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'LH)RUPGHV'HLFKTXHUVFKQLWWHVXQGGLH+|KHGHU Deichkrone an den Schutzdeichen werden nach den maßgebenden Wasserständen und der erfor-GHUOLFKHQ )UHLERUGK|KH EHVWLPPW +HXWH ZHUGHQ Schutzdeiche im Bereich der Binnen- und Außen-E|VFKXQJ PLW HLQHU 1HLJXQJ YRQ DXVJHIKUW Die Deichkrone soll eine Breite von mindestens 3,00 m aufweisen und so ausgebildet sein, dass DQIDOOHQGHV1LHGHUVFKODJVZDVVHUDEÀLH‰HQNDQQ Auf der Binnenberme wird der Deichverteidigungs-weg angelegt. Binnenseitige Deichlängsgräben dienen dazu, das Niederschlags- und Sickerwasser abzuführen. Außerdem muss die Deichkernentwäs-serung durch geeignete technische Maßnahmen sichergestellt werden. Treibselabfuhrwege sind we-gen des gerinwe-gen Treibselanfalls an Schutzdeichen in der Regel nicht erforderlich.

Deichrampen werden durch seitliche Anschüttun-gen angelegt. Als DeichquerunAnschüttun-gen dienen auch Deichscharte, die als massive Bauwerke in den 'HLFKN|USHU HLQJHVFKQLWWHQ VLQG $XI 'HLFKVFKDU-WHVROOWHYHU]LFKWHWZHUGHQGDVLHLP)DOOHUK|KWHU Wasserstände geschlossen werden müssen und deshalb immer eine potentielle Gefahrenstelle in der Deichlinie darstellen.

Schutzdeiche werden in der Regel mit einem Sand-kern ausgeführt. Die notwendige Stärke der Klei-DEGHFNXQJEHWUlJWIUGLHZDVVHUVHLWLJH%|VFKXQJ P XQG IU GLH ODQGVHLWLJH %|VFKXQJ P

$XIGLH4XDOLWlWGHV.OHLVXQGGHVVHQVRUJIlOWLJHQ Einbau sowie Verdichtung ist zu achten, damit der Deich die zu erwartenden Belastungen gefahrlos aufnehmen kann.

6.5 Deichtrassierung

Oft folgen die Schutzdeichlinien den mäandrieren-den Gewässerverläufen. Generelles Ziel ist es, vor-handene Retentionsräume zu schützen und wenn P|JOLFK]XVlW]OLFKH5HWHQWLRQVUlXPH]XVFKDႇHQ Letztere wirken sich positiv auf die maßgebenden :DVVHUVWlQGHDXVXQGN|QQHQQHXHZHUWYROOHQD-WXUQDKH/HEHQVUlXPHVFKDႇHQ'DPLWN|QQHQVLH auch einen Beitrag für die Zielsetzung der WRRL und der FFH-RL leisten. Eine vorsorgende Siche-rung geeigneter Flächen ist hierfür von großer Be-deutung.

Insbesondere in Siedlungsgebieten kann es erfor-derlich werden, den Deich gewässerseitig auszu-EDXHQ :HLO KLHUGXUFK GHU$EÀXVVTXHUVFKQLWW XQG das Stauvolumen verringert und die maßgebenden :DVVHUVWlQGHHUK|KWZHUGHQN|QQHQVROOWHGLHVH Variante auf unabdingbare Einzelfälle beschränkt bleiben

6.6 Strömungs- und Wellenbeanspruchung )U GLH $XVELOGXQJ GHU $X‰HQE|VFKXQJHQ YRQ Schutzdeichen ist die Belastung durch sehr hohe, langanhaltende Wasserstände maßgebend. Die Belastung von Schutzdeichen ist mit denen der Hochwasserdeiche vergleichbar und unterscheidet sich von Hauptdeichen durch eine geringere Wel-lenbelastung und eine längere Verweilzeit von ho-hen Wasserständen.

gUWOLFK HQWVWHKHQGH :HOOHQ N|QQHQ GLH %|VFKXQ-JHQ EHODVWHQ =XVlW]OLFK WUHWHQ EHL JH|ႇQHWHP 6SHUUZHUN WHLOZHLVH HUKHEOLFKH 6WU|PXQJVEHODV-WXQJHQ GXUFK )OXW XQG (EEVWU|PXQJHQ DOV )ROJH der Tidedynamik in den Ästuaren auf.

Abb. 6-3: Regelquerschnitt eines scharliegenden Schutzdeiches

eine besonders nachhaltige Bauweise dar. Eine ge-schlossene, gut durchwurzelte Grasnarbe gewähr-OHLVWHW GLH (URVLRQVVWDELOLWlW GHU 'HLFKREHUÀlFKH JHJHQ6WU|PXQJVXQG:HOOHQDQJULႇVRZLHJHJHQ Niederschlagswasser und trägt wesentlich zur Funktionsfähigkeit des Deiches bei. Für die Ansaat GHU 'HLFKREHUÀlFKH VLQG *UDVVDDWHQ ]X ZlKOHQ die den Anforderungen hinsichtlich Widerstands- NUDIW]HLWZHLVHU7URFNHQKHLWOlQJHUHhEHUÀXWXQJV-dauer und schnellem Aufwuchs genügen.

Da diese Anforderungen nicht allein von einer Grassorte erfüllt werden, ist auf die Auswahl der ULFKWLJHQ6DDWJXWPLVFKXQJHQ]XDFKWHQ'LH3ÀHJH der Grasnarbe wird durch die Schafbeweidung si-chergestellt, kann aber, wo dies nicht sinnvoll ist, in besonderen Fällen auch durch die Mahd erfolgen.

Andere Formen von Beweidung wie z. B. durch 5LQGHU JHZlKUOHLVWHQ NHLQH JHHLJQHWH 3ÀHJH GHU Grasnarbe.

6.9 Deichverteidigungswege

Deichverteidigungswege sind für die Deicher-haltung und Deichverteidigung insbesondere bei 6WXUPÀXWHQXQG+RFKZDVVHUXQYHU]LFKWEDU6LHHU- IRUGHUQHLQH$QELQGXQJDQGDV|ႇHQWOLFKH6WUD‰HQ-netz über Schwerlastverkehr ausreichend befes-WLJWH 'HLFK]XZHJXQJHQ GLH P|JOLFKVW QLFKW PHKU als 3 bis 4 Kilometer voneinander entfernt sein sollten. Die Deichverteidigungswege sind auf der Binnenberme mindestens 0,50 Meter über MThw anzuordnen. Ziel ist es, dass bei einem theoretisch P|JOLFKHQ 'HLFKEUXFK GLH :HJH ]XU 'HLFKHUKDO-tung weiter befahrbar bleiben. Die Fahrbahndecken sollen in Niedersachsen in einer Breite von 3,50 m ausgeführt werden.

Zum Schutz des Deichfußes von scharliegenden Deichen und sehr schmalen Deichvorländern vor (URVLRQ GXUFK 6WU|PXQJHQ XQG VWDUN ZHFKVHOQGH 7LGHZDVVHUVWlQGH N|QQHQ 8IHUVLFKHUXQJHQ XQG Buhnen erforderlich sein.

'LH 6FKXW]GHLFKH VLQG YRQ (LQEDXWHQ %HSÀDQ-zungen und sonstigen Nut%HSÀDQ-zungen freizuhalten, da diese zu Beeinträchtigungen in der Standsicherheit und der Unterhaltung führen und damit die Deich-sicherheit gefährden. Im Falle vorhandener Ein-bauten ist ein besonders hohes Augenmerk auf die langfristige Gewährleistung der Deichsicherheit zu legen.

(LQÀXVVGHU%RGHQXQG8QWHUJUXQGYHU-hältnisse

,P )DOO HLQHV 1HXEDXV RGHU HLQHU (UK|KXQJ XQG 9HUVWlUNXQJ GHV 'HLFKHV EHZLUNW GLH $XÀDVW GHV 'HLFKN|USHUV 6HW]XQJHQ GLH MH QDFK 8QWHUJUXQG- EHVFKDႇHQKHLWHUKHEOLFKH$XVPD‰HHUUHLFKHQN|Q-nen. Zudem treten infolge des Eigengewichts des QHXHQ 'HLFKN|USHUV 6DFNXQJHQ DXI 'DKHU PXVV ]XU'HLFKVROOK|KHGDV6HW]XQG6DFNPD‰DGGLHUW werden.

6.8 Bedeutung der Grasnarbe

Ein grüner Deich, der in Erdbauweise mit einer ge-schlossenen Grasnarbe ausgeführt ist, bietet den Vorteil einfacher, wirtschaftlicher Unterhaltung und 3ÀHJH(ULVW%HVWDQGWHLOGHV/DQGVFKDIWVELOGHVLQ den Schutzdeichgebieten und bildet einen durch-JlQJLJHQhEHUJDQJ]ZLVFKHQJHVFKW]WHP*HELHW und dem Außendeichbereich. Zusätzlich kann der

%RGHQ IU ]XNQIWLJH 1DFKHUK|KXQJHQ XQG 9HU-stärkungen wiederverwendet werden und stellt so

Abb. 6-4: Regelquerschnitt eines Schutzdeiches mit Deichvorland

6.10 Siele und andere Einbauten in der Deichlinie

Einbauten in der Deichlinie sollten grundsätzlich vermieden werden, da sie die Wehrhaftigkeit des 'HLFKHV QHJDWLY EHHLQWUlFKWLJHQ N|QQHQ %HL YRU-handenen Einbauten ist u.a. durch regelmäßige Bauwerksprüfungen die langfristige Gewährleis-tung der Deichsicherheit sicherzustellen.

Gewässer werden in der Regel mittels Sielen oder 6FK|SIZHUNHQGXUFKGHQNUHX]HQGHQ6FKXW]GHLFK geführt. Regelmäßige Bauwerksprüfungen stellen eine dauerhafte Funktion einschließlich der Was-serkehrung im Schließfall sicher.

gႇHQWOLFKH6WUD‰HQDPRGHUDXIGHQ'HLFKHQPV-sen so ausgeführt werden, dass desgႇHQWOLFKH6WUD‰HQDPRGHUDXIGHQ'HLFKHQPV-sen wasser-kehrende Funktion, die Deicherhaltung sowie die Deichverteidigung nicht beeinträchtigt wird.

Abb. 6-5: Ufersicherung an einem scharliegenden Schutzdeich

7 Organisation des Küstenschutzes

7.1 Deichverbände, Deich- und Wasserbe-hörden

Die Erhaltung der Haupt- und Schutzdeiche ist in Niedersachsen und in Bremen in der Regel eine JHVHW]OLFKH$XIJDEHYRQ'HLFKYHUElQGHQDOV|I-IHQWOLFKUHFKWOLFKH.|USHUVFKDIWHQGLHUHJLRQDODXFK als Deichachten oder Deichbände bezeichnet wer-den. Die Erhaltung der Schutzdeiche obliegt im je-weils geschützten Gebiet dem zuständigen Deich-verband und sonst dem zuständigen Wasser- und Bodenverband, dem die Erhaltung zugeordnet ist.

Die Erhaltung umfasst die ständige Unterhaltung VRZLH GLH (UK|KXQJ XQG 9HUVWlUNXQJ ,QVWDQG-setzung und Wiederherstellung. Im Land Bremen obliegt die Deichunterhaltung und -erhaltung den beiden Deichverbänden am linken und am rechten Weserufer, den Stadtgemeinden Bremen und Bre-merhaven sowie dem Land Bremen.

Die Deichverbände sind als Wasser- und Boden-YHUElQGH |ႇHQWOLFKUHFKWOLFKH .|USHUVFKDIWHQ QDFK dem Wasserverbandsgesetz. Im deichgeschützten Gebiet sind alle vorteilhabenden Eigentümer und (UEEDXEHUHFKWLJWHQ EHLWUDJVSÀLFKWH =ZDQJVPLW-glieder der Verbände.

Die rückwärtigen Grenzen des durch die Haupt- und 6FKXW]GHLFKHJHVFKW]WHQ*HELHWHV9HUEDQGVJH- ELHWZHUGHQLQ1LHGHUVDFKVHQQDFKLP1'*IHVW-JHVHW]WHQ *HOlQGHK|KHQ EHVWLPPW 'LHVH OLHJHQ zwischen NHN +5 m an der ostfriesischen Küste und NHN +8 m an der Elbe oberhalb Hamburgs im Artlenburger Deichverband.

Landkreise, kreisfreie und große selbstständige Städte sind in Niedersachsen die unteren Deichbe- K|UGHQ2EHUVWH'HLFKEHK|UGHLVWGDVQLHGHUVlFK-sische Umweltministerium.

,Q%UHPHQZHUGHQGLHGHLFKEHK|UGOLFKHQ$XIJDEHQ YRQGHQ:DVVHUEHK|UGHQZDKUJHQRPPHQ)UGLH Stadtgemeinde Bremen ist die Senatorin für Klima-schutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und :RKQXQJVEDX 6.806 ]XVWlQGLJH 8QWHUH :DV-VHUEHK|UGH ,Q GHU 6WDGWJHPHLQGH %UHPHUKDYHQ werden diese Aufgaben vom Magistrat Bremerha-ven und der SKUMS übernommen. Die Obere Was-VHUEHK|UGHIUGDV/DQG%UHPHQLVWGLH6.806 'LH 'HLFK E]Z :DVVHUEHK|UGHQ IKUHQ JHPHLQ-VDPPLWGHQ8QWHUKDOWXQJVSÀLFKWLJHQGLHMHZHLOLJHQ Deichschauen durch. Hierbei wird der Deich i. d. R.

im Frühjahr und Herbst auf seinen ordnungsgemä-ßen Zustand überprüft.

7.2 Staatlicher Küstenschutz

9RQ GHU (UKDOWXQJVSÀLFKW GXUFK GLH 'HLFKYHUElQ-de sind diejenigen Deichstrecken ausgenommen, zu deren Erhaltung die Bundesrepublik Deutsch-land oder die Länder Niedersachsen bzw. Bre-PHQ YHUSÀLFKWHW VLQG 'LH ODQGHVHLJHQHQ 'HLFKH in Niedersachsen werden vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und 1DWXUVFKXW] 1/:.1 RGHU GXUFK 1LHGHUVDFKVHQ 3RUWV 13RUWV HUKDOWHQ :HLWHUKLQ REOLHJHQ GHP NLWKN in der Regel die Erhaltung und der Betrieb GHUQLHGHUVlFKVLVFKHQ6SHUUZHUNHVLHKH7DE Für die landeseigenen Deiche entlang der We-ser in der Stadtgemeinde Bremerhaven, für das Geestesperrwerk und für die stadtbremischen Ha-fenanlagen mit Hochwasserschutz in Bremen führt bremenports im Auftrag des Landes Bremen die Unterhaltung durch. Der Betrieb und die Unter-haltung des Lesumsperrwerks werden durch den Deichverband am rechten Weserufer im Auftrage des Landes wahrgenommen.

7.3 Deichverteidigung und Gefahrenabwehr Der Träger der Deicherhaltung hat für die Deich-verteidigung vorzusorgen. Zur Vorsorge für den 'HLFKYHUWHLGLJXQJVIDOO JHK|UHQ RUJDQLVDWRULVFKH Vorkehrungen wie das Umsetzen von Deichvertei-digungsordnungen und das Aufstellen von Alarm- und Einsatzplänen sowie Deichbüchern. Weiterhin JHK|UW]XU9RUVRUJHGDV%HUHLWVWHOOHQYRQQRWZHQGL-JHQ*HUlWHQ%DXVWRႇHQXQG%HI|UGHUXQJVPLWWHOQ

=XU 'HLFKYHUWHLGLJXQJ JHK|UW HLQH LP 6WXUPÀXWIDOO gut funktionierende Deichwacht, die in Niedersach-sen und der Stadtgemeinde Bremen von den Deich-verbänden und in der Stadtgemeinde Bremerhaven von bremenports organisiert wird. Sie sind solange zuständig für die Deichverteidigung, bis die zustän-GLJH .DWDVWURSKHQVFKXW]EHK|UGH GHU /DQGNUHLV GLHNUHLVIUHLHRGHUGLHJUR‰HVHOEVWVWlQGLJH6WDGW bei regionsübergreifenden Lagen auch die Polizei-GLUHNWLRQHQGHQ.DWDVWURSKHQIDOOIHVWVWHOOW,P/DQG Bremen sind in Bremerhaven der Magistrat bzw. in der Stadtgemeinde Bremen der Senator für Inneres zuständig.

Im Katastrophenfall müssen weitere Hilfskräfte wie Polizei, Feuerwehr, THW, Sanitätskräfte oder Bun-deswehr eingesetzt werden, um an den bedrohten und beschädigten Deichstrecken Abwehr- und Si-cherungsmaßnahmen durchzuführen. Die Vertei-digung der Deiche im Küstenschutz erfordert früh-zeitige und sachgerechte Entscheidungen sowie einen raschen Einsatz.

sern Hunte, Wümme und Ilmenau über seine Hochwasservorhersagezentrale. Die Vorhersage der Hochwasserereignisse erfolgt mithilfe eines an die Flussgebiete angepassten Computermo-dells. Hierzu werden Daten des bisher gefallenen und prognostizierten Niederschlags, sowie aktuel-le Wasserstände herangezogen. Während eines Hochwasserereignisses werden die Vorhersagen mehrmals täglich aktualisiert und im Internet bereit-gestellt.

In Bremen unterhält die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Woh-QXQJVEDXH HLQH 6WXUPÀXW XQG +RFKZDVVHU]HQW-UDOH6+:=GLHEHLHQWVSUHFKHQGHQ9RUKHUVDJHQ GHV 6WXUPÀXWZDUQGLHQVWHV XQG GHV %6+ EHVHW]W wird.

6WXUPÀXWZDUQGLHQVW XQG