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Gebiete, die die Voraussetzung zur Unterschutzstellung gemäß §§

5.1 Schutz, Pflege und Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft

5.1.7 Gebiete, die die Voraussetzung zur Unterschutzstellung gemäß §§

Der LRP der Region Hannover stellt folgende Gebiete dar, die die fachliche Voraussetzung für ein LSG oder NSG erfüllen. Bei Veränderungen der Abgrenzungen bestehender Schutzgebiete steht das Kürzel „n“ hinter der Gebietsnummer.

Tab. 32: Gebiete, die die fachliche Voraussetzung zur Unterschutzstellung als Landschaftsschutzgebiet oder Naturschutzgebiet erfüllen (LRP Region Hannover 2013, verändert)

Schutzabsicht Schutz-, Pflege- und

Entwicklungsmaß-nahmen

Erhaltung und Entwicklung der Halbtrockenrasen mit ihren Verbuschungsstadien und ihrer Bedeutung als Lebensraum für gefährdete Tier- und Pflanzenarten; des naturnahen Bachabschnittes des Wietzegrabens; der Kleingewässer mit ihrer Bedeutung als Lebensraum für gefährdete Amphibien;

des Hainbuchen-Niederwaldes

schutzzielkonforme Waldpflege (Nie-derwald);

Offenhaltung der Magerrasen

BO N5 Köthen-wald

ca. 60 Erhalt und Entwicklung von naturnahem Laubwald (Bu-chenwald kalkärmerer Standorte, feuchter bis nasser Eichen- und Hainbuchenwald, und Eschen-Sumpfwald, Erlen-Bruchwald) als wichtiger Lebensraum z.T. gefährdeter Tier- und Pflanzenarten (insbes. Fle-dermäuse); Bodenschonende forstliche Bewirtschaftung der Feuchtbereiche, Holz-entnahme nur einzelstammweise oder im Femelschlag, För-derung von Alt- und Totholz

Erhalt und Entwicklung von naturnahem Laub-wald (BuchenLaub-wald kalkärmerer Standorte, feuch-ter bis nasser Eichen- und Hainbuchenwald, Er-len- und Eschen-Sumpfwald, ErEr-len-Bruchwald) als wichtiger Lebensraum z.T. gefährdeter Tier- und Pflanzenarten (insbes. Fledermäuse); Boden-schonende forstliche Bewirtschaftung der Feuchtbereiche, Holz-entnahme nur einzel-stammweise oder im Femelschlag, Förderung von Alt- und Totholz

Schutzabsicht Schutz-, Pflege- und

Entwicklungsmaß-nahmen

BO N6 Flaken-bruch

Ca. 87 Erhalt und Entwicklung von naturnahem Laubwald (Eichen-Hainbuchenwald auf feuchten, teilweise auch nas-sen Stand-orten, mesophiler Buchenwald, vereinzelt auch bodensaurer Eichenmischwald und Erlen-Bruchwald) und seiner Bedeu-tung für Flora und Fauna, Erhalt und Entwicklung von Schilf-Landröhricht und Großseggenriedern, Schutz von großen Beständen gefährdeter Pflanzenarten; Bodenschonende forstliche Bewirtschaftung der Feuchtbereiche, Holz-entnahme nur einzelstammweise oder im Femelschlag, För-derung von Alt- und Totholz

Erhalt und Entwicklung von naturnahem Laub-wald (Eichen-HainbuchenLaub-wald auf feuchten, teil-weise auch nas-sen Standorten, mesophiler Bu-chenwald, vereinzelt auch bodensaurer Eichen-mischwald und Erlen-Bruchwald) und seiner Be-deutung für Flora und Fauna, Erhalt und Entwick-lung von Schilf-Landröhricht und Großseggenrie-dern, Schutz von großen Beständen gefährdeter Pflanzenarten; Bodenschonende forstliche Be-wirtschaftung der Feuchtbereiche, Holz-entnahme nur einzelstammweise oder im Femel-schlag, Förderung von Alt- und Totholz

BO N7 Ladeholz Ca. 22 Erhalt und Entwicklung von naturnahem Eichen-Hainbuchenwald mit Altholzinseln sowie feuchten Sen-ken und Tümpeln mit hohem Eschenanteil, Erhalt einer feuchten Wiese mit Großseggenrieden, Erhalt und Ent-wicklung des Gebiets als wichtiger Lebensraum für Flora und Fauna; Bo-denschonende forstliche Bewirt-schaftung, insbes. in den Feuchtbereichen, Offenhaltung der Feuchtwiese durch Pfle-gemahd, Förderung von Alt-und Totholz

Erhalt und Entwicklung von naturnahem Eichen-Hainbuchenwald mit Altholzinseln sowie feuch-ten Senken und Tümpeln mit hohem Eschenan-teil, Erhalt einer feuchten Wiese mit Großseggen-rieden, Erhalt und Entwicklung des Gebiets als wichtiger Lebensraum für Flora und FaunaBo-denschonende forstliche Bewirt-schaftung, ins-bes. in den Feuchtbereichen, Offenhaltung der Feuchtwiese durch Pflegemahd, Förderung von Alt- und Totholz

BO N8 Laubwald bei Vor-werk

Neu-Ca. 44 Erhalt und Entwicklung von naturnahem Laubwald (bo-densaurer Buchenwald, feuchter Eichen-Hainbuchenwald mit ausgeprägten Altholzbeständen, Erlen- und Eschenwald) und

Erhalt und Entwicklung von naturnahem Laub-wald (bodensaurer BuchenLaub-wald, feuchter Eichen-Hainbuchenwald mit ausgeprägten

Altholzbe-

Schutzabsicht Schutz-, Pflege- und

Entwicklungsmaß-nahmen

loh seiner Bedeutung für Flora und Fauna; Bodenschonende forstliche Bewirtschaftung des Waldes, insbes. in den Feucht-bereichen, Umwandlung von Nadelforst in standortheimi-schen Laubwald

ständen, Erlen- und Eschenwald) und seiner Be-deutung für Flora und Fauna; Bodenschonende forstliche Bewirtschaftung des Waldes, insbes. in den Feuchtbereichen, Umwandlung von Nadel-forst in standortheimischen Laubwald

Land-schafts- schutzge-biet

BO L1 Billerbach Ca. 380 Sicherung eines durch den Niederungsbereich des Billerba-ches geprägten Landschaftsraums, Erhalt und Wiederherstel-lung des durch offene Kulturlandschaft mit Grünland und Brachflächen, durch Gewässerläufe, Gräben, Teichen und Tümpel, den Laubwald bei Vorwerk Neuloh, Restwaldbestän-de sowie Gehölzstrukturen geprägten Landschaftsbilds, Erhalt und Wiederherstellung von Röhrichten, Binsen-, Seggen- und Hochstaudenbeständen sowie des gesamten Niederungsbe-reiches als Lebensraum und Vernetzungsbereich z. T. gefähr-deter Tierarten und Pflanzengesellschaften, Sicherung eines natur-nahen Laubwalds, Erhalt und Entwicklung des Gebiets für die Naherholung

Schaffung von Randstreifen am Billerbach und an Gräben und Wegen; Unterhaltung und Aushage-rung dieser Randstreifen durch Mahd und Ab-transport des Mahdguts, Be-schränkung der Nährstoffzufuhr durch Einschränkung der Dün-gung (keine Gülle), Erhöhung des Grünlandanteils in der Niederung

BO L2 Gastvo-gelgebiet bei Haimar

Ca. 270 Sicherung und Offenhaltung eines im Wesentlichen ackerbau-lich genutzten Landschaftsraums mit hoher Bedeutung als Gastvogelgebiet, Erhalt und Extensivierung von Grünlandflä-chen, Erhalt von extensivem Weidegrünland und wärmelie-benden Ruderalfluren auf einer kulturhistorisch bedeutsa-men Abraumhalde, Erhalt und Entwicklung bedrohter Pflan-zenarten, Erhalt des weit-räumig offenen Landschaftsbilds

Mahd von Weg- und Grabenrändern zur Förde-rung bedrohter Pflanzenarten, SicheFörde-rung der offenen Landschaftsstruktur, Besucherlenkung zur Vermeidung von Störungen während der Rastzeit

Schutzabsicht Schutz-, Pflege- und

Entwicklungsmaß-nahmen

H20n Bockmer-holz

Ca.

1600

Sicherung eines naturnahen Laubwaldgebiets sowie der an-grenzenden Niederungsbereiche von Lehrter Bach, Bruchrie-de und Ellerngraben, Erhalt und Entwicklung von Eichen-Hainbuchen-Wald und Eichen-Mischwald, Sicherung von Landröhrichten, Erhalt und naturentsprechende Entwicklung der Bäche, Erhalt und Entwicklung der Niederungsbereiche als Vernetzungsbänder, Erhalt und Förderung von Grünland, Schutz der Waldgebiete vor störenden Einflüssen, Erhalt und Entwicklung des Gebiets für die Naherholung;Erhaltung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der Arten gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie (Dunkler Wiesen-knopf-Ameisenbläuling)

Förderung von feuchten Hochstaudenfluren an Gräben sowie Umsetzung von Pflegekonzepten (z. B. eines Mahdregimes) für den Dunklen Wie-senknopf-Ameisenbläuling in der Oesselser Feldmark, Förderung von naturnahen Fließge-wässerverläufen, Erhöhung des Grünlandanteils in den Niederungenund auch im Landschafts-raum zwischen den beiden Teilen des Bockmer-holzes, Anreicherung der Feldflur mit Rainen und kleinflächigen Brachen

H 50n Ladeholz Ca. 80 Sicherung eines durch ein vielfältiges Nebenei-nander ver-schiedener Landschaftstypen gepräg-ten Landschaftsraums, Erhalt eines naturnahen Laubwaldes, einer Feuchtwiese, ei-ner ehemali-gen Kippe mit Trockenrasen, Ruderalfluren und Dorngebüschen sowie künstlicher Stillgewässer als wichtige Lebensstätten für Flora und Fauna, Erhalt und Entwicklung der angrenzenden strukturreichen Acker-und Grünlandflä-chen mit besonderer Bedeutung für das Landschaftserleben, Erhalt des vielfältigen, abwechslungsreichen Landschafts-bilds, Sicherung des Gebiets in seiner hohen Bedeutung für die Naherholung

Offenhaltung von Teilbereichen der Kippe durch Entkusselung und Pflegemahd, Lenkung der An-gelnutzung und Offenhaltung von Uferabschnit-ten an den Teichen, Pflegemahd im Bereich der Ruderalflächen