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4.7 Funktionstest nach der Injektion

Von den Pferden der Gruppe 2, bei denen der Funktionstest durchgeführt wurde, zeigte Pferd Nr. 7, das vor der Injektion durch ein leicht verlagerbares Gaumensegel auffiel (siehe Kapitel 4.2.1), bis 112 Tage post injectionem eine deutliche Funktionsverbesserung in Bezug auf die Verlagerbarkeit des Gaumensegels (Tab.

6). Bei den anderen drei Pferden konnte im Rahmen des hier angewandten Untersuchungsschemas keine Veränderung der Funktion des Gaumensegels durch die Injektion ermittelt werden (Tab. 7).

Tab. 6: Ergebnisse des Funktionstestes bei Pferd Nr. 7

D = Dorsalverlagerung des Gaumensegels auslösbar nv = Gaumensegel nicht nach dorsal verlagerbar = 1 Schluckakt zur Korrektur erforderlich = 2 Schluckakte zur Korrektur erforderlich = 4 Schluckakte zur Korrektur erforderlich

= korrigierender Schluckakt erfolgte mehr als 10 Sekunden nach Induktion der Dorsalverlagerung

= ca. 5 Sekunden andauernder Spasmus der Pharynxmuskulatur

* = Epiglottis wurde in einer Schleimhautfalte des Gaumensegels eingefangen

Tab. 7: Ergebnisse des Funktionstestes bei den Pferden Nr. 8, 9 und 10

Untersuchung Pferd Anzahl der Dorsalverlagerung bei 5 Versuchen1) Nr. Tage p. injectionem

= in 1 von 5 Versuchen sind 13 Schluckakte zur Korrektur erforderlich

= in 2 von 5 Versuchen erfolgt der korrigierender Schluckakt nach mehr als 10 Sekunden nach Induktion der Dorsalverlagerung

= ca. 5 Sekunden andauernder Spasmus der Pharynxmuskulatur

* = Epiglottis wird in einer Schleimhautfalte des Gaumensegels eingefangen

1) = 1 Versuch bei manueller nasaler Okklusion

Bei Pferd Nr. 7 blieb einen Tag post injectionem beim Touchieren der Pharynxschleimhaut und der Aryknorpel mit dem distalen Ende des Endoskopes der Kehldeckel in seiner physiologischen Position und glitt nicht mehr unter das Gaumensegel. Auch durch die manuelle nasale Okklusion ließ sich keine Dorsalverlagerung mehr auslösen. Durch das Vorschieben des Endoskopes in die Trachea und den daraus resultierenden Hustenstoß wurde in allen drei Kopfpositionen unverändert eine Verlagerung des weichen Gaumens induziert. Die Korrektur der Position des Gaumensegels erfolgte ausnahmslos mit einem Schluckakt. Keine Veränderung ließ sich bei der Zeitspanne erkennen, die verstrich, bis ein Schluckakt zur Korrektur durchgeführt wurde. Jeweils in einem Fall bei der gebeugten und in drei Fällen bei der gestreckten Kopfhaltung vergingen ca. 10 Sekunden bis zur Durchführung des korrigierenden Schluckaktes.

7 Tage post injectionem war es bei gebeugter Kopfhaltung nur noch in zwei von fünf Fällen möglich, eine Verlagerung durch Einführen des Endoskopes in die Trachea auszulösen.

14 Tage post injectionem ließ sich das Gaumensegel durch manuellen Verschluß der Nüstern wieder verlagern. Der Versuch, die Position desselben durch einen Schluckakt zu korrigieren, führte dazu, daß die Epiglottis in den Schleimhautfalten des Gaumensegels eingefangen wurde. Erst nach zwei weiteren Schluckakten löste sich die Epiglottis aus den Schleimhautfalten des Gaumensegels und gelangte wieder in ihre Ausgangsposition dorsal des Gaumensegels.

Während des Zeitraumes von 21 bis 112 Tagen post injectionem konnte durch manuelle nasale Okklusion keine Verlagerung induziert werden. Durch das Vorschieben des Endoskopes in die Trachea und des daraus resultierenden Hustenstoßes wurde unverändert in allen drei Kopfpositionen eine Dorsalverlagerung des weichen Gaumens ausgelöst, die mit einer Ausnahme durch einen Schluckakt korrigiert wurde.

In bis zu einem Viertel der Fälle pro Untersuchungszeitpunkt erfolgte der Schluckakt auch in diesem Beobachtungszeitraum erst nach einer Zeitspanne von ca. 10 Sekunden. Ein Zusammenhang mit der Kopfposition bestand nicht. Der Fall, bei dem ein einziger Schluckakt nicht für die Korrektur ausreichte, trat 21 Tage post injectionem bei gestreckter Kopfhaltung auf. Durch den ersten Schluckakt wurde die Epiglottis in den Schleimhautfalten des weichen Gaumens eingefangen. Erst durch

den vierten Schluckakt löste sie sich wieder und gelang in ihre physiologische Ausgangsposition dorsal des Gaumensegels. Ein zeitlicher Zusammenhang zwischen den ab dem 70. Tag post injectionem beobachteten punkttförmigen stecknadelkopfgroßen Rötungen im Pharynx und einer Veränderung der Funktion des Gaumensegels in Bezug auf dessen Verlagerbarkeit bestand nicht.

Ab dem 140. Tag post injectionem zeigte sich eine Funktionsverschlechterung des Gaumensegels. Sowohl am 140. Tag als auch am 168. Tag post injectionem ließ sich durch manuellen Verschluß der Nüstern wieder eine Dorsalverlagerung induzieren. Auch das Touchieren der Pharynxschleimhaut und der Aryknorpel mit dem Endoskop führte wiederholt zu einem Heruntergleiten der Epiglottis unter das Gaumensegel. Zur Korrektur war ein Schluckakt erforderlich. Das Vorschieben des Endoskopes in die Trachea führte auch ab dem 140. Tag unverändert in allen drei Kopfpositionen zu einer Dorsalverlagerung, die durch einen Schluckakt korrigiert wurde.

Der Versuch, durch Touchieren der Pharynxschleimhaut mit einem Katheter einen Schluckakt auszulösen, resultierte bei diesem Pferd während des gesamten Untersuchungszeitraumes in einem ca. 5 Sekunden andauernden Spasmus der Pharynxmuskulatur mit deutlicher Retraktion des Larynx nach kaudal und folgender Dorsalverlagerung des Gaumensegels. Die Korrektur erfolgte ausnahmslos durch einen Schluckakt.

Bei Pferd Nr. 8 war es bis zum 42. Tag post injectionem bei natürlicher Kopfhaltung zunehmend schwieriger, durch Vorschieben des Endoskopes in die Trachea und den daraus resultierenden Hustenstoß eine Verlagerung herbeizuführen. Einen Tag post injectionem ließ sich das Gaumensegel noch bei allen fünf Versuchen nach dorsal verlagern. 7, 14 und 21 Tage post injectionem war es nur noch in vier Fällen, 28 und 42 Tage post injectionem nur noch in drei Fällen möglich, eine Verlagerung zu induzieren. Während des Zeitraumes 56 bis 112 Tage post injectionem resultierte das Vorschieben des Endoskopes in die Trachea allerdings wieder bei vier von fünf Versuchen in einer Dorsalverlagerung. Ab dem 140. Tag post injectionem zeigte sich nur noch in drei von fünf Versuchen eine Verlagerung.

Das Vorschieben des Endoskopes in die Trachea mit daraus resultierendem Hustenstoß führte in drei Fällen dazu, daß die Epiglottis in den Schleimhautfalten des

Gaumensegels eingefangen wurde. Dieser Vorgang wurde 21 Tage post injectionem einmal bei gebeugter und einmal bei gestreckter Kopfhaltung und 70 Tage post injectionem einmal bei gestreckter Kopfhaltung beobachtet. Bei der Flexion des Kopfes waren zwei, bei der Extension des Kopfes fünf bzw. zwei Schluckakte erforderlich, um das Gaumensegel in seine physiologische Ausgangsposition zurückzuführen.

Vom 84. bis 140. Tag post injectionem fiel nach dem Vorschieben des Endoskopes in die Trachea bei gestreckter Kopfhaltung auf, daß in jeweils zwei von fünf Versuchen eine Zeitspanne von ca. 10 Sekunden verstrich, bis die Korrektur der ausgelösten Dorsalverlagerung erfolgte. 84 und 112 Tage post injectionem trat dieser Befund gemeinsam mit punktförmigen, stecknadelkopfgroßen Rötungen im Pharynx auf.

Pferd Nr. 9 zeigte 28 Tage post injectionem beim Touchieren der Pharynxschleimhaut mit dem Endoskop eine Dorsalverlagerung des Gaumensegels.

Es erfolgte unmittelbar eine Korrektur durch einen Schluckakt. 56 Tage post injectionem reagierte das Pferd auf das Touchieren der Pharynxschleimhaut mit einem ca. 5 Sekunden anhaltenden Spasmus der Pharynxmuskulatur und folgender Dorsalverlagerung des Gaumensegels, die allerdings unmittelbar durch einen Schluckakt korrigiert wurde. 168 Tage post injectionem verstrichen bei gestreckter Kopfhaltung zweimal ca. 10 Sekunden, bis die ausgelöste Dorsalverlagerung durch einen Schluckakt korrigiert wurde. Andere Veränderungen in der Funktion des Gaumensegels in Bezug auf seine Verlagerbarkeit konnten nicht beobachtet werden.

Bei Pferd Nr. 10 ließ sich einen Tag post injectionem durch manuelle nasale Okklusion keine Verlagerung des Gaumensegels herbeiführen. 7 bis 42 Tage post injectionem dagegen war eine Verlagerung durch einen manuellen Verschluß der Nüstern wiederholt möglich. Das Zurückführen des Gaumensegels erfolgte in allen Fällen unmittelbar durch einen Schluckakt. Ab dem 56. Tag post injectionem gelang es nicht mehr, das Gaumensegel durch manuelle nasale Okklusion zu verlagern. In allen Fällen wurden allerdings die Plicae aryepiglotticae während der Inspirationsphase in Schwingungen versetzt und erzeugten ein inspiratorisches Atemgeräusch. Eine Verlagerung durch Touchieren der Pharynxschleimhaut mit Hilfe

des Katheters, die im Rahmen der Voruntersuchung ausgelöst werden konnte, ließ sich nach der Injektion nicht mehr induzieren. Ein ausgelöster Schluckakt resultierte dagegen unverändert in einer Dorsalverlagerung. Anzumerken ist hier, daß die Hälfte der Schluckakte nicht einen physiologischen Ablauf zeigte, sondern von einem ca.

fünf Sekunden anhaltenden Spasmus der Pharxnxschleimhaut begleitet wurde.