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Grundlagen der ökonomischen Maßnahmenbewertung

Im Dokument 05/2017 (Seite 148-151)

5 Kostenkomponente zur Bewertung der Maßnahmen zur Stoffeintragsreduktion

5.2 Grundlagen der ökonomischen Maßnahmenbewertung

Wie bereits durch Böhm et al. (April / 2002) dargestellt, ist bei der „Priorisierung unterschiedlicher Maßnahmen [...] die Minimierung der hierfür erforderlichen Kosten beziehungsweise die Maximierung der positiven Umweltwirkungen mit einem festgelegten Budget ein [...] wesentliches Element“. Hierfür kommen verschiedene Bewertungsverfahren in Betracht, zu denen die statische oder dynamische Kostenvergleichsrechnung (KVR), die Kosten-Nutzen-Analyse und die Kosten-Wirksamkeits-Analyse gehören. Die verschiedenen Verfahren unterscheiden sich deutlich in ihrer Vorgehensweise (Hein et al. 2015) und Anwendbarkeit.

Nachfolgend werden die wesentlichen Grundlagen der Kostenbetrachtungsverfahren dargestellt.

5.2.1 Methoden zur ökonomischen Maßnahmenbewertung

Zur ökonomischen Bewertung von Maßnahmen zur Reduktion von Stoffeinträgen im Bereich der Wasserwirtschaft können im Wesentlichen drei unterschiedliche Methoden verwendet

werden, die Kosten-Nutzen-Analyse, die Kosten-Wirksamkeits-Analyse und die KVR, die

nachfolgend kurz beschrieben werden. Eine differenzierte Darstellung dieser Methoden findet sich bspw. bei Böhm et al. (April / 2002) und Hein et al. (2015).

Die Kosten-Nutzen-Analyse ist ein wirtschaftswissenschaftliches Instrument, bei der mögliche Handlungsoptionen den Anforderungen gegenübergestellt werden. Dies erfolgt über eine Gegenüberstellung sämtlicher monetär bewertbarer Wirkungen (Kosten und Nutzen) von Maßnahmen. Die Anwendung der Methode erfordert allerdings, dass die verschiedenen Dimensionen der Nutzen (u. a. soziale, ökologische und finanzielle Kosten bzw. Nutzen) über Geldbeträge dargestellt werden können. Die Monetarisierung der Nutzen5 ist in der Praxis jedoch oftmals mit erheblichen Problemen behaftet, da auch immaterielle Größen (bspw.

psychosoziale Folgen von Umweltbelastungen) in Geldeinheiten ausgedrückt werden müssen.

Entsprechend ist bei einer Anwendung im Bereich des Gewässerschutzes mit großen

Unsicherheiten bzgl. einer wenig belastbaren Aussagekraft der Ergebnisse zu rechnen (Siewert 2010), die mittels Sensitivitätsanalysen systematisch geprüft werden müssen.

Auch wenn die Kosten-Nutzen-Analyse ein theoretisch geschlossenes, umfassendes Konzept darstellt, bestehen in der Praxis zum Teil Operationalisierungsprobleme, so dass sie als

Entscheidungskriterium für Fragestellungen bzgl. umfassender Umweltschutzmaßnahmen nur mit hohem Aufwand durchführbar ist.

Bei der Kosten-Wirksamkeits-Analyse können die mit der Monetarisierung von erreichbaren Umweltentlastungen verbundenen Probleme vermieden werden, indem sie über

nichtmonetäre Einheiten, bspw. durch die Verwendung von physikalischen Bezugsgrößen, wie die Kosten-Wirksamkeitsrelationen „Euro pro Kilogramm reduzierter Schadstoff“, „Euro pro Volumen behandeltem Abwasser“ oder „Euro pro entwässerter Fläche“ dargestellt werden.

Entsprechend wird das Bewertungsverfahren vor allem in den Ingenieurwissenschaften häufig zur Auswahl von Maßnahmen eingesetzt, bei denen definierte Umweltziele möglichst

kosteneffizient erreicht werden sollen (Böhm et al. April / 2002).

Durch eine Normierung der Kosten-Wirksamkeits-Relation (bspw. Kosten pro kg

Schadstoffreduktion) wird eine Vergleichbarkeit von verschiedenen Alternativen (bspw.

Einzelmaßnahmen) ermöglicht.

Bei der Kostenvergleichsrechnung werden i.d.R. nur die (finanziellen) Kosten und Erlöse einer Maßnahme einbezogen. Nicht-monetäre Wirkungen verschiedener Maßnahmen werden als gleich vorausgesetzt bzw. nicht berücksichtigt. Entsprechend ergibt sich bei der

Kostenvergleichsrechnung ein absoluter Zahlenwert als Ergebnis (bspw. die monetäre Zielgröße als Projektkostenbarwert oder Jahreskosten; Details s. Kapitel 5.2.2, Kostenbegriffe), während der Zahlenwert bei der Kosten-Nutzen-Analyse und bei der Kosten-Wirksamkeitsanalyse, wie oben dargestellt, relativ zu betrachten ist (Hein et al. 2015).

Zu unterscheiden ist bei der KVR die statische und die dynamische Variante. Zur monetären Bewertung von Investitionen wassertechnischer Anlagen mit einer hohen Langlebigkeit und einer entsprechend großen Nutzendauer, bietet sich auf diesem Gebiet die dynamische KVR an, die für diese Fälle bereits bestens erprobt ist. Die statische Variante wird hier nur in

Ausnahmefällen als Vereinfachung angewandt (Hein et al. 2015).

5 Belegung der Nutzen mit einem entsprechendem Geldwert

Zur Erreichung der Zielsetzung, der Integration einer ökonomischen Komponente in das Modell MoRE, erfolgt aufgrund der besseren Umsetzbarkeit und vorangehender

Untersuchungen die ökonomische Bewertung von Maßnahmen zur Reduktion von

Stoffeinträgen in die Gewässer auf Basis einer Kosten-Wirksamkeits-Analyse: Die Kosten werden hierbei entsprechend dem standardisierten Verfahren der KVR gemäß Flick et al. (2012)

ermittelt. Die Ergebnisse der KVR können dann in Bezug zu den Maßnahmeneffekten gesetzt werden, die sich in MoRE bei Betrachtung von Eintragsreduktionen durch Maßnahmen aus der Differenz der IST-Zustände (ohne Maßnahmenwirkung) und der Einträge mit

Maßnahmenwirkung ergeben. Im Ergebnis entspricht dies einer Kosten-Wirksamkeits-Analyse.

5.2.2 Kostenbegriffe

Da im alltäglichen Umgang verschiedene Begriffe gelegentlich „diffus“ oder unterschiedlich verwendet werden, erfolgt eine kurze Beschreibung der wesentlichen Kostenarten. Eine

ausführliche Darstellung findet sich u.a. in Böhm et al. (April / 2002), Interwies et al. (2004) und Siewert (2010).

Bei der Ermittlung der Kosten von Maßnahmen ist zwischen direkten (betriebswirtschaftlichen) und den indirekten (volkswirtschaftlichen) Kosten zu unterscheiden.

Direkte Kosten stehen in unmittelbaren Zusammenhang mit der Planung, der Realisierung und der Durchführung einer Maßnahme und fallen sowohl als einmalige Ausgaben in Form von Investitionskosten als auch über die gesamte Laufzeit (Wirkungsdauer) einer Maßnahme in Form von laufenden Kosten an.

Zu den Investitionskosten gehören u.a. Planungs-, Informations- und Anschaffungskosten sowie Kosten für den Grunderwerb und Reinvestitionskosten.

Nach der Richtlinien der LAWA zur KVR, dokumentiert in Flick et al. (2012), werden die Investitionskosten differenziert nach:

• Kosten für Flächeninanspruchnahme,

• Kosten für Vorarbeiten,

• Bau- und Erschließungskosten und

• Reinvestitionskosten.

Zu den laufenden Kosten (o.a. Betriebskosten) gehören bspw. Arbeits-, Wartungs-, Material- und Messkosten. Nach Flick et al. (2012) wird eine Differenzierung der laufenden Kosten nach:

• Personalkosten,

• Sachkosten und

• Energiekosten empfohlen.

Indirekte Kosten einer Maßnahme werden im volkswirtschaftlichen Kontext betrachtet. Laut Böhm et al. (April / 2002) und Interwies et al. (2004) werden sie im Allgemeinen nur in den Fällen, in denen sie das Ergebnis der Maßnahmenauswahl beeinflussen können, in einer

gesonderten Betrachtung abgeschätzt. Im vorliegenden Vorhaben können beispielsweise die in den Maßnahmensteckbriefen angedeuteten Sekundäreffekte indirekte Kosten erzeugen. Eine detailliertere Betrachtung kann an dieser Stelle nicht erfolgen.

Da die verschiedenen Kostenpositionen für Maßnahmen in der Regel in verschiedenen

Zeiträumen anfallen, muss für eine Vergleichbarkeit der Maßnahmenkosten eine Diskontierung (Abzinsung) 6 erfolgen. Hierfür werden im Bereich der Wasserwirtschaft im Rahmen der

Kostenvergleichsrechnung vor allem zwei Ansätze verwendet: die Projektkostenbarwert-Methode und der Jahreskostenansatz.

Bei der Projektkostenbarwert-Methode werden die Betriebs- und Investitionskosten der

gesamten Projektlaufzeit einer Maßnahme (Wirkungsdauer) auf die Gegenwart bezogen. Die in der Zukunft anfallenden Kosten werden über einen einheitlichen Zinssatz über eine

Diskontierung berücksichtigt. Als Ergebnis erhält man einen Wert, der quasi alle Kosten einer Maßnahme enthält, unabhängig davon, wann diese anfallen.

Bei dem Jahreskostenansatz werden die anfallenden Gesamtkosten mit Hilfe der sogenannten Annuitätsmethode gleichmäßig auf die einzelnen Jahre der Projektlaufzeit (Nutzungsdauer einer Maßnahme) verteilt. Somit erhält man über die Laufzeit einer Maßnahme gleiche Jahresbeträge (Annuitäten). Anfangsinvestitionen werden hierbei über jährliche

Abschreibungssätze berücksichtigt. Somit erhält man eine übersichtliche Darstellung der Kosten als Rechengröße, die einen unmittelbaren Vergleich zwischen verschiedenen

Alternativen zulässt (Siewert 2010). Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass die tatsächlichen, im Zeitablauf anfallenden Kosten hiervon abweichen.

Unabhängig von der Wahl des Verfahrens ist zu berücksichtigen, dass die getroffenen Annahmen (bspw. Zinssatz und Abschreibungszeitraum7) innerhalb des jeweiligen

Kostenvergleichs einheitlich sind, aber von momentan existierenden Zinssätzen abweichen können.

Da in MoRE Ergebnisse wie Stoffeinträge jahresbezogen berechnet werden, werden die Maßnahmenkosten in Anlehnung an den Jahreskostenansatz umgesetzt. Die reinen

Investitionskosten und die jährlichen Betriebskosten einer Maßnahme werden, sofern möglich, als Zwischenergebnisse dargestellt.

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