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: Kirchliche Arbeit auf Gemeinde- und Dekanatsebene

Im Dokument 2013/060 Haushaltsplan 2014 (Seite 75-79)

Ausgaben insgesamt 171,8 Mio. EUR

Budgetbereich 1 : Kirchliche Arbeit auf Gemeinde- und Dekanatsebene

Budgetbereich 1: Kirchliche Arbeit auf Gemeinde- und Dekanatsebene

1. Struktur und Zusammensetzung des Budgetbereichs

Der Budgetbereich stellt eine Verbindung von gesamtkirchlichen Ausgaben zugunsten der Gemeinden und Dekanate (insb. Pfarrdienst) mit den unmittelbaren Zuweisungen an die Kirchengemeinden und Dekanate dar. Mit dem Jahr 2009 wurde die formale Struktur der Zuweisungen in Form der sog. Ausgleichsstöcke aufgelöst. Dies ist Folge des Kirchengesetzes zur Neuordnung des Zuweisungssystems, das Anfang 2009 in Kraft getreten ist.

Die Gliederung des Budgetbereichs nach Unterbudgets lässt die jeweiligen Empfänger und Zweckbestim-mungen der Haushaltsmittel erkennen. Größte Unterbudgets sind die Zuweisungen für die Kirchen-gemeinden, die Kindertagesstätten, die Dekanate und die Gebäudeinvestitionen (Unterbudgets 010110 bis 010130) sowie der Gemeindepfarrdienst (010210). Daneben sind die Zuweisungen an die Regional-verwaltungen (010140), sonstige Vertretungen (010220) und Ehrenamtsakademie (010310) dem Budgetbereich zugeordnet.

Unterbudget Hauptveranschlagungen

Kirchengemeinden Zuweisungen an die Kirchengemeinden nach der Zuweisungsverordnung für die „laufende“

Arbeit der Gemeinden einschl. der pauschalen Zuweisungen für die Bauunterhaltung und die Gebäudebewirtschaftung der Pfarrhäuser

Zentral bewirtschaftete Kosten für EDV-Dienstleistungen

Mittel für die Anschubfinanzierung zur Förderung von Familienzentren als gemeindliche Netzwerke (einschl. Rücklagenentnahme).

Kindertagesstätten Zuweisungen an die Kirchengemeinden und Kirchengemeindeverbände (insb. Ev. Regional-verband Frankfurt/Main) nach der Zuweisungsverordnung für die anteilige Kindertagesstätten-finanzierung („Funktionszuweisungen“)

Sonderprogramm „Anschubfinanzierung von U 3-Gruppen“ einschl. Rücklagenentnahme Zuschuss an die Pädagogische Akademie/Sozialpädagogische Fachschule am Elisabethenstift Darmstadt

Gebäudeinvestitionen Sämtliche Zuweisungen an Kirchengemeinden für die Große Bauunterhaltung von Gebäuden der Kirchengemeinden nach der Zuweisungsverordnung einschl. Erträge aus der

Kirchbaurücklage

Zuweisungen für Pfarrhäuser:

- Sonderzuschüsse für Denkmalschutz und Maßnahmen über 100.000 EUR - Sonderbudget für das Übergangs-Darlehensprogramm

Umweltfonds/Ökofonds (Sonderprogramm für energiesparendes Bauen) einschl.

Rücklagenentnahme

Zuweisungen für Grunderwerb

Zuweisungen für Schuldendienst der Kirchengemeinden (Maßnahme läuft aus)

Dekanate Zuweisungen an die Dekanate nach der Zuweisungsverordnung einschl. Finanzierung der Stellen nach gesamtkirchlichen Rahmenplänen (Gemeindepädagogen, Kirchenmusiker, Verwaltungsfachkräfte)

Zuweisungen für Finanzausgleich nach der Zuweisungsverordnung Erstattungen für Mitarbeitervertretungen nach dem MAV-Gesetz

Regionalverwaltungen Zuweisungen an die Regionalverwaltungen nach der Regionalverwaltungsverordnung Zuführungen an Rücklagen Rücklagenzuführung an die Substanzherhaltungsrücklage für die Kirchengemeinden und

Dekanate aus Vermögenserträgen und der Rücklage „Haushaltsergebnis 2012“

Gemeindepfarrdienst Bezüge der Pfarrerinnen und Pfarrer im Gemeinde-, Dekane-, Profilstellenpfarrdienst einschl.

Wartestandsbezüge.

Zuweisungen an die Dekanate für Fachstellen (bisher Unterbudget Dekanate) Aus- und Fortbildungen

Einnahmen aus Pfarreivermögenserträgen und zweckgebundenen Rücklagen Sonstige Vertretungen Zuschüsse für Pfarrfrauenvertretung und Küsterbund

Ehrenamtsakademie Unterstützung und Qualifizierung der ehrenamtliche Führungskräfte

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Budgetbereich 1

Die Zuweisungen an die Diakoniestationen sind im Budgetbereich „Handlungsfeld gesellschaftliche Verantwortung und diakonisches Handeln“ veranschlagt, da die Mittel treuhänderisch durch das Diakonische Werk in Hessen und Nassau vergeben werden.

Die Ausgaben des Pfarrerausschusses (Funktion 0570.01) sind im Budgetbereich 8, Unterbudget 085031 (sonstige Verwaltung – Pfarrerausschuss) veranschlagt.

Die Ausgaben des Überbrückungsfonds und des Härtefonds werden in einem eigenen Haushaltsplan bewirtschaftet (siehe Anlagenteil) und sind nicht Teil dieses Budgetbereichs.

2. Ziele und Aufgaben

Finanzzuweisungen an Kirchengemeinden und Dekanate

Die Zuweisungen im Budgetbereich sollen dazu dienen, dass Kirchengemeinden, Kirchengemeinde-verbände und Dekanate ihre Aufgaben erfüllen und ihren außerordentlichen Bauunterhaltungsbedarf abdecken können. Hierunter ist die Finanzierung der Personalkosten, der Sachaufwendungen, der Bauunterhaltung und der Gebäudebewirtschaftung zu fassen. Ein Großteil der Zuweisungen wird pauschaliert bereitgestellt. Die jeweiligen Bemessungsfaktoren sind im Haushaltsgesetz geregelt. Daneben werden insbesondere für die große Bauunterhaltung, die Kindertagesstätten und für die funktionalen Dienste der Dekanate bedarfsbezogene Zuweisungen gezahlt.

Aufgabe des Budgetbereichs ist die Umsetzung der bestehenden Rechtsregelungen. Die Zuweisungs-verordnung sowie die RechtsZuweisungs-verordnung über die Ausführung von Bauunterhaltungsmaßnahmen an kirchlichen Gebäuden regeln die einzelnen Finanzierungsformen. Mit Umstellung des Zuweisungssystems ab 2009 sind insbesondere hervorzuheben:

- stärkere Pauschalierung der Zuweisungen,

- finanzielle Absicherung kleiner Gemeinden durch eine Mindestbetragsregelung,

- Verantwortung der Gemeinden für die Pfarrhausunterhaltung,

- Finanzausgleich auf der Dekanatsebene für besondere Aufgaben in den Kirchengemeinden und der Region,

- zugunsten von Kostentransparenz nachrichtlicher Ausweis der Gehälter des Gemeinde-, Dekane- und regionalen Pfarrdienstes in den Dekanatshaushaltsplänen.

Die finanziellen Auswirkungen des neuen Zuweisungssystem wurden in weiten Teilen in einem fünfjährigen Zeitraum bis 2013 umgesetzt und durch Übergangsregelungen bei der Bauunterhaltung der Pfarrhäuser bis 2018 begleitet. Unterstützt wird der Wechsel auch durch den Überbrückungsfonds und den Härtefonds, die vor dem Wirksamwerden von Maßnahmen der Gemeinden und Dekanate zur Haushaltskonsolidierung befristet besondere Zuschüsse ermöglichen.

Pfarrdienst

Die gesteigerten Anforderungen an den Pfarrberuf ("Kernkompetenzen") führen zu einem Qualitätsanspruch an den Dienst, der in der Vorbereitung auf die Berufung durch die theologische Ausbildung und die persönliche Eignung eingelöst wird. Deshalb ist es sachgemäß, dass die Berufung in den pfarramtlichen Dienst an den Nachweis sowohl der theologischen Ausbildung (Theologiestudium und Vikariat) als auch der persönlichen Eignung gebunden wird. Dem entspricht das Pfarrergesetz im § 58a mit der Benennung von Eignungskompetenzen (Leitungsfähigkeit, Teamfähigkeit, Dialog-, Sprach- und Argumentationsfähigkeit, Fähigkeit, das Zeugnis des Evangeliums glaubwürdig abzulegen, Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit, Fähigkeit zur Reflexion unterschiedlicher Berufsrollen).

Der Qualitätsanspruch wird jedoch nicht ein für alle Mal "eingelöst", sondern bleibt ein Berufsleben lang bestehen. Die Gesamtorganisation hat dafür zu sorgen, dass qualifizierte Fort- und Weiterbildungsangebote zur Verfügung stehen und regelmäßige Gespräche sowie andere geeignete Personal-Entwicklungsmaßnahmen durchgeführt werden. Ebenso kann die Gemeinde erwarten, dass sich Pfarrerinnen und Pfarrer für eine möglichst flexible und situationsadäquate, Erfüllung ihres besonderen Dienstes im Kontext des "Priestertums aller Gläubigen" stetig weiterbilden.

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Budgetbereich 1 3. Finanzierungsbedingungen

Kirchensteuerverteilung

- Mit der Neuregelung des Zuweisungssystems ab 2009 wurden auch die Vorschriften über die Ausstat-tung der ehemaligen Ausgleichsstöcke aufgehoben (mindestens 50 % der Kirchensteuereinnahmen waren den Ausgleichsstöcken zuzuordnen). Die Verteilung der Kirchensteuereinnahmen auf die Budget-bereiche des Gesamtbudgets erfolgt unabhängig von einer starren Quote originär mit dem Beschluss der Kirchensynode über den Haushaltsplan.

- Aus den an den Haushalt abgeführten Vermögenserträgen stehen ebenfalls allgemeine Mittel zur Verausgabung in diesem Budgetbereich zur Verfügung. Die Hälfte der Erträge wird der Substanzerhaltungsrücklage für die Kirchengemeinden und Dekanate in Höhe von 3,1 Mio. EUR vorgesehen (weitere 3,1 Mio. EUR Rücklagenzuführung sind im Budgetbereich 14 eingestellt). Von der verbleibenden Hälfte der Vermögenserträge werden laufende Ausgaben in diesem Budgetbereich und den übrigen gesamtkirchlichen Budgetbereichen finanziert.

- Die Verteilung der Kirchensteuern auf die Haushaltsebenen Kirchengemeinden, Dekanate und Gesamtkirche wird mit dem im Haushaltjahr 2012 eingeführten neuen Schema veranschaulicht. Hierzu siehe die allgemeinen Erläuterungen des Haushalts sowie die dortige Übersicht.

Bemessungssätze für die Zuweisungen

- Die Kirchensynode trifft mit dem Haushaltsgesetz die Entscheidung über die Finanzausstattung der Kirchengemeinden und Dekanate, indem sie die Bemessungssätze für die Zuweisungen gemäß der Zuweisungsverordnung der Höhe nach festlegt. Die eingeplanten Haushaltsansätze für die Zuweisungen beruhen auf den Bemessungssätzen für die Zuweisungen, wie sie in § 11 des Haushaltsgesetzentwurfs aufgeführt sind.

Einnahmen im Unterbudget Kindertagesstätten

- Das Sonderprogramm zur Anschubfinanzierung von Krippengruppen wird in voller Höhe aus einer zweckgebundenen Rücklage gedeckt (Anteil 2014: 0,5 Mio. EUR, insgesamt rd. 7,0 Mio. EUR für 2009 bis zur Abfinanzierung)

Einnahmen im Unterbudget Gebäudeinvestitionen

- Wie in 2013 stehen im Unterbudget „Gebäudeinvestitionen“ Mittel der Kirchbaurücklage zur Verfügung.

Der Ansatz wurde aufgrund des niedrigen Zinsniveaus bei 4,5 Mio. EUR belassen. Die Gelder dienen zur Hälfte der unmittelbaren Entlastung des Eigenanteils der Kirchengemeinden bei Baumaßnahmen (20 statt früher 35 %), zur anderen Hälfte erleichtern sie das Aufbringen des gesamtkirchlichen Anteils an der großen Bauunterhaltung von nunmehr 80 % aus dem Gesamthaushalt.

- Die Ausgaben des Umwelt-/Ökofonds werden in voller Höhe aus einer zweckgebundenen Rücklage gedeckt (Anteil 2014: 1,2 Mio. EUR, insgesamt 10,6 Mio. EUR für 2014 bis 2018). In 2013 wurde der Ökofonds durch Entnahme aus der Ausgleichsrücklage in Höhe von 0,93 Mio. EUR verstärkt. Dieser Betrag stammte aus dem Jahresabschluss 2011. In 2014 ist eine weitere Aufstockung von 6,4 Mio. EUR vorgesehen, damit der Fonds bis 2018 mit einem Volumen von 10,6 Mio. EUR - ggf. modifiziert - fortgesetzt werden kann.

- Die seit 2009 vergebenen Darlehen aus dem Sonderprogramm zur Pfarrhausfinanzierung wurden aus allgemeinen Haushaltsmitteln bzw. Rücklagen über den Darlehensfonds finanziert. Die entstehenden Tilgungsraten sollen an den Gesamthaushalt zurückfließen. Hierfür ist eine Einnahme von 0,3 Mio. EUR eingeplant.

Einnahmen im Unterbudget Gemeindepfarrdienst

- Die Staatsleistungen der Länder Rheinland-Pfalz und Hessen sind in den Budgetbereich Allgemeines Finanzwesen umgeschichtet worden, um zu verdeutlichen, dass diese Einnahmen nicht speziell der Pfarrbesoldung dienen.

- Zum anderen sind Erträge des Pfarreivermögens der Kirchengemeinden sowie Erträge der Zentralen Pfarreivermögensverwaltung eingeplant (zusammen 5,0 Mio. EUR), die für die Zwecke der Pfarrerbesol-dung und –versorgung an die Gesamtkirche abgeführt werden müssen.

- Um die vorübergehend ausgesetzten Einsparungen bei den Pfarrstellen finanziell auszugleichen, wird ferner im Umfang von 3,25 Mio. EUR auf eine zweckgebundene Rücklage zurückgegriffen. Diese Rücklage soll bis zum Jahr 2017 genutzt werden).

Einnahmen im Unterbudget Zuführungen an Rücklagen

- In 2014 sind geringfügige Einnahmen aus einem Gesellschafterdarlehen eingeplant.

- Aus der Rücklage „Haushaltsergebnis 2012“ wird ein Betrag von 10 Mio. EUR entnommen, der außerordentlich der kirchengemeindlichen Substanzerhaltungsrücklage zugeführt wird.

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Budgetbereich 1

Einnahmedeckungsgrad insgesamt

Der Einnahmedeckungsgrad im gesamten Budgetbereich, der auch die genannten Rücklagenentnahmen umfasst, beträgt insgesamt 8,6 %. Dieser statistische Wert ist allerdings aus folgenden Gründen zu relativieren:

Die Staatsleistungen der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz die unter anderem für den Pfarrdienst gezahlt werden, sind im Budgetbereich 14 veranschlagt.

Die Erträge des Pfarreivermögens dienen auch der Pfarrerversorgung, die im Budgetbereich

„Allgemeines Finanzwesen“ geplant ist.

Die Einnahmen aus Kirchensteuern und Vermögenserträgen sind ebenfalls, im Budgetbereich

„Allgemeines Finanzwesen“ veranschlagt.

Die anteilige Deckung aus der zweckgebundenen Rücklage für den Gemeindepfarrdienst besitzt keinen dauerhaften Charakter und wird in wenigen Jahren wegfallen.

Nicht im gesamtkirchlichen Haushalt aufgeführt sind die Kollekten- und Spendeneinnahmen der Gemeinden, sowie deren treuhänderisch bei der Gesamtkirchenkasse angelegte Rücklagen. Die Unterbudgets geben somit nicht die Finanzlage der einzelnen Gemeinden und Dekanate wieder.

Nach Unterbudgets verteilen sich die Einnahmen und Ausgaben wie folgt:

Unterbudget Einnahmen Ausgaben

darunter:

Zuschuss-bedarf Einnahme-deckungsgr

ad

Zuschuss- bedarf

Personal-ausgaben

Sach-ausgaben

2014 2014 2014 2014 2014 2014 2013 Kirchengemeinden 967.400 99.512.500 0 99.512.500 -98.545.100 0,0% -95.125.000 Kindertagesstätten 695.200 39.606.500 0 39.606.500 -38.911.300 0,5% -36.478.950 Gebäudeinvestitionen 6.100.000 42.702.545 0 42.702.545 -36.602.545 14,7% -30.656.000

Dekanate 0 36.920.300 0 36.920.300 -36.920.300 0,0% -35.720.000

Regionalverwaltungen 75.000 7.075.000 0 7.075.000 -7.000.000 0,0% -6.706.000 Zuführungen an

kirchengemeindliche

Rückstellungen/ Rücklagen 10.020.862 13.395.862 0 13.395.862 -3.375.000 0,0% -3.125.000 Gemeindepfarrdienst 8.662.550 67.282.950 63.868.300 3.414.650 -58.620.400 5,4% -56.822.950 Sonstige Vertretungen 0 37.000 0 37.000 -37.000 0,0% -37.000 Ehrenamtsakademie 3.000 275.350 203.300 72.050 -272.350 0,9% -202.337 26.524.012 306.808.007 64.071.600 242.736.407 -280.283.995 8,6% -264.873.237

20,9% 79,1%

In den Ausgaben des Unterbudgets „Gemeindepfarrdienst“ sind neben dem Gemeindepfarrdienst auch die Dekanspfarrstellen, die Profilstellen sowie die Zuweisungen an die Dekanate für die Fachstellen enthalten. Außerdem werden in diesem Unterbudget 0,2 Mio. EUR für die Altersteilzeit veranschlagt. Die rund 18,60 Projektstellen sind mit rund 1,24 Mio. EUR in der Anmeldung des Gemeindepfarrdienstes enthalten. Wartestandsbezüge werden mit 1,25 Mio. EUR veranschlagt (Wartestandsbezüge bis einschl.

2010 wurden im Budgetbereich 14 veranschlagt). Sachkosten (z. B. für Aus-, Fort- und Weiterbildung, Veranstaltungen) stehen in Höhe von gut 0,6 Mio. EUR zur Verfügung.

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Budgetbereich 1

Im Dokument 2013/060 Haushaltsplan 2014 (Seite 75-79)