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Erkenntnisse aus den empirischen Erhebungen

3. Überproportionale Belastung von KMU durch rechtliche Regelungen

3.1 Beschreibung der überproportionalen Belastung von KMU durch rechtliche Regelungen

3.1.2 Erkenntnisse aus den empirischen Erhebungen

Um diese Ergebnisse empirisch zu untermauern, wurde im Rahmen dieser Studie eine Auswertung hinsichtlich der überproportionalen Belastung von KMU durch rechtliche Regelungen auf Basis der WebSKM-Datenbank durchgeführt. Die WebSKM-Datenbank ist ein zentraler Bestandteil des Pro-gramms „Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung“ der Bundesregierung. Die Datenbank gibt

0 500 1000 1500 2000 2500 3000 3500 4000

1–9 10–19 20–49 50–99 100 und mehr

Handwerk

in % Unternehmensgße in Beschäftigten nach Branche

einen umfassenden Überblick über die bürokratischen Pflichten durch Bundesrecht und der davon ausgehenden Belastung für die Wirtschaft. Sie enthält auch entsprechende Angaben zu Belastun-gen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Verwaltung. Für alle Informationspflichten104, die zum Stichtag 30.09.2006 in Kraft waren, wurden die Bürokratiekosten ermittelt. Seit diesem Zeitpunkt werden diese Angaben fortgeschrieben, wenn die rechtlichen Grundlagen geändert oder neu ein-geführt werden. Die WebSKM-Datenbank gibt daher eine Übersicht über den aktuellen Stand der Kosten und deren Entwicklung seit dem 30.09.2006. Seit Juli 2011 wird für neue oder geänderte rechtliche Regelungen in der WebSKM-Datenbank der Erfüllungsaufwand dargestellt. Der Erfül-lungsaufwand umfasst gem. NKRG § 2 Abs. 1 den „gesamten messbaren Zeitaufwand und die Kosten, die den Bürgerinnen und Bürgern, der Wirtschaft sowie der Verwaltung durch die Befol-gung einer bundesrechtlichen Vorschrift entstehen“. Die bisher in der Datenbank enthaltenen In-formationspflichten sind eine Teilmenge des Erfüllungsaufwands und müssen für den Normadres-saten Wirtschaft gesondert ausgewiesen werden.105

Eine Analyse der in der WebSKM-Datenbank enthaltenen Daten zeigt, dass lediglich in 19 bisher durchgeführten Messungen eine Segmentierung hinsichtlich Unternehmensgrößenklassen vorge-nommen wurde (siehe Abbildung 10).

Abbildung 10: Segmentierte Informationspflichten

Ressort Informationspflicht (Bezeichnung) Abkürzung

Gesetz

BMAS Arbeitsbescheinigung SGB III

BMVBS Unternehmensstatistik des Güterkraftverkehrs VerkStatG

BMF Gewerbesteuererklärungspflicht GewStG

BMJ Pflicht zur Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht ein-schließlich Offenlegung für eingetragene Genossenschaften

HGB

BMJ Pflicht zur Jahres- und Konzernabschlusserstellung, Prüfung und Of-fenlegung für alle Kapitalgesellschaften

HGB

104 Informationspflichten sind auf Grund von Gesetz, Rechtsverordnung, Satzung oder Verwaltungsvorschrift bestehen-de Verpflichtungen, Daten und sonstige Informationen für Behörbestehen-den obestehen-der Dritte zu beschaffen, verfügbar zu halten obestehen-der zu übermitteln (NKRG § 2 Abs. 2).

105 Vgl. Statistisches Bundesamt (2012), S. 10.

BMU Informationspflichten der Netzbetreiber gegenüber den Übertra-gungsnetzbetreibern im Rahmen der Pflicht des § 45

EEG

BMU Auf Verlangen Testat für die Endabrechnung des Vorjahres nach

§ 47 Abs. 1 Nr. 2 und der §§ 48 und 49

EEG

BMWi Datenmeldungen an Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrol-len (BAFA) für Vollzug des InternationaAusfuhrkontrol-len Energieprogramms

MinÖlDatG

BMU Aufklärungspflichten des Gewässerschutzbeauftragten gegenüber den Betriebsangehörigen über die vom Betrieb verursachten Ge-wässerbelastungen sowie Maßnahmen zu ihrer Verhinderung

WHG

BMU Antrag auf Verrechnung der für die Inbetriebnahme oder Erweite-rung einer Abwasserbehandlungsanlage entstandenen Aufwendun-gen mit der geschuldeten Abgabe

AbwAG

BMWi Antrag auf Einleitung eines kartellbehördlichen Verfahrens GWB BMELV Angabe von grundlegenden Antragsinhalten im Sammelantrag VO (EG) Nr.

796/2004 BMELV Buchführungspflicht von Futtermittelunternehmen über Maßnahmen,

die zur Eindämmung von Gefahren getroffen wurden

VO (EG) Nr.

183/2005

BMJ Allgemeine Buchführung HGB

BMJ Stichtagsinventur HGB

BMJ Bilanzierung bei Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleu-ten – kleine PersonenhandelsgesellschafEinzelkaufleu-ten

HGB

BMJ Liquidationseröffnungsbilanz und Liquidationsschutzbilanz HGB BMF Antrag auf Anwendung des neuen Rechts für die Festsetzung der

Vorauszahlungen (ggf. nach Aufforderung durch Finanzbehörde)

GewStG

BReg Allgemeine Buchführung kleine Kapitalgesellschaften HGB

Quelle: Auszug der Datendank des Statistischen Bundesamtes (Stand Mai 2013), eigene Darstel-lung.

Diese segmentierten Messdaten (Kosten aus Informationspflichten sowie Erfüllungsaufwand) der Datenbank des Statistischen Bundesamtes wurden im Rahmen der vorliegenden Studien mit dem Ziel ausgewertet, zu überprüfen, ob eine überproportionale Belastung von KMU empirisch nachge-wiesen werden kann.

Dieser Nachweis war aus folgenden Gründen nicht möglich:

» Den Segmentierungen nach Größenklassen liegen unterschiedliche Definitionen zugrun-de, d. h. es wurde nicht immer nach kleinen, mittleren und großen Unternehmen segmen-tiert, sondern z. B. auch nach Größenklassen von Betrieben, nach Anzahl der Hektar und nach Rechtsformen.

» Die Datensätze sind unvollständig, d. h. es sind nicht immer Fallzahlen auf Segmentebe-ne angegeben und es werden nicht für alle Segmente Angaben zu Zeit und Lohnkosten-satz gemacht.

Vergleicht man die Standardprozesse in Minuten bei jenen Informationspflichten, die entsprechen-de Werte vorweisen, so zeigt sich, dass die Standardprozessdauer in kleinen Unternehmen im Vergleich zu großen Unternehmen teilweise deutlich höher, teilweise aber auch deutlich geringer ist. Eine Aussage darüber, ob kleine Unternehmen überproportional belastet sind, ist auf Basis der Auswertung der Datenbank daher nicht möglich. Auf Basis der wenigen vergleichbaren Zahlen zeigt sich jedoch, dass die absoluten Minutenwerte in kleinen Unternehmen nicht zwangsläufig hö-her sind. Somit kann die aus den analysierten Studien folgende Erkenntnis, dass KMU überpropor-tional belastet sind, bisher nicht empirisch durch die Messdaten der WebSKM-Datenbank belegt werden.

Zusammenfassend zeigen die Ergebnisse, dass KMU von der Gesamtheit der Vorschriften über-proportional belastet werden. Der empirische Beweis, dass dies grundsätzlich für jede Bundesvor-schrift gilt, kann auf Basis der vorhandenen Datenlage aber nicht erbracht werden. Um dies empi-risch zu belegen, müsste der Erfüllungsaufwand für weitere Vorschriften bzw. Informationspflichten segmentiert nach Unternehmensgrößenklassen ermittelt werden. Nur solche weiteren Messungen würden Aufschluss darüber geben, ob KMU in jedem Falle überproportional belastet sind oder ob es bestimmte Kategorien von Vorschriften bzw. Informationspflichten gibt, durch welche KMU überproportional belastet werden. Entsprechende Messdaten würden notwendige Abwägungen im Rahmen eines KMU-Tests deutlich erleichtern und die Qualität der Ergebnisse erhöhen.106 Es bleibt festzuhalten, dass diese Messergebnisse, segmentiert nach Unternehmensgrößenklassen, nicht vorliegen. Dementsprechend können mit Rechtsetzung befasste Beschäftigte derzeit nicht auf

106 Eine empirische Messung der überproportionalen Belastung von KMU war nicht Bestandteil der vorliegenden Studie.

bereits segmentierte Messdaten zum Erfüllungsaufwand oder zu Bürokratiekosten aus Informati-onspflichten zurückgreifen.

Die oben dargestellten Ergebnisse zeigen aber, dass die überproportionale Belastung von KMU in einer Vielzahl von Studien nachgewiesen werden konnte. Die im Rahmen dieser Untersuchung durchgeführten Fallstudien hatten nicht das Ziel, einen Nachweis für die überproportionale Belas-tung von KMU zu erbringen, lieferten aber dennoch Hinweise auf diese. Ziel der Fallstudien war es vielmehr aufzuzeigen, worin die Unterschiede in der Belastung zwischen großen Unternehmen und KMU liegen, um so die Ursachen und Kostentreiber der überproportionalen Belastung zu bestim-men. Dabei hat sich aber gezeigt, dass KMU mit einem anderen Aufwand und somit oftmals mit ei-ner überproportionalen Belastung konfrontiert sind. Für detailliertere Ergebnisse der Fallstudien siehe Anhang V.

3.2 Ursachen der überproportionalen Belastung von KMU durch rechtliche