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Angebot der Partnermonate in den Kreditinstituten vor der

Teil III: Empirische Untersuchung

8 Analyse der Ergebnisse

8.4 Indikatoren der Umsetzung der Vereinbarkeit von

8.4.1 Angebot der Partnermonate in den Kreditinstituten vor der

Der Indikator „Angebot vor dem Stichtag“ dient der Beantwortung der Frage, in-wiefern Kreditinstitute schon vor der gesetzlichen Einführung der Partnermonate erweiterte Möglichkeiten der Elternzeit angeboten haben. In der Befragung wurde die Umfrageteilnehmer unter Frage 12 mittels einer kategorialen (dichotomen) Antwortskala nach ihrer Einschätzung zu der folgenden Aussage befragt: „Zum 01.01.2007 wurden mit dem Elterngeld auch die sogenannten „Partnermonate“

eingeführt. Dabei hat der Partner zu den 12 Monaten Elterngeld des Antragstellers Anspruch auf 2 weitere Monate. Hat Ihre Bank bereits vor diesem Stichtag die Partnermonate (bezahlt oder unbezahlt) für tarifangestellte männliche Mitarbei-ter aktiv angeboten?“.

Hypothese 14.1: „Es existiert ein Zusammenhang zwischen dem Angebot der Partnermo-nate schon vor der gesetzlichen Einführung und dem Sektor der Kreditinstitute.“

Hypothese 14.2: „Es existieren Unterschiede zwischen dem Angebot der Partnermonate vor dem Stichtag und der Innovativität. Die Kreditinstitute, welche die Möglichkeit der

Partnermonate bereits vor der gesetzlichen Einführung angeboten haben, sind auch inno-vativer als Kreditinstitute, die das Angebot nicht gemacht haben.“

Hypothese 14.3: „Es existieren Unterschiede zwischen dem Angebot der Partnermonate vor dem Stichtag und der Flexibilität. Die Kreditinstitute, welche die Möglichkeit der Partner-monate bereits vor der gesetzlichen Einführung angeboten haben, sind auch fl exibler als Kreditinstitute, die das Angebot nicht gemacht haben.“

Hypothese 14.4: „Es existieren Unterschiede zwischen dem Angebot der Partnermonate vor dem Stichtag und der Nutzung der Kommunikations- und Informationswege. Die Kre-ditinstitute, welche die Möglichkeit der Partnermonate bereits vor der gesetzlichen Ein-führung angeboten haben, nutzen mehr Wege der Kommunikation und Information als Kreditinstitute, die das Angebot nicht gemacht haben.“

Zur Beantwortung der Hypothese 14.1 erfolgt zunächst eine deskriptive Darstel-lung des Angebotes der Partnermonate schon vor der gesetzlichen Einführung.

Die Abbildung 42 zeigt, inwiefern die Kreditinstitute bereits vor der gesetzlichen Einführung Partnermonate angeboten haben. Mit rund 33 Prozent haben fast doppelt so viele Sparkassen verglichen mit den Kreditbanken den Mitarbeitern das Angebot der Partnermonate vor der gesetzlichen Einführung gemacht. Mit rund 28,6 Prozent liegen die Kreditgenossenschaft en mit 5 Prozent Unterschied nahe an der Quote der Sparkassen. Die Ergebnisse der Überprüfung weisen einen schwachen Zusammenhang auf (Cramer´s V = .14).

Abbildung 42: Angebot der Partnermonate vor dem Stichtag 01.01.2007 33,33

28,57

16,67

0 5 10 15 20 25 30 35

Sparkassen Kreditgenossenschaften Kreditbanken

Prozent

Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis des erhobenen Datensatzes.

Eine varianzanalytische Überprüfung der Hypothesen 14.2, 14.3 und 14.4 dient der Beantwortung der Frage, inwiefern Unterschiede zwischen dem „Angebot vor dem Stichtag“ und der Items für Innovativität, Flexibilität, sowie Kommuni-kations- und Informationswege existieren. Bei der Überprüfung der Hypothese 14.2 ergibt der t-Test einen signifi kanten Unterschied zwischen der Einschätzung der Innovativität und dem Angebot der Partnermonate vor der gesetzlichen Ein-führung (M = 4.25), sowie des nicht erfolgten bankseitigen Angebotes (M = 3.73) in den Kreditinstituten T(82) = -1.78; p > .05. Abbildung 43 zeigt grafi sch einen Vergleich der Mittelwerte.

Abbildung 43: Mittelwertsunterschiede des Angebotes der Partnermonate schon vor dem Stichtag und der Einschätzung der Innovativität

3,73

4,25

3,40 3,50 3,60 3,70 3,80 3,90 4,00 4,10 4,20 4,30

keinAngebot Angebot

Mittelwerte

Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis des erhobenen Datensatzes.

In einem nächsten Schritt wurde untersucht, ob Mittelwertsunterschiede zwi-schen dem „Angebot vor dem Stichtag“ und den „Angebotenen Maßnahmen“

zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie bestehen. Der t-Test ergibt einen nicht signifi kanten Unterschied zwischen dem Angebot der Maßnahmen zur Verein-barkeit von Beruf und Familie und dem Angebot der Partnermonate vor der gesetzlichen Einführung (M = 7.75), sowie des nicht erfolgten bankseitigen An-gebotes (M = 6.63) in den Kreditinstituten T(82) = -1.66; p = .05. Abbildung 44 zeigt den grafi schen Vergleich der Mittelwerte.

Abbildung 44: Mittelwertsunterschiede des Angebotes der Partnermonate schon vor dem Stichtag und dem Angebot der Maßnahmen

6,63

kein Angebot Angebot

Mittelwerte

Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis des erhobenen Datensatzes.

Die Untersuchung der Unterschiede zwischen dem Angebot der Partnermonate vor dem Stichtag und der Flexibilität (Hypothese 14.3) zeigt folgendes Ergebnis:

Der t-Test zeigt einen nicht signifi kanten Unterschied zwischen der Einschätzung der Flexibilität und dem Angebot der Partnermonate vor dem Stichtag (M = 4.38), sowie des nicht erfolgten bankseitigen Angebotes (M = 4.03) in den Kreditins-tituten T(82) = -1.17; p = .12. Abbildung 45 zeigt grafi sch einen Vergleich der Mittelwerte.

Abbildung 45: Mittelwertsunterschiede des Angebotes der Partnermonate und der Einschätzung der Flexibilität

Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis des erhobenen Datensatzes.

Die Betrachtung der Mittelwertsunterschiede des „Angebotes vor dem Stichtag“

und der „Nutzung der Kommunikations- und Informationswege“ zeigt, dass die durchschnittliche Nutzung der Kommunikations- und Informationswege im Bereich der angebotenen Partnermonate M = 5.88 (SD = 0.69) beträgt, die bei einem nicht erfolgten Angebot der Partnermonate M = 4.73 (SD = 0.37). Die Mittelwertsunterschiede zwischen den Gruppen sind mit T(82) = -1.55; p = .06.

statistisch nicht signifikant.

Zusammengefasst zeigen die Ergebnisse der Betrachtung der Hypothese 14.1 sowohl deskriptiv, als auch statistisch Unterschiede zwischen den Bankengruppen im Angebot der Partnermonate vor der gesetzlichen Einführung. Die Hypothese kann somit angenommen werden.

Hinsichtlich der Überprüfung vermuteter Unterschiede zwischen dem „An-gebot vor dem Stichtag“ und der Items für Innovativität sind die Ergebnisse nur teilweise hypothesenkonform. Es bestehen signifikante Unterschiede zwischen dem „Angebot vor dem Stichtag“ und der „Einschätzung der Innovativität“. Es können jedoch keine Unterschiede zwischen dem „Angebot vor dem Stichtag“

und den „Angebotenen Maßnahmen“ zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie bestätigt werden. Die Hypothese 14.2 wird nur teilweise angenommen.

Bei Betrachtung der Ergebnisse der Überprüfung der Hypothesen 14.3 und 14.4 sind diese nicht hypothesenkonform. Es existieren keine nachweisbaren Un-terschiede zwischen dem „Angebot der Partnermonate“ vor dem Stichtag und der

„Einschätzung der Flexibilität“, sowie der Anzahl der genutzten „Kommunika-tions- und Informationswege“. Die Hypothesen 14.3 und 14.4 werden verworfen.

8.4.2 Erstmalige Wahrnehmung der Partnermonate in den