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Erkenntnisse, Vorbereitung, Lagerung, Instrumente und Zugangsportale

5 DISKUSSION

5.2 Erkenntnisse, Vorbereitung, Lagerung, Instrumente und Zugangsportale

Für die arthroskopische Examinierung wurde jeder Patient in Seitenlage positioniert und die gesamte Hintergliedmaße aseptisch vorbereitet, in einigen Fällen wurden beide Hintergliedmaßen vollständig rasiert (PERSON 1989; BEALE et al. 2003). Im Schriftum wird auf die Möglichkeit hingewiesen, nur einen kleinen Teil der Gliedmaße aseptisch vorzubereiten, falls der Chirurg über genug Erfahrung verfügt und eine Arthrotomie auszuschließen ist (BEALE et al. 2003). Wie bei der arthroskopischen Vorgehensweise am Menschen ist es jedoch ratsam, alle Optionen einschließlich der Arthrotomie offen zu halten.

Gelingt die Arthroskope nicht oder kommt es während des Eingriffes zu Komplikationen, die den konservativen Zugang zum Gelenk erforderlich machen, ist dieser schnell und unkompliziert möglich. Bestätigt sich die Verdachtsdiagnose durch den arthroskopischen Befund, so dass eine operative Versorgung notwendig werden kann, dann kann diese direkt im Anschluss erfolgen. Dem Patienten wird dadurch eine weitere Narkose erspart.

Die zur Arthroskopie notwendige, möglichst parallele Positionierung der Gliedmaße (Femur parallel zum OP-Tisch, Hüfte in neutraler Position) (BEALE et al. 2003; LUTHER et al.

2005) wurde mittels Unterpolsterung von Bauchtüchern im Inguinalbereich bzw. durch leichte manuelle Adduktion erreicht. Auf eine Lagerungshilfe (Abb.7, Abb.8), wie in der Literatur beschrieben (PERSON 1989; HOLSWORTH et al. 2004) wurde verzichtet. Sie schränkte die notwendige Flexibilität der Hintergliedmaße stark ein. Des Weiteren waren individuelle Positionierungen der Hintergliedmaße zur Optimierung des Gesichtsfeldes während der Arthroskopie so nicht möglich.

Die Anwendung der schon mehrfach beschriebenen 2,7 mm 25° Schrägoptik erwies sich auch bei den eigenen Patienten als geeignet (PERSON 1989; HOLSWORTH et al. 2002; BEALE et al. 2003; HOLSWORTH et al. 2005; LUTHER et al. 2005). Bei der Arbeitslänge des Arthroskopieschaftes wurde nach Größe, Gewicht und Ernährungszustand zwischen 78 mm und 180 mm Nutzungslänge entschieden. So erwies sich bei mittleren bis großwüchsigen

Rassen ab ca. 15 kg KGW der längere Schaft als geeigneter, da eine größere Bewegungsfreiheit der Optik im Gelenk ein maximales Gesichtsfeld des Gelenkinnenraumes ermöglicht. Bei Verwendung des kürzeren Optikschaftes endet die Optik dicht über der Haut und führt so zu Einschränkungen.

Bei allen Patienten wurde zunächst der arthroskopische Zugang mittels eines stumpfen Trokars gewählt. In seltenen Fällen wurde bei Hunden, die eine starke Kapselfibrose aufwiesen, ein scharfer Trokar verwendet. Zu einer gleichen Vorgehensweise rieten auch NIXON 1994; ROCHAT 2001; BEALE et al. 2003 sowie SAUNDERS et al. 2004.

Der von PERSON (1989) erstmals beschriebene kraniolaterale Zugang erwies sich auch in dieser Studie als richtig. Sowohl die leicht modifizierte Variante von BEALE et al. (2003), bei der der Zugang mittels eines imaginär angelegten Ziffernblattes beschrieben wird, wobei sich der Trochanter major als Orientierungspunkt im Zentrum befindet und die Opik, der Arbeitskanal und die Ausflussnadel in standartisierten Winkeln angeordnet werden, als auch die genauen Vorgaben bezüglich Lagerung sowie Zugang zum Hüftgelenk von SAUNDERS, et al. (2004) erleichterten bzw. unterstützten die Durchführung.

5.3 Arthroskopie versus Arthrotomie

Die Arthroskopie des Hüftgelenkes erweist sich als nützliches Instrument in der Diagnostik und Therapie von Hüftgelenkserkrankungen. Allerdings stellt die Anatomie den Chirurgen vor besondere Aufgaben. Neurovaskuläre Strukturen wie der N. ischiadicus und die A.

glutealis caudalis gelten als das größte Risiko einer iatrogenen Schädigung (SAUNDERS et al. 2004).

Wie eigene Untersuchungen zeigten, kamen jedoch keine Schädigungen dieser Strukturen direkt, während oder kurz nach der Arthroskopie vor. Damit war es möglich bei einem wesentlich geringeren Weichteiltrauma (VAN GESTEL 1985; PERSON 1989;

ABERCOMBY 1997; ROCHAT 2001) eine Untersuchung des Gelenkinnenraumes durchzuführen.

Ein Vergleich zwischen minimal-invasiven und konventionellen Operationstechniken anhand der postoperativen klinischen Entwicklungen ließ sich bei der eigenen Arbeit nicht durchführen, da es sich beim Untersuchungsgut teils um tote Tiere, teils aber auch um solche

Tiere handelte, die anschließend operativ versorgt wurden. Immerhin konnte bei keinem Patienten eine über den üblichen Heilungsverlauf andauernde, verlängerte Rehabilitationszeit festgestellt werden.

In der Literatur werden in dem humanmedizinischen Bereich Komplikationsraten bei Hüftgelenksarthroskopien von 0,5 bis 5 % angegeben (GRIFFIN u. VILLAR 1999;

O'LEARY et al. 2001; SAMPSON 2001). Die Verletzung des Labrum acetabulare wird dabei als häufigster iatrogener Schaden beschrieben (MC CARTHY u. LEE 2005). In den eigenen Untersuchungen kam es bei 2 Tieren (6,3 %) zu einer iatrogenen Schädigung, dabei war der Femurkopf ausgeprägter als das Acetabulum betroffen. Die unterschiedliche Lokalisation der iatrogenen Schädigung sowie die höhere Komplikationsrate in dieser Studie stellten zwar einen Unterschied zum humanmedizinischen Verfahren dar, müssen jedoch nach Fallzahl bedingt relativiert werden.

Im veterinärmedizinischen Bereich fehlen Untersuchungen an einer größeren Patientenzahl, um eine repräsentative Komplikationsrate der Hüftgelenksspiegelung beim Hund zu erhalten.

Eine mögliche Erklärung für die Komplikationsrate dieser Studie könnte die Tatsache sein, dass es sich um Kadaverhunde handelte und dass das Dilatieren des Gelenkspaltes durch Auffüllen mit Spülflüssigkeit post mortem nur eingeschränkt möglich war. Allerdings liegen hierfür in der einzigen weiteren Studie, die ausschleßlich Hüftgelenksarthroskopien an Kadaverhunden beschreibt, keine Hinweise vor (SAUNDERS et al. 2004).

Wahrscheinlicher ist die Annahme, dass bei Gelenken, die nur geringe pathologische Abweichungen aufweisen, die Gelenkkapsel eng den knöchernen Strukturen anliegt. Das Dilatieren des Gelenkraumes ist bei einem „gesunden“ Gelenk schlechter möglich als bei Gelenken mit einer erkrankungsbedingt stärkeren Gelenkfüllung. Ein größerer Gelenkspalt verringert sowohl das Risiko der Schädigung der Gelenkinnenstrukturen als auch das periartikuläre Eindringen des Arthroskopes in das umliegende Weichteilgewebe.

In der Humanmedizin wird darauf hingewiesen, dass eine Selektion der Patienten nötig ist, um Komplikationen zu vermeiden (MC CARTHY u. LEE 2005). Eine Hüftgelenksspiegelung sollte dann in Betracht gezogen werden, wenn diagnostische Verfahren wie Röntgen und MRI nicht genügend Aufschluss über die Erkrankung geben.