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I0 Starkstromanlagen I0 100 Zentrale

Im Dokument Feindiagnose im Hochbau (Seite 161-164)

Starkstrom-anlagen

Beschreibung

Bei der Elektrizitätsversorgung eines Hauses un-terscheidet man zwischen:

STARKSTROMANLAGEN UND SCHWACHSTROMANLAGEN

Starkstromanlagen sind elektrische Anlagen, bei welchen Ströme benutzt werden oder auftreten, die unter Umständen für Personen und Sachen gefährlich sind (Art. 2 des El.G. vom 24. Juni 1902).

Im Sinne der vorliegenden Vorschriften sind dies Anlagen mit Nennspannungen über 50 V oder mit Strömen, die im ungestörten Betrieb einen Über-stromunterbrecher von 2 A Nennauslösestrom-stärke nach SEV-Vorschriften oder von 3 A Nenn-auslösestromstärke nach PTT-Vorschriften zum Ansprechen bringen.

Schwachstromanlagen sind elektrische Anlagen, bei welchen normalerweise keine Ströme auf-treten können, die für Personen oder Sachen ge-fährlich sind (Art. 2 des El. G. vom 24. Juni 1902). Im Sinne der vorliegenden Vorschriften sind dies An-lagen mit Nennspannungen bis 50 V, sofern im ungestörten Betrieb der Strom einen Über-stromunterbrecher von 2 A Nennauslösestrom-stärke nach SEV-Vorschriften oder von 3 A Nenn-auslösestromstärke nach PTT-Vorschriften nicht zum Ansprechen bringt.

Zu den Schwachstromanlagen gehören im we-sentlichen Fernmeldeanlagen, Telegrafenanlagen, Signal- und Feuermeldeanlagen, Sonnerieanla-gen sowie AntennenanlaSonnerieanla-gen für Rundfunk- und Fernsehempfang.

Allgemeine Informationen Gleichstrom

Bei dieser Stromart fliesst der Strom ständig in gleicher Richtung, und zwar vom Minuspol zum Verbraucher und zurück zum Pluspol.

Gleichstrom wird hauptsächlich für elektrische Bahnen (Spannungen 500 bis 3000 V) und für bestimmte industrielle Zwecke, zum Beispiel gal-vanische Bäder, verwendet.

Wechselstrom

Bei diesem ändern Richtung und Grösse der Span-nung periodisch, d.h. innert gleichen Zeit-abschnitten oder Perioden.

Wechselstrom lässt sich leicht auf andere Span-nungen umwandeln oder transformieren. Dies ist ein wesentlicher Grund, warum die Verteilung elektrischer Energie für Licht und Kraft aus-schliesslich mit Wechselstrom erfolgt (50 Perioden pro Sekunde). Kraftwerke für die allgemeine Elek-trizitätsversorgung erzeugen daher Wechsel-strom. Das SBB-Bahnnetz wird mit Wechselstrom von 16 2/3 Perioden pro Sekunde gespiesen.

Drehstrom

Der Drehstrom setzt sich aus drei im Abstand einer Drittelperiode aufeinanderfolgenden einphasigen Wechselströmen zusammen. Man spricht daher beim Drehstrom auch vom dreiphasigen Wech-selstrom. Die drei Polleiter werden mit L1, L2, L3 und der Neutralleiter mit N bezeichnet.

Ein wesentlicher Vorteil des Drehstromes liegt dar-in, dass dem Drehstrom-Vierleiternetz zwei ver-schiedene Spannungen entnommen werden

kön-1 Zuleitung 6 WG 1

2 Erdung PE 7 2

3 Sperrdrähte 8 3

4 z.B.Boiler 9 4

5 z.B. Treppenhaus-Beleuchtung 10 5

nen. Die einzelnen Polleiter L1, L2, L3 haben gegen N die Spannung von 230 V. Durch entsprechendes Anklemmen lassen sich diese Spannungen für die Elektroinstallation im Haus verwerten.

Drehstrom kommt für Motoren und Geräte mit verschiedensten Leistungen in Frage, z.B. Wasch-maschinen, SpülWasch-maschinen, Herde u.ä. Der Dreh-strom erzeugt in den für diese Stromart besonders gebauten Motoren ein sog. Drehfeld und ermög-licht damit eine einfache Motorenkonstruktion.

(Schon kleinste Motoren, Umwälz- und Heizpum-pen werden dreiphasig gebaut und vorwiegend verwendet.)

Installationstechnik

Die elektrischen Leitungen können sichtbar auf Putz (AP) oder unsichtbar unter Putz (UP) verlegt werden.

Aufputz verlegte Kabelkanäle, Rohre und Kabel sind in den Ecken des Raumes, entlang von Türein-fassungen, Zier- und Fussleisten zu verlegen und sollen möglichst wenig in Erscheinung treten.

Unterputz verlegte Rohre finden Verwendung in – Konstruktionsbeton (nur Neubauten)

– Hohldecken – Mauerschlitzen

Die Dosen oder Abzweigkasten sind an gut ge-wählten, zentralen Punkten in die Wände oder Decken einzulassen.

Die Drähte und Kabel werden bei Unterputz verleg-ten Rohren erst später eingezogen.

Vorschriften

Schon in den Anfängen der Elektrizitätsanwen-dungen, als es noch keine Elektrizitätsgesetzes-gebung gab, verfasste der im Jahre 1889 gegrün-dete Schweizerischer Elektrotechnischer Verein (SEV) Vorschriften zur tunlichsten Vermeidung je-ner Gefahren und Schädigungen, welche durch den Betrieb elektrischer Einrichtungen entstehen können.

Der wichtigste Sicherheitsgrundsatz bei Vorschrif-ten lautet:

STARKSTROMANLAGEN SIND SO ZU ERSTELLEN UND ZU UNTERHALTEN, DASS

IN ALLEN BETRIESBSFÄLLEN EINE GEFÄHRDUNG VON PERSONEN, TIEREN

UND SACHEN UNTER DEN VORAUS-SEHBAREN BETRIEBSVERHÄLTNISSEN

VERMIEDEN WERDEN.

Für die Erstellung elektrischer Hausinstallationen sind folgende Vorschriften zu beachten:

– die Niederspannungsverordnung (NIV) – die Starkstromverordnung des Bundesrates – die Hausinstallationsvorschriften (HV) des SEV – das Sicherheitszeichenreglement

– die Werkvorschriften

– ev. spez. feuerpolizeiliche Anordnungen Hausinstallationen: Elektrische Anlagen, die nach einem Anschlussüberstromunterbrecher an ein Niederspannungsverteilnetz angeschlossen sind.

Die Vorschriften sind überall anzuwenden:

– bei neuen Anlagen – bei bestehenden Anlagen

– bei ganzen oder teilweisen Umbauten – bei Erweiterungen

Elektrische Installationen und Reparaturen dürfen nur von Firmen mit fachkundigem Meister ausge-führt werden.

Wer ist fachkundig ?

a Wer die Prüfung in den berufskundlichen Fä-chern der Meisterprüfung für Elektro-Installa-teure mit Erfolg bestanden hat oder

b den Ausweis über abgeschlossene elektro-technische Studien an einer schweizerischen Hochschule, einer höheren Technischen Lehr-anstalt besitzt und auch den Nachweis einer genügenden praktischen Tätigkeit im Haus-installationsfach erbringt.

Installationsberechtigt sind fachkundige Perso-nen, oder von solchen geleitete Unternehmungen, welche vom energieliefernden Werk resp. von der zuständigen Telefondirektion eine Installationsbe-willigung haben (Konzession).

163 Die Elektrizitätswerke sind nicht verpflichtet,

elek-trische Einrichtungen anzuschliessen, die von ei-ner Einzelperson oder Unternehmung erstellt wur-den, welche nicht Inhaber einer Installations-bewilligung ist.

Elektrische Installationen sowie Umänderungs-und Reparaturarbeiten dürfen nur von Personen ausgeführt werden, die die Bedingungen der Starkstromverordnung erfüllen.

Schwachstellen

– schlechte Qualität der Ausführung Beurteilungsmöglichkeiten/Diagnose-methoden

– fachgerechte, saubere Anschlüsse an Apparate und Sicherungsverteiler.

Beschreibung

Mit Transformatoren wird Wechselstrom vorgege-bener Spannung auf die gewünschte Spannung umgeformt.

Schemabeispiel, Transformator mit der Hoch-spannungszuleitung, primär 3 x 16 kV, und mit der abgehenden Niederspannungsleitung sekundär 3 x 400/230 V Normalspannung

Allgemeine Informationen Private Trafostation

Bezüger mit hoher Anschlussleistung und mit Ver-brauchern, die durch ihre Lastschwankungen grosse Spannungsschwankungen im Netz verur-sachen, benötigen eine private Trafostation. Die Erstellungs-, Betriebs- und Unterhaltskosten trägt in der Regel der Bauherr.

Kleinere Transformatoren (bis ca. 500 kVA) sind in Trockenbauweise ausgeführt.

Grössere Transformatoren haben eine Ölfüllung, wobei alte Transformatoren mit dem PCB-haltigen Transformatoren-Öl gefüllt sein können. Solcher-art ausgerüstete Transformatoren sind ein Gefah-renpotential für die Umgebung (Dioxin-Vergif-tung) und darum umgehend fachgerecht zu ent-sorgen.

Die sekundärseitige Nennspannung wird während einer Übergangszeit von 380/220 V auf die neue Normspannung von 400/230 V angehoben.

Der Zugang zur Transformatorenstation ist nur für instruierte Personen gestattet.

Die Trafostation wird periodisch durch das Eidg.

Starkstrominspektorat kontrolliert.

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