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Investitionen und multinationale Unternehmen Auch im Bereich internationaler Investitionen und multinational tätiger

5 Sektorielle Politiken

5.4 Investitionen und multinationale Unternehmen Auch im Bereich internationaler Investitionen und multinational tätiger

Unter-nehmen werden zuUnter-nehmend Nachhaltigkeitsfragen diskutiert und entsprechende Instrumente entwickelt. Dies gilt für die bilateralen Investitionsschutzabkommen der Schweiz ebenso wie für die Arbeiten in der OECD. In der Schweiz sind unter anderem Arbeiten zur Umsetzung der im Jahr 2011 aktualisierten OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen in Gang, welche ihrerseits auf die UNO-Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte Bezug nehmen. Im Vorder-grund steht die Reorganisation des Nationalen Kontaktpunkts.

5.4.1 Investitionen

Im Berichtsjahr wurde ein bilaterales Investitionsschutzabkommen (ISA) mit Tune-sien unterzeichnet, welches von 2009 bis 2010 ausgehandelt worden war. Es wird das seit 1964 zwischen der Schweiz und Tunesien geltende ISA ersetzen. Die Bot-schaft mit Antrag zur Genehmigung des neu unterzeichneten Abkommens findet sich in der Beilage des vorliegenden Berichts (vgl. Ziff. 10.2.2).

Im Zusammenhang mit der Konkretisierung einer nachhaltigen Aussenwirtschafts-politik stellt sich die Frage, wie dem Aspekt der Nachhaltigkeit auch in künftig auszuhandelnden ISA Rechnung getragen werden kann. Das SECO prüfte im Berichtsjahr gemeinsam mit anderen interessierten Bundesstellen die

78 Gegenwärtig beteiligen sich folgende Partner an den Gesprächen: Australien, Chile, Costa Rica, EU, Hongkong, Island, Israel, Japan, Kanada, Kolumbien, Korea, Mexiko, Neuseeland, Pakistan, Panama, Peru, Schweiz, chinesisches Taipei, Türkei und die USA.

79 SR 0.632.20 Anhang 1.B

praxis der Schweiz, verglich diese mit den Abkommen anderer Staaten und nahm eine Analyse der einschlägigen Rechtsprechung internationaler Schiedsgerichte vor.

Zudem wurden die laufenden Arbeiten und Expertendiskussionen in verschiedenen internationalen Organisationen, insbesondere OECD, UNCTAD sowie UNO-Nach-haltigkeitskonferenz (Rio+20) einbezogen. Als Ergebnis dieser Arbeiten wurden verschiedene neue Bestimmungen ausgearbeitet, welche von der Schweiz in zukünf-tige ISA-Verhandlungen eingebracht werden sollen. Mit den neuen Bestimmungen soll die Notwendigkeit einer kohärenten Auslegung und Anwendung der ISA, in Übereinstimmung mit anderen internationalen Verpflichtungen der Schweiz und ihrer Vertragspartner, zur Verfolgung öffentlicher Interessen (z. B. Umwelt, Arbeits-standards) verstärkt zum Ausdruck gebracht werden.

Die Schweiz wird die Entwicklung der Vertragspraxis anderer Staaten auch in Zukunft aufmerksam verfolgen, wobei insbesondere den Entwicklungen in der EU Bedeutung zukommt. Mit dem Vertrag von Lissabon ist die Kompetenz zum Abschluss von Investitionsschutzabkommen von den Mitgliedstaaten auf die EU übergegangen, wobei noch unklar ist, wie der Inhalt neuer, von der EU ausgehan-delter Abkommen im Detail aussehen wird.

5.4.2 Korruptionsbekämpfung

Die OECD hat im Januar ihren Bericht zum Länderexamen der Schweiz über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr veröffentlicht.80 Der Bericht anerkennt, dass die Schweiz, welche im Rahmen der regelmässigen Überprüfungen der OECD letztmals im Jahr 2004 examiniert wurde, eine aktive Strafverfolgung betreibt und auf internationaler Ebene bei der Gewährung von Rechtshilfe sowie der Sperrung, Einziehung und Rücker-stattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte eine wichtige Rolle spielt.

Begrüsst werden zudem die Sensibilisierungs- und Ausbildungsmassnahmen zur Korruptionsbekämpfung sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor.

Für die Schweiz hat die Fortführung der Bemühungen zur Sensibilisierung der Unternehmen für die Korruptionsrisiken im Auslandsgeschäft 2013 eine hohe Prio-rität. Während die grossen multinationalen Unternehmen heute über Präventions-massnahmen und interne Kontrollen zur Vermeidung von Korruptionsfällen verfü-gen, besteht vor allem bei KMU weiterer Informationsbedarf. Insbesondere KMU, welche neue ausländische Märkte mit erhöhtem Korruptionsrisiko erschliessen, müssen sich über Risiken und Massnahmen zur Korruptionsprävention informieren und entsprechende Vorkehren treffen.

Seit der Unterzeichnung der OECD-Konvention vor fünfzehn Jahren wurden weitere internationale Übereinkommen zur Korruptionsbekämpfung abgeschlossen, welche in geographischer oder inhaltlicher Hinsicht teilweise weiter gefasst sind als das OECD-Übereinkommen. So ist die Schweiz seit 2006 Mitglied der Strafrechtskon-vention81 und der Staatengruppe des Europarates gegen die Korruption (GRECO)

80 Das Übereinkommen vom 17. Dezember 1997 über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr (SR 0.311.21) wurde von den 34 OECD-Mitgliedern und fünf weiteren Staaten (Argentinien, Brasilien, Bulgarien, Russland und Südafrika) unterzeichnet.

81 SR 0.311.55

und ratifizierte 2009 die Antikorruptionskonvention der UNO82. Dennoch kommt der OECD-Konvention aus Sicht der Schweiz aufgrund des umfassenden Überprü-fungsmechanismus und der institutionalisierten Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten beispielsweise bei der Strafverfolgung und der internationalen Rechtshilfe bis heute eine zentrale Bedeutung zu. Die Schweiz erachtet es als eine zentrale Aufgabe der OECD, für eine einheitliche und rigorose Umsetzung der Konvention zu sorgen. Obschon in den letzten Jahren Strafverfahren und Verurtei-lungen insgesamt deutlich zugenommen haben, weisen die Länderexamen auf grosse Unterschiede in den einzelnen Mitgliedstaaten hin. Nur mit einer konsequenten Umsetzung kann sichergestellt werden, dass die Unternehmen in allen Unterzeich-nerstaaten unter denselben Bedingungen am internationalen Wettbewerb teilnehmen können (level playing field). Aus denselben Überlegungen muss die OECD ihre Bemühungen fortsetzen, den Teilnehmerkreis des Übereinkommens zu erweitern.

Aufgrund ihrer wirtschaftlichen Bedeutung misst die Schweiz dabei den G20-Staaten, welche der OECD-Konvention bisher noch nicht beigetreten sind (China, Indien, Indonesien und Saudi-Arabien), in dieser Hinsicht eine klare Priorität bei.

5.4.3 OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen Durch eine verantwortungsvolle Unternehmensführung (Corporate Social Respon-sibility) leisten die Unternehmen einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Ent-wicklung der Weltwirtschaft. Mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unter-nehmen83, welche Empfehlungen der 44 Teilnehmerstaaten84 an ihre international tätigen Unternehmen enthalten, besteht ein umfassendes Instrument zur Förderung und Konkretisierung des Konzepts der verantwortungsvollen Unternehmensführung.

Eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der Leitsätze spielen die Nationalen Kontakt-punkte (NKP). Diese tragen zur Bekanntmachung der Leitsätze auf nationaler Ebene bei, nehmen bei konkreten Anwendungsproblemen Eingaben entgegen, und stehen als Dialogplattform und informelle Schlichtungsstelle zur Verfügung.

Die Schweiz hat die Aktualisierung der OECD-Leitsätze von 2011 zum Anlass genommen, um im Berichtsjahr die Struktur und Arbeitsweise ihres NKP zu über-prüfen und, soweit erforderlich, anzupassen. Das Ziel dieser Anpassung ist die breitere Verankerung des NKP innerhalb der Bundesverwaltung und bei den Interes-sengruppen sowie eine Stärkung des NKP bei der Bearbeitung von Eingaben. Es ist geplant, als Teil der Neuorganisation des NKP einen Beirat einzusetzen, in welchem die betroffenen Interessengruppen vertreten sind. Dieser multistakeholder-Beirat, welcher eine beratende Funktion hat, wird die Arbeit des NKP begleiten. Daneben wird der NKP für die Bearbeitung von Eingaben pro Fall eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe (ad-hoc-Gruppe) mit der notwendigen fachlichen Abstützung einbe-rufen, in welcher die von der Thematik betroffenen Bundesstellen vertreten sind. Für die Durchführung der Vermittlungsgespräche zwischen den Parteien sollen sodann vermehrt externe Mediatoren beigezogen werden.

82 SR 0.311.56

83 Vgl. www.oecd.org > A propos > Départements > Direction des affaires financières et des entreprises > Investissement international > Principes directeurs pour les entreprises mul-tinationales.

84 Neben den 34 OECD-Staaten sind dies Ägypten, Argentinien, Brasilien, Kolumbien, Lettland, Litauen, Marokko, Peru, Rumänien und Tunesien.

Die Aktualisierung der OECD-Leitsätze hat zu einer bedeutenden inhaltlichen Erweiterung geführt. Insbesondere mit dem neuen Kapitel zu den Menschenrechten wurde – gestützt auf die UNO-Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte – ein neuer internationaler Standard geschaffen. Für die Unternehmen als Adressaten der OECD-Leitsätze stellt sich in erster Linie die Frage, welche konkreten Massnahmen sie treffen müssen, um ihrer Sorgfaltspflicht zur Vermeidung von Menschenrechts-verletzungen gerecht zu werden. Die erste Priorität der OECD und der Unterzeich-nerstaaten wird es daher 2013 sein, Unternehmen bei spezifischen Fragestellungen zu unterstützen und weitere Hilfsmittel wie beispielsweise sektorspezifische Richt-linien zur Umsetzung der Leitsätze zu erarbeiten. Die OECD hat in einem ersten Schritt einen Leitfaden erarbeitet, der konkrete Vorschläge enthält, wie diese Sorg-faltspflicht beim Abbau von Edelmetallen in Konfliktgebieten ausgestaltet werden kann.

5.5 Rohstoffe und Umwelt