Die Bewertung von Konflikten sowie die Festlegung von erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen der Artengruppe der Brutvögel wird für beide B-Plangebiete 25a und 25b gemeinsam vorgenommen. Diese Vorgehensweise wurde im Frühjahr 2020 mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Rostock abgestimmt.
Gemäß den Kartierergebnissen sowie der Artenaufstellung in Anlage 3 werden folgende heimische Vogelarten durch das Vorhaben beeinträchtigt:
Direkt in den B-Plangebieten vorkommende Offenland-Brutvögel: 2 Arten 1. Feldlerche, Schafstelze
Direkt angrenzend an die B-Plangebiete vorkommende Brutvögel: 2 Arten 2. Schwarzkehlchen, Grauammer
4.7.1 Offenland-Brutvogelarten
Betrachtet werden nachfolgend die Arten Feldlerche und Schafstelze
In der Tabelle 6 sind die Ergebnisse der Erfassungen zur hauptsächlich betroffenen Art Feldlerche tabellarisch, in der Abbildung 28 grafisch dargestellt. Die ebenfalls betroffene Art Schafstelze wird separat anschließend dargestellt.
Tabelle 6: Auflistung der Revierkartierung von Brutvogelarten B-Plan Nr. 25A und Nr. 25 B
GE Totalverlust
1 Revier Östlich weitere Reviere, die erhalten werden können
Verkehrsflächen 1 Revier -
Summe 8 Reviere
GE Totalverlust Feldlerche
Bemerkung
Verkehrsflächen GE V
Gewerbe- und Verkehrsflächen
1 Revier -
GE VI
Gewerbe- und Verkehrsflächen
1 Revier -
GE VII
Gewerbe- und Verkehrsflächen
2 Reviere -
Summe 5 Reviere
Gesamtverlust BBP 25 A und 25B
13 Reviere
Für das B-Planvorhaben Nr. 25 a sind demnach 8 Brutreviere, für das B-Plangebiet 25 b 5 Reviere der Feldlerche vorhanden, die vollständig verloren gehen werden und durch geeignete Maßnahmen ausgeglichen werden müssen.
Insgesamt gehen somit für beide B-Planverfahren 13 Reviere der Art verloren (vgl. Kap. 5).
Schafstelze
Die Art wurde mit insgesamt 3 Revieren nachgewiesen. Die Reviere verteilten sich wie folgt:
• 1 Revier GE I – Amazon (BBP 25a)
• 1 Revier GE 4 (BBP 25b)
• 1 Revier außerhalb der B-Plangebiete (Nähe Dummerstorf)
Es ist somit durch die Überbauung mit Gewerbeflächen vom Totalverlust von 2 Brutrevieren der Art auszugehen.
Abbildung 28: Revierverteilung der Feldlerche B-Plan Nr. 25 a und Nr. 25 b
Ableitung des Kompensationserfordernisses
Anmerkung: Für die Ableitung des Kompensationserfordernisses wird nur die Feldlerche angeführt, da die Art Schafstelze bei Maßnahmen wie Extensivierungen grundsätzlich ebenfalls profitiert.
Siedlungsdichten
Die Siedlungsdichten der Feldlerche schwanken sehr stark je nach Feldfrucht oder Bewirtschaftungsintensität. Auch die erforderliche Reviergröße variiert sehr stark und kann bei optimalen Bedingungen nur bei 0,5 ha / Brutpaar, jedoch bei z.B. intensiverer Nutzung auch deutlich darüber liegen.
Gemäß FLADE (1994)8 werden Siedlungsdichten für gehölzarme Felder 4,6 Brutpaaren / 10 Hektar angegeben. Nach den Kartierergebnissen für das gesamte UG (124 ha) hat sich eine Siedlungsdichte von 1,5 Rev. / 10 ha herausgestellt (18 Reviere). Bezogen nur auf das B-Plangebiet des GE I (Amazon) ist die Siedlungsdichte mit rund 3 Rev. / 10 ha jedoch deutlich höher. Im südlichen Teil des GE II bzw. GE VI ist eine ca. 4 ha große Mähwiese vorhanden, die mit insgesamt 3 Brutpaaren der Feldlerche besiedelt wird. Die Reviergröße liegt hier bei rund 1 ha.
Aufgrund der Nutzungsweise entspricht diese zuletzt genannte Fläche sehr gut einer in der HzE (2018) angegebenen Maßnahme:
• Umwandlung von Acker in extensive Mähwiesen
• Umwandlung von Acker in extensive Weiden
• Umwandlung von Acker in Brachflächen mit Nutzungsoption als Mähwiese oder Weide
• Anlage von Extensivacker
Nach Rücksprache mit der Gemeinde Dummerstorf sind die o.g. Maßnahmentypen nicht durchführbar bzw. nicht verfügbar. Es stehen demnach grundsätzlich nur Intensivgrünlandflächen für eine Extensivierung zur Verfügung.
Kompensation Revierverlust Feldlerche (25.05.2020)
Da o.g. Maßnahmentypen nicht durchführbar sind und somit eine Abweichung von der HzE vorliegt, wird für die vorgesehene Grünlandextensivierung ein größerer Ansatz für die Kompensation des Revierverlustes der Feldlerche für erforderlich gehalten.
Folgende maßgeblichen Gründe sind hierfür anzusetzen:
• Bei einer Ackerextensivierung und Überführung in z.B. extensive Mähwiesen oder – weiden erfolgt eine deutlich größere Lebensraumaufwertung für die Art als bei einer reinen Grünlandextensivierung.
• Die Intensität einer Ackernutzung mit Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln und deutlich höherer Bearbeitungsdichte ist selbst gegenüber einer intensiven Grünlandbewirtschaftung deutlich höher.
Aus diesen Gründen wird ein Ansatz von Revierverlust zu Flächengröße Grünlandextensivierung von 1:2 für notwendig angesehen. Es sind demnach für die Kompensation aller Reviere des BBP 25a 16 Hektar bzw. 26 Hektar für beide B-Plangebiete vorzuweisen.
8 Nach FLADE, M. (1994): Die Brutvogelgemeinschaften Mittel- und Norddeutschlands: Grundlagen für den Gebrauch vogelkundlicher Daten in der Landschaftsplanung. IHW-Verl. Eching.
Um eine breite und artspezifisch sinnvolle Lösung des notwendigen Ausgleiches für die Art bereitzustellen, kann auch eine Kombination aus einer Extensivierung von bisher intensiv Grünlandflächen und der Anlage von sogenannten Lerchenfenstern auf intensiv genutzten und besiedelten Ackerflächen durchgeführt werden.
Empfehlung für die B-Planflächen 25A und 25B
1. Extensivierung von 18,8 Hektar Intensiv-Grünland in Extensiv-Grünland
2. Anlage von 20 Lerchenfenstern (für rund 7 Reviere Feldlerche) = auf 7 Hektar Ackerfläche
4.7.2 Weitere pot. betroffene Brutvogelarten
Betrachtet werden nachfolgend die Arten Schwarzkehlchen, Grauammer und Mönchsgrasmücke.
Die genannten potentiell betroffenen Arten nahmen 2020 folgende Revierflächen ein (rot umrandet):
Abbildung 29: Ausschnitt Brutvogelkarte – Lage von Brutplätzen weiterer pot. betroffener Vogelarten
Bewertung der Brutreviere in Bezug zur Planung B-Plan 25b Grauammer, Schwarzkehlchen
Die o.g. direkten Revierstandorte der beiden Arten gehen durch die Überbauung mit Gewerbe- und Verkehrsflächen voraussichtlich vollständig verloren. Es wird jedoch vermutet, dass es nicht zu einem vollständigen Verlust sondern nur zu einer Revierverlagerung kommt.
Die Arten benötigen Sitz- und Singwarten in Verbindung mit krautreichem Grünlandbewuchs.
Diese Habitate werden am westlichen Rand des B-Plangebiets mit Ausweisung von großflächigen Grünflächen und vermutlich einer Zaunanlage hergestellt (vgl. Abb. 30). Bei
Beachtung einer Bauzeitenregelung bei der Baufeldfreimachung tritt hier somit kein Verbotstatbestand gem. § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG ein.
Abbildung 30: ausgewiesene Grünlandflächen am Rand von Gewerbeflächen als möglicher Brutplatz von Schwarzkehlchen und Grauammer
Mönchsgrasmücke
Der o.g. direkte Revierstandort geht durch die Überbauung mit Gewerbe- und Verkehrsflächen voraussichtlich vollständig verloren. Die Art besitzt jedoch jährlich wechselnde Brutstätten. Bei einer Beeinträchtigung der Fortpflanzungsstätte außerhalb der Brutzeit tritt somit kein Revierverlust und damit Verbotstatbestand gemäß § 44 Abs.1 Nr. 3 BNatSchG ein.