Förderung von technologie- und innovationsorientierten Unternehmungen
13. Auswirkungen auf die Umwelt posititv:
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Förderungsempfänger
Personen, Personengesellschaften sowie Erwerbsgesellschaften im Bereich der
Tourismuswirtschaft, Nationalpark- und Naturparkverwaltungen, Sondergesellschaften.
Nationale Kofinanzierung Land: WIFÖG
Bund: ERP-Tourismusprogramm
BM für wirtschaftliche Angelegenheiten
(TOP-Tourismusförderung, Tourismus-Infrastruktur-Förderung) BM für Arbeit und Soziales (AMFG)
BÜRGES
Indikatoren für Monitoring und Evaluierung Auslastung der Beherbergungsbetriebe
Wertschöpfung der Gaststätten- und Beherbergungsbetriebe 9. Finanzierung der Maßnahme
Maßnahme
EU Beteiligung Nationale öffentliche
10. Zuständige Stellen für i) Koordinierung und ii) Implementierung Regionalmanagement Burgenland Ges.m.b.H.
WiBAG, ERP-Fonds, BÜRGES, BM für wirtschaftliche Angelegenheiten, BM für Arbeit und Soziales
11. Räumlicher Geltungsbereich Gesamtes Förderungsgebiet 12. Zeitlicher Geltungsbereich 1995-1999
13. Auswirkungen auf die Umwelt posititv:
Entlastung von Teilräumen durch Lenkung touristischer Aktivitäten Reduktion spezifischer Umweltbelastungen
negativ:
Zunahme der Flächenversiegelung bei Neuanlagen Lokale Zunahme von Umweltbelastungen
Verringerung der Biodiversität bei großflächigen Freizeitanlagen
1 -
Maßnahme 3.3
Ausbau von touristischen Organisationsstrukturen
1. Beschreibung der Maßnahme
Auf- und Ausbau eines umfassenden Burgenland-Informationssystems
Ausbau und Stärkung einer eigenständig agierenden Vermarktungsorganisation Förderung der Imagewerbung (z.B. Werbemittel, Messebeteiligungen)
2. Allgemeine Ziele
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit durch die Schaffung marktgerechter
Organisationsstrukturen (Errichtung einer Incomingorganisation, um das burgenländische Tourismusangebot professioneller, nachfrageorientierter vermarkten zu können)
Stärkung der Marktposition durch Anschluß an internationale touristische Informations- und Buchungssysteme (Ankoppelung des österreichweiten Tourismus-Informationssystems mit Vernetzung zu Orten und Regionen)
Verringerung des Anteiles der Ein-Saison Betriebe durch generelle Förderung neuer touristischer Leistungspakete
Stärkung und Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit
Förderung der Zusammenarbeit aller direkt und indirekt mit dem Tourismus zusammenhängenden Angebotsträger
Intensivierung der Kooperation aller Tourismusorganisationsebenen Förderung der Verkaufsarbeit für bestehende und neue Angebotsbereiche 3. Förderbare Kosten
Beratungskosten, Hard- und Software,
Personal- und Schulungskosten,
regionale und betriebliche Imagewerbung, Marketingkosten.
Förderbar sind nur Kosten entsprechend den angeführten Richtlinien und soweit sie nach den Strukturfondsbestimmungen förderfähig sind.
Förderungshöhe
Die Förderungshöhe beträgt bis zu 100 % der förderbaren Kosten.
Selektionskriterien
Erschließung neuer Tourismusmärkte
Verstärkte Vermarktung des touristischen Angebotes Verbesserte Koordination touristischer Aktivitäten Verstärkung von Tourismusentwicklungsinitiativen 6. Förderungsempfänger
Tourismusunternehmen, Tourismusorganisationen, Gemeinden, Freizeitinfrastrukturanbieter, Nationalpark- und Naturparkverwaltungen.
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Nationale Kofinanzierung Land: WIFÖG, Land Burgenland
Bund: BM für wirtschaftliche Angelegenheiten
(TOP-Tourismusförderung, Tourismus-Infrastruktur-Förderung, Tourismus-Software- und Kooperations-Förderung, Tourismus-Marketing-Förderung)
BÜRGES
Indikatoren für Monitoring und Evaluierung Auslastung der Beherbergungsbetriebe
Wertschöpfung der Gaststätten- und Beherbergungsbetriebe 9. Finanzierung der Maßnahme
NIal1nalline
Gesamt- kosten
Gesamte öffentliche
Ausgaben
% der.
Gesamt- Kosten
EU Beteiligung Nationale öffentliche Mittel
Private Mittel
EIB Anleihe Gesamt EFRE ESI, EAGFL
3.3 2,10 1.32 62,9% 0,66 0,66 0,66 0,78
10. Zuständige Stellen für i) Koordinierung und ii) Implementierung Regionalmanagement Burgenland Ges.m.b.H.
WiBAG, Land Burgenland, BÜRGES, BM für wirtschaftliche Angelegenheiten 11. Räumlicher Geltungsbereich
Gesamtes Förderungsgebiet 12. Zeitlicher Geltungsbereich 1995-1999
13. Auswirkungen auf die Umwelt
Keine direkten Umweltwirkungen zu erwarten.
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Maßnahme 3.4
Kulturelle Maßnahmen in direkter Verbindung zur Tourismusförderung
1. Beschreibung der Maßnahme
Ausbau des touristischen Kulturangebotes als Basis für eine mittel- und langfristige Tourismusentwicklung, insbesondere Kulturviertel Eisenstadt im Zusammenhang mit Joseph Haydn.
Verbesserung, Ausbau, trendgerechte touristische Nutzung und Vermarktung der Kulturdenkmäler.
2. Allgemeine Ziele
Bewahrung und Stärkung der örtlichen, regionalen und landesweiten Identität und Sicherstellung der Originalität und Ursprünglichkeit bei gleichzeitiger Einbindung der kulturellen Ressourcen zur Schaffung neuer innovativer Angebote im Tourismusbereich Stärkung und Bereicherung des touristischen Gesamtangebotes
Veränderung der Gästestruktur und breitere Streuung der Herkunftsmärkte Steigerung der Lebensqualität der ansässigen Bevölkerung
3. Förderbare Kosten
Investitionskosten zur Erhaltung des kulturellen Erbes und zur Verbesserung der kulturellen Infrastruktur (insbesondere Denkmalpflege, Baukosten und Einrichtungen).
Förderbar sind nur Kosten entsprechend den angeführten Richtlinien und soweit sie nach den Strukturfondsbestimmungen förderfähig sind.
Förderungshöhe
Die Förderungshöhe beträgt bis zu 100 % der förderbaren Investitionskosten.
Selektionskriterien:
Effizienz der Nutzung der kulturellen Vielfalt des Kulturangebotes Neuorientierung und Verbesserung des Kulturtourismus
Förderungsempfänger
Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Kultur- und Bildungsvereine, Stiftungen.
Nationale Kofinanzierung
Land: Burgenländisches Kulturförderungsgesetz Bund: BM für Wissenschaft und Forschung
BM für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten Indikator für Monitoring und Evaluierung
Anzahl von Ausstellungs- und Museumsbesuchern
9. Finanzierung der Maßnahme
\ I a ß na hm e
Gesamt- kosten
Gesamte öffentliche
Ausgaben
% der Gesamt-
Kosten
EU Beteiligung Nationale öffentliche Mittel
Private Mittel
EIB Anleihe Gesamt EFRE ESF EAGFL
3.4 11,24 9,68 86,1 % 3,97 3.97 5,71 1,56
10. Zuständige Stellen für i) Koordination und ii) Implementierung Regionalmanagement Burgenland Ges.m.b.H.
Land Burgenland, BM für Wissenschaft und Forschung, BM für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten
11. Räumlicher Geltungsbereich Gesamtes Förderungsgebiet 12. Zeitlicher Geltungsbereich 1995-1999
13. Auswirkungen auf die Umwelt positiv:
Sicherung von Kulturdenkmälern
Maßnahme 3.5
Prioritätsunterstützende Infrastruktureinrichtungen
1. Beschreibung der Maßnahme
Projektierung und Realisierung von regionalen und überregionalen öffentlichen Infrastruktureinrichtungen, die in direktem Zusammenhang mit der Errichtung von touristischen Leitbetrieben stehen, wie z.B. im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserreinigung.
Schlüsselmaßnahme für den touristischen Bereich ist insbesondere die Reinhaltung des Neusiedler Sees sowie die Sicherstellung der Wasserversorgung für zu installierende Leitbetriebe.
2. Allgemeine Ziele
Unterstützung privater Initiativen durch öffentliche Investitionen
Erschließung von Leitprojekten durch erforderliche öffentliche Infrastruktur
Langfristige Sicherung der Wasserqualität und des Ökosystems des Neusiedler Sees Sicherstellung der Wasserversorgung für die Thermen- und Gesundheitsregionen Bad Tatzmannsdorf und Stegersbach, touristischer Ausbau des Unteren Pinkatals
Erhaltung der Hauptattraktion Neusiedler See für das Tourismusangebot des Burgenlandes 3. Förderbare Kosten
Baukosten
Immaterielle Kosten (Kosten für im Zusammenhang mit dem Projekt stehende Expertisen) Förderbar sind nur Kosten entsprechend den angeführten Richtlinien und soweit sie nach den Strukturfondsbestimmungen förderfähig sind..
Förderungshöhe
Die Förderungshöhe beträgt bis zu 100 % der förderbaren Investitionskosten.
Selektionskriterium
Effizienz des Beitrags zur Realisierung von im Rahmen dieses Programmes geförderten Projekten.
Förderungsempfänger
Betreiber von Versorgungs- bzw. Entsorgungseinrichtungen Nationale Kofinanzierung
Land: WIFÖG
Burgenländisches Gemeinde-Investitionsfondsgesetz Burgenländische Gemeinde-Infrastrukturförderung
Bund: BM für Umwelt (UFG 1993) sowie Österreichische Kommunalkredit AG
Bundesgesetz über die Förderung des Wasserbaus aus Bundesmittel (Wasserbauten- förderungsgesetz - WBFG 1985)
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8. Indikatoren für Monitoring und Evaluierung