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Teil III: Empirische Untersuchung

8 Analyse der Ergebnisse

8.1 Indikatoren für Unternehmensveränderungen

8.1.1 Innovativität

In der vorliegenden Arbeit werden zwei Indikatoren zur Messung der Innovati-vität gebildet. Der erste Indikator „Einschätzung der InnovatiInnovati-vität“ dient der Er-fassung der Einschätzung der Befragten hinsichtlich der Innovativität des eigenen Kreditinstitutes im Vergleich zu anderen Banken der gesamten Branche. In der Befragung werden die Umfrageteilnehmer mittels einer 6-stufigen Likert-Skala nach ihrer Einschätzung zu „Im Vergleich zu anderen Banken der Branche ist die Bank sehr innovativ“ gefragt. Der zweite Indikator für Innovativität „Angebotene Maßnahmen“ bildet die tatsächliche Umsetzung der Maßnahmen zur Verein-barkeit von Beruf und Familie in den Kreditinstituten ab. Im Hintergrund der Bildung dieses Indikators für Innovativität steht die Annahme, dass innovativere Banken bereits mehr der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ, 2013b) als fortschrittlich erachteten Maßnahmen um- bzw.

eingesetzt haben als vergleichsweise weniger innovative Banken. Zur Erfassung dieses Items für Innovativität werden in der Befragung die Fragen 7 bis 9 genutzt.

Diese beinhalten die in der Bank bereits angebotenen Maßnahmen im Bereich der „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ analog der vom BMFSFJ genannten möglichen Maßnahmen (BMFSFJ, 2013a; BMFSFJ, 2012).156 Die aufgeführten Maßnahmen sind den Unterkategorien „Regelmäßige Kinderbetreuung“, „Punk-tuelle Kinderbetreuung“ und „Arbeitszeitgestaltung für Familienpflegezeiten“157 zugeordnet. In der Summe konnten maximal 26 Maßnahmen angekreuzt werden.

Zur Überprüfung der Hypothesen wird eine neue Variable gebildet. Die Variable beinhaltet die Information für jeden Teilnehmer der Umfrage, wie viele ange-botene Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie benannt werden.

Die von den Befragten ausgewählten Maßnahmen werden ausgezählt und aggre-giert. Zusammenfassend beinhaltet das Item „Einschätzung der Innovativität“

die Einschätzung der Befragten der Innovativität der eigenen Bank im Vergleich zu anderen Banken der Branche, während das Item „Angebotene Maßnahmen“

156 An dieser Stelle ist zu bemerken, dass die Möglichkeit besteht, dass die Liste der hierdurch zur Auswahl stehenden Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie unvollständig ist und es in den Kreditinstituten weitere dort angebotene Maßnahmen gibt, welche an dieser Stelle nicht genannt sind. Siehe hierzu die Dis-kussion der Innovativität in Abschnitt 9.2.2.

157 Die Auswahl dieser Kategorie für die Befragung fand vor dem Hintergrund statt, dass das Bundeskabinett im März 2011 das Familienpflegezeitgesetz beschlossen hat, welches das Ziel der besseren Möglichkeiten der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege hat.

die tatsächliche Umsetzung der Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie beinhaltet.

Hypothese 1.1: „Die Sektoren der Kreditinstitute unterscheiden sich hinsichtlich der Inno-vativität. Dabei sind sowohl die Sparkassen als auch die Kreditgenossenschaften innovati-ver als Kreditbanken.“

Hypothese 1.2: „Die Bankengruppen unterscheiden sich in ihrer Rechtsform hinsichtlich der Innovativität. Dabei sind sowohl die Rechtsformen der AdöR als auch die der eG inno-vativer als die Rechtsformen der AG oder der GmbH.“

Hypothese 1.3: „Je höher die Innovativität der eigenen Bank eingeschätzt wird, desto mehr Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie werden in den Kreditinstituten an-geboten.“

Zur Überprüfung der Hypothese 1.1 wird zunächst mittels einer varianzanalyti-schen Überprüfung die Frage „Im Vergleich zu anderen Banken der Branche ist die Bank sehr innovativ“ als abhängige Variable gewählt. Die mittlere Einschät-zung der Innovativität im Bereich der Sparkassen beträgt M = 4.10 (SD = 1.19), die der Kreditgenossenschaften M = 4.23 (SD = 0.95) und die der Kreditbanken M = 3 (SD = 1.33). Die Mittelwertsunterschiede zwischen den Gruppen sind mit F(2,90) = 7.51; p < .01 statistisch signifikant. Die Ergebnisse der t-Tests zeigt die Tabelle 18. Während bei den Sparkassen und den Kreditgenossenschaften keine signifikanten Unterschiede hinsichtlich der Selbsteinschätzung der Innovativität der eigenen Bank, verglichen mit anderen Banken der Branche bestehen, zeigt sich jedoch, dass in dieser Hinsicht ein signifikanter Unterschied zwischen den Sparkassen und den Kreditbanken, sowie den Kreditgenossenschaften und den Kreditbanken existiert. Die Innovativität der Kreditbanken verglichen mit ande-ren Banken der Branche wird von den Mitarbeitern signifikant niedriger einge-schätzt, als dies bei den Sparkassen oder den Kreditgenossenschaften der Fall ist.

Tabelle 18: Ergebnisse der p-Werte der t-Tests für die Einschätzung der Innovativität nach Sektor des Kreditinstitutes

Sparkassen

(n=48) Kreditgenossenschaften

(n=26) Kreditbanken

(n=19)

Sparkassen - 0.3208 0.0008***

Kreditgenossenschaften - 0.0004***

Kreditbanken

-Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis des erhobenen Datensatzes.

Signifikanzniveaus: *p < .05. ** p < .01. *** p < .001.

Als weiterer Indikator für Innovativität dient die Anzahl der in den Banken

„Angebotenen Maßnahmen“ zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die va-rianzanalytische Überprüfung ergibt, dass das durchschnittliche Angebot der angebotenen Maßnahmen bei den Sparkassen M = 8.04 (SD = 2.56), bei den Kreditgenossenschaften M = 7.27 (SD = 2.07) und bei den Kreditbanken M = 4.68 (SD = 2.77) beträgt. Die Berechnungen der Mittelwertsunterschiede sind mit F(2,90) = 12.53; p < .001 statistisch signifikant.

Graphisch dargestellt, lassen sich die Unterschiede in Abbildung 22 erkennen.

Während der überwiegende Teil der Kreditbanken bis zu 6 der angegebenen Maß-nahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie anbietet, bietet der Großteil der Sparkassen und Kreditgenossenschaften mindestens 6 oder mehr Maßnahmen an.

Die Ergebnisse der post-hoc durchgeführten t-Tests werden in Tabelle 19 berichtet.

Diese zeigen signifikante Unterschiede zwischen den Sparkassen und den Kredit-banken (T(65) = 4,73; p < .001). Zwischen den Kreditgenossenschaften und den Kre-ditbanken existiert ebenfalls ein signifikanter Unterschied (T(43) = 3.59; p < .001).

Abbildung 22: Angebotene Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie nach Sektor der Kreditinstitute

Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis des erhobenen Datensatzes. Die vertikalen Linien zeigen die Mittelwerte der Gruppen an.

Tabelle 19: Ergebnisse der p-Werte der t-Tests für die Angebotenen Maßnahmen nach Sektor des Kreditinstitutes

Sparkassen

(n=48) Kreditgenossenschaften

(n=26) Kreditbanken

(n=19)

Sparkassen - 0.0953 0.0001***

Kreditgenossenschaften - 0.0004***

Kreditbanken

-Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis des erhobenen Datensatzes.

Signifikanzniveaus: *p < .05. ** p < .01. *** p < .001.

In einem nächsten Schritt wurde zur Beantwortung der Hypothese 1.2 untersucht, ob Mittelwertsunterschiede zwischen der abhängigen Variable „Einschätzung der Innovativität“ und der unabhängigen Variable „Rechtsform der Kreditinstitute“

existieren. Die varianzanalytische Überprüfung ergibt, dass die durchschnittliche Innovativität bei den AdöRs M = 4.16 (SD = 1.19), bei den eGs M = 4.2 (SD = 0.96), bei den AGs M = 3.08 (SD = 1.61), bei den GmbHs M = 3.14 (SD = 1.35) und bei den Sonstigen M = 3.91 (SD = 0.94) beträgt. Die Mittelwertsunterschiede sind mit F(4,88) = 3.19; p < .05 statistisch signifikant. Die Ergebnisse der t-Tests in Tabelle 20 zeigen signifikante Unterschiede der „Einschätzung der Innovativität“ zwischen den AdöRs, und den Rechtsformen der Kreditbanken (in Form der AG und der GmbH). Die signifikanten Unterschiede sind ebenso zwischen den eGs und den Rechtsformen der Kreditbanken (AG und GmbH) festzustellen.

Tabelle 20: Ergebnisse der p-Werte der t-Tests für die Einschätzung der Innovativität nach Rechtsform

AdöR

(n=37) eG (n=25) AG (n=13) GmbH

(n=7) Sonstige (n=11)

AdöR - 0.4475 0.0066** 0.0240* 0.2609

eG - 0.0051** 0.0124* 0.2025

AG - 0.4637 0.0727

GmbH - 0.0866

Sonstige

-Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis des erhobenen Datensatzes.

Signifikanzniveaus: *p < .05. ** p < .01. *** p < .001

Die varianzanalytische Überprüfung der Mittelwertsunterschiede zwischen den „Angebotenen Maßnahmen“ zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie und der „Rechtsform der Kreditinstitute“ zeigt die durchschnittliche Anzahl angebotener Maßnahmen bei den AdöRs M = 8.14 (SD = 2.15), bei den eGs M = 7.16 (SD = 2.03), bei den AGs M = 6.92 (SD = 4.09), bei den GmbHs M = 3.57 (SD = 1.72) und bei den Sonstigen M = 6.27 (SD = 2.97) beträgt. Die Mittelwertsunterschiede sind mit F(4,88) = 5.18; p < .001 signifikant. Tabelle 21 zeigt die Ergebnisse der p-Werte der t-Tests für die angebotenen Maßnah-men nach Rechtsform. Eine graphische Darstellung der Unterschiede zeigt Abbildung 23.

Tabelle 21: Ergebnisse der p-Werte der t-Tests für die angebotenen Maßnahmen nach Rechtsform

AdöR

(n=37) eG (n=25) AG (n=13) GmbH

(n=7) Sonstige (n=11)

AdöR - 0.0393* 0.0902 0.0001*** 0.0128*

eG - 0.4059 0.0001*** 0.1519

AG - 0.0275* 0.3329

GmbH - 0.0226*

Sonstige

-Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis des erhobenen Datensatzes.

Signifikanzniveaus: *p < .05. ** p < .01. *** p < .001.

Nachfolgend wird untersucht, inwiefern ein Zusammenhang der Items „Ein-schätzung der Innovativität“ und „Angebotene Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ besteht (Hypothese 1.3). Hierzu werden die Varia-blen „Einschätzung der Innovativität“ und „Angebotene Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ korreliert. Der Korrelationskoeffizient zwischen diesen beiden Variablen beträgt r = .28. Der p-Wert des Korrelations-koeffizienten bestätigt mit p < .01 eine statistisch signifikante Beziehung beider Variablen. Somit besteht ein positiver linearer Zusammenhang zwischen den beiden Merkmalen.

Abbildung 23: Angebotene Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie nach Rechtsform der Kreditinstitute

Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis des erhobenen Datensatzes. Die vertikalen Linien zeigen die Mittelwerte der Gruppen an.

Bei Betrachtung der Ergebnisse der in Hypothese 1.1 angenommenen Unter-schiede zwischen dem „Sektor der Kreditinstitute“ und der Innovativität sind die Ergebnisse hypothesenkonform. Sowohl die Sparkassen als auch die Kreditgenos-senschaften werden innovativer eingeschätzt als die Kreditbanken. Diese bieten zudem auch mehr Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie an als die Kreditbanken. Die Hypothese wird angenommen.

Die Überprüfung der Hypothese 1.2 bestätigt diese nur zum Teil. Die Ergebnis-se bestätigen die Annahme, dass sich die beiden Gruppen nach ihrer Rechtsform in der Innovativität unterscheiden. Die Annahme, dass die Rechtsformen der AdöR und der eG innovativer sind, als die Rechtsformen der Kreditbanken (AG und GmbH), ist nur teilweise hypothesenkonform. Hinsichtlich der „Einschät-zung der Innovativität“ wird die Annahme bestätigt. Die Rechtsformen der AdöR und der eG unterscheiden sich signifikant von den Rechtsformen der AG und der GmbH in der „Einschätzung der Innovativität“. Hinsichtlich des zweiten Items für Innovativität, den „Angebotenen Maßnahmen“ zur Vereinbarkeit von Beruf

und Familie entsprechen die dargestellten Unterschiede zwischen den „Angebo-tenen Maßnahmen“ und dem „Sektor der Kreditinstitute“ sowie der „Rechtsform der Kreditinstitute“ nur teilweise der Hypothese. Es bestehen signifikante Unter-schiede zwischen der Rechtsform der GmbH und den AdöR, sowie den eG. Die vermuteten Unterschiede der „Angebotenen Maßnahmen“ zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie zwischen den Rechtsformen AdöR sowie den eG und den AG werden nicht bestätigt.

Der vermutete Zusammenhang zwischen der „Einschätzung der Innovativität“

und den tatsächlich „Angebotenen Maßnahmen“ in Hypothese 1.3 wird bestätigt.

Je höher die Innovativität der eigenen Bank eingeschätzt wird, desto mehr Maß-nahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie werden in den Kreditinstituten angeboten.