• Keine Ergebnisse gefunden

Handlungsfeld „Übergang Kita-Grundschule“

4 HANDLUNGSFELDER UND MAßNAHMEN

4.5 Handlungsfeld „Übergang Kita-Grundschule“

Relevanz und aktuelle Situation

Mit der Fokussierung Lebenslanges Lernen sind die bildungsbiografischen Übergänge zwi-schen den Institutionen verstärkt in den Fokus der Aufmerksamkeit gerückt. Mit dem Ziel einer gelingenden individuellen Bewältigung dieser Übergänge sind deren institutionelle Or-ganisation sowie deren Rahmenbedingungen zunehmend von Interesse.

Der biografische Übergang zwischen Kindertagesstätte und Grundschule stellt Kinder und Familien auf individueller, interaktionaler und kontextueller Ebene vor Herausforderungen (vgl. BMFSFJ 2005, S.224). Während individuell Veränderungen sowohl in der Identität des Kindes (vom Kindergarten- zum Schulkind) als auch im elterlichen Selbstverständnis anste-hen, müssen in Bezug auf Interaktionen Beziehungsabbrüche (z.B. zu Erzieherinnen und Erziehern oder Kindergartenfreunden) bewältigt werden und zugleich neue Beziehungen in einem neuen Lernumfeld aufgebaut werden. Auf kontextualer Ebene müssen unterschiedli-che Lern- und Lebensbereiunterschiedli-che wie Schule und Familie neu in Einklang gebracht sowie ver-änderte pädagogische Konzeptionen und Arbeitsweisen zwischen Kindergarten und Schule als Herausforderung bewältigt werden.

Auf institutioneller Ebene kann eine Kooperation zwischen Kindertageseinrichtungen und Grundschulen „nur erfolgreich sein, wenn förderliche Rahmenbedingungen auf örtlichen und überörtlichen Ebenen bereit gestellt werden, beispielsweise der Aufbau kooperativer Arbeits-strukturen auf lokaler und regionaler Ebene, die Entwicklung und Pflege kooperativer Ar-beitsformen bzw. lokaler und regionaler Arbeitskreise, die gegenseitige Beteiligung an Aus-schusssitzungen und Kommunikationsprozessen zwischen Schulbehörde und örtlicher Ju-gendhilfe sowie den weiteren Akteuren auf örtlicher und regionaler Ebene“ (ebd. S.224).

Die Daten zur Einschulung von Kindern sind in Halle (Saale) langfristig stabil; etwa 96-97%

eines Jahrgangs werden fristgemäß eingeschult (vgl. Kapitel 2.3). Zu Beginn des Schuljah-res 2019/20 wurden ca. 2.150 Schülerinnen und Schüler eingeschult, wobei etwa 2.050 Kin-der eine Grundschule besuchten und ca. 100 eine FörKin-derschule (vgl. Stadt Halle (Saale) 2019e). Zu den Daten der Schuleingangsuntersuchungen des Jahres 2018 siehe Kapitel 2.3 des vorliegenden Konzeptes.

Hinsichtlich des Umsetzungsstandes einer systematischen Zusammenarbeit der Institutionen Kindertagesstätten, Horte und Grundschulen liegen keine aktuellen stadtweiten Erkenntnisse

Handlungsziele

Folgende Handlungsziele werden innerhalb des Handlungsfeldes „Übergang Kita-Grundschule“ verfolgt:

1. Allen Kindern und deren Eltern steht eine bedarfsgerechte individuelle Begleitung am Übergang in die Grundschule zur Verfügung.

2. Alle Grundschulen, Horte und Kindertagesstätten arbeiten 2023 mit ihren jeweiligen Part-nereinrichtungen auf Grundlage qualifizierter Kooperationsvereinbarungen zusammen.

Zur Annäherung an Handlungsziel 1 sowie das Erreichen von Handlungsziel 2 soll die Um-setzung der folgenden Maßnahmen beitragen.

4.5.1 Evaluation und Qualifizierung der Übergangsgestaltung in Kindertagesstätten Ziel: Allen Kindern und deren Eltern steht eine bedarfsgerechte individuelle Begleitung beim Übergang in die Grundschule zur Verfügung. Bestehende Praktiken der Übergangsgestal-tung sind evaluiert. Das Personal in Kindertagesstätten ist für eine moderne Übergangsge-staltung qualifiziert.

Grundlagen: Nach § 5 Abs. 2 KiFöG LSA soll der Übergang zur Schule durch eine an dem Entwicklungsstand der Kinder orientierte Zusammenarbeit mit der Schule erleichtert werden.

Für Grundschulen beschreibt § 4 Abs. 4 SchulG LSA entsprechende Regelungen. Der Ge-setzgeber fordert für Kindertageseinrichtungen entsprechende Leistungs- und Qualitätskrite-rien zur Umsetzung in der Praxis. Die Stadt Halle (Saale) als örtlicher Träger der Jugendhilfe ist im Rahmen ihrer hoheitlichen und per Gesetz übertragenen Aufgaben verpflichtet, Quali-tätskriterien, Rahmenbedingungen und fachliche Standards zu beschließen. Im Rahmen der Leistungsvereinbarung haben die Träger der Kindertageseinrichtungen den Übergang Kita-Grundschule zu beschreiben.

Gemäß § 11a KiFöG LSA sind mit den Trägern von Kindertageseinrichtungen Leistungsver-einbarungen über den Betrieb der Kindertageseinrichtung nach den §§ 78b bis 78e SGB VIII abzuschließen. Diese Vereinbarungen müssen wesentliche Leistungsmerkmale, auch zum Punkt Übergang Kita-Schule festlegen.

Stand: Im Rahmen der Leistungsvereinbarung beschreiben die Träger der Einrichtungen den Übergang Kita-Grundschule. Eine stadtweite Auswertung bzw. Evaluierung der bestehenden Verfahrensabläufe und -verläufe sowie ein Wissenstransfer im Sinne der Verbreitung von best-practice-Modellen findet momentan nicht statt.

Auftrag: Der Fachbereich Bildung evaluiert bis 2022 die derzeitigen Verfahren/Verläufe der Übergangsgestaltung zwischen Kindertagesstätten und Grundschulen. Der Fachbereich Bil-dung führt in Zusammenarbeit mit dem Landesschulamt bis 2022 einen Fachtag für Kinder-tageseinrichtungen und Grundschulen zu best-practice-Modellen der Übergangsgestaltung am Übergang in die Grundschule durch.

Maßnahme Hauptverantwortung Beteiligte Zeitraum

Evaluation und Qualifizierung der Übergangsgestaltung in Kindertagesstätten

Fachbereich Bil-dung

Träger von Kindertages-stätten, Grundschulen, Landesschulamt

bis 2022

4.5.2 Qualifizierte Kooperationsvereinbarungen zwischen Kindertageseinrichtungen und Grundschulen

Ziel: Alle Grundschulen, Horte und Kindertagesstätten arbeiten 2023 mit ihren jeweiligen Partnereinrichtungen auf Grundlage qualifizierter Kooperationsvereinbarungen zusammen, um förderliche Rahmenbedingungen für die Übergänge sicherzustellen.

Grundlagen: siehe Maßnahme 4.5.1

Notwendige Voraussetzungen für gelingende Übergänge zwischen Kindertagesstätten und Grundschulen sind „eine Klärung der strukturellen Bedingungen sowie eine klare und syste-matische Organisation der Zusammenarbeit“ (DJI 2017a, S.4) in Form von Kooperationsver-einbarungen sowohl zwischen den einzelnen Einrichtungen als auch auf kommunaler Ebene.

Stand: Im Rahmen der Leistungsvereinbarung beschreiben die Träger der Kindertagesein-richtungen derzeit den Übergang zur Grundschule. Eine Berichterstattung zu den Kooperati-onen zwischen Kindertagesstätten, Horten und Grundschulen fand zuletzt im Oktober 2016 im Jugendhilfeausschuss statt. Nach damaligem Stand arbeiteten rund 65% der Kinderta-gesstätten sowie rund 70% der Horte auf Grundlage von Verträgen bzw. Kooperationsver-einbarungen mit Grundschulen (bzw. Förderschulen) zusammen, wobei die Qualität seitens des Fachbereichs Bildung insgesamt als gut, jedoch sehr heterogen eingeschätzt wurde.

Auftrag: Der Fachbereich Bildung erarbeitet bis 2022 in Zusammenarbeit mit dem Landes-schulamt und unter Beteiligung interessierter Träger und Schulen verbindliche Qualitätskrite-rien für die Übergänge zwischen Kindertageseinrichtungen und Schule. Die Einrichtungen erarbeiten auf dieser Grundlage bis 2023 neue Kooperationsvereinbarungen mit ihren jewei-ligen Partnereinrichtungen bzw. schreiben diese bei Bedarf fort. Der Fachbereich Bildung berichtet jährlich dem Jugendhilfeausschuss zum Umsetzungsstand.

Maßnahme

Hauptverantwor-tung

Beteiligte Zeitraum

Qualifizierte Kooperations-vereinbarungen zwischen Kindertageseinrichtungen und Grundschulen

Fachbereich Bil-dung, Landes-schulamt

Kindertageseinrichtun-gen, Schulen

Erarbeitung Qualitätskrite-rien bis 2022;

Umsetzung bis 2023; Bericht-erstattung jähr-lich

4.5.3 Maßnahmepaket der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Die MLU wird folgende Maßnahmen beitragen, um die Handlungsziele im Handlungsfeld

„Übergang Kita-Grundschule“ zu untersetzen und zu unterstützen:

- Beratungsangebote aufrechterhalten

- Spezifische Angebote für Kinder im Vorschulalter (Teddybärkrankenhaus, u.ä.)

Zwischenfazit

Die im Handlungsfeld „Übergang Kita-Grundschule“ erarbeiteten Maßnahmen zielen vor al-lem auf die strukturelle und organisatorische Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtungen und Grundschulen und damit die notwendigen institutionellen Rahmenbedingungen für gelingende Übergänge. Aufgabe der Einzeleinrichtungen wird es sein, die notwendigen Kooperationen in der Praxis mit Leben zu erfüllen, um Kindern frikti-onsfreie Übergänge zu ermöglichen.