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1 Einleitung und Zielsetzung

3.3 Literaturgestützte Analyse des Umweltschutzes von Logistikdienstleistern

3.3.1 Technische und institutionelle Einflüsse auf den Umweltschutz von

3.3.1.1 Gesetzgebung und Regulierung

Wie schon beschrieben, bilden die Gesetzgebung und Regulierung eine bedeutende An-spruchsgruppe des Umweltschutzes von LDL.1163 Grundsätzlich weisen Teile der Gesetzge-bung und Regulierung bzw. die eng damit verbundene öffentliche Verwaltung die Eigen-schaften technischer externer Akteure auf, da ein Teil der Gruppe als Kunden die Leistungen von LDL in Anspruch nimmt.1164 Dabei stellt die Gruppe Anforderungen an den Umweltschutz von diesen (z. B. Verwaltungsvorschriften zur Beschaffung umweltfreundlicher und energie-effizienter Produkte und Dienstleistungen), die den Kriterien technisch-funktionaler Anforde-rungen an den Umweltschutz bei der Dienstleistungserbringung entsprechen.1165 Darüber hinaus stellt die Gruppe auch Anforderungen an die ökonomische Effizienz umweltfreundli-cher Logistikdienstleistungen, da sie bei der Beschaffung von (umweltfreundlichen) Logistik-dienstleistungen immer auch Anforderungen an deren Preis stellt.1166

Bezüglich der Eigenschaften institutioneller externer Akteure wurde bereits in dieser Abhand-lung in Hinblick auf den Umweltschutz von LDL insbesondere die Existenz regulativer Sys-teme deutlich. Als erstes kennzeichnendes Merkmal für regulative SysSys-teme setzt die Gruppe explizit formulierte Regeln in Form der oben aufgezeigten Gesetze, Richtlinien etc. ein, um bei LDL die Förderungen bestimmter Umweltziele (z. B. Lärmvermeidung), die Verringerung negativer Umwelteinwirkungen (z. B. Verringerung von CO2-Emissionen im Flugverkehr) sowie den Einsatz bestimmter Mittel (z. B. Partikelfilter, Einsatz von Katalysatoren) durchzu-setzen. Die vorher aufgezeigten Regeln deuten dabei auf eine Priorisierung anhand der ebenfalls bereits dargestellten Umwelteinwirkungen von Logistik und LDL hin.1167 Ferner kontrolliert die Gruppe die Befolgung der Regeln (z. B. Partikelfilter, Maut) und wendet das Mittel der formalen Sanktionierung an, um Verstöße gegen ihre Regeln (z. B. Partikelfilter) oder auch Vorstellungen (Erhebung von Steuern, Gebühren für Umwelteinwirkungen) zu ahnden.1168 Als weitere Eigenschaft regulativer Systeme ist die Existenz legitimierter Herr-schaftsbeziehungen gegeben, in deren Rahmen die Gesetzgebung und Regulierung als formal legitimierte Vertretung eines oder mehrerer Völker auf den Umweltschutz von Lo-gistikdienstleistern einwirken. Diese Eigenschaft der Gesetzgebung und Regulierung, über

1163 Vgl. Abschnitt 2.3.3.1.

1164 Vgl. Abschnitt 2.3.3.1.

1165 Vgl. Abschnitt 2.3.3.1.

1166 Vgl. Abschnitt 2.3.3.1. Vgl. dazu auch AVV-EnEff (2013).

1167 Vgl. zu den Umwelteinwirkungen der Logistik und LDL Abschnitt 2.2.2. So machen die oben gezeigten Maß-nahmen und insb. Regeln zur Förderung des Umweltschutzes in der Logistik und bei LDL deutlich, dass die Gruppe bestimmten Umwelteinwirkungen von Logistik und LDL besonderes Augenmerk schenkt (insbesondere Klimaschutz, Emissionen von Luftschadstoffen und Lärm) und andere Umwelteinwirkungen (z. B. Bodenversiege-lung) von geringerer Relevanz sind. Vgl. dazu Abschnitt 2.3.3.1.

1168 Vgl. Abschnitt 2.3.3.1.

regulative Systeme bzw. Zwang auf den Umweltschutz von Unternehmen im Allgemeinen einzuwirken, wird auch in anderen Untersuchungen betont.1169

Hinsichtlich einer kulturell-kognitiven oder normativen Grundlage der mittels regulativer Systeme durchzusetzenden Ziele und Mittel des Umweltschutzes ist zunächst festzustellen, dass den Zielen und Maßnahmen der Umweltpolitik immer auch Grundwerte als Basis vor-liegen. Ein entsprechendes Beispiel bildet das zuvor vorgestellte, durch die World Commis-sion on Environment und die Konferenz von Rio geprägte, Konzept der Nachhaltigen Ent-wicklung.1170 Dieses stützt sich laut Stenmark (2003) auf sieben Grundwerte, zu denen u. a.

das „Prinzip der Effizienz und des Weitblicks“1171 zählt. Diese sieben umfassen ferner das Prinzip des Anthropozentrismus, welches ausdrückt, dass „[e]in Eigenwert [...] nur den Men-schen zugeschrieben werden [sollte], wohingegen der Natur nur ein Nutzwert zukommt.“1172 In Abhängigkeit von den Werten der Vertreter der Umweltpolitik existieren aber auch Ansätze des Nicht-Anthropozentrismus, nach dem die „Umwelt“ nicht nur dem Menschen dient, son-dern, dass neben dem Menschen „auch andere Lebewesen oder Bestandteile der Natur Eigenwert bzw. moralischen Status innehaben.“ 1173

Hinsichtlich möglicher Typisierungen der Gruppe über Ziele und Zwecke von LDL im Allge-meinen und von Umweltschutz von LDL im Speziellen, wird am Beispiel des 3. Verkehrsfor-schungsprogramms deutlich, dass der Logistik- und Verkehrssektor, und somit auch LDL, aus Sicht der Deutschen Bundesregierung eine hohe wirtschaftliche Bedeutung besitzen und für den Wohlstand in Deutschland von zentraler Bedeutung sind, und die Deutsche Bundes-regierung gleichzeitig anstrebt, negative Auswirkungen von Logistik und Verkehr auf die natürliche Umwelt und die Gesundheit zu reduzieren.1174 Die Deutsche Bundesregierung scheint daher als Ziel und Zweck von LDL die Gewährleistung von volkswirtschaftlichem Wachstum und Wohlstand unter geringstmöglicher Belastung der natürlichen Umwelt und Gesundheit anzusehen. Dieses Prinzip entspricht letztlich dem Wertebild des „Prinzip vom Wirtschaftswachstum“, welches u. a. dem Konzept der nachhaltigen Entwicklung zugrunde liegt.1175 Hinsichtlich der Bedeutung der zwei von Gesetzgebung und Regulierung verfolgten Teilziele – Wirtschaftswachstum und Umweltschutz – sind jedoch Abstufungen erkennbar.

So zeigt folgende Aussage, dass Umweltschutz der volkwirtschaftlichen Entwicklung

1169 So benennen beispielsweise Zhu/Sarkis (2007) die Umweltregulierung, als „coercive pressures driving Chine-se manufacturing managers to implement GSCM to improve their performance.” Zhu/Sarkis (2007), S. 4335.

Peters (2010) verweist darauf, dass Zwang zur Ergreifung und Verbreitung von nachhaltigen Praktiken in „Supply Chains“ insbesondere von Sanktionen des Staats ausgeht. Vgl. Peters (2010), S. 61. Delmas/Toffel (2004) verweisen darauf, dass „[...] governments can act as a coercive force by sending a clear signal of their endorse-ment of ISO 14001 by, for example, enhancing the reputation of adopters.” Delmas/Toffel (2004), S. 213.

1170 Vgl. dazu Abschnitt 2.2.1.

1171 Dieses Prinzip sagt aus; „[d]ie Nutzung natürlicher Ressourcen durch den Menschen soll effizient und weitbli-ckend erfolgen.“ Stenmark (2003), S. 7. Weitere Prinzipien werden durch das Prinzip von der Vorrangstellung des Menschen, das Prinzip von der Natur als Ressource, das Prinzip der intergenerationellen Gerechtigkeit, das Prinzip der intragenerationellen Gerechtigkeit, das Prinzip vom Wirtschaftswachstum und das Prinzip vom Anth-ropozentrismus. Vgl. dazu Stenmark (2003), S. 5-10.

1172 Stenmark (2003), S. 7.

1173 Stenmark (2003), S. 11.

1174 Vgl. BMWi (2008), S. 4f.

1175 Dieses Prinzip besagt: „Wir sollten uns um Wirtschaftswachstum bemühen, vorausgesetzt, dass derartiges Wachstum (a) zur Sicherung der Grundbedürfnisse aller Menschen beiträgt und (b) auf ökologisch nachhaltige Weise erfolgt.“ Stenmark (2003), S. 6.

geordnet wird: „Vermeidung von Güterverkehr, wo dies ohne wirtschaftliche Beeinträchtigung möglich ist“1176.

Die gezeigten Beispiele deuten darauf hin, dass die Gruppe neben normativen Vorstellungen zum Umweltschutz von Unternehmen, auch über typisierte Vorstellungen zu den Zielen und Zwecken von Logistikdienstleistern im Allgemeinen verfügt. Die dabei vorgenommene Unter-ordnung von Zielen des Umweltschutzes gegenüber wirtschaftlichen Zielen deutet aber auf eine im Vergleich schwache Ausprägung von Werten des Umweltschutzes hin.

Neben Vorstellungen zu Zielen und Zwecken von LDL im Allgemeinen deuten die oben gezeigten Anforderungen und Vorgaben der Gruppe an LDL darauf hin, dass die Gruppe Vorstellungen dazu besitzt, welche Mittel und Handlungen zur Reduzierung negativer Um-welteinwirkungen in Logistik und bei LDL geeignet sind. Zu diesem Mitteln und Handlungen zählen einerseits grundsätzliche Ansätze wie der Einsatz von Umweltmanagementsystemen (z. B. nach ISO 14001, oder EMAS), die Vermeidung von Verkehr oder die Verlagerung von Transporten auf die Schiene oder Binnenschifffahrt, andererseits spezifische Mittel für die Verwendung umweltfreundlicher Technologien (z. B. Partikelfilter, schadstoffreduzierte LKW-Motoren, Schall-optimierte Bremsen für Züge).1177 Auch wenn letztlich keine Evidenz dafür vorliegt, ob es sich bei diesen Mitteln und Handlungen um typisierte Mittel und Handlungen oder gar Normen handelt, repräsentiert ihr Einfordern und insbesondere auch entsprechende Maßnahmen, die die freiwillige Umsetzung bestimmter Ziele, Mittel und Handlungen des Umweltschutzes bezwecken (z. B. Vorgabe von ISO- und EMAS-Normen, finanzielle Förde-rung von lärmreduzierten Bremsen für Schienenfahrzeuge)1178 den bereits vorgestellten Wirk- und Durchsetzungsmechanismus kulturell-kognitiver und auch normativer Systeme der Vermittlung von Vorstellungen.

In Bezug auf die Dauerhaftigkeit der institutionellen Systeme ist festzustellen, dass entspre-chende explizite Regeln zur Umsetzung von Zielen und Mitteln des Umweltschutzes bei LDL bereits um die Jahrtausendwende entstanden sind oder in Kraft traten (z. B. Einführung der Grenzwertstufe Euro III, Environmental Noise Directive, Directive on Non-Road Mobile Ma-chinery)1179 und kontinuierlich um neue und weitergehende Regelungen zum Umweltschutz von LDL erweitert wurden und werden.1180 Für die Zukunft erwarten LDL eine weitere Ver-schärfung der für sie relevanten Umweltregulierung.1181 Auch wenn sich die mit den Regeln durchzusetzenden Ziele, Mittel und Handlungen bzw. deren zugrunde liegenden Vorstellun-gen im Zeitverlauf verändert haben, liegt grundsätzlich das Merkmal der Dauerhaftigkeit der Regeln zum Umweltschutz von LDL für den in dieser Arbeit betrachteten Zeitraum vor.

Abschließend lässt sich zusammenfassend formulieren, dass die Gruppe der Gesetzgebung und Regulierung einerseits als technischer externer Akteur (Verlader) Einfluss auf den Um-weltschutz von LDL nehmen kann und andererseits über regulative Systeme, die teilweise

1176 BMVBS (2008), S.19f.

1177 Vgl. Abschnitt 2.3.3.1.

1178 Vgl. Abschnitt 2.3.3.1.

1179 Vgl. Abschnitt 2.3.3.1.

1180 Vgl. Abschnitt 2.3.3.1.

1181 Vgl. Lohre/Herschlein (2010).

auf normativen Vorstellungen basieren, Einfluss auf den Umweltschutz von LDL nimmt.

Ferner kommt in Betracht, dass die Gruppe auch über Typisierungen zu Zielen und Zwecken von LDL im Allgemeinen sowie geeigneten Mitteln und Handlungen zur Verringerung schäd-licher Umwelteinwirkungen verfügt, und diese den LDL vermittelt werden.