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Erhebliche und / oder nachhaltige Eingriffe und verbleibende Be- Be-einträchtigungsrisiken

N ORD 1997) Ist-Zustand:

5.3.3 Erhebliche und / oder nachhaltige Eingriffe und verbleibende Be- Be-einträchtigungsrisiken

Die UVS geht von einer direkten oder indirekten erheblichen und /oder nachhaltigen Beein-trächtigung der folgenden Schutzgüter nach UVPG aus:

· Wasser (Sedimente)

· Boden,

· Flora und Fauna,

- Aquatische Lebensgemeinschaften - Terrestrische Lebensgemeinschaften

· Landschaft und

· Mensch.

Das Schutzgut "Mensch" wird im Rahmen des § 8 BNatSchG nicht betrachtet. Im Rahmen des landschaftspflegerischen Begleitplans werden daher die unvermeidbaren erheblichen und / oder nachhaltigen Eingriffe der Schutzgüter “Wasser (Sedimente)”, “Boden”, “Flora / Fauna (Aquatische und Terrestrische Lebensgemeinschaften)” sowie “Landschaft” berücksichtigt.

Für jedes nach § 8 BNatSchG ausgleichspflichtige Schutzgut werden die Eingriffsflächen nach Konfliktursache (Wirkfaktor), Beeinträchtigung (unterteilt in "erheblich" und "erheblich und nachhaltig") und die Größe der Eingriffsfläche entsprechend den Festlegungen der UVS dargelegt. Zur Veranschaulichung werden die im Schaubild 5.3-1 des Kapitels 5.3.2 darge-stellten Beeinträchtigungen in einem weiteren Schaubild (Plan-Nr. 5.3-2) hinsichtlich Erheb-lichkeit und Nachhaltigkeit konkretisiert. Die einzelnen Schutzgüter sind, wie im Schaubild, Plan Nr. 5.3-1, unterschiedlich farbig unterlegt. Die "erheblichen" oder "erheblichen und nachhaltigen" Eingriffe sind durch verschiedene Rahmendarstellung zu unterscheiden.

Des weiteren werden die in der UVS ermittelten verbleibenden Beeinträchtigungsrisiken auf-geführt. Dabei handelt es sich im Sinne von "worst case"- Annahmen um potentielle

Beein-ANPASSUNG DER FAHRRINNE DER UNTER- UND AUSSENELBE AN DIE CONTAINERSCHIFFAHRT LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER BEGLEITPLAN - LBP

-stehender Kenntnislücken nicht hinreichend präzisiert bzw. quantifiziert werden können. Ihre Darlegung soll zu einer umfassenden und sachgerechten Beurteilung der durch das Vorhaben verursachten Beeinträchtigungen beitragen.

5.3.3.1 Wasser (Sedimente)

Sedimente

Im Bereich der Baggergutablagerungsflächen resultieren erhebliche und nachhaltige Be-einträchtigungen der Sohlstruktur aus dem Bau der Fuß- und Randsicherung.

Die Eingriffe durch Veränderungen der Sohlstruktur im Bereich der Klappstellen "Müh-lenberger Loch", "Hanskalbsand" und "Hetlinger Schanze" sowie der Baggergutablagerungs-fläche "Hollerwettern-Scheelenkuhlen" werden im Rahmen der Beurteilung der aquatischen Lebensgemeinschaften berücksichtigt.

Erhebliche Beeinträchtigungen der Sedimente durch die Zunahme der Sedimentbelastung werden für die Baggergutablagerungsflächen "Twielenfleth", "Krautsand" und "Holler-wettern-Scheelenkuhlen" sowie für die Klappstellen bei km 690 und km 714 prognosti-ziert.

In Tabelle 5.3.12 sind die erheblichen und / oder nachhaltigen Beeinträchtigungen des Schutzgutes Wasser (Sedimente) aufgeführt.

Tab. 5.3-12: Schutzgut Wasser: Sedimente

(geändert nach PLANUNGSGRUPPE ÖKOLOGIE + UMWELT NORD 1997)

Darstellung der Eingriffsflächen

Konfliktursache/Wirkfaktor Beeinträchtigung unterteilt in

· erheblich (E)

· erheblich und nachhaltig (N)

Größe der den Einbau von Fuß- und Randsiche-rungen den Einbau von Fuß- und Randsiche-rungen den Einbau von Fuß- und Randsiche-rungen

Zunahme der spezifischen Schadstoff-belastung

ca. 106 ha

Klappstelle bei km 690 N (E) Zunahme der spezifischen

Schadstoff-belastung ca. 15 ha

Klappstelle bei km 714 N (E) Zunahme der spezifischen

Schadstoff-belastung ca. 17 ha

Gesamtgröße der Eingriffsfläche ca. 259 ha

(N) davon erheblich und nachhaltig be-einträchtigt

ca. 227 ha

Verbleibende Beeinträchtigungsrisiken

· Abschnittsweise Erhöhung der Salzgehalte im Sedimentporenwasser und Erhöhung der Schwermetallmobilität durch die Veränderung der Salzgehaltskonzentration und strom-aufwärtige Verlagerung der oberen Brackwassergrenze.

· Erhöhung der Korngröße der Sedimente und Abnahme der organischen Substanzgehalte der Sedimente durch die Zunahme der Strömungsgeschwindigkeit in der Hauptrinne.

· Verringerung der Korngröße der Sedimente und Verschlickung durch Zunahme des Ge-halts an organischer Substanz durch die Abnahme der Strömungsgeschwindigkeit in den Randbereichen.

Bei Realisierung des Vorhabens und bei entsprechender Berücksichtigung der Vorschläge zur Minderung, treten für das Schutzgut Wasser neben den bisher beschriebenen Beeinträchtigun-gen und Risiken im Bereich "Sedimente" weder Risiken noch erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigungen auf. Die im folgenden aufgeführten Beeinträchtigungsrisiken stellen

"worst-case"-Annahmen dar, sofern sich bei der technischen Ausführung der Maßnahme der-zeit nicht vorgesehene oder nicht beabsichtigte Abweichungen von dem geplanten Vorhaben

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-Schutzgut Wasser: Gewässer

Beeinträchtigungsrisiken bei Abweichungen von den Vorgaben

· Bei Baggerungen, die über die geplante Sollbaggertiefe hinausgehen, ist mit einer zuneh-menden Sohlerosion im Sockelbereich und infolgedessen mit stärkeren Änderungen der Hydromechanik zu rechnen.

Schutzgut Wasser: Grundwasser

Beeinträchtigungsrisiken bei Abweichungen von den Vorgaben

· Bei Verklappung von salzhaltigem Baggergut in Süßwasserbereichen kann es in Bereichen hoher Sohldurchlässigkeit zu einem Eintrag von Salzen in das Grundwasser kommen.

· Bei Verklappung von belastetem Baggergut kann es in Bereichen hoher Sohldurchlässig-keit zu einem Eintrag von Schadstoffen in das Grundwasser kommen.

5.3.3.2 Boden

Die erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen des Schutzgutes “Boden” durch die geplante Fahrrinnenanpassung resultieren im wesentlichen aus dem Anstieg des MThw und der Verlängerung der Überflutungsdauer, die den Schätzungen zufolge einen Verlust von ufernahen Böden auf einer Fläche von ca. 112 ha verursachen. Als ebenfalls erheblich und nachhaltig einzustufen ist der mit der Verschiebung der Brackwasserzone einhergehende Verlust von ca. 10 ha süßwassergeprägter Vordeichsböden und Watten.

Die Aufspülung von Baggergut auf Pagensand und die damit verbundene Überdeckung von Böden der Kalk- und Kleimarschen unterschiedlicher Nutzungs- und demzufolge un-terschiedlicher Wertstufen auf einer Fläche von 33 ha stellt einen Eingriff dar. Der Eintrag von Schadstoffen durch die aus dem Spülfeld austretenden Sickerwässer führt darüber hinaus zu erheblichen Beeinträchtigungen von ca. 1 bis 2 ha der angrenzenden Marschenböden.

Die erheblichen und / oder nachhaltigen Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden sind in der Tabelle 5.3-13 zusammengestellt.

Tab. 5.3-13: Schutzgut Boden

(geändert nach PLANUNGSGRUPPE ÖKOLOGIE + UMWELT NORD 1997)

Darstellung der Eingriffsflächen

Konfliktursache/Wirkfaktor Beeinträchtigung unterteilt in

· erheblich (E)

· erheblich und nachhaltig (N)

Größe der Eingriffsfläche

Erhöhung des MThw infolge verän-derter Tidedynamik

(N) Verlust ufernaher Böden durch Erosi-on infolge des MThw-Anstieges und

der verlängerten Überflutungsdauer ca. 112 ha

Veränderung der Salzgehaltskon-zentration, stromaufwärtige Verla-gerung der oberen Brackwasser-grenze

(N) Verlust von süßwassergeprägten

Vor-deichsböden und Watten ca. 10 ha

Aufspülung von Baggergut auf Pa-gensand

(N) Überdeckung und damit Verlust von Böden

ca. 33 ha

(N) Belastung von Böden im Randbereich des Spülfeldes durch Schadstoffein-trag über Spülfeldsickerwässer

ca. 1-2 ha

Gesamtgröße der Eingriffsfläche ca. 157 ha

(N) davon erheblich und nachhaltig be-einträchtigt

ca. 157 ha

Verbleibende Beeinträchtigungsrisiken

· Abschnittsweise erhöhter Salzeintrag in Vordeichsböden sowie Erhöhung der Schwerme-tallmobilität durch Veränderung der Salzgehaltskonzentration und die stromaufwärtige Verlagerung der oberen Brackwassergrenze.

· Überproportional erhöhte schiffserzeugte Belastungen bei Schiffsgeschwindigkeiten über 12 Knoten (in der Unterelbe) bzw. 10 Knoten (im Bereich des Hamburger Hafens) in Be-reichen mit bereits vorhandenen Übertiefen, in denen keine Ausbaumaßnahmen stattfinden.

· Verlust naturnaher Ufer, sofern entgegen dem derzeitigen Planungszustand Uferverbau er-forderlich sein sollte.

5.3.3.3 Aquatische Lebensgemeinschaften

Aus den Ausbaumaßnahmen resultieren im Bereich der Fahrrinne folgende erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigungen der aquatischen Lebensgemeinschaften:

· Flächen von 1354 ha, die von Ausbaubaggerungen betroffen sind, für die jedoch kein er-höhter Unterhaltungsaufwand zu erwarten ist, werden als erheblich beeinträchtigt einge-stuft.

· Flächen von 278 ha, die sowohl von Ausbaubaggerungen als auch von erhöhtem Unter-haltungsaufwand betroffen sind, werden als erheblich und nachhaltig beeinträchtigt ein-gestuft.

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-· Flächen von 100 ha, für die erhöhter Unterhaltungsaufwand zu erwarten ist, ohne daß auf diesen Flächen jedoch Ausbaubaggerungen stattfinden, werden als erheblich beeinträch-tigt eingestuft.

· Flächen von 156 ha, die von ökologisch ungünstigen Sedimenttypenänderungen der Fahr-rinnenböschung betroffen sind, werden als erheblich und nachhaltig beeinträchtigt ein-gestuft.

Aus der Verbringung des Baggergutes resultieren folgende erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigungen der aquatischen Lebensgemeinschaften:

· Flächen von 504 ha, die von erstmaliger oder deutlich erhöhter Baggergutverbringung be-troffen sind, werden als erheblich beeinträchtigt eingestuft.

· Flächen von 34 ha, für die zusätzlich mit langfristigen Änderungen des Sedimenttyps zu rechnen ist, werden als erheblich und nachhaltig beeinträchtigt eingestuft.

Als Auswirkung der veränderten Gewässermorphologie kommt es zu einer Erhöhung des Ti-dehochwassers. Für die aquatischen Lebensgemeinschaften resultiert hieraus folgende Beein-trächtigung:

· 27 ha Flußwatt-Röhricht werden als erheblich und nachhaltig beeinträchtigt eingestuft (Die Fläche wird auch bei den terrestrischen Lebensgemeinschaften als erheblich und nachhaltig beeinträchtigt ausgewiesen und dort betrachtet).

Damit werden insgesamt 2453 ha als erheblich oder erheblich und nachhaltig beein-trächtigt eingestuft (siehe Zusammenstellung der erheblich / oder nachhaltigen Beein-trächtigungen in Tabelle 5.3-14). Für den Kompensationsbedarf werden nur 2426 ha ange-setzt, da die 27 ha Flußwatt-Röhricht bei den terrestrischen Lebensgemeinschaften berück-sichtigt werden.

Tab. 5.3-14: Schutzgut Tiere und Pflanzen: Aquatische Lebensgemeinschaften (geändert nach PLANUNGSGRUPPE ÖKOLOGIE + UMWELT NORD 1997)

Darstellung der Eingriffsflächen

Konfliktursache/Wirkfaktor Beeinträchtigung unterteilt in

· erheblich (E)

· erheblich und nachhaltig (N)

Größe der Eingriffsfläche

- davon stark vorbelastete Flächen, bei de-nen keine erheblichen Auswirkungen auf den Ist-Zustand zu erwarten sind

- ca. 608 ha

durch Ausbaubaggerungen erheblich beein-trächtigte Flächen

= 1.632 ha

Flächen mit langfristig erhöhtem Unterhal-tungsaufwand

378 ha

(E) davon Wiederherstellung der Zoo-benthosbesiedlung ca. 1-3 Jahre nach Bauende

= 1.354 ha

(E) davon zu erwartender Unterhaltungs-mehraufwand auf Flächen ohne Aus-baubaggerungen

100 ha

(N) davon dauerhaft beeinträchtigte Flä-chen (Überlagerungen von durch Aus-baubaggerungen erheblich beeinträch-tigten Flächen und zu erwartendem Unterhaltungsmehraufwand)

Baggergutverbringung Zerstörung / Schädigung der Zoobenthosge-meinschaften durch Überlagerung

633 ha

- davon Baggergutverbringungsstellen, bei denen keine signifikanten Unterschiede zu den im Ist-Zustand bestehenden Aus-wirkungen zu erwarten sind

- 95 ha

= 538 ha

(E) davon Wiederherstellung der Zoo-benthosbesiedlung ca. 1-3 Jahre nach Bauende

504 ha

(N) davon für das Zoobenthos dauerhaft

beeinträchtigte Fläche 34 ha

Gesamtgröße der Eingriffsflä-chen*):

2.426 ha

(N) davon erheblich und nachhaltig

be-einträchtigt 468 ha

Anmerkungen: *) Der prognostizierte Flächenverlust von ca. 27 ha Flußwattröhricht stellt sowohl für die aquatischen als auch für die terrestrischen Lebensgemeinschaften eine erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung dar. Bei der Berechnung des Kompensationsbedarfs dürfen diese Flächen nur einmal berücksichtigt werden. Daher sind sie in den Eingriffsflächen für die aquatischen Lebensgemeinschaften nicht enthalten.

ANPASSUNG DER FAHRRINNE DER UNTER- UND AUSSENELBE AN DIE CONTAINERSCHIFFAHRT LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER BEGLEITPLAN - LBP

-· Zerstörung bzw. Schädigung von Lebewesen (Fische und Plankton), die von den Hopper-baggern bei Baggerungen angesaugt werden.

· Gefährdung des Reproduktionserfolges der europaweit gefährdeten Finte durch die Lage der Baggergutablagerungsfläche “Twielenfleth” im Hauptlaichgebiet dieser Fischart.

· Verschlechterung des Lichtklimas, relative Abnahme hochwertiger Nahrung im Schweb-stoff durch Erhöhung der mineralischen Komponente, SauerSchweb-stoffzehrung, Nähr- und Schadstofffreisetzung und dadurch bedingte Veränderung der Milieubedingungen für die aquatischen Lebensgemeinschaften aufgrund der Verdriftung von Sediment und Erhöhung der Schwebstofffracht infolge der Baggerungen und bei Verklappung im Strom.

· Tendenzielle Verkleinerung der Flachwasserbereiche bei gleichzeitiger Vergrößerung der Watten, Verringerung von Primär- und Sekundärproduktion, Verkleinerung von Auf-wuchs- und Rückzugsgebieten von Fischen sowie daraus resultierende Wirkungen auf das Nahrungsnetz durch das Absinken des MTnw infolge veränderter Tidedynamik.

· Einschränkung des Lebensraumes der Fischfauna in der Hauptstromrinne und tendenzielle Entwertung des Lebensraumes Hauptstromrinne durch die Zunahme der Strömungsge-schwindigkeit und der Transportkapazitäten in der Hauptstromrinne.

· Fortsetzung der vorhandenen ökologisch negativen Entwicklungstendenz der Verkleine-rung des limnischen Lebensraumes durch die VerändeVerkleine-rung der Salzgehaltskonzentration bzw. stromaufwärtige Verlagerung der oberen Brackwassergrenze.

· Verstärkung der Lichtlimitierung und der bereits bestehenden ökologisch negativen Ten-denz (infolge früherer Fahrrinnenausbauten) der Verschlechterung der Produktionsbedin-gungen für Phytoplankton durch die Änderung des Lichtklimas infolge der ausbaubeding-ten Vertiefung der Fahrrinne.

· Verstärkung der Tendenz zur Sedimentation und Verlandung durch die Verringerung der Strömungsgeschwindigkeit in den Uferbereichen einiger Gebiete.

5.3.3.4 Terrestrische Lebensgemeinschaften

Die terrestrische Fauna und Flora im Untersuchungsgebiet wird insbesondere durch die Ver-änderung der Tidewasserstände, die Verschiebung der Brackwasserzone und die Aufspü-lungsmaßnahme Pagensand erheblich beeinträchtigt. Insgesamt wird eine Fläche von max.

ca. 125 - 130 ha als erheblich und nachhaltig beeinträchtigt eingestuft. Die erheblich und / oder nachhaltigen Beeinträchtigungen sind in Tabelle 5.3-15 zusammengestellt.

Durch die kleinräumige Verschiebung der Flächen für das geplante Spülfeld Pagensand in Folge der Eingriffsminimierung gehen auf 33 ha Fläche überwiegend Biotoptypen geringer -mittlerer Wertigkeit (Intensivgrünland trockener Standorte, brachgefallener Sandacker, Rude-ralfluren und halbruderale Gras- und Staudenfluren) verloren. Auf den betroffenen Flächen finden sich vereinzelt gefährdete Pflanzenarten, wie z. B. Steife Winterkresse (Barbarea stricta), Dach-Trespe (Bromus tectorum). Gefährdete oder ästuartypische Brutvögel sind nicht betroffen.

Durch die Änderung der Tidewasserstände werden in Ufernähe auf ca. 92 ha Fläche über-wiegend wertvolle (z. B. Auengebüsche, Auwald) und sehr wertvolle Biotoptypen (z. B.

Flußwatt-Röhricht) erheblich und nachhaltig beeinträchtigt. Durch den Teilverlust dieser Biotoptypen geht Nacht- und Kleinschmetterlingen sowie uferbewohnenden Käfern Lebens-raum verloren. Hierdurch werden gleichzeitig für ufernah brütende Vögel potentielle Nistflä-chen eingeengt sowie röhrichtbrütende Vogelarten strukturell beeinträchtigt (z. B. instabilere Nestaufhängung).

Tab. 5.3-15: Schutzgut Tiere und Pflanzen: Terrestrische Lebensgemeinschaften (geändert nach PLANUNGSGRUPPE ÖKOLOGIE + UMWELT NORD 1997)

Darstellung der Eingriffsflächen

Konfliktursache/Wirkfaktor Beeinträchtigung unterteilt in

· erheblich (E)

· erheblich und nachhaltig (N)

Größe der Eingriffsflä-che

Aufspülung von Baggergut auf Pa-gensand

(N) Überdeckung von Biotopflächen und Verlust der derzeitigen Weidenauenge-büsch und Röhricht) sowie dadurch be-dingte Veränderungen der Biotopstruk-turen

92 ha (plus ca. 2-5 ha für das erweiterte UG) Gesamtgröße der Eingriffsflächen *) ca. 125 ha

(N) davon erheblich und nachhaltig be-einträchtigt

ca. 125 ha

Anmerkungen: *): Der prognostizierte Flächenverlust von ca. 27 ha Flußwattröhricht stellt sowohl für die aquatischen als auch für die terrestrischen Lebensgemeinschaften eine erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung dar. Bei der Berechnung des Kompensationsbedarfs dürfen diese Flächen nur einmal berücksichtigt werden. Sie sind in den Eingriffsflächen der terre-strischen Lebensgemeinschaften enthalten.

Verbleibende Beeinträchtigungsrisiken

· Gefährdung ufernaher Gelege bodenbrütender Vogelarten sowie röhrichtbrütender Vo-gelarten durch instabilere Nestaufhängungen durch die Erhöhung des MThw infolge verän-derter Tidedynamik in Verbindung mit evtl. verstärkten schiffserzeugten Belastungen.

· Verlust naturnaher Ufer, sofern entgegen dem derzeitigen Planungsstand zusätzlicher Ufer-verbau erforderlich werden sollte.

· Gefährdung von Gehölzen durch höheren Salzgehalt durch die Veränderung der Salzkon-zentration bzw. die stromaufwärtige Verlagerung der oberen Brackwassergrenze.

ANPASSUNG DER FAHRRINNE DER UNTER- UND AUSSENELBE AN DIE CONTAINERSCHIFFAHRT LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER BEGLEITPLAN - LBP

-5.3.3.5 Landschaft

Durch Anlage des Spülfeldes Pagensand wird das Landschaftsbild auf einer 33 ha großen Flä-che erheblich und nachhaltig beeinträchtigt (siehe Tabelle 5.3-16).

Tab. 5.3-16: Schutzgut Landschaft

(geändert nach PLANUNGSGRUPPE ÖKOLOGIE + UMWELT NORD 1997)

Darstellung der Eingriffsflächen

Konfliktursache/Wirkfaktor Beeinträchtigung unterteilt in

· erheblich (E)

· erheblich und nachhaltig (N)

Größe der Eingriffsflä-che

Aufspülung von Baggergut auf Pa-gensand

(N) Verringerung der Naturnähe durch den Verlust von naturraum- und landschafts-raumtypischen Biotoptypen durch:

· Verschlechterung der Voraussetzun-gen für das Raum- und Formerleben durch den Verlust von Flächen mit

"grober Kammerung"

· Zerstörung von seit 1880 bzw. 1955 unveränderter Kulturlandschaft

ca. 33 ha

Gesamtgröße der Eingriffsflächen 33 ha

(N) davon erheblich und nachhaltig

be-einträchtigt 33 ha

Verbleibende Beeinträchtigungsrisiken

· Gefährdung strukturierender Landschaftselemente (sehr schmale uferbegleitende Röhricht-bestände) durch Erhöhung des MThw infolge veränderter Tidedynamik.