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4. Ansätze zur Überprüfung der überproportionalen Belastung von KMU durch rechtliche Regelungen im Rahmen von KMU-Tests

4.1 Ausgestaltung ausgewählter KMU-Tests

Die folgenden Aussagen beziehen sich auf alle 10 untersuchten Beispiele (Europäische Kommissi-on, Australien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Kanada, die Niederlande, Österreich, Schweden und die USA). Eine detailliertere Übersicht der einzelnen Beispiele findet sich in An-hang II.

Zusammenfassend kann Folgendes festgehalten werden:

» In einigen Fällen gibt es zusätzlich zum Leitfaden zur Durchführung der GFA einen kon-kreten Leitfaden für die Analyse zur Berücksichtigung der Belange des Mittelstandes bzw. eine Beschreibung der einzelnen Schritte zur Durchführung des KMU-Tests. Teil-weise ist dies ein umfangreiches Handbuch (USA: 206 Seiten), teilTeil-weise ein kürzerer Leitfaden (z. B. Australien: 20 Seiten, EU: 3 Seiten), teilweise werden in sogenannten Checklisten einige KMU-relevante Inhalte abgefragt (z. B. Kanada) und in einem Fall er-folgt eine Berechnung der KMU-Relevanz in einem Excel-Tool119 (Frankreich). In ande-ren Beispielen gibt es keine konkrete Arbeitsanweisung, wie die Analyse zur Berücksich-tigung der Belange des Mittelstands durchgeführt werden soll, sondern lediglich die Ver-pflichtung, dies zu machen.

» In 5 der untersuchten Beispiele (Australien, Großbritannien, Kanada, Schweden, USA) bezieht sich der Test explizit nicht auf kleine und mittlere Unternehmen, sondern ledig-lich auf kleine Unternehmen. Die Definition für „kleine Unternehmen“ variiert stark

119 Auszüge einiger verfügbarer Leitfäden sind im Anhang I aufgeführt.

zwischen diesen Beispielen und reicht von Unternehmen mit 20 Beschäftigten bis zu Un-ternehmen mit 100 Beschäftigten. Zudem gibt es in zwei Beispielen zusätzlich die An-forderung, die Belange von Kleinstunternehmen nach EU-Definition (< 10 Beschäftigte) stärker zu beleuchten (Großbritannien und Europäische Kommission).

» In 7 von 10 der untersuchten Beispiele existieren Schwellenwerte, die festlegen, ob ein KMU-Test durchgeführt werden muss. Diese reichen von einfachen Lösungen, wie z. B.

in Österreich (mehr als 10.000 Unternehmen sind betroffen) oder Großbritannien (Erfül-lungsaufwand > 1 Mio. GBP120) zu komplexen Lösungen, bei welchen ein Barometer (basierend auf der Bewertung verschiedener Antworten) anzeigt, ob ein Test durchge-führt werden muss.

» In allen untersuchten Beispielen ist die Konsultation von betroffenen KMU und/oder deren Repräsentanten vorgesehen. Diese ist nicht in allen Beispielen verpflichtend durchzuführen. Konsultationen können dabei Telefonate mit Verbänden sein, Onlineko-nsultationen mit betroffenen Unternehmen sowie auch Vor-Ort-Untersuchungen in KMU.

Hervorzuheben ist hier die Europäische Kommission, welche sich für ihre Konsultationen mit KMU verschiedener Instrumente bedient. So helfen u. a. das Enterprise Europe Network121 und das European Business Test Panel (EBTP)122 relevante KMU in der EU zu befragen.

» In den meisten untersuchten Beispielen wird empfohlen, die Analyse durch quantitative Angaben zu belegen, dies ist aber nicht immer verpflichtend. Hierbei wird unter-schieden zwischen quantitativen Angaben im Rahmen eines KMU-Tests, z. B. der An-zahl aller betroffenen KMU, und monetären Angaben, also dem Erfüllungsaufwand oder den Bürokratiekosten aus Informationspflichten sowie ggf. sonstigen Kosten für KMU.

Dass nicht in allen Fällen monetäre Angaben gemacht werden, ist im Wesentlichen auf die schlechte Verfügbarkeit von KMU-spezifischen Daten zurückzuführen. Wenige Evaluationen, Studien oder Kostenmessungen segmentieren nach Unternehmensgrö-ßenklassen. Dementsprechend werden die mit Rechtsetzung befassten Beschäftigten vor die Herausforderung gestellt, relevante Daten zu ermitteln, welche für die Durchfüh-rung des KMU-Tests unerlässlich sind.

120 Ca. 1,2 Mio. EUR (17.02.2014).

121 Für weitere Informationen: http://een.ec.europa.eu.

122 Für weitere Informationen: http://ec.europa.eu/yourvoice/ebtp/index_en.htm.

» Die meisten untersuchten Beispiele geben an, den Erfüllungsaufwand im Rahmen der Tests auszuweisen. Einige Beispiele beschränken sich auch auf die Bürokratiekosten aus Informationspflichten. Allerdings variieren die Definitionen, sofern diese eindeutig vorliegen, voneinander. Es kann aber festgehalten werden, dass dem Anschein nach die meisten Länder über die Ermittlung der Bürokratiekosten hinausgehen. Wie zuvor er-wähnt, werden die Kosten nicht immer ausgewiesen. Sofern Kosten im Rahmen des Tests ermittelt werden, werden diese zumeist geschätzt bzw. auf Basis von vorlie-genden Messdaten berechnet. In einigen wenigen Fällen werden diese auch im Rah-men des Tests gemessen. Sofern Kosten im RahRah-men der KMU-Tests nur geschätzt o-der auf Basis von vorliegenden Messdaten berechnet wurden, wurde als Ursache hierfür zumeist die Zeitkomponente einer neuen Messung angeführt. Zudem wurde auch mehr-fach darauf hingewiesen, dass Aufwand und erwarteter Nutzen in einem angemessenen Verhältnis stehen sollten. Einige Beispiele sehen auch die Betrachtung von Kosten, die über den Erfüllungsaufwand hinausgehen, vor. Inwiefern dies in der Praxis wirklich flä-chendeckend durchgeführt wird, konnte nicht ermittelt werden. Da aber schon die Ermitt-lung von Bürokratiekosten aus Informationspflichten bzw. des ErfülErmitt-lungsaufwands von KMU aufgrund der genannten Herausforderungen teilweise Schwierigkeiten aufwirft, darf bezweifelt werden, dass immer eine Berechnung dieser sonstigen Kosten erfolgt. Zudem sind diese sehr unterschiedlich definiert und beinhalten bspw. die Auswirkungen auf den Wettbewerb. Eine Ausnahme in Bezug auf die sonstigen Kosten bildet die EU. Hier wird im Rahmen der GFA die Wettbewerbsfähigkeitsprüfung123 durchgeführt.

» Alle untersuchten Beispiele haben gemeinsam, dass es Pflicht ist, den Test durchzufüh-ren bzw. schriftlich zu dokumentiedurchzufüh-ren, warum dieser nicht durchgeführt werden kann/muss. Zudem gibt es in allen Ländern der Vergleichsanalyse eine Kontrollinstanz, die die Durchführung eines Tests bzw. dessen Vollständigkeit überprüft. Dabei wird auch kontrolliert, ob eine schriftliche Begründung vorliegt, wenn kein Test durchgeführt wurde.

Nach den zur Verfügung stehenden Informationen handelt es sich bei diesen Kontrol-linstanzen in der Mehrheit der Fälle um unabhängige Kontrollorgane. In fast allen unter-suchten Beispielen wird durch die Einrichtung eines oder mehrerer Help-Desks sicher-gestellt, dass die mit Rechtsetzung befassten Beschäftigten sich bezüglich methodischer Fragen an eine zentrale Stelle wenden können. Die personelle Ausstattung der

123 Für nähere Angaben zur Wettbewerbsfähigkeitsprüfung der EU siehe Kapitel 2.2.3 sowie

www.ec.europa.eu/enterprise/policies/smart-regulation/impact-assessment/competitiviness-proofing/index_en.htm.

trollinstanz und der Help-Desks variiert stark. Zudem übernehmen die Beschäftigten in der Regel auch andere Aufgaben, sodass im Rahmen dieser Analyse nicht eindeutig bestimmt werden konnte, welcher Personalaufwand sich hinter diesen Funktionen ver-birgt. Die Anzahl variiert zwischen 5 und über 60 Beschäftigten.