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Integrative Förderung

In der Stadt Zürich werden mit Ausnahme weniger Aufnahmeklassen keine Kleinklassen mehr geführt. Kinder mit besonderen Bedürfnissen werden weitgehend in der Regelklas-se unterrichtet. Dies betrifft ganz unterschiedliche Schülerinnen und Schüler: jene mit besonderen Begabungen, Kinder mit Deutsch als Zweitsprache, aber auch solche mit besonderen Lern- und Verhaltensvoraussetzungen.

Dies führt zu veränderten Raumnutzungen: Die Klassenlehrpersonen werden durch schulische Heilpädagoginnen und -pädagogen unterstützt und beraten. Diese arbeiten grundsätzlich im Schulhaus, teilweise direkt in den betroffenen Klassen, teilweise in sepa-raten Räumen. Auch weitere unterstützende Angebote wie Logopädie und Psychomotorik werden stärker in die Schulen eingebunden. Zudem müssen diese Therapien gemäss Volksschulgesetz auch für PrivatschülerInnen angeboten werden.

Die Umsetzung der Förderpraxis führt generell zum Bedarf nach grösseren Klassen-zimmern und zu einer intensiveren Nutzung der Gruppen- bzw. Therapieräume. Probleme entstehen in Schulanlagen mit kleinen Klassenzimmern oder fehlenden Gruppenräumen.

Integrierte Sonderschulung

Im Rahmen der integrierten Sonderschulung werden auch Kinder in Regelklassen und -kindergärten geschult, die spezielle Arbeitsplätze oder Hilfsmittel benötigen (z.B. Gehhil-fen, Rollstühle usw.). Dadurch kann im Einzelfall ein erhöhter Raumbedarf entstehen.

Zudem können bauliche Aufwendungen zur Gewährleistung der Behindertengängigkeit notwendig sein (siehe auch Kapitel 7).

Es ist zudem damit zu rechnen, dass mittelfristig etwas weniger Kinder einer nichtstäd-tischen Sonderschule oder Privatschule zugeteilt werden. Dadurch kann sich die Anzahl SchülerInnen in Regelklassen leicht erhöhen. Die SchülerInnen in den städtischen Son-derschulen werden bereits heute weitestgehend integriert. In diesem Bereich sind daher lediglich noch geringe Verschiebungen möglich.

Massnahmen

Umsetzung Raumstrategie

Betreuung: Im Rahmen der Umsetzung der Raumstrategie Betreuung wird in den nächsten Jahren für jede Schulanlage eine entspre-chende Umsetzungsplanung mit Bedarfsnachweis etc. erarbei-tet. Dabei wird jeweils die gesamte Raumsituation überprüft.

Die Umsetzung wird im Rahmen des Grossprojektes Erweiter-tung Tagesstrukturen (ET) im Detail geplant.

Förderung

Mehrfach-nutzungen: Die mehrfache Nutzung von Räumen ist in vielen Schulen ge-lebte Praxis. Um diese weiter zu fördern, wurde ein Merkblatt

Pavillonlösungen als

langfristi-ge Übergangslösunlangfristi-gen: Pavillons bieten eine hohe Schulqualität und verursachen im Vergleich zu Neubauten tiefere Investitionen pro Kosteneinheit.

Angesichts des hohen Raumdruckes durch die Entwicklung der SchülerInnenzahlen und durch den steigenden Raumbedarf pro Abteilung sollen auch in Zukunft bei Bedarf neue Pavillons an-geschafft werden können; diese sollen auch längerfristig stehen gelassen werden können.

Intensivierung

Korridor-nutzung: In vielen Schulanlagen bestehen grosse Korridore und Ni-schen, welche heute für den Unterricht kaum genutzt werden können. Die Abklärungen der Immobilien-Bewirtschaftung zei-gen, dass die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben keine Möblierung zulassen und wenig Interpretationsspielraum ent-halten. Ausnahmen lassen sich höchstens im Einzelfall im Rahmen der Erarbeitung von konkreten Projekten vereinbaren.

5.2 Standardisierung der Anforderungen an Schulbauten

Kantonale Empfehlungen für Schulhausanlagen

2002 wurde der Stadtrat mittels Postulat beauftragt, dem Gemeinderat eine Vorlage für eine Verordnung in Kompetenz des Gemeinderates zu unterbreiten, in welcher für die Stadt Zürich verbindliche Richtlinien für die Raumprogramme von Schulhaus-Neubauten und -Erweiterungen festzulegen sind.

Bereits im Jahr 2003 wurden vom Schul- und Sportdepartement und vom Hochbaude-partement gemeinsam Standard-Raumprogramme erarbeitet und durch die Konferenz der Schulpräsidentinnen und -präsidenten verabschiedet.

Am 16. März 2009 hat der Kanton die kantonalen Schulbaurichtlinien am 16. März 2009 nach einer breiten Vernehmlassung in Kraft gesetzt. Damit bestand ein weitgehen-der Konsens über die Anforweitgehen-derungen an Schulbauten. Künftige Neu- und Erweiterungs-bauten orientieren sich an diesen Richtlinien. Die Forderung der Postulanten, eigene Richtlinien für die Stadt Zürich zu erarbeiten, ist damit hinfällig geworden.

Aus diesem Grund wurde das Postulat auf Antrag des Vorsteher des Schul- und Sportdepartments und der Präsidentinnen- und Präsidentenkonferenz mit dem Ge-schäftsbericht 2011 abgeschrieben.

Die Bildungs- und Baudirektion teilte am 25. Januar 2012 mit, dass die Schulhausricht-linien mit den verbindlichen Vorschriften für den Bau von Schulhäusern an der Volksschu-le aufgehoben werden. Neu werden die Bildungs- und Baudirektion nur noch Empfehlun-gen zur Erstellung von SchulhausanlaEmpfehlun-gen erlassen; dies als Unterstützung für

Gemein-als Basis für die künftige Schulraumplanung der Stellenwert der kantonalen Schulbau-richtlinien zu klären.

Ergänzungen zu den kantonalen Empfehlungen

In den folgenden Bereichen sind Ergänzungen zu den kantonalen Richtlinien erforderlich:

Betreuung: Die Raumflächen, welche für die Betreuung bereitzustellen sind, hängen ab vom Flächenbedarf pro Platz und von der an-gestrebten Abdeckung. Im Rahmen der Raumstrategie Betreu-ung wurde der Flächenbedarf pro betreutes Kind (exkl. Mehr-fachnutzungen) wie folgt definiert:

Schulsozialarbeit: Schulsozialarbeit ist zwar im ganzen Kanton Zürich verbreitet, aber kein obligatorisches Angebot und daher in den kantonalen Richtlinien nicht berücksichtigt. Ergänzend zu den Richtlinien ist daher ein Büro für die Schulsozialarbeit erforderlich.

Musikschule: Die intensive Nutzung der Schulanlagen für Musikunterricht wie diejenige der MKZ ist in den kantonalen Empfehlungen nicht vorgesehen. Für den Instrumentalunterricht sind separate spe-ziell ausgestatte Räume erforderlich. Der Umfang ist abhängig vom jeweiligen Angebot, welches je nach Quartier stark variie-ren kann.

Hausdienst & Technik: Die kantonalen Richtlinien enthalten keine Hausdiensträume:

Erforderlich sind Büro, Werkstatt sowie Putz- und weitere Technikräume.

In den letzten Jahren nahm zudem die Anzahl der in den Schulen tätigen Lehrpersonen zu. Es wurden verschiedene neue Funktionen geschaffen oder ausgebaut: Leitung Betreuung, Schulsozialarbeit, Schulische HeilpädagogInnen, Fachleitungen Heilpädago-gische Schule etc.

Mit diesen neuen Berufsbildern entsteht in den einzelnen Schulen ein zusätzlicher Be-darf nach Kleinräumen und Büroarbeitsplätzen (teilweise inkl. Telefon- und Netzan-schluss). Die Konferenz der SchulpräsidentInnen hat an ihrer Sitzung vom 1. März 2011 die Anforderungen und Berechtigungen definiert. Sie sind grundsätzlich kompatibel mit den neuen kantonalen Schulbaurichtlinien. Zentrale Aussagen sind:

• Der Bedarf nach Arbeitsplätzen soll durch betriebliche Lösungen in den bestehenden Räumen gedeckt werden; entsprechend müssen in jeder Schule auf die lokalen

Ver-• Bedarf nach einem eigenen Büro haben Schulleitung, Leitung Betreuung, die Leitung Hausdienst & Technik sowie die Schulsozialarbeit

• TherapeutInnen haben in der Regel einen Arbeitsplatz im Therapieraum

• Für alle übrigen Personalkategorien sollen gemeinsam genutzten Arbeitsplätze im Lehrkraft-, Vorbereitungs- oder Sammlungsbereich zur Verfügung stehen

5.3 Räumliche Zusammenführung Schule für Kunst und Sport

Mit der Anerkennung der Erweiterung der Kunst- und Sportschule (K+S) durch die Mann-schaftssportklassen (MSP) durch den Regierungsrat sind aktuell in der Stadt Zürich 185 Plätze für künstlerisch und/oder sportlich talentierte Jugendliche bewilligt.

Die K+S ist heute auf zwei Standorte verteilt: ca. 120 Plätze im Schulhaus Im Birch sowie ca. 65 Plätze im Schulhaus Münchhalde. Die Plenarversammlung der KSP Zürich-berg hat am 30. Juni 2011 den Entscheid gefällt, dass die beiden Standorte nach Ab-schluss der Instandsetzung und Erweiterung der Schulanlage Hofacker im Schulhaus Münchhalde zusammengelegt werden. Da sich die Bauvorhaben weiter verzögern, muss gemeinsam mit dem Schulkreis Glattal die Planung überarbeitet werden.

5.4 Pavillonplanung

Die Pavillons Züri-Modular haben eine grosse Bedeutung für eine termin- und bedarfsge-rechte Bereitstellung von Schulraum in Quartieren mit kurz- und mittelfristigen Engpäs-sen. Die Erfahrung hat allerdings gezeigt, dass die gewünschte Flexibilität des Pavillon-einsatzes durch die hohen Kosten bei Verschiebungen und den grossen Bedarf an Unter-richts- und Betreuungsraum eingeschränkt ist.

Auf den städtischen Schulanlagen stehen ab Sommer 2013 39 «Züri Modular»-Pavillons (ZM) im Einsatz. Aus heutiger Sicht ist damit zu rechnen, dass in den nächsten Jahren an bis zu 20 Schulstandorten ZM-Pavillons notwendig sind. Ein kleiner Teil des Schulraumbedarfs kann durch Verschiebungen von Pavillons abgedeckt werden. Die Gründe für die Notwendigkeit der Pavillons sind insbesondere:

• um auf periodische Schwankungen der Schülerzahlen zu reagieren,

• wenn der langfristige Bedarf noch unsicher ist (z. B. in Entwicklungsgebieten),

• wenn nur ein geringer Mehrbedarf an Flächen auf bestehenden Schulanlagen besteht (z. B. Zunahme um ein bis zwei Klassen oder Bedarf an Raum für weitere

Betreuungs-Aufgrund der beschränkten finanziellen Ressourcen wird bei verschiedenen Schulanlagen auf die Realisierung von Erweiterungen verzichtet werden. Aufgrund der übergeordneten Finanzplanung kommt es ausserdem oft zu zeitlichen Verschiebungen geplanter Projekte.

Damit werden Pavillons später frei und können nicht wie ursprünglich geplant verschoben werden.

Jahr ZM-Pavillons in Planung Bemerkungen

2014 Letzi Mitte I (In der Ey/Triemli) Letzi-Mitte II (Untermoos) Leutschenbach I

Holderbach

2015 Leimbach II / Allmend Milchbuck

Riesbach Total 7 ZM-Pavillons

Jahr ZM-Pavillons in Prüfung Bemerkungen

2015 Aegerten

Chriesiweg/Loogarten II Fluntern

Letzi Mitte III (In der Ey/Triemli) Saatlen III

Entlisberg

Rütihof – Riedhof Ruggächer

Aufstockung

Verschiebung Aufstockung 2016 Letzi Mitte IV (Altstetterstrasse/Im Herrlig)

Münchhalde Leutschenbach II 2017 Hardturm III

Küngenmatt II

2018 Heumatt

Leimbach III / Allmend 2019 Thurgauerstrasse II

Die Kosten der neuen Pavillons betragen aufgrund erhöhtem Baustandard (Minergie), Auf-lagen und einem Zusatzmodul mehr als CHF 2 Mio. Die finanzielle Kompetenz für die Ge-nehmigung neuer ZM-Pavillons liegt somit beim Gemeinderat.

Der Gemeinderat hat am 18. April 2012 die als dringlich erklärte Motion GR Nr. 2012/13 vom 18. Januar 2012 von Gemeinderätin Andrea Nüssli-Danuser und Gemeinderat Dr. Jean-Daniel Strub (beide SP) überwiesen. Der Stadtrat wird beauftragt, dem Gemeinde-rat eine Vorlage zu unterbreiten, welche einen Rahmenkredit für die Beschaffung und In-stallation von Schulraumpavillons gemäss dem erwarteten Bedarf bis 2020 beinhaltet.

Die fünf ZM-Pavillons, welche im Sommer 2013 bezogen werden sollten, wurden Anfang Jahr dem Gemeinderat zur Genehmigung vorgelegt.