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VorOrt-Garten Wolfgangstraße 13

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Schwangerschaft

Wenn Sie ein Kind erwarten, hilft Ihnen die Schwangerschafts-beratung (A S. 98, Kapitel 7) bei Fragen rund um die Themen Schwangerschaft und Geburt weiter. Die Beratung erfolgt kosten-los und auf Wunsch anonym und mehrsprachig. Wenn Sie sich in einer Konfliktlage befinden und an einen Abbruch der gerschaft denken, lassen Sie sich bitte ebenfalls von der Schwan-gerschaftsberatung beraten. Wenn Sie schwanger sind und Hilfe brauchen, können Sie sich auch an das mehrsprachige Hilfetelefon

„Schwangere in Not“ wenden. Sie erreichen es unter der kosten-freien Telefonnummer 0800 4040020.

Während der Schwangerschaft und in der Regel bis drei Mona-te nach der Geburt haben Sie Anspruch auf Betreuung durch eine Hebamme. Eine Hebamme betreut, die Schwangeren vor und nach der Geburt ihres Kindes und bietet zum Beispiel Ge-burtsvorbereitungskurse und Krabbelgruppen für Babys an.

Die Kosten für eine Hebamme trägt die Krankenkasse. Sobald Sie wissen, dass Sie schwanger sind, sollten Sie alle vier Wo-chen zu einem Frauenarzt gehen, ab der 32. Schwangerschafts-woche alle zwei Wochen.

Die Kosten übernehmen die Krankenkassen. Für berufstätige Schwangere gilt 6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt Mut-terschutz. In dieser Zeit dürfen Schwangere nicht arbeiten. Sie haben das Recht nach Ende des Mutterschutzes wieder an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren. Außerdem dürfen Schwangere nicht mehr als 8,5 Stunden pro Tag arbeiten und keine schwere körper-liche Arbeit verrichten.

Wenn Sie Leistungen vom Amt für Soziales und Integration oder dem Jobcenter beziehen, können Sie dort die Übernah-me der Kosten für die Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt beantragen (A S. 18 – 19, Kapitel 3). Wenn Sie sich in einer belastenden Lebenssituation befinden, haben Sie die Möglichkeit beim Jugendamt (A S. 98, Kapitel 7) eine Fami-lienhebamme zu beantragen, die Sie bis zu einem Jahr nach der Geburt bei der gesundheitlichen Versorgung Ihres Kindes unterstützt.

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Unterstützungsangebote für Eltern

Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer haben Sie bis zum 3. Ge-burtstag Ihres Kindes einen Anspruch auf Elternzeit. In diesem Zeitraum müssen Sie nicht arbeiten, Ihr Arbeitsplatz bleibt be-stehen und darf vom Arbeitgeber nicht gekündigt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie bis zu vierzehn Monate nach der Geburt Ihres Kindes Elterngeld (A S. 90, Kapitel 3)und bis zum 18. Lebensjahr Ihres Kindes Kindergeld beziehen (A S.

90, Kapitel 3).

Die Erziehung und Sorge für ein Kind nehmen in erster Linie die Eltern wahr. Wenn Sie Unterstützung bei der Erziehung Ihres Kindes benötigen, können Sie sich an das Jugendamt (A S. 98, Kapitel 7) wenden. Kostenfreie und anonyme Beratung bieten Ihnen auch die Erziehungs- und Familienberatungsstel-len (A S. 98– 99, Kapitel 7). Diese StelFamilienberatungsstel-len unterstützen Sie bei Konflikten und Krisen in der Partnerschaft. Im Familienzent-rum des Vereins SHIA e.V. oder der AWO SPI Familienwerkstatt (A S. 99, Kapitel 7) können Sie mit Ihrem Baby oder Kleinkind eine Krabbelgruppe besuchen und dabei andere Familien ken-nen lerken-nen oder sich bei Erziehungsfragen beraten lassen. Das Mehrgenerationenhaus (A S. 99, Kapitel 7) bietet ebenfalls einen Eltern-Kind-Spielkreis an. Krabbelgruppen und Stillcafés werden auch von den Hebammenpraxen angeboten. Das Pro-jekt NEMSA (A S. 99, Kapitel 7) bietet in Dessau-Roßlau zudem kostenlose Beratung, Begleitung und Unterstützung für Eltern mit Migrationsgeschichte zu allen Fragen und Problemen rund um Kita, Hort und Schule an.

Unterstützungsangebote für unbegleitete Minderjährige

Unbegleitete Minderjährige (unter 18 Jahren), die nach dem 1.

November 2015 in Deutschland eingereist sind, werden durch das zuständige Jugendamt in Obhut genommen. Sie werden entweder bei einer geeigneten Person (z.B. Verwandten oder Pflegefami-lien) oder in einer Einrichtung (z.B. einem Clearinghaus) unter-gebracht. Für unbegleitete Minderjährige wird ein Vormund oder ein Pfleger bestellt. Eine Vormundschaft besteht in der Regel bis zur Volljährigkeit. Nachdem ein Vormund bestellt wurde, wird der Aufenthaltsstatus geklärt und gegebenenfalls ein Asylantrag vom Jugendamt oder Vormund gestellt bzw. eine Duldung durch die

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45 Ausländerbehörde ausgestellt. Wenn die Kinder oder Jugendlichen spezifische Unterstützungsbedürfnisse haben, kann der Vormund beim Jugendamt Jugendhilfemaßnahmen beantragen.

Unterstützungsangebote für Frauen

Für Frauen existieren spezielle Angebote, die Ihnen helfen sich in Deutschland einzuleben und sie in Notsituationen unterstützen.

Sie können im Sozial-Kulturellen Frauenzentrum (A S. 99, Kapi-tel 7) an Freizeit- und Weiterbildungsaktivitäten teilnehmen, an-deren Frauen begegnen und sich beraten lassen. Über wechselnde Angebote speziell für Frauen, können Sie sich bei der Migrations-beratung (A S. 110, Kapitel 14) informieren.

Wenn Sie sich als Frau diskriminiert fühlen und Informationen zu Unterstützungsmöglichkeiten benötigen, können Sie sich an die Gleichstellungsbeauftragte (A S. 99, Kapitel 7) der Stadt Dessau-Roßlau wenden.

Wenn Sie sich bedroht fühlen oder Opfer von Gewalt wurden, wer-den Sie unterstützt. Das kostenfreie, anonyme und mehrsprachige Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ kann Sie beraten. Es nennt Ih-nen Frauenberatungsstellen und Frauenhäuser (Telefonnummer:

08000 116-016). Nehmen Sie Kontakt zu einer Frauenberatungs-stelle (A S. 100, Kapitel 14) auf. Diese ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dort erhalten Sie Informationen zu weiteren mögli-chen Maßnahmen, wie Strafanzeige und gerichtlimögli-chen Verfahren.

Bei einer akuten Bedrohung rufen Sie die Polizei (Telefonnum-mer: 110). Die Polizei muss Sie schützen und kann dazu den Täter für maximal zwei Wochen aus der Wohnung verweisen.

Wenn Sie sich in der Wohnung nicht sicher fühlen, suchen Sie ein Frauenhaus (A S. 100, Kapitel 7) auf. Dort finden Sie Schutz, Begleitung und professionelle Beratung.

Wenn Sie geflüchtet sind und durch Gewalterlebnisse im Her-kunftsland oder auf der Flucht traumatisiert worden sind, können Sie und Ihre Kinder im Frauenflüchtlingshaus (A S. 100, Kapi-tel 7) in Halle aufgenommen werden. Unter der mobilen Bereit-schaftsnummer 0152 54-76-476 steht Ihnen dort jederzeit Hilfe zur Verfügung.

Unterstützungsangebote für Männer

Jungen und Männer in Krisen- und Konfliktsituationen, welche sie zum Beispiel innerhalb ihrer Familie, ihrer Beziehung oder in Team, Schule oder Wohnumfeld erleben, können ebenfalls Unter-stützung erfahren. Die Beratungsstelle ProMann (A S. 99, Kapitel 14) in Dessau-Roßlau berät zu diesen Themen und bietet Männern, unabhängig ihrer Beziehungs- und Lebensform Angebote an. Ein Schwerpunkt ist zudem die Arbeit mit Jungen und Männern mit Gewaltproblemen. Betroffene Männer werden hierbei unterstützt, ihr Verhaltensmuster besser zu verstehen und herauszufinden, wie sie gewaltfrei für Ihre Interessen und Bedürfnisse einstehen können.

Beratungsstellen bei Opfern von Gewalt und Opferschutz

Menschen die von häuslicher Gewalt und Stalking betroffen sind, können sich zudem bei der Interventionsstelle häusliche Gewalt und Stalking (A S. 99, Kapitel 14) Unterstützung holen. Hier wird den Opfern die Möglichkeit gegeben, bedrohliche Sitationen abzu-wenden, Gewalt nicht länger zu erdulden und ermudigt, ihr Leben wieder selbst bestimmt in die Hand zu nehmen.

Frauen, Jugendliche und Kinder die von sexueller und körper-licher Gewalt sowie deren Familienangehörige finden bei der Beratungsstelle Wildwasser Dessau e.V. (A S. 99, Kapitel 14) Beratung und Unterstützung.

Eheschließung und Scheidung

Wenn Sie heiraten möchten, melden Sie im Standesamt (A S.

100, Kapitel 7) die Eheschließung an. Ausländische Verlobte be-nötigen dafür eine Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde, einen Reisepass, aus dem die Identität und die Staatsangehörigkeit her-vorgeht, eine Melde- bzw. Aufenthaltsbestätigung und, sofern das Heimatrecht dieses Dokument kennt, ein Ehefähigkeitszeugnis. In Deutschland müssen in der Regel beide Ehepartner volljährig, das heißt mindestens 18 Jahre alt sein. Beide Partner müssen die Ehe freiwillig eingehen.

Eine Ehe kann geschieden werden und wird nach einem Tren-nungsjahr bei einvernehmlicher Scheidung und nach drei

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Jahren bei streitiger Scheidung anerkannt. Für das Scheidungs-verfahren ist das am Wohnort zuständige Amtsgericht (A S.

100, Kapitel 7) verantwortlich. Im Scheidungsverfahren müssen sich die Ehegatten von einem Rechtsanwalt vertreten lassen.

Die Gerichtskosten des Verfahrens tragen beide Ehegatten zur Hälfte, daneben bezahlt jeder Ehegatte seine Anwaltskosten.

Auf Antrag kann Prozesskostenhilfe gewährt werden, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Grundsätzlich muss jeder Ehegatte nach der Scheidung selbst für seinen Unterhalt aufkommen.

Ein Unterhaltsanspruch kann z.B. wegen Kinderbetreuung ent-stehen, wenn ein Ehegatte wegen der Erziehung gemeinsamer Kinder nicht arbeiten kann.

Familiennachzug

Als anerkannter Flüchtling oder als Asylberechtigter können Sie einen Antrag auf Familiennachzug stellen. Sie beantragen, Ihren Ehegatten oder Ihre Ehegattin und Ihre minderjährigen Kinder nachziehen zu lassen. Dafür zuständig ist die Ausländerbehörde.

Der Antrag für den Familiennachzug muss innerhalb von drei Mo-naten nach Anerkennung der Asylberechtigung oder der Zuerken-nung der Schutzberechtigung, bei der für den Aufenthaltsort der Familienangehörigen zuständigen deutschen Botschaft gestellt werden. Dann ist kein Nachweis der Lebensunterhaltssicherung und des ausreichenden Wohnraums als Voraussetzung für die Ein-reise der Familienangehörigen notwendig (privilegierter Familien-nachzug).

Informieren Sie sich bei der gesonderten Beratung und Be-treuung (A S. 100, Kapitel 7) über rechtliche Vorschriften. Für den Familiennachzug zu Asylberechtigten und Schutzberech-tigten aus Syrien sollte der Antrag über das Webportal des Aus-wärtigen Amtes (A S. 100, Kapitel 7) gestellt werden.

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Freizeit

Von der Rolle e.V. Elisabethsraße 12

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In Dessau-Roßlau gibt es viele Sportstätten, kulturellen Einrich-tungen und Vereine in denen Sie Ihre Freizeit aktiv gestalten kön-nen. Bei vielen Aktivitäten können Sie mit Einheimischen in Kon-takt kommen, Ihre deutschen Sprachkenntnisse verbessern, ein Hobby finden und Ihre Kinder können spielerisch lernen. Wenn Sie Geld vom Amt für Soziales und Integration oder Jobcenter be-ziehen, können Sie beim Amt für Soziales und Integration (A S.

101, Kapitel 8) den Sozialpass beantragen. Dieser ermöglicht Ihnen ermäßigten Eintritt (bis zu 50% Ermäßigung) zu zahlreichen Ein-richtungen und Veranstaltungen. Ermäßigungen erhalten Sie u.a.

im Anhaltischen Theater, Gesundheitsbad, Strandbad Adria, Volks-hochschule Dessau-Roßlau, Tierpark Dessau-Roßlau, Museum für Naturkunde und Vorgeschichte usw. Wenn Sie Leistungen des Amtes für Soziales und Integration oder des Jobcenters beziehen, können Sie für Ihre Kinder aus dem Bildungs-und Teilhabepaket (A S. 20, Kapitel 3) finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Freizeitangeboten von Vereinen und Jugendeinrichtungen be-antragen. Informationen zu Freizeitmöglichkeiten und aktuellen Veranstaltungen erhalten Sie bei der Tourist-Information (A S.

101, Kapitel 8) sowie auf deren Internetseite.

Sport

In Dessau-Roßlau existieren über 100 Sportvereine, u.a. für Ball-sportarten wie Fußball, Basketball und Tennis, für Leichtathletik, Gymnastik, Kampfsportarten, Schwimmen, Tanzsport sowie Out-door-Sport wie Wandern, Paddeln und Radsport. Schwimmen kön-nen Sie in Dessau-Roßlau im Sportbad Dessau (A S. 101, Kapitel 8) sowie von Mai bis September in sieben Frei- und Naturbädern.

Eine Übersicht aller Vereine, Sportstätten und Bäder finden Sie auf der Homepage des Referats Sportförderung (A S. 101, Kapitel 8).

Um an den Sportangeboten teilzunehmen, ist es bei den meisten Vereinen notwendig Mitglied zu werden. Dafür muss ein Mitglieds-beitrag bezahlt werden, dessen Höhe von jedem Verein selbst fest-gelegt wird.

Neben den Angeboten von Sportvereinen und öffentlichen Sportstätten bieten auch private Anbieter wie Fitness- und Yo-gastudios die Möglichkeit Sport zu machen. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten teilweise Zuschüsse zu gesundheitsför- dernden Kursen an. Informieren Sie sich bei Ihrer

Krankenkas-50

se über deren Angebote. Soziokulturelle Zentren sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen bieten ebenfalls Sportangebote für ihre Besucher an (A S. 103 - 105, Kapitel 8).

Kultur und Natur

In Dessau-Roßlau befinden sich die Gebäude der weltberühmten Kunst-, Design- und Architekturschule Bauhaus. Die Stiftung Bau-haus Dessau (A S. 101, Kapitel 8) zeigt im BauBau-hausmuseum (A S.

102, Kapitel 8) sowie den Bauhausbauten wechselnde Ausstellun-gen zum Thema Design und Architektur. Sie bietet Vorträge und gestalterische Workshops für Kinder und Erwachsene an. In der Anhaltischen Landesbücherei Dessau (A S. 101, Kapitel 8) können Kinder und Erwachsene aus über 60.000 Büchern, Zeitschriften, CDs, DVDs und Spielen auswählen und diese 1 bis 4 Wochen auslei-hen (Jahresgebühr 10 € bzw. ermäßigt 5 €). Dort finden auch regel-mäßig Vorlesestunden und Vorträge für alle Altersgruppen statt.

Das Anhaltische Theater (A S. 101, Kapitel 8) bietet Erwachse-nen und Kindern Aufführungen in den Bereichen Musikthea-ter, Konzert, Schauspiel, Ballett und Puppentheater. Wenn Sie oder Ihre Kinder Lust haben sich selbst schauspielerisch auszu-probieren, können Sie sich an den Bereich Theaterpädagogik (A S. 101, Kapitel 8) des Anhaltischen Theaters wenden. In der Musikschule „Kurt Weill“ (A S. 102, Kapitel 8) können Sie und Ihre Kinder ein Instrument lernen oder singen. Zwei Kinos, die UCI Kinowelt und das Kiez Kino (A S. 101, Kapitel 8) bieten Ih-nen eine große Bandbreite an Filmunterhaltung.

Das familienfreundliche Museum für Naturkunde und Vorge-schichte (A S. 102, Kapitel 8) zeigt Ausstellungen und Sammlun-gen zu den Themen Erdgeschichte, Ökologie sowie Mensch und Umwelt. Im Museum für Stadtgeschichte Dessau (A S. 102, Ka-pitel 8) erfahren Sie alles über die 800-jährige Geschichte der Stadt und ihrer Region. Die Anhaltische Gemäldegalerie Dessau (A S.

102, Kapitel 8) stellt Gemälde, Zeichnungen und Druckgraphiken aus. Weitere Museen in Dessau-Roßlau finden Sie im Adressver-zeichnis.

Das im Biosphärenreservat Mittelelbe eingebettete Gartenreich Dessau-Wörlitz bietet mit seinen Parkanlagen und Schlössern

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sehr gute Gelegenheiten für Ausflüge, Wanderungen und Rad-touren. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Kulturstif-tung Dessau-Wörlitz(A S. 102, Kapitel 8). Der Tierpark Dessau (A S. 102, Kapitel 8) ist mit ca. 500 Tieren und einer landschaft-lich reizvollen Anlage ebenfalls ein beliebtestes Freizeitziel.

In Dessau-Roßlau gibt es an zwei Standorten die Möglichkeit, auch ohne Garten und Balkon, selbst Obst und Gemüse anzubauen. Bei der Urbanen Farm Dessau (A S. 102, Kapitel 8) stehen die Themen Nah- und Selbstversorgung mit gesunden Nahrungsmitteln im Vor-dergrund. Auf Brachflächen wurden Beete angelegt, die selbst be-pflanzt und geerntet werden können. Im Integrationsgarten „Gar-ten der Sinne“ (A S. 103, Kapitel 8) kann ebenfalls gegärtnert und angebaut werden. Zudem kann man lernen, wie man selbst Honig herstellt. Interessierte können ebenfalls ein Beet bewirtschaften und mit Anderen in Austausch kommen.

Stadtpark und Spielplätze

Ein zentraler Anlaufort in Dessau-Roßlau ist der Stadtpark (A S.

103, Kapitel 8) im Stadtzentrum. In unmittelbarer Nähe zur Kava-lierstraße und dem neuen Bauhausmuseum bietet der Stadtpark vielfältige Freizeitmöglichkeiten. Kinder können auf dem großen Spielplatz spielen und eine Basketballfläche lädt zum Spielen ein.

An einigen Stellen im Park gibt es Sportgeräte, die kostenfrei ge-nutzt werden können. Der Stadtpark ist ein Naherholungsort für alle Generationen. In den Sommermonaten finden zahlreiche, zum Teil kostenfreie, Veranstaltungen statt.

Im ganzen Stadtgebiet verteilt finden Sie Spiel- und Bolzplätze (A S. 103 Kapitel 8) für Kinder und Jugendliche, die von allen Besuchern kostenfrei genutzt werden können. Einen kleinen Überblick über ausgewählte Spiel- und Bolzplätze finden Sie im Adressverzeichnis.

Soziokulturelle Zentren

In Dessau-Roßlau gibt es verschiedene Kulturzentren, die ein großes Angebot zur Freizeitgestaltung für alle Altersgruppen be-reithalten. Das Mehrgenerationenhaus – Bürger-, Bildungs- und Freizeitzentrum (A S. 103, Kapitel 8) beherbergt die

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schule, eine Außenstelle der Musikschule und einen offenen Treff.

Es bietet u.a. Sportkurse, Kochtreffs, sprachliche Erstorientierung, Begegnungsmöglichkeiten und Sommercamps für Jugendliche an.

Das Multikulturelle Zentrum (A S. 103, Kapitel 8) ist eine Be-gegnungsstätte für Menschen unterschiedlicher Herkunft und bietet vielfältige Projekte zu interkultureller Bildung und Anti-diskriminierung an. In der Jugend-, Kultur- und Seniorenfrei-zeitstätte Villa Krötenhof (A S. 103, Kapitel 8) finden Tanz- und Sportkurse, Mal- und Bastelkurse, Musikgruppen und Ver-kehrsschulungen statt. Das Mehrgenerationenhaus Ölmühle Roßlau (A S. 103, Kapitel 8) bietet einen offenen Treff, Mal-, Töpfer- und Bastelkurse, einen Tanzkreis, Meditation, einen Kinder- und Jugendtreff sowie spezielle Angebote für Frauen, Alleinerziehende und Behinderte. Einen offenen Frauentreff mit wechselnden Veranstaltungen, Sportkurse, einen Chor, eine Handarbeitsgruppe, Walking und Tanz für Frauen finden Sie im Sozial-kulturellen Frauenzentrum (A S. 103, Kapitel 8).

Das Integrationshaus Die Brücke (A S. 103, Kapitel 8) ist Be-gegnungsstätte für Selbsthilfegruppen und steht ebenso Men-schen jeden Alters für Gesprächsrunden, Spielenachmittage und Feiern offen. Mehrere Seniorenbegegnungsstätten (A S.

104, Kapitel 8) bieten kulturelle Veranstaltungen, Sing- und Kaf-feenachmittage, Sportgruppen, Tanzveranstaltungen, Reisen und Alltagsunterstützung speziell für Senioren an.

Kinder- und Jugendarbeit

In Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen (A S. 104 – 105, Kapi-tel 8) finden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene von 7 bis 27 Jahren anregende Begegnungs- und Erfahrungsräume und kön-nen an zahlreichen Freizeitaktivitäten teilnehmen. Die Einrichtun-gen sind nachmittags und in den Schulferien teilweise ganztags ge-öffnet. Der Besuch ist kostenlos. Die Einrichtungen werden durch sozialpädagogische Fachkräfte betreut, an die sich die Kinder und Jugendlichen mit Fragen und Problemen wenden können. Kinder und Jugendlichen können hier spielen, sich austauschen, entspan-nen und vorhandene Angebote wie Fußballkicker, Dart, Tischten-nis, Billard nutzen. Zudem finden wechselnde Aktivitäten wie ge-meinsames Kochen, Filmvorführungen, Ausflüge oder Feste statt.

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Neben den Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen gibt es in Dessau-Roßlau auch kostenfreie mobile Angebote (A S. 105, Kapitel 8) für Kinder und Jugendliche. Das Spielmobil ist zum Beispiel ein mobiler Bus für Kinder ab 6 Jahren. Dieser ist ganz-jährig unterwegs und bietet den Kindern an Hand der Spielma-terialien, die Freude am Spiel auszuleben. Das Spielmobil steht an regelmäßigen Orten im Stadtgebiet. Die einzelnen Standorte können Sie dem aktuellen Amtsblatt der Stadt entnehmen. Ein weiteres Angebot ist der Kinder- und Jugendzirkus „raxli-faxli“

für Kinder ab 8 Jahren. Hier lernen Kinder zaubern, jonglieren und verschiedene Akrobatikübungen.

Wenn Kinder und Jugendliche selbst aktiv werden und ihre eige-nen Ideen verwirklichen möchten, köneige-nen sie eine Projektidee beim Jugendfond der Partnerschaft für Demokratie (A S. 105, Ka-pitel 8) einreichen. Der Kinder- und Jugendbeauftragte (A S. 105, Kapitel 8) der Stadt Dessau-Roßlau ist Ansprechpartner für Kinder und Jugendliche und versucht deren Interessen umzusetzen.

Bei Problemen in den Quartieren stehen den Jugendlichen auch die Streetworker (A S. 105, Kapitel 8) der Stadt beratend zur Seite. Diese sind in den Stadtvierteln unterwegs und hören sich die Probleme von Jugendlichen vor Ort an oder versuchen zu vermitteln, wenn es beispielsweise an Treffpunkten der Ju-gendlichen zu Streitigkeiten kommt.

Vereine

Fast die Hälfte aller Deutschen ist Mitglied in einem Verein. Die Mehrheit treibt dort Sport oder engagiert sich in der Kirche. Doch auch die „Freiwillige Feuerwehr“ oder ein Sportverein gehören für viele zum Alltag. Ein Verein ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Gleichgesinnten, die ein gemeinsames Ziel verfolgen, zum Bei-spiel um in ihrer Freizeit Sport zu treiben oder sich gemeinsam zum Singen zu treffen.

Wenn Sie Interesse haben, einem Verein beizutreten, informie-ren Sie sich bitte im Vorfeld über die Bedingungen. In Vereinen ist es üblich einen Monatsbeitrag zu bezahlen und einen

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Vertrag einzugehen. Wenn Sie Leistungen vom Amt für Soziales und Integration oder vom Jobcenter beziehen, können Sie für Ihre Kinder Leistungen aus dem „Bildungs- und Teilhabepaket“

beantragen (A S. 20, Kapitel 3).

Ehrenamtliches Engagement

Viele Menschen in Deutschland arbeiten ehrenamtlich, das heißt freiwillig und ohne Bezahlung, in einem Verein oder einer anderen Einrichtung. Darunter sind auch viele Kinder und Jugendliche. Als Anerkennung für Ehrenamtliche gibt es die Ehrenamtskarte (A S. 105, Kapitel 8) der Stadt Dessau- Roßlau. Mit dieser erhalten die Inhaber Vergünstigungen bei verschiedenen Partnern.

Freiwillige leisten einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft und bekommen gleichzeitig Einblick in neue Arbeitsberei-che. Sie lernen neue Menschen kennen und verbessern ihre Deutschkenntnisse. Ehrenamtliche arbeiten zum Beispiel in einer Kinder- und Jugendeinrichtung, einem Seniorenheim, einem Museum, bei der Feuerwehr oder in einem Sportverein.

Wenn Sie Interesse an einer ehrenamtlichen Tätigkeit haben, können Sie sich an die Engagierte Stadt (A S. 105, Kapitel 8) im Referat des Oberbürgermeisters wenden. Diese unterstützt Sie bei der Suche nach einer geeigneten Aufgabe. Wenn Sie sich ehrenamtlich für Geflüchtete engagieren möchten, können Sie sich bei der Netzwerkstelle für ehrenamtliches Engagement in der Flüchtlingshilfe (A S. 105, Kapitel 8) informieren.

Wenn Sie sich über einen längeren Zeitraum ehrenamtlich tätig werden wollen, ist der Bundesfreiwilligendienst eine gute Mög-lichkeit. Teilnehmende Einrichtungen in Dessau-Roßlau finden Sie auf der Internetseite des Bundesamts für Familie und zivilgesell-schaftliche Aufgaben (A S. 105, Kapitel 8). Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass sie über einen Aufenthaltstitel verfügen, der Sie zur Erwerbstätigkeit (A S. 58 – 59, Kapitel 9) berechtigt. Der Bundesfreiwilligendienst dauert mindestens 6, in der Regel jedoch 12 Monate. Die Tätigkeit findet ganztags statt. Für Freiwillige über 27 Jahren ist auch ein Teilzeitdienst von mindestens 20,5 Stunden wöchentlich möglich. Während Ihres Freiwilligendiensts können Sie kostenlos an Seminaren teilnehmen und erhalten dazu ein Ta-schengeld sowie nach Abschluss ein qualifiziertes Zeugnis.

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Arbeit

JUGEND STÄRKEN im Quartier Mikroprojekte in Dessau

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Arbeitsmarktzugang

Der Zugang zum Arbeitsmarkt hängt vom aufenthaltsrechtlichen Status und von der Dauer des bisherigen Aufenthalts in

Der Zugang zum Arbeitsmarkt hängt vom aufenthaltsrechtlichen Status und von der Dauer des bisherigen Aufenthalts in