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Bereiche mit besonderen oder mit beeinträchtigten

3.3 Boden, Wasser und Klima/Luft

3.3.2 Wasser

3.3.2.3 Bereiche mit besonderen oder mit beeinträchtigten

Für eine nachhaltige Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes müssen neben der Behandlung der einzelnen Schutzgüter auch die Austauschprozesse und Wechselwirkun-gen untereinander betrachtet werden. Insbesondere für die Schutzgüter Boden und Wasser

ergeben sich Wechselwirkungen, die eine wichtige Rolle für die Sicherung und Wiederher-stellung von geschlossenen und naturnahen Stoffkreisläufen darstellen.

Die nachhaltige Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes kann vor allem durch die Verbesse-rung der Gewässerretention sowie durch den damit reduzierten Stoffaustrag erreicht wer-den (RIPL et al. 1996). Begünstigend wirken sich demnach die Reduzierung von anthropoge-nen Grundwasserabsenkungen, die Wiederherstellung der Retentionsfunktioanthropoge-nen von Ge-wässern sowie die Anpassung der Bewirtschaftung auf durch Stoffaustrag gefährdeten Standorten aus.

Als Datengrundlagen wurden die Hinweise aus dem LRP Region Hannover (2013) zu Flächen mit besonderer Funktion für Wasser- und Stoffretention hinzugezogen sowie Daten des LBEG (2019a). Auf eine reine Wiedergabe der Darstellungen aus dem LRP der Region Hanno-ver wurde Hanno-verzichtet, da sich mit den neueren Daten des LBEG aktuellere Bereiche für Flä-chen mit besonderer Funktion für die Wasser- und Stoffretention ergeben.

Wie sich die Stoffemissionen an den Kalihalden konkret darstellt, konnte aufgrund fehlender Datengrundlagen nicht ermittelt werden. Hier ist jedoch davon auszugehen, dass es im Be-reich der Kalihalden zu einem Austrag von löslichen Stoffen kommt, die sich im Grundwasser sowie den naheliegenden Fließgewässern anreichern.

Karte 4 zeigt zum einen die Bereiche mit besonderer Funktionsfähigkeit und Bereiche mit beeinträchtigter bzw. gefährdeter Funktionsfähigkeit für Wasser- und Stoffretention.

Nicht oder wenig entwässerte bzw. entwässerte Nieder- und Hochmoorböden sowie an-moorige Böden

Moorböden sind infolge von Moorkultivierungsmaßnahmen im Laufe der letzten Jahrhun-derte großflächig entwässert worden. Moorstandorte, die nur leicht oder gar nicht entwäs-sert wurden, sind heutzutage selten und ihnen kommt eine große Bedeutung im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit für die Wasser- und Stoffretention zu. Nicht mehr intakte Moorböden nehmen nur geringe Wassermengen auf und lassen diese schneller über die Oberfläche bzw.

über Gräben abfließen. Darüber hinaus werden durch die Entwässerung von Moorböden Stoffe wie Stickoxid und Kohlendioxid freigesetzt, die als Treibhausgase in die Atmosphäre dringen.

Daten zu nicht oder wenig entwässerten bzw. zu entwässerten Nieder- und Hochmoorböden sowie zu anmoorigen Böden wurden zunächst aus dem LRP Region Hannover (2013) über-nommen. Diese Daten stützen sich auf eine Auswertung der Biotoptypen und der Bodenkar-te BÜK50. So führBodenkar-ten einige Biotoptypen wie beispielsweise Erlen-Bruchwald (WA) grund-sätzlich zu der Einstufung nicht oder wenig entwässert, während andere, wie zum Beispiel magere Nassweide, nur in Kombination mit den nach der Bodenkarte ausgewiesenen Moor-böden zu der Einstufung geführt haben.

Während Aussagen zu entwässerten Nieder- und Hochmoorböden für den Landschaftsplan so aus dem LRP Region Hannover (2013) übernommen wurden, erfolgte für die nicht oder wenig entwässerten Moorböden eine Überprüfung auf Grundlage der aktuellen Biotopkar-tierung sowie der aktuellen Bodenkarte (BK50). Auf Grund der Abgleichung mit der neuen Biotoptypenkarte und der aktuellen Bodenkarte konnten nicht alle Standorte, die durch den LRP der Region Hannover (2013) als nicht oder wenig entwässerte Nieder- und Hochmoor-böden ausgezeichnet wurden, übernommen werden. Die Flächen mit nicht oder wenig

ent-wässerten Moorböden, die nach der Auswertung übriggeblieben sind, sind nur kleinteilig vorhanden und befinden sich vor allem im Bockmerholz.

Bereiche mit hoher Grundwasserneubildung und zugleich hoher Nitratauswaschungsge-fährdung

Die Grundwasserneubildung wird im Wesentlichen durch die Faktoren Niederschlag, Evapo-Transpiration, dem Boden(wasser)haushalt, der Nutzungsart und -form sowie der Neigung und Exposition des Geländes bestimmt. Nach JUNGMANN (2004) werden Gebiete mit über 200 mm pro Jahr als Bereiche mit einer hohen Neubildungsrate eingestuft. Daten zur Grundwasserneubildung in Sehnde basieren auf der Auswertung des LBEG, die mit dem Ver-fahren mGROWA berechnet wurde (HERMANN ET AL.2013).

Die Grundwasserneubildungsrate gibt allein noch keinen Rückschluss auf die Qualität des Grundwassers. Wenn das Wasserspeicher- und Rückhaltevermögen eines Bodens nur gering ausgeprägt ist, steigt auch die Gefahr der Nitratauswaschung. Die potenzielle Nitratauswa-schungsgefährdung wird mit der Austauschhäufigkeit für Sickerwasser nach der Auswer-tungskarte des LBEG hinzugezogen (LBEG2019A).

Bereiche mit einer hohen Grundwasserneubildung und einer zugleich hohen Nitratauswa-schungsgefährdung wurden durch die Überlagerung der entsprechenden Datensätze des LBEG zur Nitratauswaschungsgefährdung und zur Grundwasserneubildung nach mGROWA abgeleitet. Aufgrund der unterschiedlichen Maßstäblichkeit der Daten ergeben sich bei der Überlagerung beider Daten Unschärfen. Weiterhin erfüllen Bereiche nur dann eine besonde-re Funktion für die Wasser- und Stoffbesonde-retention, wenn sie eine gewisse Flächengröße aufwei-sen. Aus diesem Grund und wegen der Ungenauigkeit werden nur Flächen, die größer als ein Hektar sind, dargestellt.

Bereiche mit einer hohen Grundwasserneubildung und einer erhöhten Nitratauswaschungs-gefährdung sind im Sehnder Stadtgebiet nur sehr kleinteilig vorhanden (s. Karte 4).

Bereiche mit hoher Winderosionsgefährdung mit bzw. ohne Dauervegetation

Winderosion führt zu einem Abtrag von Boden und bewirkt dadurch die Austragung von Stoffen wie z.B. Nähr- und Schadstoffen, die dadurch in Gewässer gelangen können (J UNG-MANN 2004). Der Bodenabtrag kann weiterhin auf der betroffenen Fläche zu einer Minderung der Bodenfruchtbarkeit führen. Bereiche, in denen das Risiko von Winderosion besonders hoch ist, sind ebene und vegetationsarme Flächen. Böden, die einen hohen Feinsandanteil und einen geringen Humusanteil aufweisen, sind durch Winderosion besonders gefährdet.

Als Grundlage wurden die Daten des LBEG (2019a) zur „Potenziellen Erosionsgefährdung durch Wind“ herangezogen, die mithilfe der übersetzten Bodenschätzung und teilweise der BK50-Bodendaten bestimmten Erodierbarkeitsklassen zugeordnet wurden.

Nach den Daten des LBEG sind im Stadtgebiet Sehnde keine Flächen mit hoher Winderosi-onsgefährdung vorhanden.

Bereiche mit hoher Wassererosionsgefährdung mit bzw. ohne Dauervegetation

Wassererosion kann entstehen, wenn es durch auftreffenden Niederschlag und durch Ober-flächenabfluss zu einem Abtrag von Bodenpartikeln kommt.

Für die Darstellung der Wassererosionsgefährdung wurden die Daten des LBEG (2019a) zur

„Potenziellen Erosionsgefährdung durch Wasser“ verwendet. Die Wassererosionsgefährdung wird in Anlehnung an die Allgemeine Bodenabtragsgleichung ermittelt. Hier werden u. a. der Regenfaktor, der Bodenerodierbarkeitsfaktor sowie der Hangneigungsfaktor berücksichtigt.

Da die vorherschende Nutzung der Bereiche mit einer hohen Wassererosionsgefährdung die Transportbedingungen für die wassergebundenen Stofflüsse maßgeblich beeinflusst, muss die Wassererosionsgefährdung zusammen mit der aktuellen Landnutzung betrachtet wer-den. Dafür wurden die Daten des LBEG zur Wassererosionsgefährdung mit den eigenen Er-fassungen der Biotoptypen überlagert und überprüft, ob auf den Flächen mit einer hohen Wassererosionsgefährdung eine Dauervegetation anzutreffen ist.

Flächen mit einer hohen Wassererosionsgefährdung sind nur kleinflächig in der Nähe der Roten Berges bei Wehmingen zu finden. Diese Flächen werden als Grünland genutzt und stellen somit Dauervegetation dar, sodass diese Flächen als Bereiche mit einer hohen Was-sererosionsgefährdung mit Dauervegetation angesprochen werden können.

Fließgewässer in Ackerbaugebieten mit bzw. ohne Gewässerrandstreifen

Gewässerrandstreifen sind für die Verbesserung der natürlichen Gewässerfunktionen, der Wasserspeicherung sowie der Sicherung des Wasserabflusses von besonderer Bedeutung (§38 WHG, Absatz 1). Gerade in ackerbaulich genutzten Bereichen erfüllen sie eine wichtige Funktion für die Wasser- und Stoffretention, indem sie die Stoffeinträge in anliegende Ge-wässer vermindern.

Nach den Vorgaben der Arbeitshilfe „Boden und Wasser im Landschaftsrahmenplan“ (J UNG-MANN 2004) sind als Bereiche mit besonderer Funktionsfähigkeit für Wasser- und Stoffre-tention Fließgewässerabschnitte zu ermitteln, die beidseitig von mindestens 10 m breiten Gewässerrandstreifen mit Dauervegetation gesäumt sind. Hierbei gelten u.a. Wälder, Gebü-sche, extensives Grünland oder Ruderalfluren als geeignet, um die ungünstige Nutzung durch Ackerflächen und Intensivgrünlandflächen abzupuffern und die Gefahr von Stoffein-trägen zu vermindern.

Für die Darstellung von Fließgewässern mit bzw. ohne Gewässerrandstreifen wurden die Gewässer mit einem zehn Meter Abstand gepuffert und mit der Biotoptypenkarte überlagert und verschnitten. Weiterhin wurden einzelne Bereiche am Luftbild nachgeprüft. Für die Dar-stellung der Gewässerrandstreifen in der Karte 4 wurden diese vergrößert dargestellt, da sie auf der Maßstabsebene sonst nicht erkennbar wären.

Das Fließgewässer „Schanze“ weist im Osten und innerhalb des Stadtgebiets weitgehend keine Gewässerrandsteifen auf. An das sehr stark begradigte grabenähnliche Fließgewässer n schließen direkt die intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen an. Bei der Bruchriede im Westen des Stadtgebiets präsentiert sich ein ähnliches Bild. Hier sind jedoch teilweise noch Strukturen wie breitere Weidensäume vorhanden.

Die Burgdorfer Aue weist teilweise Stellen mit einem zehn Meter breiten Gewässerrandstrei-fen auf, an vielen Stellen ist dieser jedoch nicht zu finden, sodass auch hier längere Stre-ckenabschnitte ohne breitere Randstreifen verbleiben.

Der Billerbach ist weitgehend von breiten Gewässerrandstreifen gesäumt. Sie wird weitge-hend von halbruderalen Gras- und Staudenfluren sowie Heckenstrukturen begleitet. Vor al-lem am renaturierten Abschnitt der Bruchriede sind, das Gewässer vor Stoffeinträgen schüt-zende, Randstreifen vorzufinden. In der Nähe der Kernstadt Sehnde sind jedoch vermehrt Streckenabschnitte vorhanden, bei denen die landwirtschaftliche Nutzung fast bis zum Ge-wässerrand reicht.

Der Lehrter Bach wird fast durchgängig von einem breiten Gewässerrandstreifen begleitet.

An den Flächen östlich der Vollzugsanstalt ergeben sich Bereiche, bei denen der Lehrter Bach von über 100 m breiten Flächen ohne landwirtschaftliche Nutzung umgeben ist.

Naturnahe/ naturferne Fließ- und Stillgewässer

Flussauen und Bachtäler haben eine Funktion als Retentionsräume für Hochwasser (J UNG-MANN 2004). Naturnah ausgeprägte Fließgewässer haben dabei durch ihr höheres Retenti-onsvermögen eine bessere Möglichkeit Hochwasserspitzen abzupuffern als veränderte und begradigte Gewässer. Durch Laufbegradigungen und -vertiefungen, Sohl- und Uferbefesti-gungen sind bei veränderten Fließgewässern die Funktionen der Gewässerretention stark reduziert oder nicht mehr gegeben.

Bis auf kleinere renaturierte Abschnitte am Billerbach und am Lehrter Bach sind alle Fließ-gewässer auf Sehnder Stadtgebiet als naturfern einzustufen (s. Kap. 3.3.2.1).

Überschwemmungsgebiete

Überschwemmungsgebiete sind Flächen, die bei Hochwasser überschwemmt, durchflossen oder für die Rückhaltung von Hochwasser beansprucht werden (§ 76 WHG, Absatz 1). Nach

§ 77 WHG sind diese Flächen aufgrund ihrer Rückhaltefunktion zu erhalten und ehemalige, geeignete Überschwemmungsflächen wiederherzustellen.

Für die im Stadtgebiet Sehnde gelegenen Bäche Burgdorfer Aue, Billerbach unterhalb des Mittellandkanals und Lehrter Bach unterhalb der Bundesstraße B65 sind Überschwem-mungsgebiete als schmale Abstandsstreifen vorläufig gesichert. Sie sind noch nicht in ihrer tatsächlichen Ausdehnung ermittelt (HQ 100-Linie) und nach WHG §76 (2) durch Rechtsver-ordnung festgesetzt (NMU2020a.).

Die Sicherung der Überschwemmungsgebiete dient insbesondere dem vorbeugenden Hochwasserschutz. Im Stadtgebiet Sehnde sind allerdings keine Gewässer mit Risikogebieten nach der Hochwasser-Management-Richtlinie (HWMR) ausgewiesen worden (NMU 2020a).