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Um den unterschiedlichen Fragestellungen dieser Untersuchung gerecht zu werden, erfolgte die Einteilung der Pferde in Gruppen, die sich in der Lokalisation der Injektionsbereiche unterschieden.

Eine vergleichende Darstellung der Größe des Ostium intrapharyngeum vor und nach der Injektion ist am lebendem Tier nicht möglich, sondern kann nur nach Messungen am formalinfixierten Präparat erfolgen (JÄGER-HAUER 2000). Um den Einfluß der Injektion auf das Ostium intrapharyngeum dokumentieren zu können, wurde die Injektion bei den sechs Pferden der ersten Gruppe ausschließlich in die rechte Hälfte des Gaumensegelrandes durchgeführt. Der Seitenvergleich der rechten und linken Hälfte des Ostium intrapharyngeum ermöglichte eine Aussage über eine Größenveränderung des Ostiums. Zusätzlich konnte durch den Vergleich der rechten behandelten mit den linken unbehandelten Gaumensegelsegmenten ein möglicher Einfluß auf die Veränderung der Gaumensegeldicke durch die P.L.A.-Injektion untersucht werden.

Die Ergebnisse der Funktionsbeurteilung des Gaumensegels nach der Injektion war ebenso wie die Messung der Gaumensegeldicke an den laterolateralen Röntgenbildern nur nach Injektion in den gesamten freien kaudalen Rand aussagekräftig. Diese Untersuchungen erfolgten deshalb an den Pferden der zweiten Gruppe.

Drei Pferde, die ein Alter von 3,5 bis 4,5 Jahren aufwiesen, zeigten im Rahmen der endoskopischen Voruntersuchung eine geringgradige follikuläre lymphoide Hyperplasie im Pharynx. Hinweise für eine akute Infektion der obere Atemwege lagen nicht vor, so daß der Befund als eine bei dieser Altersgruppe als physiologisch zu bezeichnende Auseinandersetzung des Immunsystems mit der Umwelt bewertet wurde (RAPHEL 1982; OHNESORGE u. DEEGEN 1994).

Da ein hoher Anteil der Patienten, die mit einer DDSP vorgestellt werden, dieser Altersgruppe zuzuordnen sind (DUGDALE u. GREENWOOD 1993) und da durch das aktivierte, regionäre Lymphsystem eine verstärkte immunologische Reaktion auf das Implantatmaterial denkbar ist, wurden die Pferde in die Untersuchungen miteinbezogen.

Die Messung der Epiglottislänge im Rahmen der röntgenologischen Voruntersuchung ergab Werte, die die von LINFORD et al. (1983) angegebene physiologische Epiglottislänge von 8,05 +/- 0,44 cm deutlich überschritten. Zu berücksichtigen ist hier, daß LINFORD et al. (1983) ihre Messungen an Vollblütern durchgeführt haben. Die Messungen der Epiglottislänge dieser Untersuchung erfolgte an Warmblutpferden, so daß eine direkte Vergleichbarkeit nicht gegeben war. Die Ergebnisse zeigten eine Übereinstimmung mit den von BAUDLER (2001) an Warmblutpferden und Trabern ermittelten Werten für die Länge des Kehldeckels.

Auch wenn aus diesem Grunde bei keinem Pferd von einer mit der Verkürzung des Kehldeckels einhergehenden Epiglottishypoplasie ausgegangen wird, ist doch anzumerken, daß bei dem Pferd, das vor der Injektion ein leicht verlagerbares Gaumensegel zeigte, von den untersuchten Pferden die kürzeste Epiglottis aufwies.

Da die röntgenologische Untersuchung an den Pferden der Gruppe 2 durchgeführt wurde, bei der keine makroskopische und pathohistologische Untersuchung erfolgte, war es nicht möglich, eine Aussage über die Korrelation der röntgenologisch ermittelten Werte und der realen Gaumensegeldicke zu treffen.

Die angewandte Methode basiert auf den Untersuchungen von LINFORD et al.

(1983) und BAUDLER (2000), die die röntgenologische Messung der Epiglottislänge beschreiben und die eine Korrelation zwischen röntgenologisch ermittelten und an den Präparaten ausgemessen Werten mit einem Bestimmtheitsmaß von R2=0,98 bzw. R2=0,84 angeben.

Zu berücksichtigen bleibt, daß die Epiglottis eine knorpelgestütze Struktur darstellt, deren Länge beim einzelnen Individuum nicht variiert (LINFORD et al. 1983). Beim Gaumensegel dagegen handelt es sich um eine Weichteilstruktur. Bei den untersuchten Pferden zeigte sich ein Einfluß der Kopfhaltung auf die Gaumensegeldicke. Der weiche Gaumen wies bei den untersuchten Pferden einen geringeren Durchmesser bei gestreckter Kopfhaltung als bei gebeugter und natürlicher Kopfhaltung auf. Bei zwei Pferden konnte bei Anbeugung des Kopfes, bei einem Pferd bei natürlicher Kopfhaltung eine maximale Dicke gemessen werden.

Unter Berücksichtigung der anatomischen Gegebenheiten läßt sich die Variation in der Gaumensegeldicke durch die Dehnung des weichen Gaumens bei gestreckter Kopfhaltung und die Stauchung bei gebeugter Kopfhaltung erklären.

Es sei darauf hingewiesen, daß die Ergebnisse der Messung der Gaumensegeldicke in Abhängigkeit von der Kopfhaltung rein deskriptiven Charakter haben und sich

auschließlich auf die untersuchten Pferde beziehen. Ein statistisches Testverfahren ließ sich aufgrund der geringen Anzahl der Pferde nicht anwenden.

Von den zur Verfügung stehenden Implantatmaterialien erschien zunächst nur das Poly-L-Milchsäure-Hydrogel die wesentlichen Anforderungen zu erfüllen. Von einer Verwendung von Teflon wurde abgesehen, da es aufgrund seiner hohen Viskosität für die transendoskopische Injektionstechnik beim Pferd nicht geeignet ist (BAUDLER 2000). Das Risiko einer Hypersensitivtätsreaktion (KEEFE et al. 1992;

LOWE et al. 2001), die nur geringe Ausbildung neuer Kollagenfasern und die Abbaubarkeit innerhalb von einigen Monaten (KLIGMAN u. ARMSTRONG 1986;

CAMPOCCIA et al. 1996; CLARK et al. 1989) lassen sowohl Kollagen als auch Hyaluronsäure als nicht geeignet erscheinen.

Das Poly-L-Milchsäure-Hydrogel weist eine sehr gute Gewebeverträglichkeit auf (KRONENTHAL 1975; VERT et al. 1998). Eine allergische Reaktion ist nicht zu erwarten, da es sich um ein synthetisch hergestelltes Implantatmaterial handelt (GOGOLEWSKI et al. 1993), das sich auch nach der langsamen Resorption von bis zu 36 Monaten (BOS et al. 1991; HOOPER et al. 1998) durch den Nachweis neu gebildeter Kollagenfasern auszeichnet (GOGOLEWSKI et al. 1993).

Im Rahmen der Vorversuche zeigten sich Schwierigkeiten in Bezug auf die Injektionstechnik, die auf die Eigenschaften des Milchsäure-Hydrogels zurückzuführen waren. Es handelte sich um eine Suspension, d.h. die P.L.A.-Mikrokügelchen lagen als feste Teilchen in einer flüssigen Phase vor (EUROPEAN AESTHETICS PRODUKTINFORMATION 2000). Eine gleichmäßige Verteilung der Teilchen in dem Hydrogel wurde nur bei ständigem Umschwenken der Suspension aufrechterhalten. Sobald das Material in die Sklerosierungsnadel eingebracht wurde, konnte die Akkumulation nicht mehr verhindert werden. Trotz des ansteigenden Druckes bei der Applikation war ein Weitertransport der festen P.L.A.-Mikrokügelchen in der Kanüle bei Verwendung von Sklerosierungsnadeln mit einer Länge von über 160 cm und einem Kanülendurchmesser unter 0,7 mm nicht möglich.

Die technischen Probleme in Bezug auf die Injizierbarkeit bei Verwendung längerer Sklerosierungsnadeln sind auf den hohen Reibungswiderstand zwischen dem Implantatmaterial und der Tubuswand der Sklerosierungsnadel zurückzuführen, da die Höhe des Reibungswiderstandes im direkten Verhältnis zur Länge des Tubus

steht (KUCHLING 1991). Auch BAUDLER (2001) beschreibt Applikationsschwierigkeiten bei transendoskopischer Injektion von Polytetrafluorethylen, die auf die Eigenschaften des Implantatmaterials zurückzuführen sind.

Eine Mindestlänge von 160 cm war gerade ausreichend, um bei Verwendung eines 130 cm langen Endoskopes genügend Arbeitsspielraum für die Injektion zu erhalten.

Aufgrund der feinen Struktur des Gaumensegelrandes und der verdrängenen Eigenschaft des Hydrogels im Gewebe war die injizierbare Menge limitiert. Der hohe Volumenanteil des Aqua ad injectabile von 4 ml begrenzte somit die Menge des injizierbaren P.L.A. auf 150 mg je Gaumensegelhälfte.

An einem Pferd der ersten Gruppe, bei dem wiederholte Positionierungsversuche der Sklerosierungsnadel zu einer langen Verweildauer des Materials in der Sklerosierungsnadel führten, erfolgte trotz des hohen Verdünnungsgrades und der definierten Größe der Sklerosierungsnadel ein Verschluß der Kanüle, während diese im Gaumensegel positioniert war.

Bei der Durchführung der Injektion zeigte sich, daß eine hohe Genauigkeit der Bewegungsregulation des distalen Endoskopendes von großer Bedeutung war. Sie war erforderlich, um am stehenden, sedierten Pferd eine gezielte Positionierung der Sklerosierungsnadel zu erreichen und eine Injektion des Implantatmaterials durchführen zu können. Das verwendete Chipendoskop erfüllte diese Anforderung.

Die Injektion mit Hilfe des Glasfaserendoskopes dagegen erforderte wiederholte Positionierungsversuche. Bei einem Pferd gelang es nicht, die Endoskopspitze des Glasfaserendoskopes in der Form unter die Epiglottisspitze zu verbringen, daß die Sklerosierungsnadel an der gewünschten Lokalisation am Gaumensegelrand eingestochen werden konnte. Erst unter Allgemeinanästhesie und orotrachealer Intubation mit daraus resultierender Dorsalverlagerung war eine Injektion möglich.

Durch die Oberflächenanästhesie wurde bei allen Pferden das Auslösen des Schluckaktes verhindert. Eine Abwehrbewegung des Pferdes durch Reizung eines in der Submukosa des Gaumensegels gelegenen Nervens konnte nicht ausgeschlossen werden. Obwohl das Implantatmaterial histologisch bei mehreren Pferden in unmittelbarer Nähe zu Nervenanschnitten gefunden wurde, zeigte sich nur in einem Fall beim Durchstechen der Schleimhaut eine Abwehrreaktion des Pferdes.

Bei der klinischen Verlaufskontrolle wurden keine Störung der Futteraufnahme und keine Schmerzsymptome beobachtet. Bei vergleichbaren minimalinvasiven Eingriffen wird wegen der Entzündungsreaktion im Operationsgebiet eine Behandlung mit nichtsteroidalen Antiphlogistika durchgeführt (KOCH 1990; PELOSO et al. 1992; TULLENERS et al.1997). Im Rahmen dieser Untersuchung erfolgte keine Medikation, um die Gewebereaktion auf das Implantatmaterial nicht zu beeinflussen.

Bei der endoskopischen Verlaufskontrolle war einen Tag post injectionem eine mittel- bis hochgradige diffuse Schwellung des freien kaudalen Gaumensegelrandes zu erkennen, die durch Messung der Gaumensegeldicke am Röntgenbild quantifiziert werden konnte.

Als eine mögliche Ursache für die deutliche Reduzierung der Schwellung nach einer Woche ist die Resorption des Aqua ad injectabile, das zur Herstellung der injizierbaren Suspension verwendet wurde, zu sehen.

Nach Rückgang der diffusen Schwellung waren die Injektionsstellen als umschriebene, von der Umgebung abgrenzbare Umfangsvermehrungen erkennbar.

Bei sieben Pferden waren die Umfangsvermehrungen ab 28 Tage post injectionem endoskopisch nicht mehr zu beobachten.

Die bei zwei Pferden ab dem 70. Tag post injectionem beobachtete follikuläre lymphoide Hyperplasie mit deutlich hyperämischem Charakter war am Pharynxdach und an den seitlichen Pharynxwänden lokalisiert. Im Bereich des gesamten Gaumensegels einschließlich der Injektionsstellen und an der Epiglottis zeigten sich keine Veränderungen, so daß der Befund nicht in Zusammenhang mit dem Implantatmaterial zu sehen ist, sondern auf exogene Einflußfaktoren zurückzuführen ist. Eine histologische Abklärung erfolgte nicht, da die beiden Pferde der Gruppe 2 zugeordnet waren, die keiner pathohistologischen Untersuchung unterzogen wurden.

Die geringgradige lymphoide Hyperplasie im Pharynx, die bei drei Pferden im Rahmen der Voruntersuchung diagnostiziert wurde, stellte sich während des gesamten Untersuchungszeitraumes unverändert dar, so daß keine Hinweise für eine verstärkte immunologische Reaktion auf das Implantatmaterial bei jungen Pferden im Rahmen dieser Untersuchung gegeben waren.

Ziel der Untersuchungen war es, sowohl die Reaktion des Gewebes auf das injizierte Implantatmaterial darzustellen als auch eine Aussage über die Stabilität des

Gaumensegels zu erhalten. Da im Rahmen der Voruntersuchung bei keinem Pferd klinische Symptome einer Dorsalverlagerung des Gaumensegels beobachtet werden konnten, war ein endoskopisch durchführbarer Funktionstest erforderlich, der die Beurteilung der Gaumensegelfunktion ermöglichte. Der Test wurde auf Grundlage der Beobachtungen von DUCHARME und HACKETT (1992), TULLENERS et al.

(1992), KANNEGIETER und DORE (1995), OHNESORGE und DEEGEN (1998) und HOLCOMBE (2001) entwickelt.

Hervorzuheben ist hier die Bedeutung der standardisierten Untersuchungsbedingungen. Nur die stets in der gleichen Dosierung angewandte Sedierung und die Beteiligung derselben Hilfspersonen an der Untersuchung gewährleistete eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse.

Der Funktionstest ergab bei dem Pferd, das im Rahmen der endoskopischen Voruntersuchung durch ein leicht verlagerbares Gaumensegel auffiel, ab dem ersten Tag post injectionem eine deutliche Verbesserung der Gaumensegelfunktion, die sich unmittelbar nach der Injektion durch die Volumenzunahme am Gaumensegelrand erklären läßt. Obwohl eine deutlich Reduzierung der Schwellung des Gaumensegelrandes schon innerhalb einer Woche zu erkennen war und ab dem 42. Tag weder endoskopisch noch röntgenologisch eine Dickenzunahme des Gaumensegels beobachtet werden konnte, ließ sich eine Funktionsverbesserung bis 112 Tage post injectionem unverändert nachweisen. Sie ist möglicherweise auf die Umbauprozesse im Bereich des Implantates zurückzuführen, die bei den Pferden der ersten Gruppe histologisch dargestellt wurden. Die zum Ende des Untersuchungszeitraumes beobachtete Funktionsverschlechterung gibt einen Hinweis darauf, daß das Poly-L-Milchsäure-Hydrogel möglicherweise nicht in der Menge injiziert wurde, die erforderlich ist, um eine für die Stabilisierung des Gaumensegels ausreichende Gewebereaktion zu induzieren. Auch ist eine Reduzierung der Implantatmenge durch Phagozytose zumindest in einem geringem Umfang zu berücksichtigen. Da der notwendige hohe Verdünnungsgrad der Suspension die applizierbare Menge limitiert, wäre eine Wiederholungsbehandllung um den 112. Tag eine geeignete Maßnahme zur Aufrechterhaltung der Stabilität.

Bei den Pferden, dessen Gaumensegel sich bei der Voruntersuchung nicht leicht verlagern ließ, konnte im Rahmen des Funktionstests kein bedeutender Einfluß der Injektion auf die Gaumensegelfunktion beobachtet werden. Eine Beinflussung der physiologischen Gaumensegelfunktion ist deshalb nicht anzunehmen.

Die Ergebnisse der endoskopischen Untersuchung wurden im Rahmen der röntgenologischen Verlaufskontrolle durch Messung der Gaumensegeldicke, die im Gegensatz zur endoskopischen Untersuchung eine objektive Beurteilungsmöglichkeit darstellt, bestätigt.

Die makroskopische Untersuchung ergab keine Veränderungen der Größe des Ostium intrapharyngeum und der Dicke des Gaumensegels ab dem 28. Tag post injectionem und korreliert so mit den endoskopischen und röntgenologischen Ergebnissen. Dies steht im Gegensatz zu den Ergebnissen der Staphylektomie und der transendoskopisch durchgeführte Laserchirurgie des Gaumensegelrandes, die in einer Vergrößerung des Ostium intrapharyngeum resultieren (HAYNES 1983;

JÄGER-HAUER 2000, JÄGER-HAUER et al. 2000) und die, falls ein zu großer Gewebeanteil entfernt wird, zu einer artifiziellen Gaumenspalte führen kann (HAYNES 1984; OHNESORGE u. DEEGEN 1998).

Im Rahmen der histologischen Untersuchung zeigte sich eine hohe Variation in der Lokalisation des Implantates in den unterschiedlichen Segmenten der rechten Gaumensegelhälfte. Eine gleichmäßigere Verteilung des Implantatmaterials auf den gesamten rechten kaudalen Rand des Gaumensegels hätte mit hoher Wahrscheinlichkeit erreicht werden können, wenn das Implantat an mehr als zwei Injektionsstellen appliziert worden wäre. Allerdings wäre eine stärkere Traumatisierung des Gewebes und ein Substanzverlust durch das Austreten des Implantmaterials aus dem Stichkanal, das bei einem Pferd beobachtet wurde, eine mögliche Konsequenz.

Die Lokalisation des Implantates in der oralen Submukosa und in der Muskelschicht des Gaumensegels belegt eine endoskopisch zunächst nicht erkennbare tiefe Injektion. Das Einstechen der Sklerosierungsnadel in einem flachen Winkel wäre wünschenswert, um auch in der nasalen Submukosa Implantatmaterial abzusetzen.

Die sehr gute Biokompatiblität der Polymilchsäure (KRONENTHAL 1975; VERT et al.

1998) konnte durch die histologische Untersuchung bestätigt werden.

Pathohistologische Veränderungen in der Umgebung des Implantates wurden in Übereinstimmung mit den Beobachtungen von PISTNER et al. (1993) nicht nachgewiesen. Weder in den regionären Lymphknoten noch in den großen Parenchymen zeigte sich Implantatmaterial in Form von doppelbrechenden Partikeln.

Dieser Befund steht im Gegensatz zu den Ergebnissen von VERHEYEN et al.

(1993), die in den efferenten Lymphknoten Makrophagen mit phagozytierten doppelbrechenden Partikel nachweisen. Eine mögliche Erklärung ist das Vorhandensein mehrkerniger Riesenzellen, die das histologische Bild nach der P.L.A.-Injektion in dieser Untersuchung dominierten und die aufgrund ihrer Größe nicht mit der Lymphe abtransportiert werden und die in der Untersuchung von VERHEYEN et al. (1993) nicht beschrieben werden.

Ähnlich den Beobachtungen von HOOPER et al. (1998), die P.L.A. in die Submukosa bei Ratten implantierten, erfolgte die Abgrenzung des Implantatmaterials in der Submukosa durch die Ausbildung einer kollagenfaserreichen Kapsel, von der septenartig Kollagenfaserstränge in das Implantat hineinzogen. Ebenfalls übereinstimmend mit den Untersuchungen von HOOPER et al. (1998) nahm mit zunehmendem zeitlichen Abstand zur Injektion der Kollagenfaseranteil der Kapsel zu, ihre Zelldichte dagegen reduzierte sich. Allerdings wurde eine gleichmäßige, hochgradige Zunahme der Kollagenfibrillen, die von JÄGER-HAUER (2000) nach laserchirurgischer Behandlung des Gaumensegelrandes beschrieben wird, nach der Injektion von Poly-L-Milchsäure nicht beobachtet.

In der Muskelschicht fehlte eine deutliche Abgrenzung der P.L.A.-Schollen zum benachbarten Gewebe. Teilweise lag das Implantatmaterial den Muskelfaserzellen unmittelbar an, teilweise war es durch einzelne Kollagenfasern von diesen getrennt.

Auch PISTNER et al. (1993) konnte nach intramuskulärer Applikation bei Ratten nur eine geringgradige Demarkation durch Kollagenfasern, Fibrozyten und Fibroblasten nachweisen.

Das Bild der Infiltration von Entzündungszellen zwischen den einzelnen P.L.A.-Schollen war übereinstimmend mit den Untersuchungen von PISTNER et al. (1993) und HOOPER et al. (1998) geprägt von Riesenzellen vom Fremdkörpertyp, Fibroblasten und Fibrozyten. Die von GOGOLEWSKI et al. (1993) beschriebene Infiltration von Mastzellen nach subkutaner Implantation bei Mäusen konnte nicht beobachtet werden. Die Beteiligung von Lymphozyten und eosinophiler Granulozyten mittelgradiger Ausprägung, die von GOGOLEWSKI et al. (1993) bei Mäusen beschrieben werden, wurden 28 Tage post injectionem bei einem Pferd beobachtet.

Eine Phagozytose durch Riesenzellen vom Fremdkörpertyp, die zwischen den Partikeln lokalisiert waren, war während des gesamten Untersuchungszeitraumes zu erkennen. Diese Beobachtung unterscheidet sich von den Ergebnissen von

PISTNER et al. (1993), die nur in den ersten Wochen nach der Implantation mehrkernige Riesenzellen nachweisen. Die Ursache ist möglicherweise in den unterschiedlichen P.L.A.-Formulierungen zu sehen. PISTNER et al. (1993) implantierten kleine solide P.L.A.-Blöcke (3 cm x 3 cm x 2 cm), die wenige Wochen nach der Applikation von einer dünnen Bindegewebskapsel vom umliegenden Gewebe abgegrenzt wurden. In dieser Untersuchung dagegen wurde das P.L.A. in Form einer Suspension von P.L.A.-Mikrokügelchen (Durchmesser 40 -60 µm) injiziert. Zwischen den einzelnen P.L.A.-Kügelchen zeigten sich eine deutliche Kapillarisierung und Zellinfiltration, die eine andauernde Auseinandersetzung phagozytierender Zellen mit dem Implantatmaterial ermöglichte.

Während des gesamten Beobachtungszeitraumes ließ sich das Material unter der Polarisationseinrichtung unverändert in Form von hell leuchtenden Partikel darstellen. Bei allen Untersuchungszeitpunkten konnte die Phagozytose der P.L.A.-Schollen an den histologischen Schnitten nachgewiesen werden, so daß von einer Reduzierung der Implantatmenge auszugehen ist. Um eine Aussage über die Quantität des Implantates in Abhängigkeit von der Zeit geben zu können, wurde die Anzahl der Segmente, in denen Implantamaterial nachgewiesen wurde, verglichen.

Eine Reduzierung der Anzahl der Segmente, in denen Implantatmaterial nachgewiesen wurde, konnte nicht beobachtet werden. In Übereinstimmung mit den Ergebnissen von BOS et al. (1991), PISTNER et al. (1993) und HOOPER et al.

(1998) kann deshalb von einer Verringerung der Implantatmenge innerhalb der ersten sechs Monate nach der Implantation allenfalls in einem sehr geringen Umfang ausgegangen werden. PISTNER et al. (1993) stellen das intramuskulär lokalisierte Implantat nach 29 Monaten unverändert unter der Polarisationseinrichtung dar. BOS et al. (1991) und HOOPER et al. (1998) erwarten die vollständige Resorption nach 36 Monaten.

Zu berücksichtigen ist, daß die Halbwertszeit der Polymilchsäure als eine Funktion des Molekulargewichtes beschrieben wird (HOOPER et al. 1998). Eine genauere Aussage über die Abbaubarkeit hätte deshalb nur nach Ermittlung des Molekulargewichtes zu definierten Zeitpunkten nach der Injektion erfolgen können, die im Rahmen dieser Untersuchung nicht durchgeführt wurde.

Zusammenfassend läßt sich sagen, daß die minimalinvasive transendoskopische Injektion von Poly-L-Milchsäure-Hydrogel am stehenden, sedierten Pferd

durchgeführt werden kann. Aufgrund der Eigenschaften des Implantatmaterials sind allerdings auch bei Verwendung der angegebenen Sklerosierungsnadel und einer hohen Verdünnung der Suspension technische Schwierigkeiten nicht vollständig auszuschließen. Die hochgradige Schwellung des Gaumensegelrandes unmittelbar nach der Injektion ist im wesentlichen auf das in der Suspension enthaltene Aqua ad injectabile zurückzuführen. Durch Resorption des Wassers ist der deutliche Rückgang der Schwellung zu erklären. Auch wenn einen Monat nach der Injektion endoskopisch nur noch vereinzelt, röntgenologisch und makroskopisch keine Verdickung des Gaumensegels erkennbar waren, blieb bei dem Pferd, das vor der Injektion durch eine leicht verlagerbares Gaumensegel auffiel, bis 112 Tage post injectionem eine Funktionsverbesserung nachweisbar. Histomorphologisch war das Implantat auch sechs Monate nach der Injektion nachweisbar. Dieser Befund stimmte mit den Ergebnissen von BOS et al. (1991), PISTNER et al. (1993) und HOOPER et al. (1998) überein.

Im Bereich des Implantatmaterials, das in der Submukosa lokalisiert war, ließen sich Kollagenfasern sowohl als Abgrenzung zum umliegenden Gewebe als auch zwischen den Implantatschollen nachweisen. Die hochgradige Zunahme und dichtere Lagerung von Kollagenfasern, die nach einer Koagulation des Gaumensegelrandes mit einem Neodym-YAG-Laser entstehen (JÄGER-HAUER 2000; JÄGER-HAUER et al. 2000), konnten nach Injektion von Polymilchsäure-Hydrogel allerdings nicht beobachtet werden. Durch die sehr gute Gewebeverträglichkeit des Implantatmaterials und die nur sehr geringe Traumatisierung des Gewebes durch die Injektion ist das Auftreten von Komplikationen sehr unwahrscheinlich. Außerdem ist eine Rekonvaleszenzphase von nur wenigen Tagen nach der Injektion erforderlich.