Allg.Finanzwesen" 492 449 487 38

Gebäudeunterhaltungsaufwand aus BB "Zentrales Gebäudemanagement" 34.432 22.200 38.600 16.400

Kalkulatorische Kosten für den (Vermögens-)Werteverlust 1.035 1.068 1.068 0

Kosten insgesamt 441.024 267.080 493.618 226.538

Saldo Erlöse/Kosten -306.308 -257.080 -303.618 -46.538

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BBesO

PfrGeh.+ Zul.A15 1,00 1,00 1,00

PfrGeh. + Zul.A14 1,00 1,00 1,00

PfrGeh. 3,00 3,00 3,00

A 16

E 11 17,10 4,75 16,35 4,00 17,35 4,00

E 10 + 50% 2,00

Pausch 0,10 0,10 0,10 0,10 0,10 0,10

Vergütung entsprechend

Freistellung 0,08 0,08 0,10

wird bewertet 1,50 1,50 2,00 1,00

Planstellen 59,70 10,41 61,33 11,04 58,10 8,04

2013 2012

Stellenplan 2014:

- 0,25 Sachbearbeitung Einkauf

+ 0,02 Ausweitung Stellenumfang Freistellung für MAV-Tätigkeit

- 1,00 Übertrag der Stelle (ehem. Jugendbildungsreferent/in) in den BB 8, Kirchenverwaltung, Referat Seelsorge - gem. KL-Beschluß 07.03.13 zur Neukonzeption des pädagogischen Dienstes

+ 1,00 Übertrag Sekretariat aus der Kirchenverwaltung, BB 8.4 Dez. 1, für den juristischen Referenten KITAs, KL-Beschluß 28.05.13

- 4,00 Projekt "Mehr Männer in Kitas", Finanzierung durch den Europäischen Sozialfonds beendet + 1,00 Fachberatung Südhessen, Personalentwicklungsstelle/ Nachfolgeplanung;

1,00 Stelle Fachberatung, finanziert aus Krippenanschubprogramm entfällt ab 01.07.14;

1,00 vorhandene Planstelle entfällt mit Ruhestandseintritt 2018, 1,00 kw-Vermerk angebracht + 1,00 Projektstelle zur Begleitung von Veränderungsprozessen im Kita-Bereich, 1,00 kw-Vermerk - 1,00 Übertrag zu BB 5.1, Geschäftsführung der Beratungsstelle für jugendliche Arbeitslose in der Jugendwerkstatt Gießen

2014 Budgetbereich 4.2

Zentrum Bildung

188

Budgetbereich 4.3

Budgetbereich 4.3: Betriebsgemeinschaft Tagungshäuser

1. Struktur und Zusammensetzung des Budgetbereichs

Im Budgetbereich 4.3 werden die gesamtkirchlichen Bildungs-, Jugend- und Tagungshäuser, die als eigen-ständige Wirtschaftsbetriebe arbeiten, zusammengefasst. Ihre Leistungen bestehen vorrangig aus Beher-bergung und Verpflegung von Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Gästen im Kontext von Bildungsver-anstaltungen. Der Budgetbereich ist identisch mit der rechtlich unselbständigen, eigenbetriebsähnlichen Einrichtung der „Betriebsgemeinschaft der Tagungshäuser der EKHN“. Das Unterbudget enthält die Zuwei-sung je Tagungshaus seitens der Gesamtkirche (vgl. Objektziffern). Die wirtschaftliche Geschäftstätigkeit mit detaillierten Planansätzen der Erträge und Aufwendungen sowie das daraus resultierende wirtschaftliche Ergebnis ist aus den einzelnen Wirtschaftsplänen ersichtlich (vgl. Anhang). Die Wirtschaftspläne bestehen jeweils aus Erfolgsplan, Vermögensplan und Stellenplan und sind nach kaufmännisch-doppischer Struktur aufgebaut. Zum Jahresende 2012 wurde gemäß Synodenbeschluss (DS 05/10) auch die Tagungsstätte im RPZ Schönberg geschlossen. Aus diesem Grund wird dieser Wirtschaftplan nicht mehr im Haushaltsplan (Anlage 1) dargestellt.

2. Ziele und Aufgaben

Gemäß Synodenbeschluss (DS 27/05 und 79/05) soll die kirchliche Bildungs- und Jugendarbeit in den Ta-gungshäusern der EKHN gezielt gefördert werden. Der Erwirtschaftung von Erträgen aus Beherbergung und Beköstigung stehen die Finanzierung von Personalkosten, Sachaufwendungen sowie die Gebäudebewirt-schaftung gegenüber. Die laufende Bauunterhaltung sowie die große Bauunterhaltung werden zur Zeit durch die Gesamtkirche gewährleistet, hierzu sind von den Tagungshäusern selbst eigene Rücklagen aufzubauen und bei Bedarf in die Finanzierung einzubringen.

3. Finanzierungsbedingungen

Synodal formuliertes Ziel ist, das strukturelle Haushaltsdefizit in diesem Bereich zurückzuführen (vgl. Son-dersynode Febr. 2004 i.V.m. DS 27/05 und 79/05) und schrittweise zu Gunsten der Finanzierung der Bauun-terhaltung abzubauen bzw. zumindest deutlich zu reduzieren (vgl. DS 08/07). Deshalb wurde die starre ka-merale Zuweisungsregelung (zweckgebundener Zuschussbedarf zum laufenden Betrieb des Tagungshau-ses) durch eine leistungsorientierte Zuschussregelung (XX,--€/ pro Übernachtung bzw. EKHN-Teilnehmertag) in allen Tagungshäusern und Tagungsstätten ersetzt sein. Dieser Zuschuss wird für das Jahr 2014 in den Jugendbildungsstätten von 12€ auf 15€/pro Teilnehmertag (Kloster Höchst) und bzw. 16€ /pro Teilnehmertag (Evangelische Jugendburg Hohensolms) erhöht.

Die Tagungsstätte in Schönberg wurde zum 31.12.2012 geschlossen (vgl. Synodenbeschluss DS 05/10).

Bezogen auf die einzelnen Tagungshäuser und Tagungsstätten gliedern sich die Erträge und Aufwendungen wie in den einzelnen Wirtschaftsplänen dargestellt; daraus ergibt sich eine Gesamtzuweisung für die 4 Wirt-schaftseinheiten (bis 2011 7 WirtWirt-schaftseinheiten) zzgl. der Geschäftsführung wie folgt:

* Da hier lediglich der nach Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben verbleibende Zuschussbe-tragdargestellt wird, ist der tatsächliche Einnahmedeckungsgrad innerhalb der Tagungshäuser nicht er-kennbar. Er liegt (ohne lfd. Bauunterhaltung und Große Bauunterhaltung) zwischen 80% und 105% . 4. Ressourcen insgesamt

Siehe Unterbudget 043011 (identisch zum Budgetbereich).

5. Stellenplan

siehe Tabellenübersicht Stellenplan (Anlage 1 – Wirtschaftspläne)

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Im Dokument 2013/060 Haushaltsplan 2014 (Seite 184-194)