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AUSWIRKUNGEN DER BISHERIGEN REGIONALPOLITIK

Agrarquoten in den burgenländischen Gemeinden im Jahr 1991

1.3 AUSWIRKUNGEN DER BISHERIGEN REGIONALPOLITIK

- 1.3.1 Grundverständnis und institutionelle Rahmenbedingungen für die - Regionalpolitik in Österreich

Raumbezogene Politik in Österreich geht von einem breiten, integrierten und prozeßhaften Grundverständnis aus, welches im österreichischen Raumordnungskonzept 1991 näher dargestellt ist.

Regionalpolitik sollte - diesem Verständnis zufolge - nicht auf Wirtschaftspolitik reduziert werden.

Aber auch die Verfolgung regionalwirtschaftlicher Zielsetzungen kann bei einer ganzheitlichen Betrachtung nur dann erfolgreich sein, wenn nicht nur wirtschaftliche Maßnahmen - v.a. Förderungen, Infrastrukturinvestitionen - sondern auch physische Gegebenheiten, soziokulturelle Rahmenbedingungen und ökologische Zusammenhänge berücksichtigt werden.

dik Dieses breite Verständnis raumbezogener Politik in Österreich bringt es mit sich, daß Regionalpolitik W nicht als Zuständigkeit einer einzigen staatlichen Institution angesehen wird, sondern vielmehr regionalpolitisch relevante Kompetenzen auf eine Vielzahl staatlicher Maßnahmenträger auf Bundes-und Landesebene verteilt sind. Auch die Gemeinden Bundes-und Sozialpartner werden als wichtige Akteure angesehen.

Das österreichische Verfassungsrecht kennt keinen spezifischen Mechanismus zur formalen Koordination dieser Vielzahl raumrelevanter Politikbereiche. Die verschiedenen staatlichen Institutionen können daher durchaus unabhängig voneinander - oder auch z.T. in Konkurrenz zueinander - ihre räumliche Politik verfolgen. Es gibt allerdings eine langjährige Tradition informeller Koordination zwischen Teilbereichen.

Ein wichtiges gesamtösterreichisches Koordinationsinstrument stellt die Österreichische Raumordnungskonferenz (ÖROK) dar, in welcher (auf der Basis freiwilliger Übereinkunft) alle Bundesministerien und Bundesländer, die kommunalen Spitzenverbände sowie Sozialpartner vertreten sind.

1.3.2 Die bisherige Regionalpolitik des Bundes

Unter den dargestellten institutionellen Rahmenbedingungen konnten sich Versuche zu einer umfassend koordinierten regionalpolitischen Programmplanung - Ansätze dazu gab es Ende der 60er und Anfang der 70er Jahre - in Österreich nie recht durchsetzen. Die regionalpolitische Strategie des Bundes orientierte sich daher in den vergangenen zwei Jahrzehnten - d.h. nach Abschluß der Phase des Wiederaufbaus und der Infrastrukturerschließung des ländlichen Raums - eher an einer

"Koordination von unten" -, ein Ansatz, der aus heutiger Sicht der Komplexität regionaler Problemlagen besser gerecht werden dürfte als eine staatliche Entwicklungsplanung von oben. Dabei sind folgende Schritte von Bedeutung:

Initiative Einzelpersonen und Aktivgruppen in Problemregionen wurden durch Informationen und Projektförderungen ermutigt, selbst Maßnahmen zur Bewältigung ihrer regionsspezifischen Probleme zu ergreifen ("eigenständige Regionalentwicklung"). Gleichermaßen wurden auch innovative Betriebsansiedlungen als regionale Impulsgeber genutzt.

Der Einsatz von Beratern in Problemregionen sollte den Projektträgern dabei helfen, die gegebenen, kurzfristig nicht veränderbaren staatlichen Rahmenbedingungen (Förderungen verschiedener Bundes- und Landesstellen, Genehmigungsverfahren etc.) möglichst gut zu nutzen und ihr Projekt in die regionalen Rahmenbedingungen sinnvoll einzubetten.

Durch Erfahrungsaustausch zwischen Regionen und Vernetzung von Projekten wurde versucht, das innovative Potential allmählich zu verdichten und zu erweitern.

Die Rückkopplung der aus den Projekten gewonnenen Erfahrungen in die Verwaltung trug dazu bei, das staatliche Förderungsinstrumentarium schrittweise weiter zu entwickeln und zu verfeinern.

Die mit konkreten Erfolgen verbundene Akzeptanz in den Regionen erleichterte die politische Durchsetzung derartiger Änderungen.

Die Zusammenarbeit verschiedener Förderstellen bei der Realisierung konkreter Projekte half auch

mit, die erwähnten informellen Kooperationsnetze zwischen regionalpolitisch relevanten staatlichen Maßnahmenträgern zu entwickeln. Diese Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Ministerien sowie zwischen Bund und Ländern hat sich wiederholt als entscheidender Erfolgsfaktor in der Regionalpolitik erwiesen.

Der hohe regionalpolitische Koordinierungsbedarf zwischen Bund und Ländern schlug sich seit Ende der 70er Jahre auch in sog. Regionalabkommen nieder, in denen der Bund und einzelne Bundesländer konkrete Maßnahmen und Förderprogramme für spezifische regionale Problemlagen vereinbarten (z.B. Staatsverträge zwischen dem Bund und dem Land Kärnten gem. Art. 15 a B-VG zur Stärkung der Kärntner Wirtschaftsstruktur 1979 und 1983, das "Waldviertelprogramm" des Bundes und des Landes Niederösterreich 1981, das "Osttirol-Programm" 1984, das "Obersteiermark-Sonderprogramm" Bund - Land Steiermark 1986, die "Technologie- und Strukturoffensive" des Bundesministeriums für öffentliche Wirtschaft und Verkehr mit allen Bundesländern aus 1993).

In den 60er und 70er Jahren wurden vom Bund - gemeinsam mit dem Land - entscheidende m Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastrukturausstattung im Burgenland gesetzt. In den 80er und 1. 90er Jahren wurde versucht, das wirtschaftliche Potential des Burgenlandes im Sinne der dargestellten

Strategie des Bundes durch Förderung sowohl von Betriebsansiedlungen als auch von endogenen Projektinitiativen (v. a. im Südburgenland) zu stärken.

1.3.3 Die bisherige Regionalpolitik des Landes Burgenland

Die Regionalpolitik stellt für eine Reihe von Jahren hinweg ein wesentliches Interesse für das Land Burgenland dar und ist von besonderer Bedeutung. Insbesondere aufgrund der historisch und politisch bedingten Randlage nach Beendigung des 2. Weltkrieges und der sowjetischen Besatzung ergaben sich eine Reihe von strukturpolitischen Problemen, die eine große Herausforderung an die burgenländische Regionalpolitik darstellten.

Bereits durch frühzeitige Bemühungen wurden eine Reihe von Gesetzen verabschiedet, die zu einer verstärkten und koordinierten Entwicklung des Landes Burgenland beitrugen und Rahmenbedingungen schufen, die es erlaubten, eine geordnete Raumentwicklung zu garantieren und zu unterstützen.

Besonders das Burgenländische Raumplanungsgesetz ist zur Unterstützung der gewählten Entwicklungsziele von erheblicher Bedeutung. Dieses bildet die Grundlage für eine langfristige Entwicklung der Wirtschaft, der Infrastruktur sowie für die notwendigen Strukturanpassungen, der Erhaltung einer lebensfähigen Land- und Forstwirtschaft aber auch zur Sicherung der Leistungsfähigkeit von Gewerbe und Industrie.

Mit dem Fall des Eisernen Vorhanges Ende der 80er Jahre und der Erarbeitung eines Landesentwicklungsprogrammes legte das Burgenland die neuen Grundsätze und Ziele zur regionalen Entwicklung des Landes und deren Gestaltungselemente neu fest.

Darüberhinaus nehmen die Förderungen der unter Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen vorgesehenen Rahmenbedingungen für die Wirtschaft, aber auch für den Wohnbau eine bedeutende Rolle ein.

Zur Unterstützung der Förderung der burgenländischen Wirtschaft ist das Burgenland im Rahmen des Wirtschaftsförderungsgesetzes bemüht, möglichst praxisnahe und auf Basis von mit dem Bund abgestimmten Maßnahmen, eine langfristige und prosperierende Entwicklung der Wirtschaft und der Infrastruktur sicherzustellen und zu verbessern. Die Förderungstätigkeit, die früher im wesentlichen von den dafür zuständigen Abteilungen des Amtes der Burgenländischen Landesregierung getragen wurde, wurde im Jahre 1994 zur Effektivierung in die privatwirtschaftlich organisierte Wirtschaftsservice Burgenland AG ausgegliedert.

Darüberhinaus stellt das B urgenländische Wohnbauförderungsgesetz Querbezüge zu den fachlichen Grundsätzen einer sparsamen Baulandnutzung und einer besseren Baulandgestaltung mit Bedachtnahme auf die Grundsätze und Leitlinien der Burgenländischen Dorferneuerung her.

Über diese Bereiche hinausgehend ist auch das Burgenländische Fremdenverkehrsgesetz zur Unterstützung der vorgegebenen Entwicklungsziele von großer Bedeutung. So ist im Fremdenverkehrsgesetz, basierend auf einer Reihe von einschlägigen Studien, die Neuordnung der touristischen Basisorganisationen und die finanziellen Grundlagen der Tourismuswerbung festgelegt.

Im Rahmen der Strukturfondsförderung zur Stärkung der regionalen Entwicklung und zur Projektentwicklung wurde im Jahre 1995 die Regionalmanagement Burgenland GesmbH gegründet, mit den Schwerpunkten Information, Beratung und Unterstützung regionaler Aktivitäten.