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Insgesamt stellten die Bundesländer im Jahr 2019 ca. 3,13 Mrd. Euro zur Investiti-onsförderung nach § 9 KHG zur Verfügung. Das Gesamtvolumen der KHG-Mittel auf Bundesebene liegt damit unterhalb des langfristigen Durchschnitts der Jahre 1991 bis 2019 und entspricht einem realen Wertverlust von fast 50 % gegenüber dem Jahr 1991. Der Blick auf die Verteilung der KHG-Mittel auf die einzelnen Bundesländer zeigt, dass sich die Entwicklung in den Ländern weiterhin sehr unterschiedlich dar-stellt, jedoch in allen Ländern real weniger Fördermittel bereitgestellt werden als im Vergleichsjahr 1991 (vgl. Tabelle 4.1).

Tabelle 4.1: KHG-Fördermittel gesamt25 in Mio. Euro

Quelle: Umfrage der Arbeitsgruppe für Krankenhauswesen der AOLG, eigene Berechnungen.

25 Die Angaben basieren auf den jeweiligen, öffentlich zugängigen, jährlichen Haushaltsansätzen der Länder (ohne Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre). Bei kreditfinanzierter Förderung enthalten die Angaben nur die Annuitäten, nicht aber den gewährten Gesamtförderbetrag. Nicht mit berücksichtigt sind: die Investitionsmittel der Hochschulkliniken, die Investitionsmittel der Vertragskrankenhäuser, die Eigenmittel der Plankrankenhäuser, die Mit-tel zur Restfinanzierung noch nicht ausfinanzierter Maßnahmen, MitMit-tel aus einem Konjunkturprogramm, Struk-turfondsmittel nach § 12 und 12a KHG (auch Länderanteile).

In den gemeldeten Angaben für Berlin sind der Schuldendienst (Zins- und Tilgung) i.H. von 33,878 Mio. € (bis 2014) bzw. 16,951 Mio. € (2015) für Investitionen 1995 bis 2002 enthalten. Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur Wachsende Stadt und Nachhaltigkeitsfonds (SIWANA) und eine ergänzende Finanzierung über ein mögliches Dar-lehensvolumen (2019 in Höhe von 30 Mio. Euro) sind nicht enthalten.

In den für Nordrhein-Westfalen gemeldeten Gesamtsummen sind die besonderen Beträge sowie sonstige Zuwei-sungen und Zuschüsse nach dem KHGG NRW enthalten. Mit dem Nachtragshaushalt 2017 wurden einmalig 250 Mio. € zusätzlich für die pauschale Förderung der Wiederbeschaffung kurzfristiger Anlagegüter (TG 61 im Haus-haltsplan) zur Verfügung gestellt.

Hinweis: In Brandenburg gibt es seit 2013 die einheitliche Investitionspauschale, die für alle Zwecke des § 9 KHG genutzt werden kann. Durch die Änderung des Landeskrankenhausgesetzes Berlin wurde zum 01. Juli 2015 das bisherige System der Einzel- und Pauschalförderung auf ein insgesamt pauschalierendes Förderverfahren umge-stellt (Investitionspauschale). In Hessen wurde in 2016 auf die einheitliche Investitionspauschale umgeumge-stellt.

Hinweis: In Niedersachsen sind seit 2017 auch Finanzmittel aus dem „Sondervermögen zur Sicherstellung der Kran-kenhausversorgung in Niedersachsen“ enthalten. Das Sondervermögen dient der Finanzierung von Zins- und Til-gungsleistungen für Darlehen von Plankrankenhäusern in den Jahren 2017 bis 2042.

Der reale Wert ist der um die Preissteigerung bereinigte Nominalwert des Jahres 2019, berechnet auf Grundlage der prozentualen Veränderung vom Indexstand des Verbraucherpreisindex 1991 bis zum Indexstand 2019.

2017 2018 2019 Ø 1991 - 2019 Ø 2009 - 2019 reale Veränderung ggü. 1991 (in %)

Baden-Württemberg 397,90 455,23 438,21 353,80 400,73 -16,3%

Bayern 503,40 643,40 643,43 553,36 515,48 -39,8%

Berlin 111,27 91,77 81,80 161,61 98,06 -84,1%

Brandenburg 80,00 100,00 100,00 141,00 98,76 -70,4%

Bremen 41,65 38,63 38,63 34,80 35,70 -35,4%

Hamburg 94,53 94,53 109,43 92,10 105,10 -2,8%

Hessen 253,50 260,00 280,00 225,55 251,00 -4,3%

Meckl.-Vorpommern 50,84 50,34 49,84 95,30 59,05 -74,6%

Niedersachsen 256,03 262,36 265,50 218,74 263,38 -20,6%

Nordrhein-Westfalen 533,50 582,27 626,24 527,12 522,84 -40,0%

Rheinland-Pfalz 122,80 122,80 125,80 128,57 120,71 -41,5%

Saarland 28,50 32,50 32,50 34,33 31,45 -49,0%

Sachsen 111,83 112,00 125,00 198,08 107,64 -74,7%

Sachsen-Anhalt 40,88 40,51 48,75 136,12 53,12 -82,6%

Schleswig-Holstein 85,45 96,86 134,59 84,12 93,64 21,3%

Thüringen 50,00 60,00 60,00 132,00 68,14 -71,1%

Deutschland 2.762,08 3.043,20 3.159,72 3.116,60 2.824,79 -46,0%

KHG-Fördermittel in Mio. Euro

Die Entwicklung der Fördermittelvolumina seit 1991 ist in Abbildung 4.1 bzw. im De-tail in Tabelle 5.1 im Anhang dargestellt. Infolge der langfristigen Negativentwicklung auf Bundesebene ist der Anteil der KHG-Fördermittel am Bruttoinlandsprodukt (BIP) von 0,23 % im Jahr 1991 auf 0,09 % im Jahr 2019 gesunken.

Abbildung 4.2 stellt die Entwicklung der KHG-Fördermittel, des BIP und der Kran-kenhausausgaben gegenüber und veranschaulicht die immer weiter auseinanderge-hende Schere. Im Vergleich zum Jahr 1991 sanken die KHG-Fördermittel bis 2019 nominal um ca. 16 %, während das BIP im selben Zeitraum um 117 % anstieg und sich die bereinigten Kosten der Krankenhäuser bis 2017 um ca. das 2,50-fache er-höhten.

Abbildung 4.1: Entwicklung der nominalen KHG-Mittel26 in Mio. Euro und im Verhältnis zum BIP in Prozent von 1991 bis 2019

In den Haushaltsansätzen der neuen Bundesländer (einschließlich Berlin) sind in den Jahren 1995 bis 2014 je-weils die Investitionszuschläge gemäß Art. 14 GSG enthalten.

Quelle: Umfrage der Arbeitsgruppe für Krankenhauswesen der AOLG, Statistisches Bundes-amt, eigene Berechnungen.

26 In den Jahren 2009 und 2010 stellte der Bund Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen der Kommunen und Länder im Beteiligungsverhältnis 75:25 zur Verfügung (Konjunkturpaket II). Der Anstieg in 2009 und 2010 ist insbesondere auf dieses Konjunkturprogramm der Bundesregierung zurückzuführen.

Abbildung 4.2: Entwicklung der KHG-Mittel, des BIP und der bereinigten Kosten der Kranken-häuser von 1991 bis 2019 (indexiert)

In den Haushaltsansätzen der neuen Bundesländer (einschließlich Berlin) sind in den Jahren 1995 bis 2014 je-weils die Investitionszuschläge gemäß Art. 14 GSG enthalten.

Quelle: Umfrage der Arbeitsgruppe für Krankenhauswesen der AOLG, Statistisches Bundes-amt, eigene Berechnungen.

85,93 217 254

60,00 75,00 90,00 105,00 120,00 135,00 150,00 165,00 180,00 195,00 210,00 225,00 240,00 255,00

(1991 = 100)

KHG-Fördermittel BIP Bereinigte Kosten der Krankenhäuser insgesamt 100

Abbildung 4.3 stellt die nominale Entwicklung der KHG-Gesamtfördermittel der rea-len Wertentwicklung im Verlauf der Jahre 1991 bis 2019 gegenüber. Zieht man den Verbraucherpreisindex als Indikator zur Beurteilung der Geldwertentwicklung heran, entspricht der reale Wert der KHG-Gesamtfördermittel des Jahres 2018 nur noch 53,4 % der Fördermittel des Jahres 1991.

Abbildung 4.3: Entwicklung der nominalen und preisbereinigten27 KHG-Mittel von 1991 bis 2019 (indexiert)

In den Haushaltsansätzen der neuen Bundesländer (einschließlich Berlin) sind in den Jahren 1995 bis 2014 je-weils die Investitionszuschläge gemäß Art. 14 GSG enthalten.

Quelle: Umfrage der Arbeitsgruppe für Krankenhauswesen der AOLG, Statistisches Bundes-amt, eigene Berechnungen.

27 Der reale Wert ist der um die Preissteigerung bereinigte Nominalwert, berechnet auf Grundlage der prozentu-alen Veränderung vom Indexstand des Verbraucherpreisindex 1991 bis zum Indexstand 2016.

Die Abnahme des realen Werts der bereitgestellten KHG-Fördermittel zeigt sich in vergleichbarer Deutlichkeit, wenn die Anzahl der Krankenhausfälle, die Anzahl der nach KHG geförderten Betten und der Bevölkerungsstand des jeweiligen Jahres als Bezugsgrößen herangezogen werden. So sank das im Bundesdurchschnitt zur Ver-fügung stehende Investitionsfördervolumen seit 1991 je KHG-Bett preisbereinigt um ca. 29 %, je Einwohner um ca. 49 % und je Krankenhausfall um ca. 60 % (vgl. Abbil-dung 4.4).

Abbildung 4.4: Entwicklung der preisbereinigten KHG-Mittel je Fall28, je KHG-Bett29 und je Ein-wohner30 (indexiert)

In den Haushaltsansätzen der neuen Bundesländer (einschließlich Berlin) sind in den Jahren 1995 bis 2014 je-weils die Investitionszuschläge gemäß Art. 14 GSG enthalten.

Quelle: Umfrage der Arbeitsgruppe für Krankenhauswesen der AOLG, Statistisches Bundes-amt, eigene Berechnungen.

Der deutliche Rückgang der KHG-Fördermittel schlägt sich erwartungsgemäß auch in der für den Krankenhaussektor ermittelten Investitionsquote nieder. Zieht man zur Berechnung der Krankenhaus-Investitionsquote die bereinigten Kosten der Kranken-häuser insgesamt als Bezugsgröße für die KHG-Fördermittel heran, so ergibt sich für den Zeitraum von 1991 bis 2018 eine Abnahme der Investitionsquote von 9,7 % auf 3,3 %. Die volkswirtschaftliche Investitionsquote, die sich aus dem Quotienten von Bruttoanlageinvestitionen und Bruttoinlandsprodukt errechnet, lag im Jahr 2018 demgegenüber bei 21,1 % und übertraf damit die auf die Kosten aller Krankenhäuser bezogene Investitionsquote um das Sechsfache. Auch bezogen auf die bereinigten Kosten der nach dem KHG geförderten Krankenhäuser zeigt sich eine Abnahme der Investitionsquote von 11,4 % im Jahr 1991 auf 3,9 % in 2018 (vgl. Abbildung 4.5).

Die herangezogenen bereinigten Krankenhauskosten enthalten auch die Kosten von Krankenhäusern, insbesondere Hochschulkliniken, die regelmäßig keine

28 Fallzahlen der Krankenhäuser insgesamt.

29 Betten, die bei der Bewilligung der Fördermittel nach dem KHG (§ 8 Abs. 1) zugrunde gelegt werden (Kran-kenhäuser insgesamt).

30 Statistisches Bundesamt, Fortschreibung des Bevölkerungsstandes.

Fördermittel erhalten. Aus diesem Grund wird in Abbildung 4.5 auch die Entwicklung der Krankenhaus-Investitionsquote bezogen auf die bereinigten Kosten der Allge-meinen Krankenhäuser (davon Plankrankenhäuser) und Sonstigen Krankenhäuser nach der Definition des Statistischen Bundesamtes dargestellt. Diese stellten 2018 annähernd 100 % aller nach KHG geförderten Betten und ca. 90 % der Kranken-hausbetten insgesamt. Eine Übersicht über die Anzahl der Betten und einrichtungs-bezogenen Fälle im Jahr 2018 nach Krankenhaustyp auf Bundesebene ist in Tabelle 4.2 dargestellt.

Abbildung 4.5: Krankenhaus-Investitionsquote31 und volkswirtschaftliche Investitionsquote32 von 1991 bis 2018

In den Haushaltsansätzen der neuen Bundesländer (einschließlich Berlin) sind in den Jahren 1995 bis 2014 je-weils die Investitionszuschläge gemäß Art. 14 GSG enthalten.

Quelle: Umfrage der Arbeitsgruppe für Krankenhauswesen der AOLG, Statistisches Bundes-amt, eigene Berechnungen.

31 Krankenhausinvestitionsquote: KHG-Fördermittel / bereinigte Krankenhauskosten (differenziert nach Kosten der Krankenhäuser insgesamt sowie Allg. Krankenhäuser: Plankrankenhäuser & Sonstige Krankenhäuser). In den bereinigten Kosten der Krankenhäuser insgesamt sind auch die der Universitätskliniken enthalten.

32 Volkswirtschaftliche Investitionsquote: Bruttoanlageinvestitionen / Bruttoinlandsprodukt (Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 18, Reihe 1.5).

Tabelle 4.2: Bettenausstattung und Fallzahl im Jahr 2018 nach Krankenhaustyp

Quelle: Statistisches Bundesamt, eigene Berechnungen.