Kirchliche Aufgaben Budgetbereich 4.3
Budgetbereich 5.1: Handlungsfeld gesellschaftliche Verantwortung und diakonische Dienste
Budgetbereich 5.1: Handlungsfeld gesellschaftliche Verantwortung und diakonische Dienste
1. Struktur und Zusammensetzung des Budgetbereichs
Der Budgetbereich ist geprägt durch die Zuweisung an das 2013 gegründete Diakonischen Werk Hessen (DWH) und die Mittel für Diakoniestationen. Im Unterbudget "Sonstige Gesellschaftliche Ver-antwortung" sind neben Personalkosten Mittel verbucht, die dem Sonderhaushalt des Arbeitslosen-fonds zufließen, sowie Zuschüsse an Arbeitslosenmaßnahmen.
Umlagen an das Diakonische Werk der EKD sind im Budgetbereich 14 (Allgemeines Finanzwesen) veranschlagt.
Bezogen auf die Unterbudgets gliedern sich die Einnahmen und Ausgaben wie folgt:
Unterbudget Einnahmen Ausgaben
darunter:
Zuschuss-bedarf
Einnahme-deckungsgrad Zuschuss- bedarf
Diakonisches Werk Hessen 0 15.268.552 903.000 14.365.552
-15.268.552 0,0%
-15.187.330
Diakoniestationen 0 2.698.987 0 2.698.987 -2.698.987 0,0% -2.638.719
sonstige gesellschaftliche Verantwortung und
diakoni-sche Dienste 61.000 1.332.008 206.460 1.125.548 -1.271.008 4,6% -1.117.800 Insgesamt
61.000 19.299.547 1.109.460 18.190.087
-19.238.547 0,3%
-18.943.849
5,7% 94,3%
Insgesamt beträgt der Einnahmedeckungsgrad 0,3 %.
2. Die Unterbudgets im Einzelnen:
2.1. Das Diakonischen Werk Hessen (DWH) 2.1.1 Ziele und Aufgaben
Die Ev. Kirche wird als offene Volkskirche nur zukunftsfähig sein, wenn es gelingt, die gesell-schaftliche Präsenz zu bewahren und aufzubauen. Das Evangelium muss in den Lebensbezügen der Menschen erlebbar sein. Diese Lebensbezüge bilden sich sozial überwiegend den unterschiedlichen, selbst gesuchten Gemeinschaften, gesellschaftlichen Gruppierungen und in der Arbeitswelt ab. Die Bindung an die Kirche wird neben den Begegnungen in kirchengemeindlichen und dekanatlichen Zu-sammenhängen gestärkt, wenn Kirche auch in anderen Lebensbezügen und an anderen Lebensorten und insbesondere in Notlagen erfahren wird. Hierbei spielt die diakonische Arbeit, eine entscheidende Rolle. Diese Arbeit wird zum einen durch das im Jahre 2013 durch Fusion mit dem Diakonischen Werk Kurhessen-Waldeck neu entstandenen Diakonischen Werk Hessen (DWH), zum andern durch die Regionalen Diakonischen Werke (rDW’s) und die rechtlich selbstständigen Mitglieder des Diakoni-schen Werkes als Anbieter sozialer Arbeit in den Regionen geleistet Das DWH wird dabei zukünftig die Rolle eines Dachverbandes der Freien Wohlfahrtspflege einnehmen und seine Mitglieder ver-bandpolitisch vertreten und fachlich beraten. Die vielfältigen Aktivitäten und Aufgaben des DWH wer-den in Jahresberichten gesondert dargestellt, aus wer-denen auch die Verwendung der Haushaltsmittel im einzelnen zu ersehen ist.
2.1.2. Finanzierungsbedingungen
Nach der Umsetzung einer Kürzung des Sparpakets aus 2004 in Höhe von 400.000 EUR wird das DWHN seit Beschlussfassung über die Einsparauflagen im Rahmen von „Perspektive 2025“ auch an diesen Kürzungen beteiligt. Auch das neu gegründete DWH hat weiterhin die synodal festgelegten Sparauflagen zu realisieren. Zwar steigt die Zuweisung – bereinigt um zusätzliche, befristete Mittel für den Fusionsprozess mit der EKKW - um rund 1,0 % gegenüber 2013. Dies bedeutet aber, dass das
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DWH auch weiterhin eigene erhebliche Einsparungen erbringen muss, da größere Personalkosten-steigerungen aufgefangen werden müssen. Neben der Zuweisung der EKHN finanziert sich die sozia-le Arbeit zum überwiegenden Teil aus staatlichen Mitteln anderer Kostenträger, die für die subsidiär erbrachten Leistungen gezahlt werden. Die Kürzungen der Zuschüsse des Landes Hessen für soziale Aufgaben im Jahre 2004 haben schon das DWHN deutlich getroffen. Es war zu Umbesetzungen und Stellenkürzungen gezwungen. Insbesondere mussten bei den Psychosozialen Kontakt- und Bera-tungsstellen, bei der Schuldnerberatung und der Ausländerberatung starke Eingriffe vorgenommen werden. Wie sich die Situation des neu gegründeten DWH in Zukunft dar stellen wird, ist u.a. von so-zialpolitischen Entwicklungen abhängig, die abzuwarten sind.
2.2. Die Diakoniestationen 2.2.1. Ziel und Aufgabe
Die Diakoniestationen verstehen sich als Pflegedienst und beraten und unterstützen pflegebedürftige Menschen und Ihre Angehörigen bei allen Fragen zum Thema Pflege. Fachkräfte der ambulanten Pflegedienste in Hessen und Nassau pflegen, informieren, beraten und unterstützen dabei, ein Hilfe-netz zu knüpfen. Das reicht von der Information zu Leistungsangeboten der ambulanten Pflegedienste über Tipps zur Finanzierung bis zur Beratung der bestmöglichen Zusammenstellung von einzelnen Hilfeangeboten (z. B. ambulante Pflege, Tagespflege, hauswirtschaftliche Dienstleistungen, Menüser-vice). Die Sozial- und Diakoniestationen in Hessen und Nassau bieten auch Kurse für pflegende An-gehörige an oder kommen nach Hause, um vor Ort eine gezielte Beratung oder Anleitung durchzufüh-ren In über 60 Einrichtung in unterschiedlicher Trägerschaft bilden die Stationen damit ein wichtigen kirchlich-diakonischern Beitrag zur ambulanten Pflege in den Regionen des Kirchengebiet der EKHN.
wird.
2.2.2. Finanzierungsbedingungen
Die zweckgebundenen Mittel für die Diakoniestationen in Höhe von 2,7 Mio. EUR werden gesondert im Haushalt der EKHN ausgewiesen und vom Diakonischen Werk verwaltete Das DWH steuert die Vergabe der Mittel, die insbesondere zur diakonischen Profilierung der Stationen vorgesehen sind, durch ein gemischt besetztes Vergabegremium.
2.3. Sonstige Gesellschaftliche Verantwortung
2.3.1 Ziel und Aufgabe Sonstige Gesellschaftliche Verantwortung
Zuschüsse an Arbeitslosenmaßnahmen: Beratung und Begleitung schwervermittelbarer Jugendlicher im Übergang Schule – Beruf. Präventive Arbeit im schulischen Bereich. Unterstützung und Hilfe für Problemgruppen des Arbeitsmarktes (insbesondere arbeitslose junge Menschen mit sozialen Benach-teiligungen und individuellen Beeinträchtigungen, Langzeitarbeitslose, MigrantInnen, Schwervermittel-bare). Zielsetzung ist, die Chancen auf eine (Wieder)-Eingliederung in den regulären Arbeitsmarkt zu erhöhen.
Im Rahmen der Beteiligung an verschiedenen Programmen und Vereinbarungen mit verschiedensten sozialen Agenturen und Institutionen (Arbeitsagenturen, Job Centern, Sozialministerium, IBH, Kom-munen, Sozialämter, Jugendämter, Europäischer Sozialfonds u. ä.) sind die folgenden Leistungen zu erbringen:
Sozialpädagogische Beratung und Begleitung im Übergang Schule-Beruf
Training sozialer Kompetenzen
Ausgleich von geschlechtsspezifischen Benachteiligungen von Mädchen und jungen Frauen
Verbesserung der Integration von Migranten/innen im sprachlichen, schulischen, beruflichen und sozialen Bereich
Berufsorientierung und Einbringung berufspraktischer Inhalte in schulische Ausbildung
Ausbildungsvorbereitung und Organisation berufspezifischer Praktika
Berufsvorbereitung und Entwicklung von Schlüsselqualifikationen
Qualifizierende Beschäftigung von arbeitmarktfernen Menschen im Rahmen von Arbeitsgelegen-heiten
Teilqualifizierung und berufliche Ausbildung
Nach- und Zusatzqualifikation und berufliche Fort- und Weiterbildung
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Organisation von Probearbeiten zur Integration in den Arbeitsmarkt
Allgemeine Beratung SGB II, Hilfe beim Erstellen von Bewerbungsunterlagen, Unterstützung bei der Stellensuche im Internet, Bewerbungstraining etc.
2.3.2. Finanzierungsbedingungen
Neben der Zuweisung der EKHN finanziert sich die Arbeit zum überwiegenden Teil aus staatlichen Mitteln anderer Kostenträger, die für die subsidiär erbrachten Leistungen gezahlt werden. Allerdings ist mit Einführung der Instrumentenreform 2011 die Unterstützung erheblich eingeschränkt worden.
Mit Beschluss der Kirche vom 18.06.2013 wurden die finanzielle und organisatorische Unterstützung des Arbeitsgebietes neu geregelt. Im Budget 5.1. werden nun alle gesamtkirchlichen Kirchensteuer-mittel ausgewiesen, die dem Arbeitsgebiet zu gute kommen. Im Haushalt 2014 sind Zuschüsse an Beschäftigungs-, Qualifizierungs- und Ausbildungsgesellschaften sowie Beratungsstellen und Arbeits-loseninitiativen in Höhe von insgesamt 870.548 EUR veranschlagt. Dabei wurden 276.000 € aus dem Gesamtbudget des DWH in dieses Unterbudget überführt und auch die jährliche Kollekte für dieses Arbeitsgebiet ausgewiesen. Für das HH-Jahr 2014 wurde die Darstellung der Grundzuweisungen bei-behalten. Die darüber hinausgehenden Mittel werden als Projektmittel vergeben und als Notlagensi-cherung in diesem Arbeitsgebiet verwendet.
Hierbei handelt es sich um folgende Einrichtungen:
Diakonie Werkstatt Groß-Gerau / Rüsselsheim e.V. 24.900
Jugendwerkstatt Gießen e.V. 212.430
Jugendwerkstätten Odenwald e.V., Erbach 36.440
Neue Arbeit Vogelsberg gGmbH, Alsfeld 130340
neue dienste Vogelsberg gGmbH, Alsfeld 13.550
Verein für Jugend- u. Erwachsenenhilfe e.V., Fachstelle Jugendberufshilfe, Groß-Umstadt 47.360
Wurzelwerk gGmbH, Groß-Umstadt 118.240
kleine Initiativen (z.B.: Arbeitslosencafé der Ev. Kirchengemeinde Wörrstadt, Hilfe im Nordend Frankfurt/M., Ökumenisches Arbeitslosencafé Dreieich, WALI
Arbeitsloseninitia-tive im Lahn-Dill-Kreis, ArbeitsloseninitiaArbeitsloseninitia-tive Gießen, etc.) 11.288
neu ab 2014 (Verlagerung vom DWH – Erläuterung siehe oben):
Jugendwerkstatt Herrenhaag, Büdingen 13.000
Chr. Dienst f. d. Gastgewerbe, Frankfurt 30.000
Diakoniewerkstatt Rüsselsheim 40.000
Jugendwerkstatt Gießen 50.000
neue dienste Vogelsberg gGmbH, Alsfeld 25.000
Neue Arbeit Vogelsberg gGmbH, Alsfeld 50.000
Jugendwerkstätten Odenwald, Michelstadt 15.000
Wurzelwerk Groß-Umstadt 46.000
Verein „Hilfe im Nordend“ Frankfurt 7.000
Arbeitslosenfonds: Im Haushalt ist unter „Sonstige Gesellschaftliche Verantwortung“ überdies eine Zuführung an den Arbeitslosenfonds in Höhe von 240.000 EUR (Quote 2:1 in Relation zu den einge-henden Spenden) eingestellt. Aus dem Arbeitslosenfonds werden arbeitslose Menschen wieder in eine – wenn auch befristete – Arbeit gebracht, indem den Anstellungsträgern für die betroffene Person nicht durch die Agentur für Arbeit oder andere öffentliche Geldgeber gedeckte Personalkosten finan-ziert werden. Dieses Verfahren der Übernahme von Restkosten hat sich jetzt schon seit 1984 über 20 Jahre bewährt und hat Hunderten von arbeitslosen Menschen geholfen.
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3. Ressourcen insgesamt
Folgende Zuschüsse sind im Budgetbereich veranschlagt:
HH-Stelle Empfänger/Zweckbestimmung Ansatz 2013
(EUR) Entwurf 2014 (EUR)
2120.00. 7340 Zuweisung an das DWH
(*einschl. 100.000 EUR Mehrbe-darf durch Fusion; Finanzierung durch Rücklagenentnahme „Per-spektive 2025“)
14.415.500* 14.365.552
2120.01.7314 Zuweisungen für Diakoniestatio-nen
2.638.719 2.698.987 2930.00.7411 Zuschüsse an Beschäftigungs-,
Qualifizierungs- und Ausbil-dungsgesellschaften sowie Bera-tungsstellen und Arbeitslosenini-tiativen
649.290 870.548
2930.00.7419 Kollekte für kirchliche
Arbeitslo-senprojekte 0.00 10.000
Seit der Haushaltsplanung 2011 wird die Gesamtzuweisung an das Diakonische Werk in Hessen und Nassau als eine Globalzuweisung betrachtet. Bisher waren die drei Zuweisungsbereiche – Landes-verband, regionale Werke sowie Betriebs- und Investitionskostenzuschüsse für Mitgliedseinrichtungen – für sich genommen weitgehend zweckgebunden. Mit Blick auf die erforderlichen Einsparungen bei den kirchlichen Zuweisungen sowie aus Interesse an einer flexiblen bedarfsorientierten Budgetierung erfolgte eine Lockerung dieser Zweckbestimmung.
Von 2011 bis einschließlich 2013 wurden jährlich 100.000 EUR für einen fusionsbedingten Mehrbedarf angemeldet. Die Finanzierung erfolgte durch Entnahme aus der zweckgebundenen Rücklage „Per-spektive 2025“.
Die Zuschüsse an Beschäftigungs-, Qualifizierungs- und Ausbildungsgesellschaften sowie Beratungs-stellen und Arbeitsloseninitiativen werden unter Punkt 2.3.2 erläutert.
Neben den im Haushalt geplanten Einnahmen und Ausgaben (grau unterlegter Bereich der folgenden Übersicht) entstehen in diesem Budgetbereich evtl. auch Erlöse und Kosten aus anderen Budgetbe-reichen (Gebäudemanagement, Allg. Finanzwesen), die hier nachrichtlich mit ausgewiesen werden.
Denn auch dieser Ressourcenverbrauch entsteht aufgrund der hier vorgestellten kirchlichen Arbeit – entweder direkt (Gebäudeunterhaltung / Mieten für die genutzten Gebäudeteile) oder als umzulegen-de Pauschale (Altersversorgung, Versicherung etc.). Umgekehrt stellen nicht alle Haushaltseinnah-men einen Erlös dar (z.B. RücklagenentnahHaushaltseinnah-men, Darlehensrückflüsse) bzw. nicht alle Ausgaben sind Kosten (Tilgungsleistungen, Rücklagenzuführungen).
Aus diesem Grund sind die Summen der geplanten Haushaltseinnahmen und –ausgaben und die nachrichtlichen Erlöse und Kosten nicht identisch. Es soll aber eine Vorstellung davon vermittelt wer-den, welche Ressourcen für die Aufgabenbewältigung im Budgetbereich genutzt werden.
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