A.7 Indirekte (mittelbare) Feldwirkungen 1011
4 Ermittlung der Exposition 2398
(1) Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist zunächst festzustellen, ob zur Ermittlung der 2399
Exposition Messungen, Berechnungen oder Simulationen notwendig sind oder ob nicht bereits 2400
genügend Informationen (siehe Teil 1 Abschnitt 5.2) vorhanden sind, um die Exposition aus-2401
(2) Die Informationsermittlung umfasst ebenfalls die Ergebnisse der Tätigkeitsanalyse (siehe 2405
Teil 1 Abschnitt 6.2). Diese ist mit den tatsächlichen Arbeitsbedingungen vor Ort abzugleichen.
2406
(3) Lässt sich mit den verfügbaren Informationen keine eindeutige Bewertung durchführen, ob 2407
die ALS oder EGW eingehalten oder überschritten werden, dann ist eine Messung, Berech-2408
nung oder Simulation der Exposition angezeigt.
2409
(4) Für jede einzelne Tätigkeit müssen die Angaben vollständig genug sein, um die Exposition 2410
der Beschäftigten repräsentativ zu ermitteln und zu bewerten.
2411
4.1 Expositionsmessung 2412
4.1.1 Planung und Vorgehen 2413
(1) Vor der Messung ist eine sorgfältige Planung durchzuführen. Dabei ist festzustellen, um 2414
welche EMF-Quellen es sich handelt und welche Art von EMF bzw. welcher Frequenzbereich 2415
als auch Feldstärken bzw. Leistungen erwartet werden (siehe Teil 1 Abschnitt 6.2).
2416
Hinweis 1: Daraus ergibt sich, welche Messverfahren, Messgeräte und -sonden einzusetzen 2417
und wie bzw. an welchen Orten die Messungen durchzuführen sind. Hierbei sind Orientie-2418
rungsmessungen zweckmäßig.
2419
Hinweis 2: Liegen keine Informationen zu dem Frequenzbereich oder den dominierenden 2420
Frequenzanteilen vor, so ist eine Messung oder Berechnung des Amplitudenspektrums, z. B.
2421
mittels Spektrumanalysator bzw. Fast Fourier Transformation (FFT), hilfreich. Für die Berech-2422
nung des Amplitudenspektrums sind Angaben über den zeitlichen Feldverlauf in unmittelbarer 2423
Nähe der relevanten Arbeitsplätze bzw. Aufenthaltsbereichen notwendig.
2424
(2) Bei der Messung ist darauf zu achten, dass durch die Anwesenheit von Personen das 2425
Messergebnis nicht verfälscht wird.
2426
Entwurf Entwurf
TREMF NF, Teil 2 Stand: 14/04/21
(3) Für einen störungsfreien Ablauf der Messungen wird empfohlen im Vorfeld zu prüfen, ob 2427
zur geplanten Messung:
2428
1. Zutritt zu relevanten Aufenthaltsbereichen gewährt wird, 2429
2. die relevanten EMF-Quellen funktionsfähig sind und ein Normalbetrieb unter Belas-2430
tung möglich ist, 2431
3. die an diesen EMF-Quellen tätigen Beschäftigten anwesend sind und für Rückfragen 2432
zur Verfügung stehen, 2433
4. bei individuellen Gefährdungsbeurteilungen die relevanten Beschäftigten anwesend 2434
und die von ihnen benutzten EMF-Quellen funktionsfähig und verfügbar sind bzw.
2435
Zutritt zu diesen gewährt wird und 2436
5. Foto- bzw. Filmmaterial im Rahmen der Messung für die Dokumentation aufgenom-2437
men werden darf und welche Auflagen dafür einzuhalten sind.
2438
(4) Die Messgeräte und -sonden sind vor unzulässigen Witterungseinflüssen (siehe 2439
Herstellerangaben) und unzulässiger EMF-Exposition (siehe ebenfalls Herstellerangaben) zu 2440
schützen.
2441
(5) Die Messungen sind bei der betrieblich maximal auftretenden Leistung bzw. den Bedin-2442
gungen, unter denen die maximale Exposition zu erwarten ist (z. B. mehrere EMF-Quellen), 2443
durchzuführen. Ist dies nicht möglich, sind die Messergebnisse entsprechend hochzurechnen.
2444
(6) Bei Anlagen mit wechselnden Betriebsparametern sind die zu bewertenden Betriebszu-2445
stände festzulegen und zu protokollieren. Um den Messaufwand auch hierbei auf das 2446
erforderliche Maß zu begrenzen, sind die Parameter für eine Messung auszuwählen, die die 2447
höchste Expositionssituation für den Beschäftigten darstellen.
2448
(7) Treten am Arbeitsplatz gleichzeitig Felder von mehr als einer relevanten Feldquelle auf, ist 2449
Folgendes zu berücksichtigen:
2450
1. Sind die ALS im zu untersuchenden Frequenzbereich gleich, so ist es ausreichend, 2451
die resultierenden Feldstärken mit geeigneten breitbandigen Messeinrichtungen 2452
(lineare Summation) direkt zu messen.
2453
2. Arbeiten die Feldquellen in Frequenzbereichen mit unterschiedlichen ALS, so sind 2454
frequenzselektive oder frequenzgangbewertende Messsysteme breitbandigen 2455
Geräten ohne Frequenzbewertung vorzuziehen. Werden dennoch breitbandige 2456
Geräte ohne Frequenzbewertung verwendet so ist 2457
a. entweder bei Einzelbetrieb der Feldquellen zu messen (sequentielle 2458
Messung mit anschließender linearer Summation) oder 2459
b. die niedrigste ALS im betrachteten Frequenzspektrum zu Grunde zu 2460
legen.
2461
Hinweis: Im NF-Bereich erfolgt die Summation linear. Im HF-Bereich hingegen leistungsbezo-2462
gen, d. h. quadratisch.
2463
(8) Die relevanten einzuhaltenden ALS und ggf. EGW sind im Vorfeld zur Messung zu bestim-2464
men, um geeignete Messgeräte auszuwählen.
2465
(9) Der Eigenschutz des Messpersonals ist sicherzustellen. Dazu gehört, dass die erforderli-2466
che persönliche Schutzausrüstung für den Eigenschutz (z. B. Helm, Schutzbrille, Gehörschutz, 2467
Sicherheitsschuhe, wetterfeste Kleidung) verfügbar und funktionstüchtig ist sowie bei Bedarf 2468
getragen wird.
2469
(10) Werden EMF im Übergangsbereich (Teil Allgemeines Abschnitt 4.44) gemessen, müssen 2470
zusätzlich die Anforderungen an Messungen nach TREMF HF beachtet werden.
2471
Entwurf Entwurf
TREMF NF, Teil 2 Stand: 14/04/21
4.1.2 Messgeräte 2472
(1) Bei den Messgeräten wird zwischen frequenzselektiven und breitbandigen Verfahren 2473
unterschieden.
2474
(2) Messgeräte und -sonden müssen dem Stand der Technik entsprechen und unter den vor 2475
Ort bei der Messung herrschenden Umgebungsbedingungen (Temperatur, Feuchte, Druck, 2476
Staub etc.) mindestens folgende Anforderungen erfüllen:
2477
1. einwandfreie Funktion, 2478
2. den Stand der Technik, 2479
3. verfügt über eine gültige Kalibrierung (z. B. nach Herstellerstandard), 2480
Hinweis: Es wird empfohlen, das Kalibrierintervall anhand von Herstellerempfehlun-2481
gen oder situationsbedingt (Gerät wird im Labor oder Außeneinsatz verwendet) fest-2482
zulegen.
2483
4. Einrichtung je nach Frequenzbereich so, dass sie in der Lage sind, die elektrische 2484
Feldstärke E, die magnetische Flussdichte B, die magnetische Feldstärke H, die 2485
Frequenz f oder Kontaktströme IK zu messen und 2486
5. ausreichend hohe Sensitivität und einen ausreichend großen Messbereich umfassen, 2487
sodass eine Entscheidung über die Einhaltung oder Überschreitung von ALS und ver-2488
einzelten EGW möglich ist.
2489
Hinweis: Für weitere Anforderungen an Messgeräte siehe DIN EN 50413 sowie 2490
DIN EN 61786-1.
2491
(3) Die Exposition gegenüber inhomogenen magnetischen Feldern, z. B. im Nahfeld von EMF-2492
Quellen, wird über eine Mittelungsfläche von maximal 100 cm² bestimmt, die in der Regel 2493
kreisförmig ist. Kleinere Sensorflächen (Sondendurchmesser) sind zulässig. Beim Einsatz 2494
kleinerer Sensorflächen muss eine nachgelagerte räumliche Mittelung auf 100 cm² nach dem 2495
Stand der Technik berücksichtigt werden.
2496
Hinweis 1: Aus praktischen Gründen wird empfohlen, wo immer möglich eine Sensorfläche 2497
von 100 cm² zu verwenden.
2498
Hinweis 2: Kleinere Sensorflächen werden z. B. zur Bewertung der Exposition von Gliedma-2499
ßen verwendet. Die nachgelagerte räumliche Mittelung bezogen auf eine kreisförmige 2500
Mittelungsfläche von 100 cm² erfolgt linear auf Basis mehrerer an unterschiedlichen Mess-2501
punkten erfassten Messwerten.
2502
(4) Eine räumliche Mittelung über das gesamte vom Körper des Beschäftigten eingenommene 2503
Raumvolumen oder den gesamten vom Beschäftigten eingenommenen Arbeitsbereich ist 2504
nicht zulässig, wenn hierdurch räumliche Maxima in inhomogenen Feldern unterbewertet 2505
werden.
2506
(5) Das Messgerät wird entsprechend der Art, Dauer und Ausmaß des EMF (auch Pulse und 2507
nicht sinusförmige Signalverläufe) sowie den technischen Bedingungen der EMF-Quelle aus-2508
gewählt.
2509
(6) Gegebenenfalls ist es zweckmäßig, mehrere, sich im Messbereich ergänzende Messver-2510
fahren bzw. -geräte einzusetzen.
2511
(7) Um den korrekten Betrag des Feldvektors zu ermitteln, sind isotrope Feldsonden zu ver-2512
wenden. Falls diese nicht zur Verfügung stehen, ist der korrekte Betrag des Feldvektors beim 2513
Einsatz von einachsigen Sonden durch geeignetes Ausrichten und Verwendung der Max-Hold-2514
Funktion im Messgerät zu ermitteln.
2515
Hinweis: Die Feldmessung mit einer einachsigen Sonde und Ausrichtung auf Maximalwert 2516
führt bei zirkular oder elliptisch polarisierten Wellenfeldern zu einer Unterbewertung.
2517
Entwurf Entwurf
TREMF NF, Teil 2 Stand: 14/04/21
(8) Die Messung von Kontaktströmen erfolgt durch Kontaktstrommessgeräte oder Stromzan-2518
gen.
2519
4.1.3 Durchführung 2520
(1) Bei der Durchführung der Messung ist darauf zu achten, dass keine an den Messungen 2521
beteiligten Personen gefährdet werden. Bei hohen Expositionen ist eine Schädigung von 2522
Personen, die die Messung durchführen, schon nach kurzer Zeit möglich. Daher ist für das 2523
Messpersonal eine separate Abschätzung der Gefährdung durchzuführen und entsprechende 2524
Maßnahmen sind zu ergreifen (Eigenschutz z. B. durch Leistungsabsenkung, zeitliche Aufent-2525
haltsbeschränkung, sofern am Markt verfügbar persönliche Schutzausrüstungen).
2526
Hinweis: Zur Zeit der Drucklegung und Veröffentlichung dieser TREMF war am Markt keine 2527
PSA zum Schutz vor Gefährdungen durch EMF verfügbar.
2528
(2) Die Anforderungen an die Durchführung der Messungen der verschiedenen Arten von EMF 2529
oder von Kontaktströmen nach DIN EN 50413 sind zu berücksichtigen.
2530
(3) Die einwandfreie Funktion der Messausrüstung wird vor und nach der Messung überprüft 2531
und sichergestellt. Bei Messungen über mehrere Stunden oder in Bereichen unterschiedlich 2532
hoher Exposition wird die einwandfreie Funktion der Messausrüstung auch zwischen den ein-2533
zelnen Messungen überprüft.
2534
(4) Die Messung muss repräsentativ für die Exposition der Beschäftigten sein. In Abhängigkeit 2535
der Expositionssituation sind Einzelmessungen an verschiedenen Messorten und/oder unter-2536
schiedlichen Auslastungen der EMF-Quelle durchzuführen.
2537
Hinweis: Es sind ggf. verschiedene Messpunkte an einem Messort notwendig, um die EMF-2538
Exposition repräsentativ zu ermitteln. In Abhängigkeit von den Arbeitspositionen empfiehlt es 2539
sich, Messpunkte in Relation zu Kopf-, Brust-, Becken- und/oder Beinhöhen bzw. der Position 2540
der Hände festzulegen.
2541
(5) Die räumliche Lage des Messortes wird eindeutig und nachvollziehbar angegeben.
2542
(6) Wird bei Messungen an Arbeitsplätzen ein Mindestabstand zwischen Messwertaufnehmer 2543
und Gegenständen in dessen Umgebung gefordert (siehe Herstellerangaben zum 2544
Messwertaufnehmer oder in Messvorschriften einschlägiger Produktnormen), muss sicherge-2545
stellt sein, dass die Aufenthaltsbereiche bei der Ausübung von Tätigkeiten durch Beschäftigte 2546
nicht innerhalb dieser Mindestabstände liegen.
2547
(7) Sicherheitsvorschriften und/oder -abstände sind bei Messungen einzuhalten.
2548
(8) Bei Messungen niederfrequenter Felder im Freien, insbesondere unter Hochspannungslei-2549
tungen, genügt im Allgemeinen an einem Messort ein Messpunkt in einer Höhe von 1 m bis 2550
1,5 m über der Standfläche.
2551
(9) Gemessen wird grundsätzlich am unbesetzten Arbeitsplatz. Die Beurteilung der Messer-2552
gebnisse erfolgt auf der Basis der maximalen, in der gedachten Körperachse des Beschäftig-2553
ten gemessenen Werte der Feldstärke am Messort.
2554
(10) Die das Messgerät bedienende Person achtet darauf, dass sie sich während der Messung 2555
nicht zwischen Feldquelle und Feldsonde bzw. Messantenne befindet (Verringerung der Mess-2556
werte durch Abschirmung) und sich alle für die Messung benötigten Personen aus dem 2557
Bereich des Messortes entfernen. Anwesende Personen sind in der Lage, insbesondere beim 2558
elektrischen Feld, die Messwerte erheblich zu beeinflussen.
2559
Entwurf Entwurf
TREMF NF, Teil 2 Stand: 14/04/21
(11) Die Messdurchführung (z. B. alle relevanten Betriebsparameter) ist so zu protokollieren, 2560
dass sie bei Wiederholungsmessungen reproduzierbar ist. Die Anfertigung von Skizzen, oder 2561
falls möglich Fotos, unterstützen die Dokumentation der Expositionssituation.
2562
Hinweis: Ergänzende Besonderheiten zur Durchführung der Expositionsmessungen sind in 2563
Anhang 2 Abschnitte A2.1 und A2.2 aufgeführt.
2564
4.1.4 Messprotokoll 2565
Ein während der Messung aufgenommenes Messprotokoll fasst die Randbedingungen und 2566
Messwerte zusammen, so dass die Messbedingungen auch später noch nachvollziehbar sind.
2567
Sämtliche Informationen, die für reproduzierbare Messungen erforderlich sind, müssen hier 2568
festgehalten werden.
2569
Hinweis: Eine Übersicht über den Inhalt des Messprotokolls ist in Anhang 2 Abschnitt A2.3 2570
vorgehalten.
2571
4.1.5 Auswertung 2572
(1) Die Auswertung der Messergebnisse anhand des Messprotokolls ist so durchzuführen, 2573
dass die Endergebnisse in den physikalischen Größen und Einheiten der zu Grunde zu legen-2574
den ALS oder EGW vorliegen.
2575
(2) Neben dem Messergebnis selbst ist auch die Messunsicherheit (siehe Abschnitt 5 2576
Absatz 2) in die Betrachtung mit einzubeziehen. Die Messunsicherheit muss dabei für die bei 2577
der Messung relevanten Frequenzen bekannt sein. Sind die frequenzspezifischen Messunsi-2578
cherheiten nicht bekannt, muss die höchste Messunsicherheit im für die Messung relevanten 2579
Frequenzbereich verwendet werden.
2580
4.1.6 Messbericht 2581
Der Messbericht beinhaltet das Messprotokoll sowie die Auswertung und Beurteilung der 2582
Messwerte. Darüber hinaus enthält der Messbericht weiterführende Angaben zur Messung, 2583
wie Ziel der Messung, Annahmen/Abschätzungen oder Eigenschaften eines Implantats.
2584
Hinweis: Eine Übersicht über den Inhalt des Messberichts ist in Anhang 2 Abschnitt A2.4 vor-2585
gehalten.
2586
4.2 Berechnungsmethoden und Simulationsrechnungen 2587
(1) Ist der Nachweis der Einhaltung von ALS oder EGW anhand von Messungen oder 2588
Herstellerangaben nicht zu erbringen, besteht die Möglichkeit, numerische oder analytische 2589
Berechnungsmethoden heranzuziehen.
2590
(2) Bei der Anwendung solcher Verfahren sind im Allgemeinen besondere Fachkenntnisse und 2591
in der Regel eine dem Stand der Technik entsprechende Simulations- bzw. Berechnungssoft-2592
ware notwendig.
2593
Hinweis: Für weitere Informationen siehe Anhang 3.
2594
(3) Es ist auch die Unsicherheit im Sinne von Abschnitt 4.1.5. Absatz 2 zu berücksichtigen.
2595
5 Mess- und Berechnungsunsicherheit