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Handlungsfeld „Profilierung aller weiterführenden Schulformen“

4 HANDLUNGSFELDER UND MAßNAHMEN

4.6 Handlungsfeld „Profilierung aller weiterführenden Schulformen“

Relevanz und aktuelle Situation

Das Anwahlverhalten von Schülerinnen und Schülern nach der Grundschule flexibilisiert sich bundesweit wie auch in Halle (Saale) immer weiter, wobei der Trend in Richtung von Schul-angeboten mit möglichst vielen Bildungsgängen und damit in Richtung einer späteren Ent-scheidung von Schülerinnen und Schüler für einen konkreten Bildungsweg und Abschluss geht (vgl. Autorengruppe Bildungsberichterstattung 2020, S.110ff.). Lokal ist dies an der steigenden Inanspruchnahme von Gemeinschafts- und Gesamtschulplätzen erkennbar (vgl.

Kapitel 2.3).

Damit verbunden steigen jedoch die Anforderungen an Schulen: „Das Offenhalten von Bil-dungswegen und die verstärkten Flexibilisierungsoptionen, die insbesondere das erweiterte Angebot an Schularten mit 2 oder 3 Bildungsgängen eröffnet, stellt nicht zuletzt neue Her-ausforderungen an die Organisation von Schule, an das Curriculum und an den Unterrichts-alltag. Die Einzelschul- und Klassenebene gewinnt zunehmend an Bedeutung […]. Nicht nur Grundschulen, sondern auch Schularten des Sekundarbereichs I müssen in ihren curricu-laren, aber auch außerunterrichtlichen Angeboten so breit aufgestellt sein, dass einerseits auf die zunehmend heterogeneren Ausgangslagen und andererseits auf die unterschiedli-chen Aspirationen jeder und jedes Einzelnen eingegangen werden kann.“ (Autorengruppe Bildungsberichterstattung 2020, S.150).

Vor diesem Hintergrund und mit dem im Bildungsleitbild für die Stadt Halle (Saale) formulier-ten Anspruch einer vielfältigen, differenzierformulier-ten und hochwertigen halleschen Bildungs- und damit auch Schullandschaft rückt die Frage nach der transparenten Profilierung weiterfüh-render Schulen in den Blickpunkt.

Handlungsziele

Folgende Handlungsziele werden innerhalb des Handlungsfeldes „Profilierung aller weiter-führenden Schulen“ verfolgt:

1. Stiftungen, Institute, Hochschulen und Unternehmen werden flächendeckend und syste-matisch in die Arbeit aller weiterführenden Schulen einbezogen.

2. Alle weiterführenden Schulen haben spezifische und attraktive Schulprofile mit kommuni-zierten Alleinstellungsmerkmalen entwickelt und bewerben diese.

Hinsichtlich des ersten Handlungszieles finden sich große Überschneidungen zum noch fol-genden Handlungsfeld „Übergang Schule-Beruf“ (vgl. Kapitel 4.7). Entsprechende Maßnah-men (inkl. derer der MLU) mit Bezug zu diesem Handlungsziel finden sich dort wieder.

4.6.1 Weiterentwicklung und Kommunikation attraktiver Schulprofile an weiterfüh-renden allgemeinbildenden Schulen

Ziel: Alle weiterführenden allgemeinbildenden Schulen in der Stadt Halle (Saale) verfügen über attraktive Schulprofile und Alleinstellungsmerkmale. Hierzu erhalten Einwohnerinnen und Einwohner die notwendigen Informationen, um eine sach- und kindgerechte Entschei-dung über die Wahl der weiterführenden Schule treffen zu können.

Grundlagen: Gemäß § 22 Abs. 1 SchulG LSA hat die Schulentwicklungsplanung die planeri-schen Grundlagen für die Entwicklung eines regional ausgeglichenen und leistungsfähigen Bildungsangebotes zu schaffen. Gemäß § 24 Abs. 4 SchulG LSA gibt sich jede Schule ein Schulprogramm. In dem Schulprogramm legt die einzelne Schule fest, wie sie den Bildungs- und Erziehungsauftrag und die Grundsätze seiner Verwirklichung ausfüllt. Dabei soll sie den besonderen Voraussetzungen ihrer Schülerinnen und Schüler sowie den besonderen Merk-malen der Schule und ihres regionalen Umfelds in angemessener Weise inhaltlich und unter-richtsorganisatorisch Rechnung tragen. In der Regel geschieht dies durch entsprechende Steuergruppen an den Schulen. Gemäß § 64 Abs. 1 SchulG LSA hat der Schulträger das Schulangebot und die Schulanlagen im erforderlichen Umfang vorzuhalten, mit der notwen-digen Einrichtung auszustatten und ordnungsgemäß zu unterhalten sowie unter Berücksich-tigung der Ziele der Schulentwicklungsplanung aufzuheben oder einzuschränken.

Stand: Das Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt ermöglicht eine große Vielfalt ver-schiedener weiterführender Schulformen. Diese Vielfalt spiegelt sich in der kommunalen Schullandschaft wieder. Inklusive der Schulen in freier Trägerschaft existieren zum Schuljahr 2019/20 in Halle (Saale) fünf Sekundarschulen, vier Gemeinschaftsschulen, fünf Gesamt-schulen sowie zehn Gymnasien. Mit Ausnahme der SekundarGesamt-schulen ist die Wahl der weiter-führenden Schulen nicht von Schulbezirken abhängig; für Sekundarschulen werden diese gemäß Beschluss des Stadtrates vom 26.06.2019 (BV VI/2019/05046) zum Schuljahr 2023/24 aufgehoben. Es besteht somit freie Schulwahl im Rahmen der jeweiligen Kapazitä-ten. Für die Attraktivität der Einzelschulen als auch im Sinne einer vielfältigen halleschen Schullandschaft ist die Herausbildung, Weiterentwicklung und Kommunikation von Alleinstel-lungsmerkmalen und profilierten inhaltlichen Schwerpunkten im Rahmen der jeweiligen Schulprogramme notwendig.

Für Eltern, Schülerinnen und Schüler bedarf es zur Orientierung im vielgliedrigen Schulsys-tem der Stadt Halle (Saale) eines besseren InformationssysSchulsys-tems, um eine sach- und kindge-rechte Entscheidung über die Wahl der weiterführenden Schule treffen zu können. Dazu ist eine Bestandaufnahme aller Schulprofile unter Kenntnis ihrer jeweiligen Stärken ebenso wichtig wie ihre Veröffentlichung auf den Homepages der Schulen und der Stadtverwaltung und ggf. in Printform.

Auftrag: Die Steuergruppen der Schulen evaluieren das jeweilige Schulprofil/Schulprogramm hinsichtlich Attraktivität, Alleinstellungsmerkmalen und inhaltlichen Schwerpunkten und ent-wickeln dieses bei Bedarf weiter. Die Schulen veröffentlichen das Profil auf ihrer Homepage und bewerben aktiv seine Stärken und Alleinstellungsmerkmale. Die Schulen stellen das jeweilige Schulprofil/Schulprogramm dem Schulträger zur Veröffentlichung zur Verfügung.

Maßnahme Hauptverantwortung Beteiligte Zeitraum Weiterentwicklung und

Kommunikati-on leistungsfähiger Schulprofile an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen

Schulen Sozialplanung,

Landesschulamt

ab 2021

4.6.2 Schulentwicklungsgespräche mit allen weiterführenden kommunalen allge-meinbildenden und berufsbildenden Schulen

Ziel: Die Stadt Halle (Saale) unterstützt kommunale allgemein- und berufsbildende Schulen konstant bei der Weiterentwicklung bzw. Schärfung eines attraktiven Schulprofils.

Grundlagen: siehe Maßnahme 4.6.1

Stand: Es erfolgt bereits ein vielfältiger Austausch zwischen Schulträger und Schulen zur Weiterentwicklung der einzelnen Schule, zur Verbesserung der Schulausstattung, zur not-wendigen Sanierung, zur Entwicklung von Kapazitäten und Standorten etc. Dieser erfolgt allerdings überwiegend anlassbezogen. Regelmäßige schulbezogene Zusammenkünfte zur Diskussion von Themen der Schulentwicklung und -profilierung, die auch mehrere Jahre in die Zukunft gerichtet sind, erfolgen derzeit nicht.

Auftrag: Die Sozialplanung führt unter Mitarbeit der Fachbereiche Bildung und Immobilien mit jeder weiterführenden kommunalen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schule im zwei-jährlichen Rhythmus Schulentwicklungsgespräche durch.

Maßnahme Hauptverantwortung Beteiligte Zeitraum

Schulentwicklungsgespräche mit allen weiterführenden kommunalen allgemeinbildenden und berufsbil-denden Schulen

Sozialplanung Fachbereich Bil-dung, Fachbereich Immobilien, Schu-len, Landesschulamt

ab 2021

Zwischenfazit

Die „Profilierung aller weiterführenden Schulformen“ stellt als Handlungsfeld vor allem auf eine vielfältige Schullandschaft und eine leichte Orientierung der Kinder und Eltern innerhalb dieser ab. Mit den entwickelten Maßnahmen tragen Schulen und Schulverwaltung zu einer Weiterentwicklung und Schärfung der einzelnen Schulprofile und einer größeren Transpa-renz für ihre Nutzerinnen und Nutzer bei. Dabei besteht eine enge Verknüpfung zum folgen-den Handlungsfeld „Übergang Schule-Beruf“.