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Auswirkungen auf die Umwelt posititv:

Förderung von technologie- und innovationsorientierten Unternehmungen

13. Auswirkungen auf die Umwelt posititv:

Förderungsempfänger

Personen, Personengesellschaften sowie Erwerbsgesellschaften im Bereich der

Tourismuswirtschaft, Nationalpark- und Naturparkverwaltungen, Sondergesellschaften.

Nationale Kofinanzierung Land: WIFÖG

Bund: ERP-Tourismusprogramm

BM für wirtschaftliche Angelegenheiten

(TOP-Tourismusförderung, Tourismus-Infrastruktur-Förderung) BM für Arbeit und Soziales (AMFG)

BÜRGES

Indikatoren für Monitoring und Evaluierung Auslastung der Beherbergungsbetriebe

Wertschöpfung der Gaststätten- und Beherbergungsbetriebe 9. Finanzierung der Maßnahme

Maßnahme

EU Beteiligung Nationale öffentliche

10. Zuständige Stellen für i) Koordinierung und ii) Implementierung Regionalmanagement Burgenland Ges.m.b.H.

WiBAG, ERP-Fonds, BÜRGES, BM für wirtschaftliche Angelegenheiten, BM für Arbeit und Soziales

11. Räumlicher Geltungsbereich Gesamtes Förderungsgebiet 12. Zeitlicher Geltungsbereich 1995-1999

13. Auswirkungen auf die Umwelt posititv:

Entlastung von Teilräumen durch Lenkung touristischer Aktivitäten Reduktion spezifischer Umweltbelastungen

negativ:

Zunahme der Flächenversiegelung bei Neuanlagen Lokale Zunahme von Umweltbelastungen

Verringerung der Biodiversität bei großflächigen Freizeitanlagen

1 -

Maßnahme 3.3

Ausbau von touristischen Organisationsstrukturen

1. Beschreibung der Maßnahme

Auf- und Ausbau eines umfassenden Burgenland-Informationssystems

Ausbau und Stärkung einer eigenständig agierenden Vermarktungsorganisation Förderung der Imagewerbung (z.B. Werbemittel, Messebeteiligungen)

2. Allgemeine Ziele

Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit durch die Schaffung marktgerechter

Organisationsstrukturen (Errichtung einer Incomingorganisation, um das burgenländische Tourismusangebot professioneller, nachfrageorientierter vermarkten zu können)

Stärkung der Marktposition durch Anschluß an internationale touristische Informations- und Buchungssysteme (Ankoppelung des österreichweiten Tourismus-Informationssystems mit Vernetzung zu Orten und Regionen)

Verringerung des Anteiles der Ein-Saison Betriebe durch generelle Förderung neuer touristischer Leistungspakete

Stärkung und Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit

Förderung der Zusammenarbeit aller direkt und indirekt mit dem Tourismus zusammenhängenden Angebotsträger

Intensivierung der Kooperation aller Tourismusorganisationsebenen Förderung der Verkaufsarbeit für bestehende und neue Angebotsbereiche 3. Förderbare Kosten

Beratungskosten, Hard- und Software,

Personal- und Schulungskosten,

regionale und betriebliche Imagewerbung, Marketingkosten.

Förderbar sind nur Kosten entsprechend den angeführten Richtlinien und soweit sie nach den Strukturfondsbestimmungen förderfähig sind.

Förderungshöhe

Die Förderungshöhe beträgt bis zu 100 % der förderbaren Kosten.

Selektionskriterien

Erschließung neuer Tourismusmärkte

Verstärkte Vermarktung des touristischen Angebotes Verbesserte Koordination touristischer Aktivitäten Verstärkung von Tourismusentwicklungsinitiativen 6. Förderungsempfänger

Tourismusunternehmen, Tourismusorganisationen, Gemeinden, Freizeitinfrastrukturanbieter, Nationalpark- und Naturparkverwaltungen.

Nationale Kofinanzierung Land: WIFÖG, Land Burgenland

Bund: BM für wirtschaftliche Angelegenheiten

(TOP-Tourismusförderung, Tourismus-Infrastruktur-Förderung, Tourismus-Software- und Kooperations-Förderung, Tourismus-Marketing-Förderung)

BÜRGES

Indikatoren für Monitoring und Evaluierung Auslastung der Beherbergungsbetriebe

Wertschöpfung der Gaststätten- und Beherbergungsbetriebe 9. Finanzierung der Maßnahme

NIal1nalline

Gesamt- kosten

Gesamte öffentliche

Ausgaben

% der.

Gesamt- Kosten

EU Beteiligung Nationale öffentliche Mittel

Private Mittel

EIB Anleihe Gesamt EFRE ESI, EAGFL

3.3 2,10 1.32 62,9% 0,66 0,66 0,66 0,78

10. Zuständige Stellen für i) Koordinierung und ii) Implementierung Regionalmanagement Burgenland Ges.m.b.H.

WiBAG, Land Burgenland, BÜRGES, BM für wirtschaftliche Angelegenheiten 11. Räumlicher Geltungsbereich

Gesamtes Förderungsgebiet 12. Zeitlicher Geltungsbereich 1995-1999

13. Auswirkungen auf die Umwelt

Keine direkten Umweltwirkungen zu erwarten.

1

Maßnahme 3.4

Kulturelle Maßnahmen in direkter Verbindung zur Tourismusförderung

1. Beschreibung der Maßnahme

Ausbau des touristischen Kulturangebotes als Basis für eine mittel- und langfristige Tourismusentwicklung, insbesondere Kulturviertel Eisenstadt im Zusammenhang mit Joseph Haydn.

Verbesserung, Ausbau, trendgerechte touristische Nutzung und Vermarktung der Kulturdenkmäler.

2. Allgemeine Ziele

Bewahrung und Stärkung der örtlichen, regionalen und landesweiten Identität und Sicherstellung der Originalität und Ursprünglichkeit bei gleichzeitiger Einbindung der kulturellen Ressourcen zur Schaffung neuer innovativer Angebote im Tourismusbereich Stärkung und Bereicherung des touristischen Gesamtangebotes

Veränderung der Gästestruktur und breitere Streuung der Herkunftsmärkte Steigerung der Lebensqualität der ansässigen Bevölkerung

3. Förderbare Kosten

Investitionskosten zur Erhaltung des kulturellen Erbes und zur Verbesserung der kulturellen Infrastruktur (insbesondere Denkmalpflege, Baukosten und Einrichtungen).

Förderbar sind nur Kosten entsprechend den angeführten Richtlinien und soweit sie nach den Strukturfondsbestimmungen förderfähig sind.

Förderungshöhe

Die Förderungshöhe beträgt bis zu 100 % der förderbaren Investitionskosten.

Selektionskriterien:

Effizienz der Nutzung der kulturellen Vielfalt des Kulturangebotes Neuorientierung und Verbesserung des Kulturtourismus

Förderungsempfänger

Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Kultur- und Bildungsvereine, Stiftungen.

Nationale Kofinanzierung

Land: Burgenländisches Kulturförderungsgesetz Bund: BM für Wissenschaft und Forschung

BM für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten Indikator für Monitoring und Evaluierung

Anzahl von Ausstellungs- und Museumsbesuchern

9. Finanzierung der Maßnahme

\ I a ß na hm e

Gesamt- kosten

Gesamte öffentliche

Ausgaben

% der Gesamt-

Kosten

EU Beteiligung Nationale öffentliche Mittel

Private Mittel

EIB Anleihe Gesamt EFRE ESF EAGFL

3.4 11,24 9,68 86,1 % 3,97 3.97 5,71 1,56

10. Zuständige Stellen für i) Koordination und ii) Implementierung Regionalmanagement Burgenland Ges.m.b.H.

Land Burgenland, BM für Wissenschaft und Forschung, BM für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten

11. Räumlicher Geltungsbereich Gesamtes Förderungsgebiet 12. Zeitlicher Geltungsbereich 1995-1999

13. Auswirkungen auf die Umwelt positiv:

Sicherung von Kulturdenkmälern

Maßnahme 3.5

Prioritätsunterstützende Infrastruktureinrichtungen

1. Beschreibung der Maßnahme

Projektierung und Realisierung von regionalen und überregionalen öffentlichen Infrastruktureinrichtungen, die in direktem Zusammenhang mit der Errichtung von touristischen Leitbetrieben stehen, wie z.B. im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserreinigung.

Schlüsselmaßnahme für den touristischen Bereich ist insbesondere die Reinhaltung des Neusiedler Sees sowie die Sicherstellung der Wasserversorgung für zu installierende Leitbetriebe.

2. Allgemeine Ziele

Unterstützung privater Initiativen durch öffentliche Investitionen

Erschließung von Leitprojekten durch erforderliche öffentliche Infrastruktur

Langfristige Sicherung der Wasserqualität und des Ökosystems des Neusiedler Sees Sicherstellung der Wasserversorgung für die Thermen- und Gesundheitsregionen Bad Tatzmannsdorf und Stegersbach, touristischer Ausbau des Unteren Pinkatals

Erhaltung der Hauptattraktion Neusiedler See für das Tourismusangebot des Burgenlandes 3. Förderbare Kosten

Baukosten

Immaterielle Kosten (Kosten für im Zusammenhang mit dem Projekt stehende Expertisen) Förderbar sind nur Kosten entsprechend den angeführten Richtlinien und soweit sie nach den Strukturfondsbestimmungen förderfähig sind..

Förderungshöhe

Die Förderungshöhe beträgt bis zu 100 % der förderbaren Investitionskosten.

Selektionskriterium

Effizienz des Beitrags zur Realisierung von im Rahmen dieses Programmes geförderten Projekten.

Förderungsempfänger

Betreiber von Versorgungs- bzw. Entsorgungseinrichtungen Nationale Kofinanzierung

Land: WIFÖG

Burgenländisches Gemeinde-Investitionsfondsgesetz Burgenländische Gemeinde-Infrastrukturförderung

Bund: BM für Umwelt (UFG 1993) sowie Österreichische Kommunalkredit AG

Bundesgesetz über die Förderung des Wasserbaus aus Bundesmittel (Wasserbauten- förderungsgesetz - WBFG 1985)

8. Indikatoren für Monitoring und Evaluierung