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2.2 Faunistische Erfassungen 2020

2.2.2 Amphibien

Untersuchungsraum

Der Schwerpunkt der Untersuchungen lag im Bereich eines Solls, einer wassergefüllten Geländesenke innerhalb einer Saatgraslandfläche, eines größeren Fischteiches im Südwesten, dem von Nordost nach Südwest verlaufenden Liepgraben sowie weiteren Gräben einer kleinen Niederung im Südwesten. Weiterhin wurde zu Beginn des März 2020 der Straßenabschnitt der L 191 während der Amphibienwanderung kontrolliert.

Die Lage der einzelnen untersuchten Gewässer bzw. Abschnitte ist der Karte Anlage 2 zu entnehmen.

Untersuchungsumfang 2020

Der 1. Termin Ende März wurde intensiv genutzt, um früh ablaichende Tiere festzustellen und mögliche Wanderungen aufzunehmen. Die weiteren Termine sollten u.a. die später im Jahr aktiven Amphibienarten nachweisen.

Die o.g. Strukturen wurden zu folgenden Terminen abgesucht:

03.03.2020, 08.30 – 10.30 Uhr Kontrolle der Gräben und Kleingewässer auf Amphibienbesatz; Keschern zur Feststellung von Molcharten

10.03.2020, 18.00 – 21.30 Uhr Abendbegehung bei regnerischer Witterung mit gezielter Suche nach wandernden Tieren, Kontrolle der Gräben und Kleingewässer auf Amphibienbesatz; Keschern zur Feststellung von Molcharten, Aufnahme von Rufen laichbereiter Tiere

25.03.2020, 07.30 – 09.30 Uhr Kontrolle der Gräben und Kleingewässer auf Amphibienbesatz; Keschern zur Feststellung von Molcharten Aufnahme von Rufen laichbereiter Tiere

02.04.2020, 18.00 – 21.00 Uhr Abendbegehung, Ableuchten der Gewässerufer, Keschern zur Feststellung von Molcharten;

Aufnahme von Rufen laichbereiter Tiere, Laich- und Larvenkontrolle

16.04.2020, 09.00 – 11.00 Uhr Kontrolle der Gräben und Kleingewässer auf Amphibienbesatz; Keschern zur Feststellung von Molcharten, Laich- und Larvenkontrolle

21.05.2020, 19.30 – 21.30 Uhr Abendbegehung, Kontrolle auf Laubfrosch, Ableuchten der Gewässerufer, Keschern zur Feststellung von Molcharten; Aufnahme von Rufen laichbereiter Tiere, Laich- und Larvenkontrolle

12.06.2020, 09.30 – 11.00 Uhr Kontrolle der Gräben und Kleingewässer auf Amphibienbesatz; Keschern zur Feststellung von Molcharten und Larven

23.07.2020, 07.00 – 10.00 Uhr Kontrolle der Gräben und Kleingewässer auf Amphibienbesatz; Larvenkontrolle

18.08.2020, 10.00 – 11.30 Uhr Kontrolle der Gräben und Kleingewässer auf Amphibienbesatz; Larvenkontrolle

Wetterbedingungen

Datum Uhrzeit Wetter

03.03.2020 08.00 – 09.30 Uhr Bedeckt-heiter, 4-7 °C, schwacher Wind 10.03.2020 18.00 – 21.30 Uhr Regen, 10 °C, Wind zunehmend 2-3 25.03.2020 07.30 – 09.30 Uhr Sonne, 4-8 °C, Wind 2 (SO)

02.04.2020 18.00 – 21.00 Uhr Bedeckt, 10-8 °C, Wind 3 (W)

16.04.2020 09.00 – 11.00 Uhr sonnig, heiter, 10-14 °C, Wind 2-3 (W) 21.05.2020 19.30 – 21.30 Uhr heiter, 18-12 °C, Wind 1-2 (NO)

12.06.2020 09.30 – 11.00 Uhr Sonnig, teils bewölkt, 14-17 °C, Wind 1-2 (NO) 23.07.2020 07.00 – 10.00 Uhr Sonnig, Wolken, 15-19 °C, Wind 1-2 (NW) 18.08.2020 10.00 – 11.30 Uhr Sonnig, Wolken, 18 - 20 °C, Wind 2

Ergebnisse

Folgende Arten wurden nachgewiesen:

Tabelle 3: Nachweise von Amphibienarten 2020

Art - deutsch Art -

wissenschaftlich

Kürzel Anzahl geschätzt

Fundort (vgl. Karte Anlage 1)

FFH-Anh. II

/ IV

RL M-V (19916)

Laubfrosch Hyla arborea Lf Einzeltier

Nachweis eines

Grasfrosch Rana temporaria Gf Einzeltiere

Nachweis eines

6 DIE UMWELTMINISTERIN DES LANDES MECKLENBURG-VORPOMMERN (1991): Rote Liste der gefährdeten Amphibien und Reptilien Mecklenburg-Vorpommerns. 1. Fassung Stand: Dezember 1991.

Art - deutsch Art - wissenschaftlich

Kürzel Anzahl geschätzt

Fundort (vgl. Karte Anlage 1)

Tiere in Graben in der südwestlichen

Niederung

„Grünfrosch“

(Teichfrosch) Rana esculenta Tf

Nachweis in

Weitere Nachweise gelangen mit der Erdkröte, dem Grasfrosch und der streng geschützten Art Laubfrosch. Letztgenannte Art konnte innerhalb des UG nur mit einem wanderden Alttier an der L 191 festgestellt werden. Hinweise auf eine Laichtätigkeit oder von rufenden Tieren gelangen hier nicht. Auch der bekannte Rufplatz am Gewässer in der Ortslage von Dummerstorf blieb in diesem Jahr ohne Nachweis. Am 21.05. konnten bei der abendlichen Begehung nur südlich in weiterer Entfernung Laubfrösche verhört werden.

An der L 191 wurden am 10.03.2020 im Bereich des Liepgrabens insgesamt 21 Erdkröten festgestellt, wobei 15 Tiere nur noch tot nachgewiesen werden konnten. Sechs Tiere wurden über die Straße getragen. Die Wanderrichtung war in Richtung Norden ausgerichtet. Dort, in der kleinen Niederung, konnte im weiteren Verlauf des Frühjahrs eine Erdkröte im Bereich von Gräben festgestellt werden.

Der Grasfrosch wurde ausschließlich im nördlichen UG im Bereich des Liepgrabens sowie dem nördlichen Soll festgestellt. An letzterem Kleingewässer, welches sehr schnell bis Mai austrocknete, wurde auch Laich der Art nachgewiesen. Aufgrund der schnellen Austrocknung des Gewässers war auch ein erfolgreicher Schlupf von Jungtieren wahrscheinlich in diesem Jahr nicht erfolgreich.

Im Bereich des südwestlichen, größten Gewässers, dem sog. „Fischteich“, konnte nur der Teichfrosch festgestellt werden. Der Fischbesatz wird hier als Hauptgrund für das Fehlen weiterer Arten angenommen.

Die im Frühjahr überschwemmte Senke in der Saatgraslandfläche blieb ohne Nachweis.

Die Überwinterungsflächen werden in den angrenzenden Gehölz- und Waldgebieten vermutet.

Abbildung 3: weidenumstandenes Soll im

nördlichen UG (25.03.2020) Abbildung 4: wassergefüllte Senke in Saatgrasland, westliches UG

Abbildung 5: Fischteich im Südwesten des UG Abbildung 6: Regenauffangbecken an der A20

Abbildung 7: Liebgraben westliches UG Abbildung 8: Liepgraben, hier südl. Waldrand

Abbildung 9: frisch geräumter Graben

südwestliche Niederung Abbildung 10: südwestliche Niederung, mehrere Gräben als UG

Abbildung 11: wandernder Laubfrosch an der L

191 (10.03.2020) Abbildung 12: Grasfrosch Nähe Liepgraben, nördliches UG (10.03.2020)

Abbildung 13: wandernde Erdkröte (Nähe Liepgraben – 10.03.2020)

Abbildung 14: Laich des Grasfrosches, nördliches Soll (25.03.2020)

Bewertung

Das festgestellte Artenspektrum mit meist häufigen Arten entspricht weitgehend den gegebenen Habitatbedingungen innerhalb des UG´s.

Der Laubfrosch konnte nicht mit Reproduktion festgestellt werden, ist jedoch als Art zu beachten und somit für das UG hervorzuheben.

Die Habitatqualität ist in den pflanzenreichen Gräben wie dem Liepgraben gut bis sehr gut.

Eine Räumung erfolgt nur im Winter, eine Grabenmahd konnte während der Untersuchungszeit nicht festgestellt werden.

Das nördliche Soll ist stark verlandet und zeigte im Frühjahr nur kurz eine Wasserbedeckung. Hier wäre eine Vertiefung mit Entnahme des Schlammes für eine Verbesserung der Habitatqualität für Amphibien sehr wünschenswert. Das Gewässer ist auch für den Laubfrosch als Lebensraum denkbar.

2.2.3 Reptilien

Im Dokument Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Seite 16-21)