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1.700 Erläuterungen:

Im Dokument Haushaltsplan für das (Seite 32-37)

Die EU beteiligt sich im Rahmen der Technischen Hilfe an den Kosten für Tätigkeiten der Vorbereitung, Verwaltung, Begleitung, Bewertung, Information und Kontrolle. Ausgenommen von einer Beteiligung der EU ist die Mehrwertsteuer regelmäßig dann, wenn das Land Begünstigter ist. Die Mehrwertsteuer wird insbesondere für die Wahrnehmung von Pflichtaufgaben der Verwaltungsbehörde ELER und EMFF benötigt.

511 81 521 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und 0 600

Ausrüstungsgegenstände 0 0

527 81 521 Reisekostenvergütung für Dienstreisen 0 700

0 0

533 81 521 Dienstleistungen Außenstehender 0 78.300

0 0

547 81 521 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 0 2.600

0 0

812 81 521 Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen 0 2.600

0 0

Nachrichtlich: Summe TGr. 81 0 84.800 0

82 Nicht EU-förderfähige Mehrwertsteuer für Maßnahmen der Fonds ELER und EFF 2007-2013

* Vgl. D-Vermerk zu Kapitel 09 02 Titelgruppe 81.

Erläuterungen:

Gemäß VO (EG) Nr. 1698/2005 beteiligt sich die EU im Rahmen der Technischen Hilfe an den Kosten für Tätigkeiten der Vorbereitung, Verwaltung, Begleitung, Bewertung, Information und Kontrolle. Ausgenommen von einer Beteiligung der EU ist die Mehrwertsteuer regelmäßig dann, wenn das Land Begünstigter ist. Die Mehrwertsteuer wird insbesondere für die Wahrnehmung von Pflichtaufgaben der Verwaltungsbehörde ELER und EFF benötigt.

511 82 521 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und 1.500 600

Ausrüstungsgegenstände 615 0

527 82 521 Reisekostenvergütung für Dienstreisen 1.100 1.100

1.200 0

533 82 521 Dienstleistungen Außenstehender 548.300 288.200

218.963 0

547 82 521 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 18.500 7.600

4.086 0

812 82 521 Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Geräten 17.000 7.600

14.306 0

Nachrichtlich: Summe TGr. 82 586.400 305.100

0

83 Bundesgartenschauen Übertragbar Erläuterungen:

Gartenschau (BUGA) in Havelberg 2015. Das Land hat an der Ausrichtung der BUGA in Havelberg ein erhebliches Interesse.

Es hat sich mit dem Kabinettsbeschluss vom 17.03.2009 zur Unterstützung der BUGA bekannt. Neben der Stadt Havelberg sollen auch andere an der BUGA Beteiligte (u.a. Wirtschafts- und Berufsvertretungen) unterstützt werden.

686 83 523 Zuschuss für Finanzierung Bundesgartenschauen 0 0

0 0

883 83 523 Zuschüsse für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände zur 800.000 1.000.000

Durchführung von Bundesgartenschauen 150.000 0

Belastungen aus VE:

Belastung d.

HH-Jahre

Durch die bis 2012 in Anspruch gen.

VE (EUR)

Durch die 2013 ausgebrachte VE

(EUR)

Durch die 2014 ausgebrachte VE

Nachrichtlich: Summe TGr. 83 800.000 1.000.000 0

93 Kofinanzierung zu EU-Mitteln zur Förderung der Entwicklung des ländl. Raumes durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) sowie des Fischereisektors durch den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF)

Übertragbar

* Gegenseitig deckungsfähig mit Kapitel 09 02 Titelgruppe 98.

** Gemäß § 35 Abs. 2 LHO dürfen Ausgaben im Rahmen des Verwendungszwecks auch geleistet werden, wenn an anderer Stelle des Landeshaushalts Mittel für denselben Zweck veranschlagt sind.

*** Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen der Titel der Titelgruppe sind jeweils gegenseitig deckungsfähig.

Erläuterungen:

Nationale Kofinanzierung ab dem Haushaltsjahr 2014 im Rahmen der Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) 2014-2020. Die EU-Mittel sind bei Kapitel 09 14 veranschlagt.

Für das EU-Programm EMFF sind die EU-Mittel ebenfalls bei Kapitel 09 14 TGr. 77 eingestellt.

Für die Förderung durch den ELER sind insgesamt 555.200 EUR für 2014 veranschlagt.

Für den EMFF sind insgesamt Landesmittel in Höhe von 0 EUR für 2014 eingestellt.

Maßnahmen der Förderphase 2014-2020, die im Haushaltsjahr 2014 ohne Haushaltsansatz veranschlagt wurden, werden noch im Rahmen der n+2 Regelung zur Erfüllung der Förderphase 2007-2013 umgesetzt. Der Beginn für diese Maßnahmen ist ab dem Haushaltsjahr 2015 vorgesehen.

427 93 521 Beschäftigungsentgelte 0 55.600

0 0

Erläuterungen:

Der Ansatz entspricht dem nationalen Anteil des Personals im Rahmen der Technischen Hilfe.

511 93 521 Geschäftsbedarf und Kommunikaion sowie Geräte, Ausstattungs- und 0 700

Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände 0 0

Erläuterungen:

Die EU beteiligt sich im Rahmen der Technischen Hilfe an den Kosten für Tätigkeiten der Vorbereitung, Verwaltung, Begleitung, Bewertung, Information und Kontrolle in Höhe von 75 v.H. und bei Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung von LEADER in Höhe von 80 v.H.

Die EU-Kofinanzierung ist bei Kapitel 09 14 TGr. 76 veranschlagt.

527 93 521 Reisekostenvergütungen für Dienstreisen 0 800

0 0

Erläuterungen:

Die EU beteiligt sich im Rahmen der Technischen Hilfe an den Kosten für Tätigkeiten der Vorbereitung, Verwaltung, Begleitung, Bewertung, Information und Kontrolle in Höhe von 75 v.H. und bei Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung LEADER in Höhe von 80 v.H.

Die EU-Konfinanzierung ist bei Kapitel 09 14 TGr. 76 veranschlagt.

533 93 521 Dienstleistungen Außenstehender 0 101.700

0 0

Erläuterungen:

Die EU beteiligt sich im Rahmen der Technischen Hilfe an den Kosten für Tätigkeiten der Vorbereitung, Verwaltung, Begleitung, Bewertung, Information und Kontrolle in Höhe von 75 v.H. und bei Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung LEADER in Höhe von 80 v.H.

Die EU-Konfinanzierung ist bei Kapitel 09 14 Titel 533 76 veranschlagt.

547 93 521 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungskosten 0 3.400

0 0

Erläuterungen:

Die EU beteiligt sich im Rahmen der Technischen Hilfe an den Kosten für Tätigkeiten der Vorbereitung, Verwaltung, Begleitung, Bewertung, Information und Kontrolle sowie im Bereich LEADER an Maßnahmen zur Kompetenzentwicklung und

Sensibilisierung in den betreffenden Gebieten. Hierzu gehörden auch damit in Verbindung stehende Verwaltungsausgaben. Die EU-Beteiligung beträgt bei Maßnahmen der Technischen Hilfe 75 v.H. und bei Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung LEADER 80 v.H.

Die EU-Kofinanzierung ist bei Kapitel 09 14 TGr. 76 veranschlagt.

633 93 521 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände 0 0

0 0

662 93 521 Schuldendiensthilfen an private Unternehmen 0 0

0 0

682 93 521 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Unternehmen 0 0

0 0

Erläuterungen:

Maßnahmen zur Erhaltung bedrohter Arten durch Erstellung von Gendatenbanken sowie zur Sicherung pflanzengenetischer Ressourcen an Wild- und Kulturarten. Die EU beteiligt sich im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum 2014-2020 in Höhe von 75 v.H. an den zuschussfähigen Ausgaben.

Die EU-Kofinanzierung wurde bei Kapitel 09 14 TGr. 64 veranschlagt.

683 93 521 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen 0 313.400

0 2.500.000

Belastungen aus VE:

Belastung d.

HH-Jahre

Durch die bis 2012 in Anspruch gen.

VE (EUR)

Durch die 2013 ausgebrachte VE

(EUR)

Durch die 2014 ausgebrachte VE

1. Zuschüsse für Demonstrationsvorhaben 6.700 0

2. Natura 2000 Forst 190.000 0

3. Beratung land- und forstwirtschaftlicher 116.700 0

Betriebe

4. Ausgleichszahlungen für Natura 2000 0 0

5. Freiwillige Naturschutzleistungen 0 2.500.000

6. Zusammenarbeit bei der Entwicklung neuer 0 0

Produkte, Verfahren und Technologien

Zusammen 313.400 2.500.000

Zu 1.

Zuschüsse für die Durchführung von Demonstrationsvorhaben, die den Belangen des Umweltschutzes, der Erhaltung des natürlichen Lebensraumes dienen und insbesondere mit den Regeln für umweltbewusstes Verhalten vereinbar sind. Die EU beteiligt sich im Rahmen der Technischen Hilfe des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum 2014-2020 in Höhe von 75 v.H. an den zuschussfähigen Ausgaben.

Die EU-Kofinanzierung ist bei Kapitel 09 14 Titel 683 76 veranschlagt.

noch zu 683 93 Zu 2.

Zuschüsse für den Ausgleich von Kosten und Einkommenseinbußen, die sich aus Beschränkungen bei der Bewirtschaftung von Natura 2000 Gebieten im Wald ergeben.

Die Förderung erfolgt im Rahmen des Entwicklungsprogramms zur Entwicklung des ländlichen Raumes (EPLR) 2014-2010.

Der ELER beteiligt sich mit 75 v.H. an den zuschussfähigen Ausgaben. Die EU-Kofinanzierung ist bei Kapitel 09 14 TGr. 65 veranschlagt.

Zu 3.

Gefördert wird die Inanspruchnahme von Beratungsdiensten durch Landwirte, Gärtner und Waldbesitzer.

Die Förderung erfolgt aus dem ELER im Rahmen des Entwicklungsprogramms zur Entwicklung des ländlichen Raumes (EPLR) 2014-2020.

Der ELER beteiligt sich mit 75 v.H. an den zuschussfähigen Ausgaben. Die EU-Kofinanzierung ist bei Kapitel 09 14 TGr. 66 veranschlagt.

Zu 4.

Zuschüsse an landwirtschaftliche Unternehmen für die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen auf denen umweltspezifische Bewirtschaftungsbeschränkungen durch die Umsetzung der Richtlinien 79/409 EWG, 92/43 EWG (Natura 2000) bestehen.

Die EU beteiligt sich mit bis zu 75 v.H. an den zuschussfähigen Ausgaben. Die EU-Kofinanzierung ist bei Kapitel 09 14 Titel 683 04 veranschlagt.

Zu 5.

Zuschüsse an landwirtschaftliche Unternehmen für naturschutzgerechte Bewirtschaftungsmaßnahmen, die den Erhalt des natürlichen Lebensraumes und dem Schutz der Umwelt dienen.

Die EU beteiligt sich mit bis zu 75 v.H. an den zuschussfähigen Ausgaben. Die EU-Kofinanzierung ist bei Kapitel 09 14 Titel 683 64 veranschlagt.

Zu 6.

Gefördert werden die förderfähigen Kosten der Zusammenarbeit in Netzwerken (Zusammenschlüsse von Primärerzeugern der Land- und Forstwirtschaft mit Unternehmen der Ernährungswirtschaft und/oder Dritten im Sinne wissenschaftlicher Institute).

Nach dem Stand der Programmplanung ist vorgesehen, mit der Maßnahme im Haushaltsjahr 2015 zu beginnen.

Die EU beteiligt sich mit bis zu 80 v.H. an den zuschussfähigen Ausgaben. Die EU-Kofinanzierung ist bei Kapitel 09 14 TGr. 61 veranschlagt.

684 93 521 Zuschüsse an Vereine und Verbände 0 6.700

0 0

Erläuterungen:

Zweck der Förderung ist der Einsatz der Technischen Hilfe für Projekte, Studien und Gutachten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Umsetzung des EPLR 2014-2020 stehen.

Die EU beteiligt sich in Höhe von 75 v.H. an den zuschussfähigen Ausgaben. Die EU-Kofnanzierung ist bei Kapitel 09 14 TGr.

76 veranschlagt.

685 93 521 Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Einrichtungen 0 6.700

0 0

Erläuterungen:

2013 2014

EUR EUR

1. Zuschüsse im Rahmen der Technischen Hilfe 0 6.700

2. Zuschüsse im Rahmen des EMFF 0 0

Summe 0 6.700

zu 1.

Die EU beteiligt sich im Rahmen der Technischen Hilfe an Projekten, Studien und Gutachten, die in unmittelbarem

Zusammenhang mit der Umsetzung des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum 2014-2020 stehen in Höhe von 75 v.H.

Die EU-Kofinanzierung ist bei Kapitel 09 14 TGr. 76 veranschlagt.

zu 2.

Zweck der Förderung sind Zuschüsse für Aquakulturen zur Verbesserung und Anpassung der Strukturen im Binnenfischereisektor.

686 93 521 Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen 0 12.800

0 12.800

noch zu 686 93

Belastungen aus VE:

Belastung d.

HH-Jahre

Durch die bis 2012 in Anspruch gen.

VE (EUR)

Durch die 2013 ausgebrachte VE

(EUR)

Durch die 2014 ausgebrachte VE

Zuschüsse für die Erhaltung lokaler, heimischer und vom Aussterben bedrohter Nutztierrassen. Die Zuschüsse werden jährlich bewilligt. Die EU beteiligt sich mit 75 v.H. an den zuschussfähigen Ausgaben. Die EU-Kofinanzierung ist bei Kapitel 09 14 TGr.

64 veranschlagt.

812 93 521 Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Geräten 0 3.400

0 0

Im Dokument Haushaltsplan für das (Seite 32-37)