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Gegenüberstellung der finanziellen Unterstützungsmittel und der Kosten

5 Fazit und Ausblick

Die finanziellen Unterstützungen von Bund und Land sind nicht ausrei-chend, um die Unterbringung in den Anschlussunterbringungen und eine erfolgreiche Integration zu fördern. Um den langfristigen Prozess der In-tegration der geflüchteten Menschen zu bewältigen, braucht es gute Ver-knüpfungsangebote, wie Anlaufstellen und Deutschkursangebote. Die fi-nanzielle Unterstützung von Bund und Land in diesen Bereichen ist aus-baufähig und bleibt zum jetzigen Zeitpunkt hauptsächlich an den Städten und Gemeinden hängen. Von Kommune zu Kommune kann es somit sein, dass die Integration der geflüchteten Menschen unterschiedlich stark un-terstützt wird. Die Städte und Gemeinden sollten daher ausreichend und deswegen mehr von Bund und Land unterstützt werden, um diesen Pro-zess gleichwertig in allen Kommunen meistern zu können. In den kleine-ren Kommunen mit weniger Flüchtlingszuweisungen besteht kein über-höhter Bedarf, um eigene Projekte und Programme für die Integration ins Leben zu rufen und zu schaffen. Es wäre deswegen sinnvoll, wenn sich mehrere kleinere Gemeinden zusammenschließen, um Integrationsmaß-nahmen gemeinsam anzubieten. Somit könnten die Kosten gerecht geteilt werden und eine Integration von den Flüchtlingen in kleinen Gemeinden gemeistert werden. Mit ausreichenden finanziellen Unterstützungen von Bund und Land an die Kommunen und guten Integrationsmaßnahmen kann die Flüchtlingskrise nach dem Ziel „Wir schaffen das“ von Angela Merkel erreicht werden.

Die Integration dieser Menschen ist ein langer Prozess, der auch noch über Jahre hinweg finanzielle Belastungen für die Kommunen darstellen wird. Wenn dieser Prozess aber erfolgreich bewältigt wird, verursachen diese Menschen nicht nur Kosten, sondern bringen auch einen Mehrwert für jede Stadt und Gemeinde.

Im kommenden Jahr wird sich voraussichtlich ein weiterer größerer Per-sonenzuzug nach Deutschland abzeichnen. Ab dem 16. März 2018 kön-nen die anerkannten subsidiären Schutzberechtigten, deren Entscheidung

nach dem 17. März 2016 getroffen wurde, einen Antrag auf Familiennach-zug stellen. Wie viele Personen dadurch nach Deutschland einreisen, kann zum jetzigen Zeitpunkt schwer gesagt werden. Bundesinnenminister Thomas de Maizière will sich aber dafür einsetzten, die „Familienzusam-menführung für Migranten mit subsidiärem Schutzstatus über März 2018 hinaus weiter auszusetzen.“112 Laut Angela Merkel soll darüber erst An-fang des Jahres 2018 entschieden werden.113 Der Bund und die Länder sollten aber frühzeitig reagieren. Bei einer Nicht-Verlängerung sollten fi-nanzielle Mittel den Kommunen zur Verfügung gestellt werden, um eine rasche Unterstützung zu gewährleisten, damit die Städte und Gemeinden nicht wieder „im Regen stehen gelassen werden.“114

Eine Studie des finanzwissenschaftlichen Forschungsinstituts der Univer-sität Köln ergab, dass keine Kostenexplosion zu erwarten sei, wenn die Flüchtlinge von Asylbewerbern zu „normalen Einwohnern“ werden. Die Abbildung 12 zeigt, dass die geschätzten staatlichen Kosten für Asylbe-werber, SGB II-Empfänger (bzw. anerkannter Flüchtling) und Einwohner (bzw. langfristig integrierter Flüchtling) sich im gleichen Ausgabenniveau befinden. Somit ist eine geringe Variabilität der staatlichen Ausgaben, die sich zwischen 939 Euro pro Monat und 1.063 Euro pro Monat bewegen, zu sehen.115 Das entspricht auch den Kostenschätzungen der Presse, die meistens mit 12.000 Euro pro Jahr pro Flüchtling die Bevölkerung infor-miert hat, wie in Kapitel 1 in der Abbildung 1 dargestellt wird.

112 Sprenger (2017), Anlage 50.

113 Vgl. SÜDWEST PRESSE (2017), Anlage 51.

114 Auswertung des standardisierten Fragebogens, Anlage 35.

115 Vgl. Finanzwissenschaftliches Forschungsinstitut an der Universität Köln (2016), S.

44, Anlage 3.

Abbildung 12: Geschätzte monatliche und jährliche staatliche Ausgaben je Adressat

Quelle: Finanzwissenschaftliches Forschungsinstitut an der Universität zu Köln: Finanzie-rung der Flüchtlingspolitik – Studie für die Robert Bosch Stiftung, 2016, Abbildung 9, S.

44, Anlage 3.

Diese geschätzten staatlichen Ausgaben wurden nicht mit den staatlichen Einnahmen verrechnet. So sind die Flüchtlinge nicht nur allein „Kosten-verursacher“ sondern generieren auch Einnahmen für den Staat. Durch die Kaufkraft erhöht sich beispielsweise die Umsatzsteuereinnahmen und durch eine Arbeitsaufnahme tragen sie z.B. durch die Einkommenssteuern und Sozialbeiträge zum staatlichen Budget und zum Wirtschaftswachstum bei. Ebenso verringern sie mittel- bzw. langfristig den Arbeitskräftemangel, der im Rahmen des demografischen Wandels in Deutschland immer stär-ker zunimmt.116 Die Flüchtlingskrise kann somit auch als Chance für Deutschland gesehen werden, da sie auch viele positive Folgen hat.

Um den Flüchtlingsstrom nach Europa einzudämmen, müssen aber auch die Fluchtursachen in den Heimatländern der Flüchtlinge bekämpft wer-den. Nach der „Agenda 2030“ soll es im Jahr 2030 Frieden und keinen Hunger mehr auf der Welt geben. Dieses Ziel scheint aus heutiger Sicht

116 Vgl. Finanzwissenschaftliches Forschungsinstitut an der Universität Köln (2016), S.

12, Anlage 3.

unerreichbar, kann aber durch kleine Schritte in den betroffenen Gebieten helfen, die Menschen vor der Flucht aus ihrem eigenen Land zu verhin-dern. Vor allem die jungen Menschen sollten gestärkt und Chancen ge-schaffen werden, dass sie in ihren Heimatländern bleiben können. Beson-ders diese jungen Menschen werden tatkräftig zur Erreichung von positi-ven Entwicklungen in der Zukunft benötigt.117 Zumal die Flucht nach Euro-pa oftmals mit dem Tod bezahlt wird, was die erschreckenden Zahlen der Mittelmeerroute belegen.

Um die Flüchtlingskrise somit in allen Bereichen zu meistern, muss viel Geld fließen. Der Bund und die Länder müssen den Kommunen ausrei-chende finanzielle Unterstützungen zur Verfügung stellen, um den ge-flüchteten Menschen eine gelungene Integration bieten zu können. Zu-sätzlich müssen finanzielle Mittel in die Heimatländer fließen, um so die Fluchtursachen zu bekämpfen. So kann die Flüchtlingskrise tatsächlich geschafft werden!

117 Vgl. Wolfrum (2017), S. 186, Anlage 22.

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