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1. E INLEITUNG

1.4. Gesetzliche Grundlagen

Am 1. September 2016 trat aufgrund der GuKG-Novelle das überarbeitete Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) in Kraft. Darin wurde die Dreigliederung der Pflegeberufe in den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege (DGKP), die Pflegefachassistenz (PFA) und die Pflegeassistenz (PA) – ehemals Pflegehilfe – festgesetzt. Die Berufsfelder des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Pflegeassistenz wurden an die Anforderungen in der Praxis angepasst und das Berufsbild der Pflegefachassistenz wurde neu geschaffen. Dies soll, laut den Erläuterungen der GuKG-Novelle, der Verbesserung der Einsatzmöglichkeiten des Pflegepersonals dienen, wodurch eine optimierte Versorgungssituation in den verschiedenen Pflege- und Betreuungssettings gewährleistet werden soll. Das neu geschaffene Berufsfeld der Pflegefachassistenz soll zur Entlastung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege und der Ärzteschaft beitragen (Halmich, 2017).

1.4.1. Ausbildungsverordnung

Die Dauer der Gesamtausbildung zur Pflegefachassistenz beträgt zwei Jahre in Vollzeit und beinhaltet insgesamt 3200 Stunden in Theorie und Praxis. Dem Berufsbild entsprechend ist der Pflegefachassistenzberuf ein Gesundheits- und Krankenpflegeberuf zur Unterstützung von DGKP und Ärzten. Der Pflegefachassistenzberuf umfasst vor allem die Durchführung der Aufgaben und Tätigkeiten, die von den DGKP im Rahmen des Pflegeprozesses übertragen wurden, in verschiedenen Pflege- und Behandlungssituationen bei Menschen aller Altersstufen in mobilen, ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen sowie auf allen Versorgungsstufen (Rechtsinformationssystem des Bundes: Ausbildungsverordnung - Pflegeassistenzberufe, 2016).

1.4.2. Gesundheits- und Krankenpflegegesetz

Der Kompetenzrahmen der Pflegefachassistenz ist in § 83 festgelegt, welcher in vier Untergruppen aufgeteilt wird: Durchführung von Pflegemaßnahmen, Handeln in Notfällen, Mitwirkung bei medizinischen Diagnostiken und Therapien, Anleitung und Unterweisung von Auszubildenden der Pflegeassistenzberufe (PA und PFA). Im Rahmen der Kompetenzen umfasst der Tätigkeitsbereich der Pflegefachassistenz, unter anderem, die dem Qualifikationsprofil entsprechende eigenverantwortliche Durchführung der Aufgaben, die ihnen von den DGKP oder Ärzten übertragen wurden, das Handeln in Notfällen und die eigenverantwortliche Durchführung von Tätigkeiten, die ihnen im Rahmen der Mitwirkung bei Diagnostik und Therapie von Ärzten übertragen oder von DGKP weiterübertragen wurden (Rechtsinformationssystem des Bundes: Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, 2016).

Laut dem GuKG dürfen PFA nur in einem Dienstverhältnis arbeiten. Aufgrund der Tatsache, dass im GuKG verankert ist, dass PA in Zukunft hauptsächlich in der Langzeitpflege tätig sein werden, wird der Einsatzbereich der PFA daher voraussichtlich vorwiegend in Krankenanstalten liegen (Halmich, 2017).

Folgend wird die Handreichung zu den Inhalten der Ausbildung für Pflegeassistenzberufe erläutert.

1.4.3. Handreichung zu den Inhalten der Ausbildung für Pflegeassistenzberufe

Im Jänner 2017 wurde die Gesundheit Österreich Gesellschaft (GÖG) vom Bundesministerium für Gesundheit und Frauen (BGMF) mit der Aufgabe beauftragt, innerhalb von fünf Jahren Curricula für die Ausbildungen der Pflegeassistenzberufe (PA und PFA) basierend auf den neuen Rechtsgrundlagen, die 2016 im Zuge der GuKG-Novelle beschlossen wurden, auszuarbeiten (Pfabigan & Rottenhofer, 2017).

Zur besseren Orientierung der Beteiligten und einer möglichst einheitlichen Umsetzung der neuen Ausbildungen zur Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz, bereits vor Erstellung eines gültigen Curriculums, wurde, als erster Meilenstein des BGMF und der GÖG, eine Handreichung zu den Inhalten der Ausbildung für Pflegeassistenzberufe für die Ausbildungsstätten zur Verfügung gestellt. Darin wurden die in der Ausbildungsverordnung der Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz von 2016 festgelegten Themenfelder inhaltlich aufgeschlüsselt und erläutert. Die Inhalte der Ausbildung zur Pflegefachassistenz bauen auf den Inhalten der Ausbildung zur Pflegeassistenz auf. Im Rahmen der Curriculumsentwicklung werden sowohl vorausgegangene Entwicklungsarbeiten und bestehende gesetzliche Grundlagen berücksichtigt als auch aktuelle Erkenntnisse bezüglich Lehr- und Lernforschung miteinbezogen. Zur Strukturierung der Inhalte der Themenfelder wurden folgende didaktische Prinzipien und Leitgedanken herangezogen: vom Einfachen zum Komplexen, vom Bekannten zum Unbekannten, von der Gesundheit zur Krankheit, vom Praktischen (Sichtbaren) zum Theoretischen (Unsichtbaren) – sprich, die Vernetzung von Pflegehandeln und Bezugswissen. Zur Verknüpfung von Theorie und Praxis während der Ausbildung dient der Lernbereich Training und Transfer (LTT), auch als dritter Lernort bezeichnet. Hier soll das Wissen mit Pflege- und Praxissituationen verknüpft, gefestigt, erweitert und reflektiert werden, um den situationsorientierten Kompetenzerwerb zu fördern (Pfabigan & Rottenhofer, 2017).

Die Handreichung zu den Inhalten der Ausbildung für Pflegeassistenzberufe ist in Themenfelder gegliedert. Innerhalb dieser jeweiligen Themenfelder erfolgt die Aufteilung in mehrere Module. In den Themenfeldern „Pflegeprozess II (einschließlich EDV)“, „Zielgruppen- und settingorientierte Beziehungsgestaltung und Kommunikation“, „Zielgruppen- und settingorientierte Pflege einschließlich Pflegetechnik (Teil 2)“, „Zielgruppen- und settingorientierte medizinische Diagnostik und Therapie einschließlich medizinischer Pflegetechnik (Teil 1 und 2)“ und

„Kooperation, Koordination und Organisation II“ der Ausbildung zur Pflegefachassistenz sind auch Themen der Kinderkrankenpflege enthalten (Pfabigan &

Rottenhofer, 2017). Zwar befinden sich auch Inhalte der Kinderkrankenpflege in den jeweils genannten Themenfeldern, jedoch ist vor allem der Bereich der Säuglingspflege nicht ausreichend abgedeckt.

Zur exemplarischen Darstellung dieser Inhalte wird das Modul „Kinder pflegen“

innerhalb des Themenfeldes „Zielgruppen- und settingorientierte Pflege einschließlich Pflegetechnik (Teil 2)“ genauer erläutert, da die geplante Unterrichtssequenz in diesem Themengebiet stattfinden wird.

Das Modul „Kinder pflegen“ umfasst:

• die konzeptionellen Grundlagen – hier werden z.B. Aspekte der familienorientierten Pflege vermittelt

• das Erleben und die Bedeutung von Krankheit im pädiatrischen Kontext

• die Arbeit mit An- und Zugehörigen

• die Beobachtung sowie die Überwachung des Gesundheitszustandes

• die Mitwirkung am Pflegeassessment – hier wird z.B. das Familienassessment thematisiert

• spezielle Pflegeinterventionen anhand exemplarischer Fallbeispiele – wie Schmerz im Kindesalter

• die Sicherheit im häuslichen Umfeld

• Pflege Neugeborener/Säugling – hier werden nur die Grundlagen der Themen wie Körperpflege und Ernährung unterrichtet

• verschiedene Unterstützungs- bzw. Entlastungsangebote für An- und Zugehörige sowie sonstige nahestehende Personen

• die Reflexion bzw. Bewertung der Pflegeergebnisse (Pfabigan & Rottenhofer, 2017)

Bei genauer Beschäftigung mit diesen Inhalten wird deutlich, dass nur die Grundzüge der Pflege von Neugeborenen und Säuglingen abgebildet sind, um jedoch eine adäquate und optimale Pflege dieser vulnerablen Gruppe von Patientinnen und Patienten gewährleisten zu können, bedarf es unbedingt einer Erweiterung dieser Lehrinhalte.

Eine besondere Wichtigkeit wird daher von der Autorin im Rahmen dieses Moduls dem Thema „Pflege Neugeborener/Säugling“ zugewiesen, da die Unterrichtssequenz

innerhalb dieses Themas zur Erweiterung des Lehrangebots stattfinden soll. Das Thema der „entwicklungsfördernden Pflege“ für die Unterrichtssequenz wurde ausgewählt, da die Pflegefachassistentinnen und Pflegefachassistenten im Rahmen ihrer eigenverantwortlichen Tätigkeit unter anderem Pflegehandlungen in allen Altersgruppen, die ihnen vom gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege aufgetragen wurden, durchführen. Daher ist es aus Sicht der Autorin essentiell, um Pflegehandlungen im Bereich der Pflege von Neugeborenen und Säuglingen optimal ausführen zu können, dass in der Ausbildung zur Pflegefachassistenz die Grundlagen der entwicklungsfördernden Pflege und das dementsprechende Handling integriert werden.

Im nächsten Kapitel wird die Zielsetzung für diese Masterarbeit vorgestellt.