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Gewässer- und Immissionsschutz

Im Dokument OPUS 4 | Agrarbericht 2003 (Seite 75-80)

2 Agrarpolitische Ziele, Förderung und übergreifende Maßnahmen

3.6 Landwirtschaft und Umwelt

3.6.5 Gewässer- und Immissionsschutz

In Freilandgurken war 2002 der Falsche Mehltau der wirtschaftlich bedeutsamste Schaderreger, dessen immer zeitigeres Auftreten mehrmaligen Fungizideinsatz erforderte. Gefördert durch trocken-warme Witterungsperio-den entwickelten sich tierische Schaderreger (Weiße Fliege, Blattläuse, Kohlmottenschildlaus, Thripse und Spinnmilben) besonders stark und erforderten zur Bestandes - u. Qualitätssicherung mehrere Insektizidbehand-lungen.

Feuchte Witterung zur Steinobstblüte förderte die Entwicklung von Monilia. Langanhaltende Infektionsperioden erforderten eine intensive Schorfbekämpfung in den Apfelanlagen. Durch massives Auftreten des Fruchtscha-lenwicklers mit einem lang anhaltenden Falterflug bis in den Oktober hinein, kam es zu beträchtlichen Erntever-lusten im Kernobst.

Eine qualifizierte Öffentlichkeitsarbeit erfolgte im Zusammenhang mit der Kastanienminiermotte, die landesweit unübersehbare starke Blattschäden und vorzeitigen Laubfall an Kastanien verursachte. Viele Rasenflächen (Sport- und Zierrasen) wurden massiv durch die Engerlingslarven verschiedener Blatthornkäferarten geschädigt.

In Gemüse unter Glas erhöhte sich die Anwendung von biologischen Verfahren auf 109. 205 m². Mittels biolo-gischem Pflanzenschutz wurden Zierpflanzen unter Glas auf 57.300 m² produziert. Die Anwendung von umwelt-schonenden Präparaten (Bacillus thuringiensis) erfolgte auf 112,43 ha Obst im Freiland und auf 12,4 km Allee-bäumen.

3.6.5 Gewässer- und Immissionsschutz

Gewässerschutz

Die Verringerung von Einträgen in das Grundwasser und in die Oberflächengewässer aus diffusen landwirt-schaftlichen Quellen, insbesondere von Stickstoff, Phosphor und Pflanzenschutzmitteln, ist ein Hauptanliegen des Agrarbereiches. Agrarumweltmaßnahmen mit reduzierten Einsätzen von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln tragen, neben der Verringerung von Erosionsereignissen, wesentlich zu einer Reduzierung von Einträgen in die Gewässer bei. Die durchgeführten Kontrollen zu Düngemitteln und zur Einhaltung des Pflanzenschutzrechtes unterstützen dabei die korrekte Anwendung dieser Stoffe. Darüber hinaus führten Schulungen von Landwirten und Gärtnern zum besseren Verständnis im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.

Im Jahre 2002 wurden die unter Pkt. 2.2.2 genannten diesbezüglichen Richtlinien zur Förderung wirksam.

Immissionsschutz

Durch das Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz vom 27. 07. 2001 wurde im vergangenen Jahr das Immissionsschutzrecht den entsprechen-den EU-Richtlinien angepasst. Im Genehmigungsverfahren ist jetzt u. a. im Rahmen einer allgemeinen bzw.

standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalles bei Tierhaltungsanlagen mit geringerer Kapazität zu entscheiden, ob das Vorhaben UVP -pflichtig ist. Vorgeschrieben ist die Durchführung einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalles, wenn die zu genehmigende Anlage Plätze für jeweils wenigstens 1.500 Schweine oder 560 Sauen, 4.500 Ferkel, 15.000 Legehennen, 30.000 Junghennen, 30.000 Mastgeflügel, 250 Rinder, 300 Kälber, 15.000 Puten oder 750 Pelztiere vorsieht.

Nunmehr sind auch die Ämter für Immissionsschutz für die Genehmigung von Tierhaltungsanlagen zuständig.

Im Jahr 2002 wurden für 19 Schweinezucht- und -mastanlagen, vier Geflügelanlagen und 9 Rinderanlagen Ge-nehmigungen zur Anlagenerrichtung bzw. -änderung erteilt. Eingereicht wurden insgesamt 67 Anträge für derar-tige Genehmigungsverfahren, darunter 30 für Rinderhaltungsanlagen.

2.240

4.074

3.454 3.592

3.360

1.000 2.000 3.000 4.000

1998 1999 2000 2001 2002

Nähe zu Waldflächen verstärkt Probleme auf. Die mit der Einführung der neuen Legehennenhaltungsverordnung (Erste Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vom 28. 02. 2002) vorgesehene Abschaffung der Käfighaltung bis 2007 soll der tiergerechten Haltung zwar Rechnung tragen, jedoch resultiert daraus infolge der Bodenhaltung eine bis zu 10-fache Ammoniakemission je Henne bzw. je Anlage.

Der Abstand von bestehenden Anlagen zu Wohngebieten war - wie in den Vorjahren - von entscheidender Be-deutung für die Genehmigungsfähigkeit. Aufgrund der Ausweitung von Wohngebieten sowie der zunehmenden Ausweisung von Schutzgebieten lassen sich in Brandenburg für genehmigungspflichtige Anlagen immer schwie-riger geeignete Standorte finden.

Seit 1994 wurden mehr als 50 Mio. € zur Gestaltung einer umweltschonenden und tiergerechten Haltung und Aufzucht bereitgestellt, um unter anderem Gülle und Dunglagerstätten zu errichten, umweltgerechte Gülleaus-bringungssysteme einzuführen oder auf moderne Stalllüftungssysteme umzustellen. Zunehmend werden Biogas-anlagen an größeren TierhaltungsBiogas-anlagen errichtet und betrieben. Im Jahr 2002 entstanden im Land Brandenburg neue Kapazitäten für insgesamt 18.865 m³ Güllelager, 2.880 m³ Jauchelager und 8.955 m² Dunglager. So leisten die Landwirte einen wesentlichen Beitrag zur Minderung der CO2-Belastung (Einsparung fossiler Energieträger) sowie zur Minderung von Ammoniakemissionen.

4 Jagdwesen

Der Vollzug des Bundesjagdgesetzes, des Brandenburgischen Landesjagdgesetzes und der entsprechend erlasse-nen Rechtsverordnungen obliegt den Jagdbehörden.

Jagdbehörden im Sinne des Brandenburgischen Landesjagdgesetzes sind:

- das Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung als oberste Jagdbehörde;

- die 18 Landkreise und kreisfreien Städte als untere Jagdbehörden und zugleich als Kreisordnungsbehörden.

Die Größe der Jagdflächen und befriedeten Bezirke im Land Brandenburg beträgt 2.747.360 Hektar, davon wer-den 2.548.445 Hektar bejagt.

Die Gliederung der Jagdflächen Brandenburgs geht aus der Abbildung 4.1 hervor.

Abbildung 4.1: Gliederung der Jagdflächen im Land Brandenburg

Auf 2 Prozent der Gesamtwaldfläche des Landes Brandenburg erfolgen äsungsverbessernde Maßnahmen. Insge-samt stehen dem Wild 22.522 Hektar Wildäsungsflächen in Form von Wildäckern, -wiesen und Verbissflächen zur Verfügung.

Das Land Brandenburg verfügt insgesamt über 3.354 Jagdbezirke unterschiedlicher Eigentumsformen (Abbil-dung 4.2) mit einem Flächenumfang von rund 2,7 Mill. Hektar.

Wasser 59.292 ha

landw . Fläche 1.355.348 ha

Wald 1.055.629 ha Öd- u. Unland

78.176 ha

Im Jagdjahr 2001/2002 wurde die Jagd im Land Brandenburg von insgesamt rund 16.500 Jägern (einschließlich der Jagdgäste) ausgeübt. Einen Überblick über die Jagdausübungsberechtigten (ohne Begehungsscheininhaber und Jagdgäste) zeigt die Abbildung 4.3.

Bis auf geringe Ausnahmen weist die Jahresstrecke bei allen Wildarten im Vergleich zum Vorjahr eine positive Bilanz auf.

Die Schalenwildstrecke konnte bei allen Arten gesteigert werden. Mit über 66.000 erlegten Wildschweinen er-reicht die Strecke 2001/2002 fast die Rekordmarke des Jagdjahres 1999/2000. Der erzielte Streckenanstieg um 20 Prozent gegenüber dem Vorjahr ist im Hinblick auf die vielerorts überhöhten Schwarzwildbestände und die damit verbundene Wildschadensproblematik in der Landwirtschaft besonders positiv zu bewerten.

Die Steigerung der diesjährigen Rotwildstrecke um 16 Prozent, der Muffelwildstrecke um 11 Prozent, der Dam-wildstrecke um 6 Prozent und der RehDam-wildstrecke um 3 Prozent bestätigen das Engagement der Jäger zur konse-quenten Reduzierung der Schalenwildbestände, lassen jedoch auch auf weiter ansteigende Wilddichten schlie-ßen. Bei der Streckenanalyse ist zu berücksichtigen, dass einerseits die in Brandenburg vorhandenen, teilweise riesigen Konversionsflächen sowie die rekultivierten Tagebaugebiete dem Wild neue, attraktive Lebensräume bieten und andererseits in den großen Schutzgebieten differenzierte Jagdbeschränkungen einzuhalten sind.

Abbildung 4.3: Jagdausübungsberechtigte im Land Brandenburg 1.219 255

7.863

Eigenjagdinhaber Pächter

Forstbedienstete

Eine leicht positive Bilanz weisen die Strecken des Niederwildes auf. Im Vergleich zum Vorjahr wurden über 1.000 Gänse mehr gestreckt, auch bei Kaninchen, Feldhase, Fasan, Enten und Waldschnepfen stiegen die Stre-cken leicht an. Dabei ist zu berücksichtigen, dass z. B. von der Gesamtstrecke des Hasen in Höhe von 3.405 Stück nur 582 Stück (17 %) erlegt wurden; der Rest ist Unfall- und Fallwild.

Bis auf die Minkstrecke (amerikanischer Nerz) konnten auch die Raubwildstrecken des Jagdjahres 2001/2002 gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden. Hervorzuheben ist die erneute Erhöhung der Marderhundstrecke in diesem Jahr um 40 Prozent. Die Art ist landesweit massiv im Vormarsch.

2.224 226

334 102

34 303 101 30

gemeinschaftliche Jagdbezirke Eigenjagdbezirke des Landes private Eigenjagdbezirke Eigenjagdbezirke der Kommunen Eigenjagdbezirke der Kirche Eigenjagdbezirke der Treuhand Eigenjagdbezirke des Bundes Eigenjagdbezirke, Sondervermögen

Rotwild 8.049 Feldhase 3.405

Damwild 12.703 Ringeltaube 4.790

Muffelwild 964 Enten insges. 12.680

Rehwild 64.684 Gänse insges. 6.695

Schwarzwild 66.051 Rotfuchs 40.009

Marderhund 4.325

Der Analyse von Unfallwild-Zahlen beim Schalenwild im Land Brandenburg liegen die statistischen Angaben der unteren Jagdbehörden (einschließlich der Ämter für Forstwirtschaft) seit dem Jagdjahr 1996/1997 zugrunde.

In diesem Zeitraum stiegen die Unfallwildzahlen von 9.793 auf den bisherigen Höchstwert von 12.591 im Jagd-jahr 1999/2000 an. Nach einem geringen Abfall mussten im JagdJagd-jahr 2000/2001 bereits wieder 11.090 verunfall-te Stück Schalenwild registriert werden. Im abgelaufenen Jagdjahr betrug der Anverunfall-teil des Unfallwildes an der gesamten Schalenwildstrecke 7,3 Prozent.

Wildschäden in der Land- und Forstwirtschaft

Wildschäden in der Landwirtschaft

Der Darstellung der von Schalenwild verursachten Wildschäden liegen die Schadensmeldungen und die Erstat-tung der Schäden aus den Landkreisen und kreisfreien Städten zugrunde.

Häufig werden Schäden ohne die Erfassung durch die Behörden von den Beteiligten eigenständig reguliert, wes-halb die Aufstellung unvollständig ist. Die Summe aller durch Schalenwild in der Landwirtschaft verursachten und gemeldeten Schäden betrug im Jagdjahr 2001/2002 insgesamt 462.751,51 Euro.

In den beiden zurückliegenden Jagdjahren lag die Schadenssumme jeweils über 1,2 Mill. DM, es muss abgewar-tet werden, ob diese erfreuliche Tendenz anhalten wird.

Während die durch Rot-, Dam-, Muffel- und Schwarzwild verursachten Schäden im Vergleich zum Vorjahr gesunken sind, hat sich die Höhe der durch Rehwild verursachten landwirtschaftlichen Schäden verdoppelt und liegt gegenwärtig bei 21.662 Euro. Der Anteil der Rehwildschäden beträgt allerdings im Rahmen der Gesamt-schäden lediglich 5 Prozent.

Mit einer Summe von 308.103 Euro war es wiederum das Schwarzwild, das 2001/2002 die höchsten Schäden verursachte. Sein Anteil am durch Schalenwild verursachten Gesamtschaden in der Landwirtschaft beträgt 67 Prozent und liegt damit noch über dem des Vorjahres (62 Prozent).

Das Rotwild verursachte Schäden im Wert von 79.956 Euro, das sind 20 Prozent weniger als im Vorjahr. Sein Anteil an der landwirtschaftlichen Gesamtschadenshöhe beträgt 17 Prozent.

Deutlich zurückgegangen sind die kombinierten Wildschäden, also solche, die keiner Schalenwildart zugeordnet werden konnten. Die Höhe dieser Schäden lag im Jagdjahr 2000/2001 noch bei 164.386 DM, nunmehr bei 15.149 Euro.

Wildschäden in der Forstwirtschaft

Grundlage für die Auflistung der Verbiss- und Schälschäden in der Forstwirtschaft sind die im Forstschutzme l-dedienst erfassten Wildschäden für das Jahr 2001.

Es werden die von den Ämtern für Forstwirtschaft sowie den Bundesforstämtern im Land Brandenburg g emelde-ten Wildschäden zusammengefasst.

Im Erfassungszeitraum wurden starke Verbissschäden, d. h. Verbiss bei über 50 Prozent der vorhandenen Forst-pflanzen, auf einer Fläche von 590 ha gemeldet, das sind 364 ha weniger als im Vorjahr. Dem gegenüber sind im gleichen Zeitraum die Flächengrößen mit merklichen Verbissschäden und die mit Schälschäden gestiegen.

„Merkliche Verbissschäden“ bedeutet Verbiss bei 30–50 Prozent aller auf der Fläche vorhandenen Forstpflan-zen.

Die im Land Brandenburg im Erfassungszeitraum gemeldete Flächengröße mit merklichen Verbissschäden be-trägt 2.414 Hektar. Das bedeutet eine Erhöhung der Schadflächengröße von 84 Prozent! Die Gesamtfläche mit Schälschäden beträgt im Erfassungszeitraum 2.105 ha, im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies eine Erhöhung von 30 Prozent.

Jägerprüfung

Gemäß Jägerprüfungsordnung müssen sich die Jagdeleven den Prüfungsabschnitten „schriftlicher Teil“, „münd-lich-praktischer Teil“ und „jagdliches Schießen“ unterziehen. An der Jägerprüfung des Jahres 2002 nahmen 491

Teil und 9,3 % an der schriftlichen Prüfung.

Wildökologische Lebensraumbewertung in Brandenburg

Im Auftrag der obersten Jagdbehörde wurden durch Wissenschaftler der Landesforstanstalt Eberswalde und des Waldkunde-Institutes Eberswalde ein bundesweit neues Verfahren zur wildökologischen Lebensraumbewertung erarbeitet.

Im Jagdjahr 2001/2002 fanden - nach einem umfangreichen Praxistest – die Ergebnisse des Verfahrens erstmals Eingang in die Erarbeitung der Abschusspläne.

Mit diesem Verfahren kann erstmals ermittelt werden, wie viel Schalen wildeinheiten*) sich auf Grund der vor-handenen Äsung in den Wildlebensräumen, landesweit ernähren können. Dabei bedeuten die vegetationsarmen Wintermonate das Nahrungsminimum, gewissermaßen das „Äsungs-Nadelöhr“. Bei den angestellten Berech-nungen wurden die verfügbaren Nahrungspflanzen auf 883.900 Hektar Waldfläche und 122.300 Hektar waldna-hem Offenland berücksichtigt.

Die forstlichen Nutzgehölze und landwirtschaftlichen Kulturen wurden dabei nicht mit einbezogen.

Es wurde für Brandenburg ein potenzieller Gesamt -Winteräsungsnutzvorrat von 50.585.143 Kilogramm Tro-ckensubstanz ermittelt.

Dieser verringert sich unter Beachtung verschiedener Faktoren, z. B. Sicht- und Deckungsverhältnisse des Wil-des, menschliche Störungen (Stress) usw., auf einen verfügbaren Winteräsungsnutzvorrat von 30.366.339 Kilo-gramm Trockensubstanz.

Ausgehend vom Äsungsbedarf des Wildes können sich von dieser Menge maximal 36.150 Schalenwildeinheiten ernähren; das sind im Durchschnitt 3,59 Schalenwildeinheiten / 100 Hektar Wildlebensraum. Bei einem Ve r-gleich dieser Werte mit den aktuellen Wildbeständen ergibt sich, dass die vorhandenen Bestände des wiederkäu-enden Schalenwildes um ein Viertel reduziert werden müssen.

Förderung

Die bei der Erteilung des Jagdscheines neben der Verwaltungsgebühr erhobene Jagdabgabe in Höhe von 25 €, die gemäß § 24 Landesjagdgesetz zur Förderung des Jagdwesens bestimmt ist, wurde im Jahr 2002 gemäß der gültigen Richtlinie vom 31. Januar 2002 verwendet.

Es sind bei der obersten Jagdbehörde Brandenburgs insgesamt 50 Bewilligungsanträge mit einer Gesamthöhe von rund 790 T€ gestellt worden:

Ø 4 Anträge davon wurden zurückgezogen;

Ø 8 Anträge mussten abgelehnt werden

Ø 38 Anträge wurden bewilligt mit einem Fördervolumen von 601 T€.

Folgende Projektschwerpunkte waren dabei zu verzeichnen:

1. Ausbau von Schießständen 337.000 Euro (2 Projekte)

2. Maßnahmen der Biotopgestaltung und der Biotoppflege 109.500 Euro (9 Projekte) 3. Jagdliche Öffentlichkeitsarbeit des Landesjagdverbandes und von

Hegegemeinschaften 43.000 Euro (7 Projekte)

4. Pflege- und Auffangstationen für Wild 25.000 Euro (1 Projekt)

5. Jagdhistorische Dokumentationen 16.500 Euro (1 Projekt)

6. Unterstützung der Wildforschung 15.500 Euro (2 Projekte)

7. Jagdliche Aus- und Fortbildung 12.000 Euro (6 Projekte)

8. Jagdhundeprü fungen, Hundeführerlehrgänge 10.000 Euro (4 Projekte)

9. Beschaffung von Jagdhörnern 5.000 Euro (3 Projekte)

10. Sonst. Projekte des LJVB (Landesbläserwettbewerb u.a.) 27.500 Euro (3 Projekte)

*) 1 Schalenwildeinheit = 1 Stück Rotwild oder 2 Stück Damwild oder 3 Stück Muffelwild oder 4 Stück Rehwild

Im Dokument OPUS 4 | Agrarbericht 2003 (Seite 75-80)