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Biotopverbundkonzept

4.5.1 Grundlagen und methodisches Vorgehen

Nach § 21 BNatSchG dient der Biotopverbund der „dauerhaften Sicherung der Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Lebensge-meinschaften sowie der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen“. Als Bestandteile des Biotopverbundsystems fungieren Kernflächen, Verbindungsflächen sowie Verbindungselemente. Bestandteile des Biotopver-bunds sind dabei

• Naturschutzgebiete, Natura 2000-Gebiete und Biosphärenreservate oder Teilberei-che dieser Gebiete,

• Gesetzlich geschützte Biotope im Sinne des § 30 BNatSchG bzw. zusätzlich solcher gemäß § 24 NAGBNatSchG,

• Weitere Flächen und Elemente, einschließlich solcher des nationales Naturerbes, des Grünen Bandes sowie Teilen von Landschaftsschutzgebieten und Naturparken.

Insbesondere sind auch oberirdische Gewässer mit ihren Randstreifen, Uferzonen und Auen aufgrund ihrer Bedeutung als Lebensstätten und Biotope für natürlich vorkommende Tier- und Pflanzenarten zu erhalten und weiterzuentwickeln, so dass sie auf Dauer ihre großräu-mige Vernetzungsfunktion erfüllen können (§ 21 BNatSchG Abs.5). In von der Landwirtschaft geprägten Gebieten ist die Vernetzung der Biotope in Form von linearen und punktförmigen Elementen, wie Hecken, Feldrainen und weiteren Trittsteinbiotopen anzustreben (§

21 BNatSchG Abs. 6). Dort wo nicht genügend Vernetzungselemente vorhanden sind, müs-sen weitere geschaffen werden.

Bei der Planung des Biotopverbunds auf kommunaler Ebene ist der übergeordnete Bio-topverbund zu berücksichtigen. Aus diesem Grund wird die Biotopsverbundplanung in Sehn-de auf Grundlage Sehn-des Biotopverbundkonzepts Sehn-des LRPs Sehn-der Region Hannover (2013) vorge-nommen. Für den Landschaftsplan Sehnde wird das Biotopverbundsystem des Landschafts-rahmenplans um weitere aus lokaler Sicht für den Biotopverbund wichtige Flächen und Kor-ridore erweitert und ergänzt.

Das Biotopverbundkonzept besteht zum einen aus Kernflächen, welche eine ausreichende Größe aufweisen müssen und deren Ausstattung geeignet sein muss, die in ihnen befindli-chen Tier- und Pflanzenpopulationen zu sichern. Zum anderen stellen Verbindungsflächen den Austausch zwischen Individuen der einzelnen Arten sicher, damit sowohl die genetische Stabilität als auch die Ausbreitung gewährleistet werden kann. Verbindungsflächen können außerdem die Wiederbesiedlung von Gebieten ermöglichen, in denen bestimme Arten erlo-schen sind. Kleinflächige Trittsteine und lineare Korridore, wie Hecken und Säume, können als Verbindungselemente für die Biotopvernetzung von Bedeutung sein. Besonders immobi-le Arten (z.B. Insektenarten oder Amphibien) profitieren von einem engen Netz an Trittstei-nelementen. Neben den Flächen für den lokal bedeutsamen Biotopverbund werden lokale Korridore sowie Trittsteinbiotope aufgezeigt. Die Korridore mit Bedeutung für den lokalen Biotopverbund zeigen mögliche lokale Verbindungen des Biotopverbunds auf. Ihnen kommt ein Entwicklungsbedarf zu, hier sind Maßnahmen des Biotopverbunds umzusetzen. Darüber hinaus werden bereits vorhandene Trittsteinbiotope (wie z.B. Säume und Gehölzstrukturen) aufgezeigt, die sich entlang und außerhalb dieser Korridore befinden. Dies sind Biotope die mindestens eine mittlere Bewertung nach DRACHENFELS (2018) aufweisen. Auf diese Weise

wird dargestellt, wie dicht das Netz von vorhanden Trittsteinen entlang der Korridore bereits ist.

Neben den verschiedenen Flächen des Biotopverbundkonzepts ist die umweltverträgliche Nutzung der umgebenen Landschaft von essenzieller Bedeutung für das Überleben von Po-pulationen von Tier- und Pflanzenarten.

Eine Gefahr für die Artenvielfalt stellt die Landschaftszerschneidung durch Verkehrswege dar. Sie ist eine der Ursachen für ein erhöhtes Artensterben, da diese für viele Tiere kaum überwindbar sind und eine hohe Mortalität für viele Tierarten an Verkehrswegen nachge-wiesen werden kann. Außerdem geht von Verkehrswegen häufig eine Barriere- und damit auch Isolationswirkung aus, die sich negativ auf den Biotopverbund auswirkt. Aus diesem Grund werden Verkehrswege mit besonderer Zerschneidungswirkung dargestellt. Daten hierzu werden aus dem Landschaftsrahmenplan der Region Hannover (2013) übernommen.

Der Mittellandkanal stellt im Stadtgebiet Sehnde eine Besonderheit dar, denn er besitzt zum einen eine hohe Zerschneidungswirkung, da ihn nur besonders mobile Arten (z.B. Vögel und Fledermäuse) überwinden können, auf der anderen Seite kann er aber auch durch seine li-nearen Strukturen (offene Randbereiche und Gehölzbestände am Mittellandkanal) zu der Biotopvernetzung beitragen.

4.5.2 Biotopverbund in Sehnde

Nach dem NAGBNatSchG § 13 sollen weitere 5 % der Landesfläche Niedersachsens und 10 % der Offenfläche für den Biotopverbund gesichert werden, dies ist bis zum 31.12.2023 umzu-setzten. Grundsätzlich gelten für den Biotopverbund in Sehnde folgende Anforderungen:

Biotoptypen mit hoher und sehr hoher Bedeutung sind zu erhalten und soweit möglich zu verbessern. Vorkommen gefährdeter Arten insbesondere in Gebieten mit besonderer Be-deutung für Tier- und Pflanzenarten sind in ihrer Entwicklung zu kontrollieren und nach Möglichkeit mit gezielten Maßnahmen zu fördern. Kern- und Verbindungsflächen des Bio-topverbunds sind von Bebauung freizuhalten und für den Arten- und Biotopschutz zu för-dern. Entlang von Verbindungsflächen und Korridoren des Biotopverbunds sind bevorzugt Maßnahmen zur Biotopentwicklung zu ergreifen. Dargestellt sind die für den Biotopverbund in Sehnde wichtigen Flächen in Karte 5b.

Kernflächen für Feuchtlebensräume kommen im Sehnder Raum an zwei Stellen vor. Dies sind die Flächen in und am Hahnenkamp sowie die Flächen der Sohrwiesen. Diese Kernflä-chen sind vom Landschaftsrahmenplan als FläKernflä-chen nationaler Bedeutung angegeben. Kern-fläche des Offenlandes überregionaler Bedeutung ist der Niederungsbereich der Bruchriede, Kernfläche regionaler Bedeutung die Mergelgrube bei Höver. Als Kernflächen des Lebens-raums Wald mit nationaler Bedeutung sind das Bockmerholz, Gaim sowie die Waldflächen des Hämeler Walds genannt. Der Wald Neuloh, das Ladeholz mit angrenzendem Hügel, das Waldstück „Lehrter Holz“ östlich der Justizvollzugsanstalt mitsamt einem Bereich am Lehrter Bach, das Flakenbruch und der Bilmer Wald sind Kernflächen regionaler Bedeutung. Kernflä-chen lokaler Bedeutung, die ergänzend zu den KernbereiKernflä-chen des Landschaftsrahmenplans ausgemacht werden konnten, sind die Flächen an den Teichwiesen/Ringwiesen nordöstlich der Kernstadt Sehnde, das Papenholz, der Köttersche Park, sowie die Wald- und Ackerfläche am Stichkanal Hildesheim.

Verbindungsflächen des Offenlandes befinden sich zwischen den Sohrwiesen und dem Hah-nenkamp an der Burgdorfer Aue, entlang des Billerbachs vom HahHah-nenkamp bis zu der Teichwiese/Ringwiese, an der Schanze, an den Teichen bei Gretenberg, an den Kalihalden, am Lehrter Bach sowie im Offenlandbereich im Naturschutzgebiet Bockmerholz, Gaim.

Lokale Verbindungsflächen, die ergänzend zu denen des Landschaftsrahmenplans der Region Hannover gebildet wurden, sind die Randbereiche des Wietzegrabens, die Randbereiche um die Mergelgrube bei Höver und ein Grünlandkomplex östlich Ilten. Weitere Verbindungsflä-chen lokaler Bedeutung sind ein Abschnitt des Billerbachs mitsamt seiner Randbereiche nördlich Bolzum, der Waldbereich am Straßenbahnmuseum in Wehmingen, der aufgeschüt-tete Hügel westlich Rethmar, das Waldstück östlich des NSG Hahnenkamp sowie der Mittel-landkanal mit seinen offenen und gehölzgeprägten Randbereichen.

5 Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

5.1 Schutz, Pflege und Entwicklung bestimmter Teile von Natur und