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Indikatoren für Monitoring und Evaluierung Betriebe und Beschäftigte in Technologiezentren

Förderung von technologie- und innovationsorientierten Unternehmungen

8. Indikatoren für Monitoring und Evaluierung Betriebe und Beschäftigte in Technologiezentren

Antrag auf Anerkennung eines Fachhochschul-Studienganges muß dem Fachhochschulstudiengesetz entsprechen

Der Fachhochschul-Studiengang, der der regionalen Strukturverbesserung dient, ist kohärent mit dem regionalen Landesentwicklungsprogramm und den Prioritätsachsen des Programm-planungsdokuments

Das Vorhaben hat regionale und überregionale, internationale Bedeutung

Die Berücksichtigung bestehender Fachhochschul-Studienangebote hat zu erfolgen 6. Förderungsempfänger

Trägergesellschaften (Technologie-, Technologietransfer-, Gründerzentren, Fachhochschulen) 7. Nationale Kofinanzierung

Land: WIFÖG

Land Burgenland

Bgld. Arbeitnehmerförderungsgesetz Bund: RIF

ERP-Infrastrukturprogramm

8. Indikatoren für Monitoring und Evaluierung Betriebe und Beschäftigte in Technologiezentren Studenten in Fachhochschulen

Siehe auch Punkt 2: Allgemeine Ziele 9. Finanzierung der Maßnahme

Maßnahme

EU Beteiligung Nationale öffentliche

10. Zuständige Stellen für i) Koordinierung und ii) Implementierung Regionalmanagement Burgenland Ges.m.b.H.

WiBAG, Land Burgenland, ERP-Fonds, BM für öffentliche Wirtschaft und Verkehr 11. Räumlicher Geltungsbereich

Gesamtes Förderungsgebiet 12. Zeitlicher Geltungsbereich 1995-1999

13. Auswirkungen auf die Umwelt

Keine relevanten, direkten Umweltwirkungen zu erwarten.

Maßnahme 2.4

Betrieb von Technologie- und Technologietransferzentren auf Basis einer Regionalisierungsstrategie

Beschreibung der Maßnahme

Förderung der Verbindungen zwischen Ausbildungsstätten, Fachhochschulen und

Unternehmen. Kooperation mit diversen nationalen und internationalen Forschungsinstituten sowie mit den burgenländischen Bildungseinrichtungen (Fachhochschulen, Höhere Technische Lehranstalten); Vermittlung, Aufbereitung und Beratung in Angelegenheiten des

Technologietransfers, Aufbau von Gründerzentren.

Allgemeine Ziele

Starthilfe für technologieorientierte Neugründer sowie technologieorientierte Entwicklungsmöglichkeit für bestehende Unternehmungen

Leichterer und schnellerer Zugang für KMU zu Sachkenntnis und modernem Forschungs-Know-How und zu qualifizierten Arbeitskräften

Beschäftigungsmöglichkeit für qualifiziertes Personal in der Region

Anziehung und Konzentration innovativer und technologieorientierter Unternehmungen stimuliert die Technologieentwicklung in verschiedenste Richtungen

3. Förderbare Kosten

Personalkosten sowie immaterielle Kosten (Kosten für im Zusammenhang mit dem Projekt stehenden Expertisen und externen Qualifizierungsmaßnahmen)

Förderungshöhe

Die Förderungshöhe beträgt bis zu 70 % der förderbaren Kosten.

Selektionskriterien

Hebung des technologischen Standards

Schaffung dauerhafter hochqualifizierter Arbeitsplätze Synergieeffekte mit Ausbildung und regionaler Wirtschaft Integrationsfähigkeit in lokale Gegebenheiten

Förderungsempfänger

Einrichtungen im Bereich Forschung und Entwicklung Nationale Kofinanzierung

Land: WIFÖG Bund: ITF/FFF, FFF

Indikatoren für Monitoring und Evaluierung Betriebe und Beschäftigte in Technologiezentren Studenten in Fachhochschulen

Siehe auch Liste ESF Indikatoren in Kapitel 2

9. Finanzierung der Maßnahme

Maßnahme

Gesamt- kosten

Gesamte öffentliche

Ausgaben

% der Gesamt-

Kosten

EU Beteiligung Nationale öffentliche

Mittel

Private Mittel

EIB Anleihe Gesamt EFRE ESF EAGFI,

2.4 1,50 1,00 66,7 % 0,50 0,50 0,50 0,50

10. Zuständige Stellen für i) Koordinierung und ii) Implementierung Regionalmanagement Burgenland Ges.m.b.H.

WiBAG, FFF, BM für wirtschaftliche Angelegenheiten 11. Räumlicher Geltungsbereich

Gesamtes Förderungsgebiet 12. Zeitlicher Geltungsbereich 1995-1999

13. Auswirkungen auf die Umwelt

Keine direkten Umweltwirkungen zu erwarten.

Maßnahme 2.5

Ausbildung von Arbeitslosen mit Aussicht auf Arbeitsstellen in F&E und Technologie und von Jungunternehmern im F&E-Geschäft

Beschreibung der Maßnahme

Schulabgänger von Technischen Lehranstalten und von Fachhochschulen sowie von Universitäten werden im Hinblick auf praxisorientierte Arbeit in Technologiezentren oder ähnlichen Einrichtungen aus- und weitergebildet.

Allgemeine Ziele

Starthilfe für technologieorientierte Neugründer sowie technologieorientierte Entwicklungsmöglichkeit für bestehende Unternehmungen

Leichterer und schnellerer Zugang für KMU zu Sachkenntnis und modernem Forschungs-Know-How und zu qualifizierten Arbeitskräften

Beschäftigungsmöglichkeit für qualifiziertes Personal in der Region Technologie- bzw. Gründerzentren mit einer Gesamtfläche von 10.000 m2 Zirka 60 Unternehmen mit ca. 300 Beschäftigten

Anziehung und Konzentration innovativer und technologieorientierter Unternehmungen stimuliert die Technologieentwicklung in verschiedene Richtungen

Entstehen einer wettbewerbsbeständigen Wirtschaftsstruktur mit zukunftssicheren Arbeitsplätzen

Verbessertes Arbeitskräfteangebot in höher qualifizierten technischen Berufen 3. Förderbare Kosten

Personalkosten,

Qualifizierungsmaßnahmen,

internationale Forschungs- und Bildungskooperationen, Publikations- und Patentkosten.

Förderungshöhe

Die Förderhöhe beträgt bis zu 5/6 der förderbaren Kosten.

Eine vergleichbare Maßnahme gibt es derzeit im Burgenland nicht.

Selektionskriterien

Schaffung dauerhafter qualifizierter Arbeitsplätze in KMU

Synergieeffekte im Hinblick auf einen Technologiesprung der regionalen Wirtschaft 6. Förderungsempfänger

Innovative und technologieorientierte Zentren und Unternehmen

Nationale Kofinanzierung Land: WIFÖG

Bund: ITF/FFF,1-1-1-

Indikator für Monitoring und Evaluierung Zahl der ausgebildeten Personen

Siehe auch Liste ESF Indikatoren in Kapitel 2 9. Finanzierung der Maßnahme

Maßnahme

Gesamt- kosten

Gesamte öffentliche Ausgaben

% der Gesamt-

Kosten

EU Beteiligung Nationale öffentliche

Mittel

Private Mittel

EIB Anleihe Gesamt EFRE ESF EAGFL

2.5 6,00 5,00 83,3 % 2,50 2,50 2,50 1,00

10. Zuständige Stellen für i) Koordinierung und Implementierung Regionalmanagement Burgenland Ges.m.b.H.

WiBAG, BM für wirtschaftliche Angelegenheiten, FFF 11. Räumlicher Geltungsbereich

Gesamtes Förderungsgebiet 12. Zeitlicher Geltungsbereich 1995-1999

13. Auswirkungen auf die Umwelt

Keine direkten Umweltwirkungen zu erwarten.

Maßnahme 3.1

Ausbau und Verbesserung des touristischen Angebotes

1. Beschreibung der Maßnahme

Ausbau und Verbesserung des Beherbergungs-, Verpflegungs- und Freizeitangebotes Errichtung von profilierten und spezialisierten neuen Leitbetrieben in den Thermenregionen (Schwerpunkte im Gesundheits-, Sport- und Erholungsbereich), insbesondere in

Lutzmannsburg (5 - 6 Hotels mit insgesamt ca. 350 Betten) und in Stegersbach (Golfprojekt, Thermalprojekt mit 2 Hotels mit insgesamt ca. 700 Betten)

Qualitätsverbesserung und Ausbau von bestehenden Beherbergungskapazitäten Ausbau von Thermal-, Sport- und Freizeiteinrichtungen

Modernisierung und Rationalisierung im Gastronomiebereich 2. Allgemeine Ziele

Verbesserung des qualitativen und quantitativen Angebotes der touristischen Betriebe Schaffung von neuen, profilierten und wettbewerbsgerechten Angeboten im Gesundheits-und Erholungs- sowie Sport- Gesundheits-und Freizeitbereich

Die maßvolle und zielorientierte Tourismusentwicklung soll die Wettbewerbsfähigkeit sichern und ausbauen

Stärkung des wirtschaftlichen Potentials, Steigerung des Lebensstandards und der Lebensqualität der ansässigen Bevölkerung und qualitative Verbesserung des Tourismus auch im Umweltbereich

Das Beherbergungs- und Verpflegungsangebot sowie das Angebot an touristischen Sport-und Freizeiteinrichtungen soll auf einen deutlich höheren Ausstattungsstandard gebracht werden und durch neue, profilierte und wettbewerbsgerechte Angebote ergänzt werden Die Differenzierung und Diversifizierung des touristischen Angebotes und die Errichtung von Ganzjahresbetrieben soll zur Schaffung attraktiver, sicherer und vielfältiger

Arbeitsplätze beitragen und das Image der Arbeitsplätze steigern

Sicherung und langfristige Erhaltung intakter und geeigneter Natur- und Kulturlandschaften durch eine umweltgerechte, regional- und ortstypische Gestaltung und Strukturierung der touristischen Angebote

3. Förderbare Kosten