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Die nach Bundesländern differenzierte Darstellung der Krankenhaus-Investitionsquoten im Jahr 2018 zeigt ein weiterhin heterogenes Bild (vgl. Abbildung 4.6). Gegenüber 2017 fallen die Investitionsquoten im Jahr 2018 in den meisten Bundesländern etwas höher aus. Als Bezugsgrößen zur Berechnung der Kranken-haus-Investitionsquoten dienen erneut zum einen die bereinigten Kosten der Kran-kenhäuser insgesamt, zum anderen die bereinigten Kosten der nach KHG geförder-ten Krankenhäuser auf der jeweiligen Landesebene.

35 Anmerkungen siehe Fußnote zu Tabelle 5.2 im Anhang.

36 Die nachfolgenden Ausführungen und Abbildungen beschränken sich auf eine rein deskriptive Darstellung der gemäß den Haushaltsansätzen der Länder bereitgestellten und in Relation zu bestimmten Bezugsgrößen ge-setzten Investitionsfördermittel auf Landesebene. Von einem bewertenden Vergleich wird wie in den Vorjah-ren abgesehen.

2017 2018 2019 Ø 1994 - 2019 Ø 2009 - 2019

Baden-Württemberg 157,50 158,10 170,00 153,92 157,69

Bayern 221,00 278,00 270,00 194,01 212,64

Berlin* - - - 46,17 36,04

Brandenburg* - - - 32,28 27,31

Bremen 17,12 17,17 17,17 17,10 17,13

Hamburg 31,00 31,00 31,00 30,49 31,05

Hessen* - - - 92,74 96,00

Meckl.-Vorpommern 22,84 22,84 22,84 20,80 22,84

Niedersachsen 112,75 105,75 109,94 99,18 118,29

Nordrhein-Westfalen 323,00 329,00 335,00 300,51 310,36

Rheinland-Pfalz 51,20 51,20 54,20 50,72 51,47

Saarland 13,92 13,29 13,29 15,71 15,83

Sachsen 67,50 67,50 65,00 46,67 53,46

Sachsen-Anhalt 24,25 35,15 43,75 26,56 25,30

Schleswig-Holstein 42,05 42,14 42,14 38,90 40,70

Thüringen 30,00 40,00 20,00 28,95 26,14

Deutschland 1.114,13 1.191,14 1.194,33 1.194,68 1.242,23

Pauschalförderung (§ 9 Abs. 3 KHG) in Mio. Euro

Abbildung 4.6: Krankenhaus-Investitionsquote37 differenziert nach Bundesländern für die Jahre 2017 und 2018

Quelle: Umfrage der Arbeitsgruppe für Krankenhauswesen der AOLG, Statistisches Bundes-amt, eigene Berechnungen.

Als weitere Bezugsgrößen werden im Folgenden die Anzahl der nach KHG geförder-ten Betgeförder-ten, die Anzahl der (Plan-)Krankenhausfälle und der Bevölkerungsstand der Jahre 2017 bzw. 2018 herangezogen.

Je gefördertem Krankenhausbett wurden im Jahr 2018 im Bundesdurchschnitt 7.019,21 Euro (Vorjahr: 6.334,66 Euro, -2,23 %) an Investitionsfördermitteln von den Bundesländern bereitgestellt.

Einen Überblick über die nominalen Gesamtfördermittel je KHG-Bett in den einzelnen Bundesländern für die Jahre 2017 und 2018 ist Abbildung 4.7 zu entnehmen. Die Beträge bewegen sich im Jahr 2018 zwischen 3.082,95 Euro je KHG-Bett in Sach-sen-Anhalt und 9.867,34,13 Euro in Bayern.

37 Krankenhaus-Investitionsquote: KHG-Fördermittel / bereinigte Krankenhauskosten (differenziert nach Kosten der Krankenhäuser insgesamt sowie Allg. Krankenhäuser: Plankrankenhäuser & Sonstige Krankenhäuser). In den bereinigten Kosten der Krankenhäuser insgesamt sind auch die der Universitätskliniken enthalten.

Abbildung 4.7: KHG-Mittel je KHG-Bett38 differenziert nach Bundesländern für die Jahre 2017 und 2018

Quelle: Umfrage der Arbeitsgruppe für Krankenhauswesen der AOLG, Statistisches Bundes-amt, eigene Berechnungen.

Im Zeitraum von 1991 bis einschließlich 2018 wurden in den Bundesländern insge-samt 90,4 Mrd. Euro zur Investitionsförderung zur Verfügung gestellt. Je KHG-Bett des Jahres 2018 wurden damit im Bundesdurchschnitt 194.160 Euro bereitge-stellt (vgl. Abbildung 4.8). Im Bundesgebiet variiert der Betrag dabei zwischen 130.062 Euro in Nordrhein-Westfalen und 330.352 Euro in Mecklenburg-Vorpommern.

38 Betten im Jahr 2018 bzw. 2017, die bei der Bewilligung der Fördermittel nach dem KHG (§ 8 Abs. 1) zugrunde gelegt werden (Krankenhäuser insgesamt).

Abbildung 4.8: Summe der KHG-Mittel je KHG-Bett39 von 1991 bis 2018

Quelle: Umfrage der Arbeitsgruppe für Krankenhauswesen der AOLG, Statistisches Bundes-amt, eigene Berechnungen.

Einen Überblick über die nominalen KHG-Fördermittel je Krankenhausfall sowie die KHG-Fördermittel je CM-Punkt in den Jahren 2017 und 2018 gibt Abbildung 4.9. Je Fall wurden im Jahr 2018 im Bundesdurchschnitt 156,93Euro an Investitionsförder-mitteln zur Verfügung gestellt (Vorjahr: 142,06 Euro) (vgl. Abbildung 4.9 unten). Im Jahr 2018 wurden je CM-Punkt im Bundesdurchschnitt 129,93 Euro an Investitions-mitteln zur Verfügung gestellt (Vorjahr: 131,39Euro).

39 Betten im Jahr 2018, die bei der Bewilligung der Fördermittel nach dem KHG (§ 8 Abs. 1) zugrunde gelegt werden (Krankenhäuser insgesamt).

Abbildung 4.9: KHG-Mittel je Fall40, je Plankrankenhausfall41 und je Casemixpunkt für die Jahre 2017 und 2018

40 Fallzahl der Krankenhäuser insgesamt einschließlich Stundenfälle.

41 Fallzahl der Allg. Krankenhäuser: Plankrankenhäuser & Sonstige Krankenhäuser einschließlich Stundenfälle.

Quelle: Umfrage der Arbeitsgruppe für Krankenhauswesen der AOLG, Statistisches Bundes-amt, eigene Berechnungen.

Je Einwohner wurden im Jahr 2018 im Bundesdurchschnitt 36,66 Euro KHG-Fördermittel zur Verfügung gestellt. Auch bei Zugrundelegung dieser Bezugsgröße zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen den Bundesländern. Dies gilt ebenfalls, wenn die Versorgung von Patienten aus dem bzw. durch das Umland berücksichtigt wird, auch wenn hierdurch die Streuung zwischen den Bundesländern zurückgeht (vgl. Abbildung 4.10). An dieser Stelle ist zu beachten, dass das Statistische Bun-desamt das Berichtswesen zur Fachserie 12 Reihe 6.2.1 (Diagnosedaten der Patien-ten und Patientinnen in Krankenhäusern) mit der Publikation für das Jahr 2016 (er-schienen am 20.11.2017) eingestellt hat. Die Daten des Jahres 2016 und 2017 zu den vollstationären Patienten und Patientinnen der Krankenhäuser nach dem Woh-nort (Land) und dem Behandlungsort (Land) beruhen auf dem Jahr 2016, da das Be-richtswesen im Jahr 2016 eingestellt wurde. Bei den Daten des Jahres 2018 liegt eine andere Datenquelle zugrunde, welche in der dazugehörigen Quelle aufgeführt ist.

Abbildung 4.10: KHG-Mittel 2018 je Einwohner in Euro zum Stichtag 31.12.2018 mit und ohne Berücksichtigung der Umlandversorgung42

Quelle: Umfrage der Arbeitsgruppe für Krankenhauswesen der AOLG, Statistisches Bundes-amt, Gesundheitsberichtserstattung des Bundes, eigene Berechnungen.

42 Zur Berücksichtigung der Umlandversorgung wurde der Saldo aus zu- bzw. abgewanderten Fällen durch die Anzahl der Fälle mit Wohnsitz in dem jeweiligen Bundesland als auch Behandlung in einem Krankenhaus mit Sitz in diesem Bundesland geteilt, die Einwohnerzahl um diesen Quotienten (plus 1) adjustiert und entspre-chend die Summe der Fördermittel durch die adjustierte Einwohnerzahl dividiert (Quelle: Statistisches Bun-desamt, Fachserie 12, Reihe 6.2.1, ab der Berechnung des Jahres 2018 liegen die Daten der Gesundheitsbe-richtserstattung des Bundes zu Grunde). So führt bspw. die rechnerische Berücksichtigung der Mitversorgung von Patienten aus dem Umland durch den Stadtstaat Hamburg zu einer kleineren Relation von Fördermitteln zu Einwohnern.

Deutliche Unterschiede zwischen den Bundesländern lassen sich nicht nur für die Höhe der KHG-Fördermittel, sondern auch für deren Verteilung auf die Pauschal- und Einzelförderung in den Jahren 2018 und 2019 ausmachen (vgl. Abbildung 4.11).

Abbildung 4.11: Verteilung der KHG-Fördermittel auf Pauschal- und Einzelförderung in den Jahren 2019 und 201843

43 In Brandenburg gibt es seit 2013 die einheitliche Investitionspauschale, die für alle Zwecke des § 9 KHG ge-nutzt werden kann. Durch die Änderung des Landeskrankenhausgesetzes Berlin wurde zum 01. Juli 2015 das bisherige System der Einzel- und Pauschalförderung auf ein insgesamt pauschalierendes Förderverfahren umgestellt (Investitionspauschale). In Hessen wurde in 2016 auf die einheitliche Investitionspauschale umge-stellt. Aus diesem Grund erfolgt die Ausweisung der KHG-Fördermittel für diese Länder ausschließlich in Ta-belle 4.1 bzw. TaTa-belle 5.1 im Anhang (KHG-Fördermittel insgesamt).

In Nordrhein-Westfalen (Baupauschale, 2008), sowie in Bremen (2011) Einzelförderung pauschaliert unter weitgehender Aufrechterhaltung der Zweckbestimmung für Einzelförderungstatbestände. Die Anordnung der Bundesländer erfolgt prozentual aufsteigend gemessen an der Einzelförderung bzw. absteigend gemessen an der Pauschalförderung.

Quelle: Umfrage der Arbeitsgruppe für Krankenhauswesen der AOLG, eigene Berechnungen.